Für sofortige Veränderungen im Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz: Jenaer Stadträtinnen drängen auf zentrale Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen

Die Jenaer Stadträtinnen, Katja Glybowskaja (SPD), Kathleen Lützkendorf (Bündnis 90/Die Grünen), Lena Saniye Güngör (DIE LINKE) und Petra Teufel (FDP) fordern dringende Änderungen am Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz. Ihr Ziel ist der Ausbau und eine zentrale
Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen, insbesondere Frauenhäusern, auf Basis gemeinsamer Standards durch das Land Thüringen.
Bisher obliegt es den Kommunen als freiwillige Aufgabe, solche Einrichtungen zu finanzieren. In der Folge herrschen in Thüringen im Hinblick auf Gewaltschutzeinrichtungen ungleiche Bedingungen: In fünf Landkreisen gibt es gar keine Frauenhäuser oder Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen.
Diese Situation entspricht nicht den Anforderungen der Istanbul-Konvention, die von Deutschland bereits im Jahr 2018 ratifiziert wurde und pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Familienplatz (entspricht 1 Frauenplatz und 1,5 Plätze für Kinder, aufgerundet also 3 Plätze) vorsieht. Derzeit stellt Jena teilweise auch Plätze für den Saale-Holzlandkreis zur Verfügung. In Thüringer Frauenhäusern ist die durchschnittliche Verweildauer der Opfer häuslicher Gewalt gestiegen, und die Herausforderungen werden immer komplexer. Zugleich fehlt es an ausreichendem Personal. Insgesamt fehlen mehr als 100 Frauenhausplätze, die dringend gebraucht werden.
Die Frauenhäuser, einschließlich des Frauenhauses in Jena, sind konstant hoch ausgelastet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Schutzeinrichtungen jederzeit vorgehalten werden müssen und nicht nach Bedarf auf- und abgebaut werden können.
Die Stadträtinnen appellieren an die Landtagsabgeordneten in Thüringen, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, um Klarheit und Sicherheit für Frauen im Freistaat zu schaffen. Lena Saniye Güngor dazu: „Solange der Gewaltschutz für Frauen eine freiwillige Aufgabe ist, besteht die Gefahr, dass die Finanzierung gestrichen wird, wenn eine Kommune in die Haushaltssicherung gerät oder politische Mehrheiten Mittel kürzen wollen.“
Katja Glybowskaja erklärt: "Es ist höchste Zeit, dass wir die Finanzierung von Frauenhäusern und Gewaltschutzeinrichtungen in Thüringen neu regeln. Gewalt gegen Frauen ist kein lokales Problem, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung. Wir müssen sicherstellen, dass jede Frau, die Schutz benötigt, diesen Schutz erhält."
Kathleen Lützkendorf betont: "Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt entschlossen zu bekämpfen. Eine zentrale Finanzierung von Schutzeinrichtungen ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Wir dürfen nicht zulassen, dass Frauen in Teilen Thüringens keinen angemessenen Schutz vor Gewalt erhalten."
Petra Teufel sagt: "Die bestehenden Frauenhäuser sind überlastet, und es gibt einen akuten Mangel an Plätzen. Die Sicherheit und das Wohlergehen von Frauen dürfen nicht von finanziellen Zwängen abhängen. Das Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz muss angepasst werden, um diesen Missstand zu beheben."
Das Gesetz wird am 25. Oktober 2023 im Sozialausschuss des Thüringer Landtags beraten und soll im November noch einmal auf die Tagesordnung.