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Sonntag, 05. September 2010

Verfahren zu Prüfung der Befangenheit (November 2005)

Der Stadtrat möge beschließen:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, das darstellt, in welchen Fällen es zwingend erforderlich ist, die Befangenheit der Mitglieder des Stadtrates zu prüfen.

Begründung:
Aufgrund der neuen Rechtsauffassung des Rechtsamtes und der daraus resultierenden Befangenheitsregelung im Jugendhilfeausschuss besteht die Gefahr, dass Beschlüsse des Stadtrates, aber vor allem der anstehende Beschluss zum Haushalt 2006, wegen der Befangenheit einzelner Mitglieder des Stadtrates nicht gefasst werden können bzw. vom Oberbürgermeister der Stadt Jena beanstandet werden müssen.

Die Beschlussvorlage wurde am 30.11.2005 in den Stadtrat eingebracht, aber erst am18.1. 2006 behandelt und zunächst vertagt. Letztendlich konnte eine Lösung für die Zukunft gefunden werden.