Datenabgleich beim Wohngeldantrag (Januar 2023)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, bekommt mit den Unterlagen auch ein Papier mit der Überschrift „Einwilligung in die Datenverarbeitung und Datennutzung meiner Sozialdaten nach § 67b SGB X und § 68 Nr.10 SGB I“.
Der Antragsteller / die Antragstellerin soll einwilligen, dass seine / ihre Daten verarbeitet und - falls erforderlich - an andere Stellen der Stadt (den FD Bürgerservice, den FD Soziales und jenarbeit) weitergeleitet werden.
Außerdem sollen drei kleingedruckte Seiten mit Gesetzestexten, die für einen Laien kaum
verständlich sind, zur Kenntnis genommen werden.
Weiter heißt es, dass die Einwilligung auf einer „freien Entscheidung beruhe“ und Im letzten Satz, dass auch ohne Einwilligung ein Datenabgleich immer zulässig sei.

Das bringt mich zu folgenden Fragen:

1. Wenn ein Datenabgleich immer zulässig ist, warum wird das Einverständnis abverlangt?
2. Wenn die Einwilligung freiwillig ist, wird ein Antrag auch ohne diese bearbeitet?
3. Wäre es möglich, die Zitate aus den Gesetzen auf die Sätze zu reduzieren, die tatsächlich relevant sind?

Aus der Antwort:

1. Wenn der Datenabgleich erlaubt wird, können Unterlagen von anderen Behörden eingefordert werden und müssen nicht eingereicht werden.
2. Ja, aber es könnte länger dauaern.
3. Die Verwaltung wird das prüfen, aber aufgrund der Arbeitsbelastung erst im Laufe des Jahres.

Antwort

Erhalt des Fachbereichs Geschlechtergeschichte (Dezember 2022)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Stadtrat Jena erklärt seine Unterstützung für den Erhalt des Fachbereichs Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
002 Der Stadtrat Jena beauftragt den Oberbürgermeister Gespräche mit dem Präsidenten der Universität Jena, Walter Rosenthal, und dem Dekan der Philosophischen Fakultät, Christoph Demmerling, zu führen, um Möglichkeiten für den Erhalt des Fachbereichs Geschlechtergeschichte auszuloten.

Begründung:
Ab dem Jahr 2025 wird es nach bisheriger Planung keine historische Geschlechter-forschung mehr an der Universität Jena geben: Am 12. Juli 2022 beschlossen die Mitglieder des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät mit einem 10 zu 7 Votum die Nicht-Neubesetzung des Lehrstuhls für Geschlechtergeschichte. Wenn Professorin Gisela Mettele in drei Jahren emeritiert, werden Geschlechterthemen nicht länger institutionell am Historischen Institut verankert sein.
Die Geschlechtergeschichte gibt aktuellen gesellschaftlichen Diskussionen um Geschlecht, Sexualität, Ungleichheit und auch Arbeit und Güterverteilung historische Tiefendimension. Die Streichung des Lehrstuhls hat große Auswirkungen auf die
Universität Jena, aber auch das Land Thüringen und die gesamte Hochschullandschaft in Deutschland. Ensprechend sollten alle politischen Ebenen sich um den Erhalt des Lehrstuhls Geschlechtergeschichte in Jena bemühen.
Um weiterhin intersektionale und ungleichheitssensible Forschung in Jena zu verankern, braucht es die Geschlechtergeschichte als eigenständigen Lehrstuhl!
Die Entscheidung des Fakultätsrats steht im Widerspruch zur öffentlichkeitswirksamen Positionierung der Universität Jena für die Themen "Geschlechtergerechtigkeit" und "Vielfalt".
Auch die aktuellen Vorgänge im Iran aber auch Afghanistan, die feministischen Proteste zeigen die Notwendigkeit einer historische Geschlechterforschung auf.

Die Beschlussvorlage wurde durch den FD Soziales für rechtswidrig erklärt. Dies konnte die Fraktion nicht nachvollziehen. In der Sitzung wurde auf Antrag der CDU-Fraktion durch eine Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder von der Tagesordnung genommen.

 

 

Zur Wirkung des §4 der Hauptsatzung der Stadt Jena (Dezember 2022)


Es fragte Jens Thomas

Nach § 4 der Hauptsatzung der Stadt Jena sind dem Stadtrat „die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Hilfsmittel und Einrichtungen bereitzustellen, insbesondere steht ihm ein Büro zur Verfügung. In seiner sachlichen Tätigkeit untersteht es dem
Stadtrat unmittelbar“.

Dazu frage ich an:
1. Welche Aufgaben fallen in den Bereich des Büros des Stadtrates, wer ordnet diese zu?
2. Wie wird überprüft, ob dem Stadtrat die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Hilfsmittel bereitstehen, wer artikuliert ggf. Bedarf und wer entscheidet über die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen?
3. Wer ist Dienstvorgesetzter des Büros des Stadtrates und welche Wirkung hat § 4 Abs. 1, S. 2: „In seiner sachlichen Tätigkeit untersteht es dem Stadtrat unmittelbar“?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

 

Nutzung der Räume des Stadtteilzentrums LISA durch die AfD (Dezember 2022)


Es fragte Katharina König-Preuss


Am 08.November 2022 fand im Stadtteilzentrum LISA eine Veranstaltung der Partei AfD statt. Thema des Abends war „Bespitzeln, Belügen, Bedrohen – der Einsatz des ‚Verfassungsschutzes‘ zur Unterdrückung der Opposition unter der SPD-Führung in Thüringen“. Die Thüringer AfD wird seit dem Jahr 2021 als „gesichert extremistisch“ und „erwiesen rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz eingestuft. Unter anderem findet aktuell eine Prüfung auf Waffenbesitz von Thüringer AfD-Mitgliedern statt. Hintergrund ist ebenfalls die Einstufung als erwiesen rechtsextrem, hinzu kommen zahlreiche Informationen über Verbindungen der Thüringer AfD zu auch militanten, rechten Strukturen. Zuletzt trat die AfD beispielsweise am 3. Oktober sowie am 12. November 2022 in Gera beziehungsweise Erfurt mit tausenden Personen der rechten Szene auf. Ebenfalls spielt die Thüringer AfD im Kontext der Montagsproteste eine führende Rolle. Auf
ihren Veranstaltung wird unter anderem der verbrecherische Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine verharmlost.
Das Stadtteilzentrum LISA ist Eigentum der Stadt Jena.

Daher frage ich:
1. Wurde versucht die Veranstaltung am 8. November zu untersagen? Wenn ja, mit welcher Argumentation?
2. Gibt die Hausordnung eine Möglichkeit her, Strukturen der rechten Szene eineNutzung zu untersagen?
3. Teilt die Stadt Jena die Auffassung, dass es notwendig ist, Hausordnungen oder Verträge zur Anmietung kommunaler Immobilien zu überarbeiten, um zu verhindern, dass sich Strukturen, die rassistische, antisemitische oder rechte
Positionen verbreiten, in diesen einmieten können?

Aus der Antwort: Die Stadt hat nicht versucht, die Veranstaltung zu untersagen, weil dies rechtlich nicht möglich ist. Die Stadt muss allen Parteien die Nutzung der Räume ermöglichen, sie kann keine inhaltliche Bewertung vornehmen. Sie kann nur allen Parteien die Nutzung erlauben oder verbieten. Es ist leider nicht möglich, die Hausordnungen so zu erarbeiten, dass das gewünschte Ergebnis erzielt wird.

Sicherstellung der sozialen Infrastruktur und Daseinsvorsorge (September 2022) (September 2022)


Es fragte Katharina König-Preuss:

Die prognostizierten steigenden Gas- und Strompreise beschäftigen und betreffen nicht nur Privathaushalte, sondern auch Projekte, Vereine und Initiativen, die in der Stadt Jena in unterschiedlichsten Bereichen (bspw. Migrations-, Jugend-, Sozial- und Kulturbereich) engagiert sind.
Große Teile erhalten eine Projekt- oder institutionelle Förderung über den Haushalt der Stadt Jena. Einige sind Mieter*innen in Immobilien, die von KIJ vermietet werden. Die zu erwartenden ca. dreifach so hohen Kosten bspw. des Gaspreises aber ebenso die steigenden Energiepreise beschäftigen diese Strukturen und bereiten Sorge, da nicht absehbar ist, wie
diese finanziert werden können.      All diese Projekte, Vereine und Initiativen bilden eine unverzichtbare soziale Säule für die
Stadt Jena.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie will die Verwaltung unter den aktuellen Herausforderungen der Energiekrise die soziale Infrastruktur und Daseinsvorsorge in Jena sicherstellen?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Erhöhungen der Gas-, Fernwärme- und Energiepreise im Bereich der durch die Stadt Jena finanzierten Projekte undInitiativen in den Bereichen Migrations-, Sozial-, Kultur-, Jugend-, Sport-, Frauenförderung etc., ein?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Jena, um diese Vereine, Projekte und Initiativen, die (Projekt- oder institutionelle) Förderung erhalten, in Bezug auf die Finanzierung der steigenden Nebenkosten zu unterstützen, damit die soziale
Versorgungsstruktur erhalten bleiben kann? (Bitte für die unterschiedlichen Bereiche, sofern keine pauschale Lösung beabsichtigt ist, darstellen)

Schriftliche Antwort

 

 

Verfahrensweise des Standesamtes in Bezug auf Einbürgerungsanträge (Juli 2021)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Unter Zugewanderten und deren Unterstützer*innen sind bestehende Missstände und die wenig kooperative Arbeitsweise der Behörde bei Einbürgerungsprozessen seit langem bekannt. Diese beziehen sich vor allem auf Schwierigkeiten sowohl im behördlichen Ablauf als auch in der Kommunikation mit den Antragstellenden, die sich entsprechend negativ auf die Antragstellung auswirken.
Weiter wurden wiederholt fehlerhafte Informationen bezüglich Voraussetzung der Antragstellungen (Berechnung der Aufenthaltsjahre, gefordertes Sprachniveau) von Seiten der Behörde weitergegeben, die den Prozess weiter verzögern. Einige der Fälle dauern bereits über 12 Monate an, ohne transparente Kommunikation an die Antragstellenden oder auch nur die Zuteilung eines Aktenzeichens.

Die Stadt Jena hat es sich zur Aufgabe gemacht, Weltoffenheit und Willkommenskultur zu demonstrieren. In der Auflösung dieser Probleme bietet sich nun die Chance, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Daher frage ich:

1. Seit wann weiß die Stadt um diese Zustände? Was wird bereits seitens der Stadt dagegen unternommen bzw. welche Maßnahmen werden geplant?

2. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden in den letzten zwei Jahren bearbeitet und positiv beschieden (bitte Aufschlüsselung nach Herkunftsnationalitäten)? Wie lang war hier die kürzeste und die längste Bearbeitungsdauer (bitte Aufschlüsselung nach Herkunftsnationalität)?

3. Wie viele Verfahren befinden sich aktuell im Prozess?

Aus der Antwort:

Die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe zurück - es gibt keine Missstände im Standesamt.

Aufgrund der Pandemie war zeitweise nur ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Im August 2019 wurde ein zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, dessen Einarbeitung weitgehend abgeschlossen ist. Auch wurden Aufgaben breit verteilt, um so Ausfälle durch Langzeiterkrankungen abzumildern. Altersbedingte Austritte machen eine Neustrukturierung im Bereich Standesamt erforderlich.

In der Antwort wird auf die grundsätzliche Arbeitsweise des Standesamtes bei der Einbürgerung eingegangen. Nach ein oder mehreren Beratungsgesprächen wird ein Merkblatt mit den beizubringenden Dokumenten ausgegeben. Erst wenn alle Dokumente eingereicht sind, wird ein Aktenzeichen vergeben. Nach einer Anhörungsphase erfolgt die Entscheidung über die Einbürgerung.

Die Stadtverwaltung gibt zu, dass in diesem Prozess „Fehler und unvollständige Auskünfte möglich“.sind. Die Betroffenen können dies äußern oder Widerspruch einlegen.

Die Bearbeitungszeiten sind nicht allein vom Jenaer Standesamt abhängt, da viele Behörden beteiligt sind, auch die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer.

Die Zahl der Einbürgerungen wird in der Statistik der Stadt erfasst und kann in den Quartalsberichten (zuletzt IV/2020) nachgelesen werden.

Die Bearbeitungszeiten bewegen sich zwischen 30 und 492 Tagen. So wurden im Jahr 2019 89 Menschen eingebürgert. Dabei wurden 19 Anträge im Jahr 2019 eingereicht, 42 im Jahr 2018, 15 wurden 2017 eingereicht und 10 im Jahr 2016.

Derzeit befinden sich 153 Verfahren in Bearbeitung. 44 wurden in diesem Jahr gestellt, 54 im vergangenen Jahr, 30 im Jahr 2019, 18 sind aus 2018, 7 davor.

Ein häufiger Grund für die lange Verfahrensdauer ist, dass die Antragsteller nicht aus ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen werden. Einen weiteren Grund sind Unterbrechungen im Verfahren aus verschiedensten persönlichen Gründen.

 

 

Anfrage zur "Luca App" (April 2021)


Es fragte König-Preuss:

Die Stadt Jena ist eine der Modellregionen zur Einführung der Handy-App Luca, die zur Eindämmung des COVID-19 Infektionsgeschehens herangezogen wurde. Sie soll den bürokratischen Aufwand der Zettelwirtschaft technisch lösen, indem die App die Kommunikationslücke zwischen den jeweiligen Geschäften, Restaurants oder kulturellen Einrichtungen auf der einen Seite und dem zuständigen Gesundheitsamt auf der anderen Seite schließt.
Nach ersten positiven Medienberichten mit der Luca-App mehrte sich in den vergangenen Wochen Kritik. Mehrere Sicherheitslücken wurden durch Datenschützer:innen sowie durch Initiativen bspw. aus dem Umfeld des Chaos Computer Club kommuniziert. Auch die Schlüsselanhänger, die Menschen ohne Smartphone bestellen und sich damit für die Kontaktnachverfolgung registrieren können, stehen im Fokus der Kritik. Zudem werden die Daten auf einem zentralen Server gespeichert. Das Team der Corona-Warn-App hatte sich im letzten Jahr aufgrund ähnlicher Kritik für eine dezentrale Speicherung entschieden.
Im Hinblick auf die nächsten Monate unter pandemischen Bedingungen und auf mögliche Öffnungsstrategien im Sommer stellen sich folgende Fragen:

1. Wie hoch sind die finanzielle Mittel bisher, die die Stadt Jena für die Luca-App eingesetzt hat?
2. Wie geht die Stadt Jena mit der technischen und datenschutzrechtlichen Kritik an der Luca-App um?
3. Wird die Stadt Jena den Einsatz der Corona-Warn-App, die einige der Kritikpunkte an der Luca-App nicht aufweist, bspw. durch das Aufhängen entsprechender QR-Codes fördern?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

 

Zum Gedenken der Stadt an die Opfer der Bombardierung Jenas am 19.03.1945 (März 2021)


Es fragte: Lena Saniye Güngör

Am 19. März 2021 legten Sie zum Gedenken an den 19. März 1945 einen Kranz nieder. Laut Twitter Account der Stadt Jena wurde damit „an diesen dunklen Tag erinnert“. Auf dem Facebook Account der Stadt Jena heißt es: „die Gewalt hinterließ Zerstörung und Tod“. Eine Gedenkveranstaltung könne „wegen der Coronabeschränkungen“ nicht stattfinden.

Ich frage Sie deshalb an:

1. Wie bewerten Sie die Kritik, dass bei den kurzen veröffentlichten Formulierungen keine Einordnung in den historischen Zusammenhang, der sich auch aus der Inschrift der Stele ergibt, vorgenommen wurde?

2. Wie begründen Sie, dass „wegen der Coronabeschränkungen“ keine Gedenkveranstaltung stattfinden konnte, aber unmittelbar vorher die Verabschiedung des Bundeswehrkontingents sowie am 22. März 2021 eine Willkommensveranstaltung für die Feuerwehr stattfand?

3. Wie wird die Stadt Jena den "Tag der Befreiung" am 8. Mai ausgestalten? Wo kann und wird es unter den Bedingungen des Infektionsschutzes Gedenkveranstaltungen geben?

Schriftliche Antwort

Anfrage zum Datenschutz (Februar 2021)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler.

Am 10. Februar 2021 waren viele Haushalte im Norden unserer Stadt durch eine FW-Störung betroffen. Dem umsichtigen Handeln des Krisenstabes und dem hohen Engagement der Mitarbeiter der Stadtwerke ist es zu verdanken, dass die Havarie zeitnah behoben werden konnte. Die Stadt Jena veröffentlichte an diesem Tag auf ihrer Internetseite eine Liste mit einer Übersicht betroffener Abnahmestellen. So war nicht nur ersichtlich, welche Adressen sondern auch welche Abnehmer*innen; inclusive ihrer Ehepartner(in) oder Lebensgefährte(in), von der FW-Störung betroffen sind.

Ich frage deshalb:

Ist die Veröffentlichung der persönlichen Daten der betroffenen Abnehmer*innen mit deren Einverständnis erfolgt? Entsprach die Veröffentlichung der persönlichen Daten den für die Stadt Jena geltenden landesspezifischen Datenschutzbedingungen, insbesondere des Thüringer Datenschutzgesetzes? Wenn nein, wer trägt dafür die Verantwortung und wurde der betroffene Personenkreis um Entschuldigung gebeten?

Aus der Antwort: Der Oberbürgermeister bekennt, dass die Frage für ihn sehr unangenehm war. Es gab kein Einverständnis der Betroffenen, die Liste hätte so nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Veröffentlichung entsprach nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nachdem der Fehler bekannt war, wurde die Liste sofort aus dem Netzt genommen. Die Verantwortung hat die Stabsstelle Öffentlichkeit, also der OB selbst. Entschuldigungsbriefe wurden geschrieben werden morgen versandt.
 

Zum Gebot der parteipolitischen neutralen Amtsführung durch den Oberbürgermeister (Januar 2021)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Sonnabend, dem 9. Januar 2021, erschien in der OTZ eine Anzeige der FDP, auf der Sie, die Fraktion der FDP und ein Mitglied des Kreisvorstandes der FDP mit der Mitteilung „Verantwortungsvolle Haushaltspolitik“ abgebildet waren. Als Oberbürgermeister einer Stadt haben Sie sich als kommunaler Wahlbeamter, der von den BürgerInnen der Stadt direkt gewählt wurde, dem Gebot der parteipolitisch neutralen Amtsführung verpflichtet.

Ich frage deshalb an:

1. Wie bewerten Sie die Tatsache, als Oberbürgermeister der Stadt Jena auf eine öffentliche Anzeige zu gehen, die von einer Partei, der FDP, oder der entsprechenden Fraktion aufgegeben wurde, Sie parteipolitisch einbindet und Ihren Amtsbonus nutzt?

2. Sprechen Sie nicht hier direkt oder indirekt als oberster Vertreter der Verwaltung den anderen Mitgliedern des Stadtrates, die ebenfalls Teil der Verwaltung sind, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik ab?

Antwort.

 

Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden (November 2020)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Jede/r Bürger/in hat das Recht sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den
Oberbürgermeister der Stadt Jena zu wenden.
Ich frage an:
Wenn ein solches Schreiben bei Ihnen, einem Dezernenten, Werkleiter etc. eintrifft, wie ist
das weitere Verfahren?
Gibt es für dafür einheitliche Regeln oder wer entscheidet über den Umgang mit den
Beschwerden?
Werden alle Dienstausichtsbeschwerden beantwortet und gibt es eine Frist dafür?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.

Zum Infektionsschutz, EDV und Kontaktverfolgung in Schulen (Oktober 2020)

Es fragte Jens Thomas:

1. Wie werden die Schulgebäude im Eigentum der Stadt Jena gegenwärtig den Anforderungen an den Infektionsschutz gerecht? An welchen Schulen gibt es Lüftungsanlagen, ist die Anschaffung von Luftfiltern geplant?
2. Ist die EDV in den Schulgebäuden im Eigentum der Stadt Jena darauf eingerichtet, dass im Falle des Distanzunterrichts auch die Schulcloud zum Einsatz kommen könnte und viele Lehrer zeitgleich auf die Netzwerke zugreifen wollen?
3. Wie schnell und im welchem Umfang werden im Fall von Corona-Neuinfektionen Mitschüler und Lehrer (Kontaktpersonen) durch wen informiert und getestet und innerhalb welcher Frist werden sie durch wen über das Testergebnis informiert, wie lange müssen die Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.

Zur Stellenbesetzung in der Stadtverwaltung (September 2020)


Es fragte Jens Thomas

Wie ist der Stadt der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Brandschutzbedarfsplans? Wie viele Stellen sollen 2021 neu geschaffen werden und wie verteilt sich dies auf die Dezernate?

Warum wurde die jetzt zu besetzende Stelle des Leiters der Kommunikation von Ihnen zu Beginn Ihrer Amtsperiode abgeschafft und jetzt wieder besetzt?

Nachfrage: Welchen Inhalt bzw. Arbeitsauftrag hat die ausgeschriebene Stabsstelle im Dezernat 3?

Der Oberbürgermeister antwortete mit vielen Zahlen, so dass auf die Veröffentlichung der schriftlichen Antwort gewartet werden muss.

 

Vereine auf der Homepage der Stadt Jena (Juli 2020)


Es fragte Dr, Beate Jonscher:

Die Stadt verfügt für eine vielgestaltige Vereinslandschaft: ob Sport, Kultur oder Soziales, Brauchtum oder Geschichte, Schulförder- oder Mieterverein – beim Amtsgericht sind 943 Vereine mit Sitz in Jena registriert.

Nicht wenige von ihnen erhalten eine institutionelle Förderung von der Stadt Jena oder werden über Projektgelder unterstützt. Zu lesen davon ist nur im Amtsblatt, wenn die Beschlüsse darüber veröffentlicht werden. Nur über die Kulturvereine kann man auf den Seiten von JenaKultur recherchieren.

Daher meine Frage: Warum gibt es kein allgemeines Informationsportal über Vereine, wie es zum Beispiel die Stadt Weimar hat?

Antwort

Schwärzung auf Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen (November 2019)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Wer bei jenarbeit einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellt, muss die Kontoauszüge der vergangenen drei Monaten vorlegen. Unklar ist für die Antragsteller*innen, ob Angaben geschwärzt werden können.
Durch ein Urteil des BSG ist nur bestätigt, dass Empfängernamen unkenntlich werden dürfen, wenn es sich um Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen etc. handelt. Im März 2017 wurden gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur "datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen" veröffentlicht. Dort heißt es unter anderem, dass Betroffene auf die Möglichkeit des Schwärzens einzelner Buchungen bereits bei der Anforderung der Kontoauszüge hingewiesen werden müssen und das Schwärzen nicht von vornherein verwehrt werden kann. Weiter heißt es: "Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis 50 Euro) kann der Hilfesuchende die zuden Einzelbuchungen aufgeführten Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag selbst musssichtbar bleiben."In dem 12 Seiten umfassenden Informationsblatt, das auf den Internetseiten von jenarbeit zum Download bereit steht, finden sich zum Schwärzen von Angaben auf Kontoauszügen keine Angaben.

Daher meine Frage: Wie wird die Stadt ihrer Informationspflicht gerecht?

Aus der Antwort: Jenarbeit setzt die Urteile des BSG um, aber nicht die Hinweise der Datenschutzbeauftragten, weil es sich um „Kann“-Bestimmungen handelt. Das Informationsblatt enthält keine Informationen zur Schwärzen von Kontoauszügen, weil hier nicht ins Detail gegangen wird.

 

Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen am 27.10.2019 (Oktober 2017)


Es fragte Jens Thomas

Obwohl noch Wähler anstanden, wurden einige Jenaer Wahllokale am 26. Mai um 18 Uhr geschlossen und eine erhebliche Anzahl von Wählern konnte ihre Stimme deshalb zu den Europa- und Kommunalwahlen nicht abgeben. Die ganztägig bestehenden Wartezeiten an vielen Wahllokalen wurden seitens der Stadt mit einer erhöhten Wahlbeteiligung, der Komplexität der Wahlen bzw. unübersichtlichen Stimmzetteln, die den Wahlprozess verlängerten, begründet. Die Entscheidung, die um 18 Uhr Wartenden noch wählen zu lassen, lag lt. Stadt im Ermessen der Wahlvorstände.

Ich frage Sie daher an:

1. Welche Schlüsse hat die Stadt Jena aus dem Ablauf der Europa- und Kommunalwahlen gezogen bzw. welche konkreten Maßnahmen hat der Wahlleiter getroffen, um Wartezeiten zu verringern und einen reibungslosen bzw. zügigen Ablauf zu gewährleisten.
2. Welche Empfehlung gibt der Wahlleiter den Wahlvorständen, wenn 18 Uhr noch Wähler am Wahlbüro anstehen? 3. Ist die Kommunikation zwischen den Wahlvorständen und dem Wahlleiter bei Problemen gesichert? Wie ist der Wahlleiter bei Beschwerden aus der Wahlbevölkerung am Wahltag erreichbar?

Aus der Antwort: Die Stadtverwaltung wollte schon vor den Wahlen die Abläufe evaluieren, hat es aber nicht geschafft. Die Zahl der Briefwahllokale war erhöht worden, war aber noch nicht ausreichend.  Jedoch sind Landtagswahlen eher mit Bundestagswahlen zu vergleichen - es gibt nur 2 Stimmzettel. Es ist daher davon auszugehen, dass die Wahl ebenso reibungslos verläuft wie die Bundestagswahl 2017. Erhöht wird die Zahl der Briefwahllokale. Teilweise werden andere Räume genutzt – so wird die Angerküche nicht mehr als Wahllokal genutzt. Es werden bis zu 5 Wahlurnen bereit gestellt.
2) Es darf nur der/diejenige wählen, der 18 Uhr im Wahllokal ist.
3) Die Kommunikation ist gewährleistet. Es wird eine Telefonnummer geben.

Zur kommunalen Vergabeordnung bzw. Regelungen zur Anwendung des Vergaberechts (Juli 2019)

Es fragte Jens Thomas:

Im Thüringer Landtag wird in diesen Tagen ein Vergabegesetz für Thüringen durch die Regierungsfraktionen DIE LINKE, SPD und B90/ Die Grünen verabschiedet. Es bezieht sich auf durch das Land Thüringen verantwortete öffentliche Aufträge. Kommunale Aufträge werden davon nicht erfasst. Diese machen aber ein Gesamtvolumen von ca. 80% aller
öffentlichen Aufträge aus. Die Kommunen sind aufgefordert, die Vorgaben des Landesvergabegesetzes ebenfalls anzuwenden (vgl. § 2 Thüringer Vergabegesetz). Zudem gelten für die Kommunen die allgemeinen Rechtsvorschriften des Vergaberechts (VOB, VOL, VOF...). Die Kommunen können im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes eigene  Satzungen und Beschlüsse zur Anwendung des Vergaberechts erlassen bzw. fassen. Dabei können gesetzliche Vorgaben ausgelegt und insbesondere organisatorische Zuständigkeiten, Kontroll- und Transparenzregelungen geregelt werden.

Ich frage Sie daher an:

1. Welche Vergabeordnungen oder -richtlinien gelten für die Stadt Jena und die Eigenbetriebe sowie die Betriebe mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung (bitte nach inhaltlichen Kriterien darstellen), welche eigenen Regelungen zur Anwendung des
Vergaberechts gibt es in der Stadt Jena?

2. Wie groß war das Investitionsvolumen der Stadt Jena, der Eigenbetriebe und sowie der Betriebe mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung in den Jahren 2016, 2017,2018 (bitte einzeln auflisten nach direkten Investitionen des Kernhaushaltes, der Eigenbetriebe und Betriebe mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung)?

3. Plant die Stadt Jena eine Vergabeordnung in Anlehnung anderer Städte wie z.B. der Stadt Köln (von 2018) und der Stadt Potsdam (von 2016) hinsichtlich der Kriterien Wirtschaftlichkeit der Angebote, Vergabeimmanente Kriterien wie Umweltstandards, Ausbildung, Bekämpfung von Kinderarbeit, Vergabeverfahren insbesondere zur Korruptionsprävention etc. zu erlassen, wie wird dies ggf. begründet und bis wann soll diese städtische Vergabeordnung dem Stadtrat zur Bestätigung vorgelegt werden?

Die Frage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Entfernung der Zacken im Gästeblock des Ernst-Abbe-Stadions (April 2019)


Es fragte Katharina König-Preuss:

Nach Berichten des Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig vom 13. März 2019 kam es beim Spiel am Sonntag, dem 10. März 2019 zu einer Verletzung aufgrund des Zauns im Gästeblock des Ernst-Abbe-Stadions. Konkret heißt es: „Dessen Zacken haben am Sonntag beim Spiel gegen Jenas Zweite einen Chemie-Fan möglicherweise den Finger gekostet. Beim Torjubel blieb er an einer Spitze hängen und verletzte sich schwer. Er liegt derzeit, nach einer nächtlichen OP im Krankenhaus. (…) Der Jenaer Zaun ist berühmt-berüchtigt. Zum wiederholten Male haben sich hier Gästefans erheblich verletzt. Die Chirurgen in der Jenaer Uniklinik können ein Lied davon singen. Fans, Fanprojekte, Sicherheitsakteure und sogar der Heimverein haben schon öfter mit Vehemenz auf die Gefährlichkeit der besonders scharfkantigen Zacken hingewiesen. (…) Passiert ist Seitens der Verantwortlichen der Stadt Jena bisher nichts: die ist als Eigentümer für die Beschaffenheit des Blocks zuständig. (...)“

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Wann werden die scharfkantigen Zacken, die nachweislich bereits zu Verletzungen bei Fans geführt haben, entfernt und welche Kosten fallen dafür an?
2. Wie viele Verletzungen gab es aufgrund der scharfkantigen Zacken nach Kenntnis der Stadtverwaltung seit 2014?
3. Warum wurden die scharfkantigen Zacken, trotz mehrfachen Hinweisen aus unterschiedlichsten Gruppen bisher nicht entfernt?

Aus der Antwort: Die Zacken wurden inzwischen entfernt. Das kostete 815 €. Es haben sich bisher vier Personen (bei einem Spiel) verletzt. Die Zacken wurden bislang nicht entfernt, da keine offizielle Aufforderung vorlag.

 

Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien bei Baumfällungen und Umgang mit Eigentum bei Räumungen durch den KSJ (Dezember 2018)


Es fragte Katharina König-Preuss:

Am Dienstag, dem 04.12.2018, begann ab ca. 07:00 Uhr die Räumung des  Außenbereiches des Hausprojektes „Insel“ am Inselplatz durch den Kommunalservice Jena. Die Nutzer*innen versuchten u.a. mit der Besetzung von Bäumen deren Fällung zu verhindern. Dabei kam es laut anwesender Beobachter*innen zu gefährlichen Eingriffen beim Einsatz von Motorsägen etc. So soll es u.a. keine Absperrung im Fällbereich gegeben haben. Ebenso soll es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiter*innen des Kommunalservice Jena und anwesenden Bewohner*innen bzw. Nutzer*innen der „Insel“ gekommen sein. Privateigentum, welches im Garten des Projektes „Insel“ gelagert wurde, sei durch Mitarbeiter*innen von KSJ zerstört wurden. Die Räumung des Inselgartens wurde am 05.12.2018 unter extra angefordertem Polizeischutz fortgesetzt.

Am 05.12.2018 kam es im Zuge der Räumung ebenfalls zur Zerstörung des food-sharing-Fairteilers.

Ich frage den Oberbürgermeister der Stadt Jena:

1. Gibt es Richtlinien bzw. Bestimmungen zu Sicherheitsvorkehrungen bei Fällungen und/oder Baumbeschneidungen (wie bspw. Absperrungen) und wurden diese durch den KSJ am 04.12. und 05.12.2018 eingehalten?

2. Wurde, wie in diversen Veröffentlichungen und von Beobachter*innen berichtet, Eigentum von Nutzer*innen und / oder Bewohner*innen der „Insel“ im Außenbereich festgestellt und wenn ja, wie wurde durch den KSJ damit verfahren?

3. Gibt es Richtlinien, wie der Kommunalservice Jena bei Räumungen bezüglich des Auffindens von Eigentum zu verfahren hat und wenn ja, wie lauten diese?

Bitte auch auf folgende Nachfrage vorbereiten:

Wie bewertet die Stadtverwaltung die Berichte bezüglich der Gefährdung von Personen durch einzelne Mitarbeiter*innen von KSJ und werden daraus ggf. Konsequenzen gezogen (wenn ja, welche)?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

 

Kontaktverzeichnis der Stadtverwaltung Jena (November 2018

 

Es fragte Dr. Beate Jonscher

Auf der Internetseite der Stadt Jena befand sich bis vor kurzem ein Kontaktverzeichnis der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung. So war es schnell möglich, telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen. Nun ist dieses verschwunden und muss man sich durch die Struktur der Institutionen „hangeln“. Oder kann die Ansprechpartner*innen nicht mehr direkt erreichen, falls man die Telefonnummer nicht parat hat.

Ich frage an: Was war der Grund für diese Maßnahme? Wie sollen Transparenz und
Bürgernähe gewährleistet werden?

Die schriftliche Antwort

Zum Führen von Hunden in Grün- und Parkanlagen (Oktober 2018)


Es fragte Jens Thomas

Auf dem Lommerweg und den Grünflächen am Spielplatz am Lommerweg begegnen mir immer wieder Hundehalter mit nicht angeleinten Hunden, darunter auch sehr große Tiere. Auf diesen Umstand angesprochen reagierten die Hundehalter unwissend bis ungehalten. Angesichts der Tatsache, dass auf dem Lommerweg auch viele Kinder unterwegs sind und den unangeleinten Hunden begegnen, frage ich Sie an:

1. Wo sind Hunde im Jenaer Stadtgebiet an der Leine zu führen?
2. Wie informiert die Stadt die Hundehalter darüber, wo Hunde an der Leine zu führen sind?
3. Wie, wo und wann kontrolliert die Stadt die Einhaltung des Leinenzwangs?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

 

Zur Brandbekämpfung in den ländlichen Ortsteilen bzw. im Stadtforst (September 2018)

Es fragte Jens Thomas:

vor dem Hintergrund der großen Waldbrandgefahr in den vergangenen Monaten und den
Herausforderungen der Brandbekämpfung in Drackendorf und im Pennickental frage ich an:
1. Wie schützen die Feuerwehren im Falle eines Brandes auf dem Forst die Gäste,
Mitarbeiter und Gebäude des Schullandheimes, können sie rechtzeitig mit großen
Fahrzeugen vor Ort sein, sind die Wege ertüchtigt?
2. Hält der Zweckverband Jenawasser Schlauchanschlüsse für Notfälle an den
existierenden Hochbehältern für die Feuerwehren vor, können nicht mehr für die
Trinkwasserversorgung genutzte Hochbehälter (z.B. unterhalb des Johannisberges in
Lobeda-Altstadt und im Pennickental) dafür genutzt werden?
3. Verfügen die Feuerwehren über einen Wegenetzplan der befahrbaren Waldwege?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Die Beantwortung erfolgte schriftlich.

 

 

 

Zum Gedenken zum Tag der Befreiung (Mai 2018)

Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Auch in diesem Jahr haben Sie als Oberbürgermeister am 8. Mai zu einem Gedenken zum Ende
des Krieges und nicht zum Gedenken zum Tag der Befreiung aufgerufen.
Der Stadtrat Jena hat in seiner Sitzung am 5. April 2017 mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt
Jena des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in
Europa in würdiger Form gedenkt.
Seit 2015 ist der 8. Mai in Thüringen gesetzlicher Gedenktag zur Befreiung vom
Nationalsozialismus. Der Thüringer Landtag hat mit seinem Beschluss, den 8. Mai als Gedenktag
fest zu verankern und damit bewusst herauszuheben, dem künftigen und notwendigen Gedenken
an die Befreiung vom Hitler-Regime und des Kriegsendes einen festen Rahmen gegeben, um die
Erinnerung an dieses einschneidende Ereignis auch im öffentlichen Leben und für die künftigen
Generationen zu erhalten.
Ich frage an:
Welche Gründe gibt es für sie als Oberbürgermeister den Stadtratsbeschluss sowie offizielle
Beschlüsse des Thüringer Landtages zu ignorieren und den Tag der Befreiung nicht als solchen zu
begehen?

Aus der Antwort:

Der Tag wurde begangen – leider hat sich nur ein Stadtrat beteiligt. Das Wort „Befreiung“ kam in der Einladung nicht vor, dafür bittet der Oberbürgermeister um Entschuldigung.

Prüfung der Einhaltung von Vergabekriterien bei Ausschreibungen (März 2018)


Es fragte Julia Julia Langhammer:

1. Ist es Aufgabe der vergebenden Stelle, die Einhaltung der gesetzlich oder durch Ausschreibung vorgegebenen Vergabekriterien, beispielsweise die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, zu prüfen?
2. Wie werden, falls ja, derartige Prüfungen durchgeführt?

Bitte auf folgende Nachfragen vorbereiten:
1. Wie viele Prüfungen wurden seit dem 01.01.2015 durchgeführt und wie viele haben Unregelmäßigkeiten ergeben?

2. Wie wird damit umgegangen, wenn es den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten gibt?

Aus der Antwort:

 

Bieter muss erklären, dass er das Mindestlohngesetz einhält, sonst wird er von der Ausschreibung ausgeschlossen. Das gleich gilt für die Tariftreue und die Entgeltgleichheit sowie die Regeln der Leiharbeit. Für die Prüfung ist ausschließlich der Zoll zuständig.

 

Eine Kalkulation muss geprüft werden, wenn der angebotene niedrigste Preis 10% unter dem nächsthöheren Angebot liegt. Die Prüfung erfolgt über Formblätter, in u.a. die Lohnkosten abgefragt werden.

Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten wird der Zoll informiert. Dieser verfügt über das entsprechend qualifizierte Personal, welches von der Stadt nicht vorgehalten wird.

 


Bindung an den jeweiligen Flächentarifverträgen der städt. Betriebe und Unternehmen der Stadtwerkegruppe (März 2018)


Es fragte MdB Ralph Lenkert:

Ich frage an: welche städtischen Eigenbetriebe, Unternehmen der Stadtwerkegruppe und Bereiche der Stadtverwaltung sind an den jeweiligen Flächentarifvertrag gebunden und welche haben Haustarife mit Gewerkschaften abgeschlossen bzw. welche sind ohne Tarifvertrag?

Bitte auch auf die folgenden Nachfragen vorbereiten:

1. Nachfrage: Plant die Stadt Jena Initiativen, um zu Flächentarifverträgen zu kommen und damit die Leistung der Beschäftigten anzuerkennen sowie die Attraktivität der Arbeitsplätzezu erhöhen?

2. Nachfrage: Wird der Oberbürgermeister die zukünftigen Verträge mit Geschäftsführern so gestalten, dass die Beteiligung am Flächentarifvertrag ein Leistungskriterium für die Geschäftsführer wird und Bonuszahlungen/ Leistungszulagen für die Geschäftsführer nur gezahlt werden, wenn neben der Erfüllung anderer Vorgaben auch die Tarifbindung eingehalten wird?

Aus der Antwort: Seit der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im März 2017 hat sich nichts verändert.Die Stadtverwaltung Jena vertritt nicht die Ansicht, dass Flächenverträge die Attraktivität der Arbeitsplätze erhöhen und wird daher nichts unternehmen.


Umsetzung des Integrationskonzeptes (Mai 2017)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Im Oktober 2016 beschloss der Stadtrat das „Gesamtkonzept zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Jena“.

Dieses Konzept enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Einige von ihnen sollten bis zum Ende des vergangenen Jahres umgesetzt werden und die Kontrolle im ersten Quartal 2017 erfolgen. Dies betrifft unter anderem

- die Erstellung der Internetseite „Neu in Jena“

- die Erstellung mehrsprachiger Formulare und Übersetzungshilfen

- die Weiterentwicklung des Sprachmittlerpools

- die Erarbeitung mehrsprachigen Informationsmaterials zu psychischen Erkrankungen und zu Möglichkeiten der Eingliederung behinderter Menschen

Aus der Antwort:

Internetseite: Der Auftrag wurde im August 2016 vergeben. Die für Januar 2017 vorgesehene Fertigstellung verzögerte sich aufgrund der technischen Herausforderungen, da die neue Präsenz als Pilotprojekt für die Erneuerung der städtischen Internetseite genutzt werden soll.

„Neu in Jena“ soll nun im Juli 2017 ans Netz gehen.

Sprachmittelpool: Die Aufgabe wurde erfüllt. Derzeit wird die technische Umsetzungsmöglichkeit eines Ticketsystems geprüft, um die Hürden für die Anforderung eines internen Sprachmittlers zu senken.

Informationsmaterial: Die Umsetzung ist noch nicht erfolgt bzw. noch nicht abgeschlossen.


Sonntagsöffnung eines Geschäftes in Jena (April 2017)


Es fragte Julia Langhammer:

Am 05.03. war das Möbelhaus Finke am Sonntag geöffnet. Gemäß Thüringer Ladenöffnungsgesetz, auch bestätigt durch aktuelle Rechtsprechung, ist eineSonntagsöffnung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in engen Ausnahmefällen möglich.Die durch die Stadt für den 05. März genehmigte Sonntagsöffnung ist bei Beschäftigten und Gewerkschaften auf deutliche Kritik gestoßen. Die Gewerkschaft ver.di hat sich schriftlich an Sie, Herr Oberbürgermeister, deswegen gewandt.Ich frage daher: Aus welchen Gründen wurde die Sonntagsöffnung am 05.03. in Jena-Lobedagenehmigt? Wie bewertet die Stadt Jena den Vorwurf, dass die Genehmigung rechtswidrig erfolgte? Warum?

Aus der Antwort: Die Stadtverwaltung gibt zu, dass die Genehmigung rechtswidrig erteilt worden ist. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass es einen Anlass – etwa ein Fest – geben muss, der Besucher anlockt, die dann das entsprechende Geschäft besuchen. In Zukunft wird die Stadt restriktiv mit Genehmigungen umgehen.


Aufnahme eines Vertreters der BürgerEnergie Jena eG in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Energie-Jena Pößneck (Oktober 2016)


Es fragte Julia Langhammer:

Am 13.08.16 hatten OTZ und TLZ mit der Überschrift „Genossen ziehen in
Stadtwerke-Aufsichtsrat ein“, vermeldet, dass die Stadtrats-Fraktionen von CDU,
SPD und Grünen die Genossenschaft Bürgerenergie Jena in den Aufsichtsrat der
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH bringen wollen.
Am 22.09.16 teilten die Stadtwerke Jena dann in ihrem Newsletter mit, dass die
BürgerEnergie Jena eG, die seit Januar 2012 mit einem Anteil von zwei Prozent an
den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck beteiligt ist, ab 2017 mit einem Sitz im
Aufsichtsrat der Stadtwerke Energie vertreten sein wird.

Ich frage Sie an:
1. Wurde in den Gremien des Stadtrates, z.B. im Finanzausschuss, die
Interessenbekundung der BürgerEnergie Jena thematisiert, weitere Anteile an
den Stadtwerken Energie zu erwerben, wenn nicht, warum nicht?
2. Wurde in den Gremien des Stadtrates entschieden, diese Anteile nicht zu
veräußern und anstatt dessen der BürgerEnergie Jena bereits ab einem
Gesellschaftsanteil von zwei Prozent einen Aufsichtsratssitz zuzubilligen, wenn
nicht, warum nicht?
3. Wie fand die in der Lokalpresse am 13.08. erwähnte Entscheidung der Fraktionen
von CDU, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN Eingang in die Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Energie und hätte es dazu nicht eines
Beschlusses des Jenaer Stadtrates bedurft?

Aus der Antwort: In den Gremien des Stadtrates wurde über die Interessenbekundung der BürgerEnergie nicht diskutiert, da dies nicht erforderlich war. Die Gesellschafterverammlung entscheidet über entsprechend des Gesellschaftervertrages.
Es gab den politischen Willen, die Bürger*innen zu beteiligen.

Barrierefreiheit der Internetseite (September 2016)

Es fragte Dr. Gudrun Lukin

In Jena gibt es viele Vereine, Zentren und Selbsthilfegruppen, in denen Menschen  mit Behinderung selbstbestimmte ehrenamtliche Arbeit leisten, sich treffen und aktiv für ihre Teilhabe am Leben unserer Stadt eintreten. Das betrifft auch die Arbeit an einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenkonvention in Jena.
Ein häufiger Kritikpunkt ist jedoch die unzureichend barrierefreie Internetseite der  Stadt Jena.
So sind Formulare und Förderanträge nicht vollständig barrierefreie abrufbar, mit Screen-Reader nicht ausfüllbar und überdies schlecht zu finden. Die Navigation und Suchfunktion der Internetpräsenz Jena.de sind schwierig und umständlich.
Für Touristen mit Handicap ist eine vorausschauende Planung schwieriger geworden, es gibt keine Verlinkung zu Behindertenparkplätzen und entsprechenden Toiletten.
Die Situation ist bekannt, ein Zeitpunkt für die Umarbeitung und barrierefreie
Ausgestaltung der Webseite nicht konkret erkennbar.

Deshalb frage ich an:
Erfolgte die Ausschreibung der jetzigen Webseite mit dem Kriterium der
Barrierefreiheit, wann wird diese erzielt und welche finanziellen Mittel hat die Stadt wann eingeplant, um dieses Ziel zu erreichen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Stelle für Marketing und Unternehmenskommunikation (August 2016)

 
Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

In der OTZ vom 03.08.2016 wurde darüber informiert, dass ein neuer Mitarbeiter beim Jenaer Oberbürgermeister  als Sachbearbeiter für Marketing und Unternehmenskommunikation eingestellt wurde.
Als aktuelle Aufgaben benannte der neue Kollege „Innenstadtmarketing“ und die Koordinierung von Kultur- und Wirtschaftsmarketing.
Für den Wirtsschaftservice, Standortmarketing, Fachkräftewerbung und Präsentation wurde  2008 die JenaWirtschaft  als Tochtergesellschaft der Stadt gegründet.  Dabei ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH zugleich Schnittstelle zur Stadtverwaltung, zu Landes- und Bundesbehörden und betreibt aktive Netzwerkarbeit.

Ich frage an:

Welche inhaltlichen Überschneidungen der oben genannten Stelle ergeben sich zum Arbeitsprofil der von  der Stadt Jena gegründeten Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH und wann bzw. mit welchem Aufgabengebiet wurde die neue Stelle ausgeschrieben bzw. geschaffen?

Aus der schriftlichen Antwort: Bisher gab es in Jena kein "übergreifendes koordinierendes Stadtmarketing". Im neuen "Team Kommunikation" wird ein lange nicht besetzte Stelle in der Öffentlichkeitsarbeit bei KIJ umgewidmet. Ziel der Stelle ist, "das Lichstadt-Marketing Jenas langfristig zu planen und konzeptionell zu untersetzen" und zu koordinieren.



Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit auf kommunalen Parkplätzen (August 2016)


Es fragte Jens Thomas:

In der Tagespresse vom 4.08. wurde berichtet, dass die Stadtverwaltung bzw. KSJ
versuchsweise und vorerst bis Jahresende die bisher werktags von 7 bis 20 Uhr geltende Parkplatzgebühren-Pflicht für den Eichplatz und die Rathausgasse auf 22 Uhr ausgedehnt hat. Diese Maßnahme wurde durch Sie am 9.08. mit folgender Begründung wieder zurückgenommen: „Die seit dem 1. Juli geltende Regelung, wonach das Parken bis 22 Uhr kostenpflichtig ist, betrachte ich als bürger- und besucherunfreundlich. Deshalb lehne ich auch einen Test bis zum Jahresende ab“.
Ich frage Sie deshalb an:
1.) Wer innerhalb der Stadtverwaltung hat wann und mit welcher Zielstellung die
Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit bis 22 Uhr initiiert, beraten und
genehmigt?
2.) Wurde die Öffentlichkeit und wurden Sie über die Maßnahme informiert und wenn nein, warum nicht?
3.) Wie werden Sie künftig bei Änderungen der Parkraumbewirtschaftung Einwohner und Stadtrat einbeziehen?

Einsatz des mobilen Bürgerservice (August 2016)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler

Meine letzte Anfrage zum mobilen Bürgerservice stellte ich im Dezember 2014. In der Antwort wurde die Lösung der technischen Probleme und die Einführung des mobilen Bürgerservice für das Jahr 2015 zugesagt.
Angesichts der zunehmenden Probleme mit langen Warteschlangen am Bürgerservice in der Innenstadt frage ich erneut an:
Welchen Stand haben die Vorbereitungen zum Einsatz eines mobilen Bürgerservice, wurden geeignete Standorte gefunden und welche technischen Voraussetzungen wurden bereits geschaffen bzw. welche Probleme wurden noch nicht gelöst?

Aus der Antwort:  Das Konzept eines mobilen Bürgerservice wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufrecht erhalten. Ein weiterer Grund sind Personalprobleme. Es soll jedoch einen Service für Bürger*innen geben, die nicht zum Bürgerbüro kommen können. Dafür soll neue Technik angeschafft werden.

Plakatierungen in Jena (Juni 2016)


Es fragte Carolin Weingart:

Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Überlegungen, die Beantragung und Praxis der Plakatierung, auch die für gemeinnützige Vereine und bei Wahlen, zu ändern, wenn ja warum?
Wenn es künftig keine freie Plakatierung durch die Antragsteller einer Sondernutzung geben sollte, wie soll diese künftig erfolgen, d.h. ist die Anbringung durch die Stadt Jena selbst oder eine Auftragsvergabe der Plakatierung an ein Unternehmen vorgesehen, welches die Flächen dann weitervermietet?
Wie viele Plakatierungen wären in Jena in welchen Plakatgrößen und zu welchen
Gebühren insgesamt noch möglich und wer entscheidet bei konkurrierender Nachfrage über die Vergabe?
 
Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.


Zum Gedenken der Stadt Jena anlässlich des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai (Juni 2016)


Es fragte Jens Thomas:

Am 2. Oktober 2015 beschloss der Thüringer Landtag die Einführung eines Gedenktages am 8. Mai anlässlich des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus.

Ich frage Sie an:
Wie beging die Stadt Jena am 8. Mai 2016 den Gedenktag der Befreiung vom
Nationalsozialismus?
Wie wird der Gedenktag in den Jahren 2017 ff. seitens der Stadt Jena begangen werden?

Aus der Antwort: Am 8. Mai 2016 hat die Stadtverwaltung  keine Gedenkveranstaltung durchgeführt. Die Anlässe, zu denen Stadt Gedenkveranstaltungen, sind  der 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus) der 19. März (Bombandierung der Stadt), der 17. Juni (Volksaufstand), der 9. November (Reichsprogromnacht) und der Volkstrauertag.
Alle fünf Jahre wird der Tag der Befreiung der Stadt Jena durch die Allierten am 13. April 1945 gedacht.
Für 2017 keine ist keine Veranstaltung zum 8. Mai geplant. Der  Hauptausschuss kann das jedoch ändern.

Absperrung der Innenstadt am 20.4.16 (April 2016)


Es fragte Ralph Lenkert:

Am 20.4. wurden zur Absicherung des Aufmarsches von Thügida Gitter in der Innenstadt aufgestellt. In diesem Zusammenhang gab es Beschwerden von Anwohner_innen , die nicht zu ihren Häusern bzw. aus der Umzäunung heraus gelassen wurden.
Ich frage an:

Warum gab es für Anwohner_innen keine Möglichkeit, direkt in oder aus der Umzäunung zu
kommen?
Wie wurde gewährleistet, dass Rettungsfahrzeuge die Umzäunung passieren konnten?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Erneuerung der Anfrage zum Datenschutz bei Wohngeldanträgen (März 2016)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

In der Stadtratssitzung am 27.01.2016 stellte ich eine Anfrage zum Datenschutz bei
Wohngeldanträgen. Konkret ging es um die Nutzung einer Erklärung, in der die Behörden
der Stadt Jena von ihrer „Schweigepflicht“ entbunden werden. In der Antwort hieß unter
anderem, dass es sich um ein freiwillige Serviceangebot handelt, damit das Team Wohnen auf direktem Weg prüfen kann, ob „Transferleistungen bezogen werden und evtl. ein anderer Leistungsträger vorrangig“ zuständig ist.
Meine Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Erklärung wurde nicht beantwortet.
Auf meine Nachfrage wurde mir aber versichert, dass zumindest darauf hingewiesen wird, dass die Unterschrift freiwillig ist.
Nach meiner derzeitigen Kenntnisstand ist die Prüfung nicht erfolgt, die Erklärung wird in der bisherigen Form weiter verwendet, auf die Freiwilligkeit nicht hingewiesen.

Daher frage ich an:
Auf welcher rechtlichen Grundlage wird eine solche Erklärung abverlangt?
Wann erfolgt die Prüfung und ist mit Änderungen zu rechnen?

Aus der Antwort: Als rechltiche Grundlagen wurden genannt der § 67b SGB X (Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung; Anmerkung: hier wird explizit auf die "freie Entscheidung" einer solchen hingewiesen) und der § 68 Nr. 10 SGB I (Hinweis auf das Wohngeldgesetz).
Das Formular wurde inzwischen geändert, auf die Freiwilligkeit der Unterschrift wird hingewiesen.

Anmerkung: Das Formular ist deutlich länger, juristisch korrekt und völlig überflüssig.

Datenschutz bei Wohngeldanträgen (Januar 2016)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Wie mir jetzt bekannt wurde, sollen Bürger/innen der Stadt Jena, die einen Antrag auf Wohngeld stellen, eine Erklärung mit folgendem Wortlaut unterschreiben:
„Hiermit entbinde ich,................, den Fachdienst Soziales der Stadtverwaltung Jena, Team Wohnen, sowie das Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, das Dezernat für Familie, Bildung und Soziales, sowie den Eigenbetrieb jenarbeit gegenseitig von der Schweigepflicht.
Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit schriftlich widerrufen kann.“

Abgesehen von der eigenartigen Wortwahl und Formulierung gehe ich davon aus, dass eine solche Erklärung gegen den Datenschutz verstößt.

Ich frage daher an:
Auf welcher rechtlichen Grundlage wird eine solche Erklärung abverlangt?
Aus der Antwort: Bei der Erklärung handelt es sich um ein freiwilliges Serviceangebot, dass es dem Team Wohnen ermöglicht, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Wird die Erklärung nicht unterschrieben, wird der Antrag natürlich trotzdem bearbeitet. Dann obliegt es aber dem Antragsteller nachzuweisen, dass er nicht von anderen Stellen Leistungen erhält.
Es erfolgt jetzt eine Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Jena.
Die Frage nach der rechtlichen Grundlage wird nicht   beantwortet - offenbar gibt es keine.


Zu den Ergebnissen der Hundebestandserfassung (September 2015)

Es fragte Carolin Weingart:

Im letzten Jahr kündigte die OTZ eine Hundebestandserfassung durch die Stadt an, um neben den ehrlichen, auch die unehrlichen Hundesteuerzahler_innen in Jena zu ermitteln. Hierzu sollten 59.915 Haushalte von einer von der Stadt beauftragten Firma befragt werden.

Ich frage an:
Wie viele Hundebesitzer_innen konnten ermittelt werden, wie viele waren bei der Stadtverwaltung nicht als solche angemeldet (bitte zahlenmäßige Aufschlüsselung der bekannten und neu ermittelten Hundebesitzer_innen)?
Wie hoch sind die finanziellen Mehreinnahmen für den Stadthaushalt durch die
Hundebestandserfassung und wie hoch waren die Aufwendungen der Stadt für die beauftragte Firma „Springer Dienste“?

Aus der Antwort:
Die Hundebestandserfassung ist ein übliches Verfahren in Deutschland. Die beauftragte Firma lieferte insgesamt 15.300 Datensätze. In 182 Fällen konnte keine Hundehaltung nachgewiesen werden. In 89 Fällen erfolgte eine Nachmeldung.
Die Firma erhielt eine Vergütung von ca. 25.000 Euro. Die Stadt konnte Mehreinnahmen in der gleichen Höhe verbuchen. Das bedeutet, dass sich die Erfassung für die Stadt in den folgenden Jahren rentiert.

Bemühungen um Senkung der Kosten der Unterkunft (Juni 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Etwa ein Jahr nach der Einführung der neuen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft wurde im Werkausschuss jenarbeit eine Statistik vorgelegt. Aus dieser ging hervor, dass 28% (793) der alleinstehenden Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, und 45% (450) der Bedarfsgemeinschaften mit 2 Personen zu hohe Mieten haben.
Aus der Statistik ging nicht hervor – und konnte nicht ermittelt werden – bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften die Kosten aufgrund einer Einzelfallprüfung anerkannt werden, wie viele die Differenz zur Angemessenheit selbst tragen und bei wie viele die Kosten anerkannt werden, weil sich um anderen Wohnraum bemühen.
Bei letzterem gibt es immer Diskussionen darüber, wie diese Bemühungen auszusehen haben.
Mit liegt dazu ein Schreiben an eine betroffene Person vor, welches mich zumindest beunruhigt hat. Ich zitiere: „Sie sind gemäß § 60 SGB I verpflichtet, uns jeweils bis spätestens 15. eines Monats Ihre intensiven und ernsthaften Bemühungen zur Kostensenkung detailliert nachzuweisen... Als Nachweise Ihrer intensiven und ernsthaften Bemühungen zur Kostensenkung sind mindestens 8 schriftlich bestätigte Anfragen von Ihnen auf Wohnraum mit angemessenen Kosten für einen 1-Personen-Haushalt der von Ihnen kontaktierten Wohnungsanbieter zu fordern
mit entsprechenden Wohnungsangeboten bzw. Negativbescheinigungen.“

Ich frage an:
Handelt es sich hier um eine Dienstanweisung oder entscheidet jede/r Leistungsbetreuer/in selbst über die Art und Zahl der Bemühungen?
Was sollen die Betroffenen tun, wenn die Wohnungsanbieter nichts Schriftliches geben?
Gibt es die Dienstanweisung, die Bemühungen als Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I zu bezeichnen, obwohl diese nicht zu den dort genannten Dingen gehören?

Aus der schriftlichen Antwort:

Es gibt keine Dienstanweisung. Es werden "entsprechend gültiger Rechtslage" zwischen 6 und 12 Bemühungen gefordert. Die Zahl liegt im Ermessen der Sachbearbeiter.
Nach Erfahrungen der Verwaltung stellen Vermieter die Bescheinigungen aus. Wer sich ernsthaft bemüht, legt akzeptable Bescheinigungen vor.
Die Bemühungen um die Senkung der Kosten gehören zu den belegbaren Tatsachen, die der Mitwirkungspflicht unterliegen.

Überwachung des Gastinternetzugangs während der Stadtratssitzungen (Juni 2015)


Es fragte Katharina König:

Den Stadträt_innen der Stadt Jena steht während der Stadtratssitzung ein Gastinternetzugang der Stadt Jena (WLAN) zur Verfügung. In der Anleitung zur Nutzung desselben heißt es u.a.:
"Warnung
(...) Der Gebrauch ist nur dienstlich erlaubt. Die Benutzung wird beobachtet und kann jederzeit beendet werden."
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wer überwacht/ beobachtet mit welcher Software bzw. welchen Methoden die Benutzung des Gastinternetzugangs durch Stadträte und Mitarbeiter_innen
und inwieweit ist die Überwachung/ Beobachtung unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen und insbesondere unter Beachtung der Rechte der Stadträt_innen, unter denen sich Rechtsanwälte, Pfarrer, Landtags- und Bundestagsabgeordnete etc. befinden zulässig und wie wird dies jeweils begründet?

Bitte auch auf folgende Nachfragen vorbereiten:
Welche Daten wurden seit Einführung des Gastinternetzugangs während der
Stadtratssitzungen erfasst, wie werden diese gegebenenfalls gespeichert und wer hat auf diese Zugriff?
Nach welchen Kriterien entscheidet wer, welche Nutzung im Gastinternetzugang unter den "dienstlichen Gebrauch" fällt und wie lauten diese Kriterien?

Aus der schriftlichen Antwort:

Für den Gast-Internetzugang der Stadt (W-LAN) registriert die seitens KIJ/IT-Service eingesetzte Software des W-LAN-Management-Systems die Anmeldung am System. Erfasst werden Datum, Uhrzeit, MAC-Adresse des sich anmeldenden Gerätes und Name der Zugangsart. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Die Daten werden nicht im engeren Sinne „beobachtet oder überwacht“, sondern erfasst, um ggf. einem Missbrauch bspw. der MACAdresse vorzubeugen. Weitere Daten werden nicht registriert. Damit wird auch nicht erfasst, welche Person sich auf welchen Internet-Seiten befindet oder wie, wo und mit wem sie sich in einem sozialen Netzwerk austauscht.
Zugriff auf die registrierten Daten hat der Systemadministrator von KIJ/IT-Service. Diese Daten werden in einem vierwöchigen Rhythmus mit dem regelmäßigen Neustart des Systems gelöscht.
Stadträtinnen und Stadträten, die regelmäßig dasselbe Geräte im städtischen Netz nutzen, steht ein gesonderter Zugang zur Verfügung. Das Gerät wird über das Büro des Stadtrates
vorregistriert. Bei der Anmeldung am System wird dieses Gerät dann lediglich über die MACAdresse authentifiziert. Das W-LAN-System registriert, dass das Gerät angemeldet ist. Diese Information wird am selben Tag wieder gelöscht.

Beschlussfassung über Vereinsförderung (Mai 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Im Kulturausschuss wurde der Bericht zum „Zuwendungscontrolling 2014“ vorgestellt. Dabei konnte mehrere Fragen nicht beantwortet werden.
Unter anderem ging es um die Vergabe von Zuschüssen an Vereine, die ihre Anträge nicht an Fachämter bzw. Eigenbetriebe stellen, die direkt einem Ausschuss zugeordnet sind.In der Zuschussrichtlinie heißt es unter Punkt 53: „Die für den Zuschuss zuständigen städtischen Fachämter/Eigenbetriebe legen die Aufstellung aller beantragten Zuschüsse … dem zuständigen Ausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung vor.“
Nicht zugeordnet sind zum Beispiel Vereine, die direkt durch Ihren Bereich gefördert werden.
Ich frage daher an: Wer beschließt über die Vergabe von Zuschüssen an Vereine, deren Anträge nicht dem Sozial-, Jugendhilfe- oder Kulturausschuss vorgestellt werden?

Aus der Antwort: Über die Anträge wird im Hauptausschuss entschieden. Auf Nachfrage wurde versprochen, eine entsprechende Liste zu liefern.

Terminvergabe der Ausländerbehörde der Stadt Jena (Mai 2015)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Einwohner_innen der Stadt ohne EU-Staatsangehörigkeit müssen sich zur Regelung ihres Aufenthaltsstatus (z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis) an die Ausländerbehörde wenden und dort einen Termin vereinbaren. Gleiches betrifft Antragsteller_innen, die zur VISA-Erteilung für ausländische Besucher_innen eine s.g. Verpflichtungserklärung abgeben wollen. Die städtische Website bietet die Möglichkeit, Online-Termine zu vereinbaren. Nach dem Ausfüllen eines langen Formulars gelangt man zu den Terminen, die nur mit mehreren Wochen Wartezeit im Voraus zu vereinbaren sind.
Ich frage Sie deshalb:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, einen Termin mit der Ausländerbehörde zu
vereinbaren, welche Wartezeiten bestehen jeweils?
2. Welche Gründe bestehen für die langen Wartezeiten im Vergleich zum Bürgeramt?
3. Wann und wie wird Abhilfe geschaffen?

Aus der Antwort: Die Wartezeit für einen Termin beträgt derzeit zwischen fünf und sechs Wochen. Ohne Termin ist eine Vorsprache am Montagnachmittag möglich.
Die Wartezeiten entstehen einserseits wegen der hohen Nachfrage, andererseits aufgrund von personellen Problemen.
An Lösungsmöglichkeiten wird gearbeitet.

Zum Feuerwehreinsatz in Lobeda-Ost am 16.03.2015 (März 2015)


Es fragte Jena Thomas:


In der Nacht vom 16. auf den 17. März kam es in Jena-Neulobeda zu einem tragischen Unglück. Während des Brandes in seiner Wohnung in der Liselotte-Hermann-Straße sprang der 63-jährige Bewohner aus dem Fenster im dritten Obergeschoss und kam dabei ums Leben.

Ich frage Sie an:
1. Wie wurde der Einsatz nach der Alarm- und Ausrückeordnung eingeordnet, welche Kräfte waren entsprechend zu alarmieren, wurde dies so umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
2. Wie viel Zeit verging zwischen Eingang des Notrufs und Ankunft des in der Wache Nord (Saalbahnhofstraße 15a) stationierten Drehleiterfahrzeugs?
3. Warum wurde beim Einsatz der Berufsfeuerwehr Jena darauf verzichtet, dass bei der Freiwilligen Feuerwehr Lobeda stationierte Drehleiterfahrzeug zu alarmieren sowie weitere Kameraden der freiwilligen Wehren zur Unterstützung (z.B. Evakuierung der 17 Bewohner_innen des Hauses) anzufordern?

Aus der schriftlichen Antwort:
1.Der Brand wurde als "Brand: Gebäude Groß" angelegt. Nach der geltenden Ausrückordnung hätten Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehren alarmiert werden müssen. Die FF Lobeda wurde nicht informiert. Das liegt sowohl daran, dass die neue AAO erst seit etwa einem Jahr gültig ist und in der Praxis wenig erprobt, da es erfreulicherweise nur wenig Einsätze dieser Art gibt.
2. Zwischen dem ersten Notruf und dem Eintreffen der Feuerwehr vergingen 11 Minuten. Der Einsatz eines Drehleiterfahrzeuges war aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
3. Da der Einsatz nicht möglich war, wurde darauf verzichtet. Die Kräfte vor Ort wurden aufgrund des Schadensbildes (Brand einer Ein-Raum-Wohnung) als ausreichend eingeschätzt.
Zur Evakuierung und Betreuung der Bewohner/innen des Haus wurden weitere Kräfte eingesetzt.

Zur Zusammenarbeit der Feuerwehren in Jena und deren Arbeitsbedingungen (März 2015)

 

Es fragte Dr. Beate Jonscher

Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr am 16. März 2015 in Lobeda habe ich folgende Fragen:
Wie gestaltet sich in der Stadt derzeit die Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr und wie soll diese zukünftig aussehen?
Nachfrage:
Wie viele Überstunden werden monatlich bei der Berufsfeuerwehr Jena geleistet, wie viele Stellen sind zur Zeit unbesetzt und wie hoch war die Zahl der Krankheitstage im Mittel pro Vollzeitstelle im Jahr 2014?

Aus der schriftlichen Antwort: Die Zusammenarbeit wird als kameradschaftlich und konstruktiv eingeschätzt. Die freiwilligen Feuerwehren werde in relavante Entscheidungsprozesse eingebunden. Ein Ziel besteht darin, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für den 24h-Dienst der Berufsfeuerwehren zu gewinnen.
Mit Stand  vom 28.02.2015 beträgt das Mehrarbeitsvolumen 29.233 h bei insgesamt 134,5 Stellen. Im jahr 2014 lag das durchschnittliche Mehrarbeitsvolumen pro Mitarbeiter bei 244 Stunden.
Es sind derzeit keine freien Stellen vorhanden.
In den Wachabteilungen und der Leitstelle waren 8,35 Dienstkrankentage pro Ist-Stelle zu verzeichnen, im Tagesdienst waren es 24,2 Tage pro Stelle. Es gibt mehrere langzeiterkrankte Mitarbeiter/innen.

Datenerhebung und Merkblatt zum Erlass von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten (Februar 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

In der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2015 stellte ich eine Anfrage zum Erlass von Kita-Gebühren. Ich wollte wissen, wie viele Leistungsberechtigte (SGB II, XII, AsylbLG) derzeit Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten entrichten und wie viele befreit sind.
Eine solche Anfrage hatte ich bereits im Dezember 2012 gestellt. Dieses Mal erhielt ich – kurz gefasst – die Antwort, dass die notwendigen Daten nicht erhoben werden könnten. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung damals in der Lage war, die Frage zu beantworten, weil im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Kita-Gebührensatzung die Daten manuell erfasst worden waren.
Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass das Merkblatt zur Erstattung von Kita-Gebühren im „FamilienInformationsPunkt“ ausliegt.
Allerdings liegt es nicht aus, sondern befindet sich einer (für die Besucher/innen nicht zugänglichen) Ablage.

Daher frage ich an:
Zur Datenerhebung: Wenn eine neue Kita-Gebührensatzung erarbeitet wird, werden die Daten dann wieder ermittelt? Und werden sie den Stadträt/innen zur Kenntnis gegeben?
Zum Merkblatt: Verfügen auch die Sachbearbeiter/innen, die die Gebührenanträge bearbeiten, über dieses Merkblatt? Machen Sie auf die Möglichkeit des Erlasses aufmerksam oder erfolgt die Beratung ausschließlich im FIP?

Aus der Antwort: Die Daten werden im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen Kita-Satzung erneut erhoben und den Stadträt/innen zur Verfügung gestellt.
Das Merkblatt steht auch den Sachberarbeiter/innen zur Verfügung. Sie beraten zu Möglichkeiten des Gebührenerlasses.

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen (November 2014)


Es fragte Carolin Weingart:

Die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena" vom 08.01.2013, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 19/13 vom 16.05.2013, S. 158 regelt in § 13 Abs. 9 und 10 die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen resp. Ausnahmen für Rassekatzen.

Ich frage die Verwaltung:
In welcher öffentlichkeitswirksamen Form - über die Publikation der entsprechenden
Regelung in der o.a. Ausgabe des Amtsblattes und begleitende Berichterstattung in von der Stadtverwaltung unabhängigen Medien hinaus - hat die Verwaltung dafür Sorge getragen, dass die Besitzerinnen und Besitzer von Katzen in der Stadt Jena über die Kastrationspflicht informiert werden und wurden hierzu auch geeignete Kooperationen z.B. mit Tierärzt/-innen und anderen einschlägigen Dienstleistern vereinbart (bitte Maßnahme und haushaltsmäßigen Aufwand, soweit möglich, aufschlüsseln) und falls keine entsprechenden Informations- bzw. Kooperationsmaßnahmen ergriffen wurden, warum nicht und was plant
die Stadtverwaltung diesbezüglich in den kommenden beiden Jahren zu tun?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.