Stärkung der Integrationshelfer*innen

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Stadt Jena durch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, den für sie tätigen Integrationshelfer*innen in der unterrichtsfreien Zeit Weiterbildungsangebote ermöglichen kann, damit diese besser auf die individuellen Besonderheiten der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen fachspezifisch reagieren können. Die Prüfung soll auch eine Darstellung und Bewertung der sonstigen Arbeitsbedingungen der beschäftigten Integrationshelfer*innen enthalten (z.B. Zeiten für Vor- und Nachbereitungen, fachliche Vernetzung, Supervision, Vertragslaufzeiten).

002 Über das Prüfergebnis wird dem Stadtrat spätestens im 3. Quartal 2022 berichtet.


Begründung:
Durch die hohe Inklusionsquote in der Stadt Jena ist ein steigender Bedarf an Integrationshelfer*innen zu verzeichnen. Diese auch künftig in ausreichender Anzahl für die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu finden, gestaltet sich immer schwieriger. Dies ist sicher auch darin begründet, dass der überwiegende Teil der Arbeitsverhältnisse meist zeitlich begrenzt und bloß stundentechnisch auf ein bestimmtes Kind fixiert sind. Deshalb sollten bei der Prüfung besonders die Erfahrungen an den TGS Kulturanum und Wenigenjena sowie an der GS Schillerschule mit einfließen.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können für den Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen individuelle Hilfen in Form von Schulbegleitern oder Integrationshelfern erhalten. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe ist die kreisfreie Stadt Jena, in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger, zuständig. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Träger der Sozialhilfe für die Erfüllung ihrer Aufgaben ausschließlich Fachkräfte beschäftigen dürfen. Mit Weiterbildungsangeboten in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Ferien) würden nicht nur die Beschäftigungsqualität und die Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung gefördert werden, sondern künftig auch die Chance auf das Zurückgreifen auf ausreichend zur Verfügung stehendes Personal gegeben sein.

Die Beschlussvorlage wurde mit den Fraktionen Bündnis '90/Die Grünen und SPD eingebracht und im Juni 2022 mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft prüfen (Juni 2022)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit infolge der gestiegenen Heizkosten die Angemessenheitsbestimmungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) angepasst werden sollten.
Begründung:
Für die Kaltmiete und die Betriebskosten gelten in Jena die Werte des „schlüssigen Konzepts“ (21/1219-BV) Die Heizkosten gelten als angemessen, solange die
Vergleichswerte nicht deutlich überschritten werden. In diesem Fall wird geprüft, ob ein „unwirtschaftlicher Verbrauch“ vorliegt und gegebenenfalls der Leistungsberechtigte zur Kostensenkung aufgefordert.
Die Vergleichswerte werden durch den bundesweiten Heizspiegel (www.heizspiegel.de) ermittelt. Es ist noch nicht klar, inwieweit der Heizspiegel für 2022 die aktuellen Preissteigerungen berücksichtigen wird. Daher muss sichergestellt werden, dass Erhöhungen bei den Heizkosten sowie die entsprechenden Nachzahlungen durch jenarbeit
übernommen werden.
Auch bei den Betriebskosten ist mit Erhöhungen zu rechnen. Daher ist zu prüfen, ob unabhängig vom „schlüssigen Konzept“ die Richtwerte für die Nebenkosten angepasst werden können bzw. sichergestellt, dass die zusätzlichen Kosten übernommen werden.
Das gilt insbesondere für Leistungsberechtigte, deren Kosten der Unterkunft nicht vollständig übernommen werden.
Für Anträge, die nach dem 1. März 2020 gestellt wurden, sowie die entsprechenden Weiterbewilligungsanträge gilt der „erleichterten Zugang zur Grundsicherung fürArbeitsuchende (SGB II) infolge der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Pakete)“. Das
bedeutet bei den Kosten der Unterkunft, dass diese unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe als angemessen gelten und übernommen werden. Somit müssen auch Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten erstattet werden, solange kein
„verschwenderischer Verbrauch“ nachgewiesen werden kann.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Konsequenzen des Urteils zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in der Stadt Jena (April 2022)

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Urteil des LSG Thüringen (Az.: L7 AS 623/17) zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft Auswirkungen auf die derzeit gültigen Richtwerte hat.

Begründung:
Das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen vom 25.11.2021 besagt, dass die Stadt Jena für das Jahr 2014 Kosten der Unterkunft nachzahlen muss. Die damals gültigen Richtwerte beruhten auf dem ersten qualifizierten Mietspiegel der Stadt Jena und dem Methodenbericht der Firma F+B GmbH, in dem die Angemessenheitsgrenzen im SGB II und SGB XII festgelegt wurden.
Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Änderungsantrag eingebracht, der für Bedarfsgemeinschaften mit einer Person und zwei Personen die Anwendung der Wohngeldtabelle vorsah, da ihrer Auffassung nach die Angemessenheitsgrenzen zu gering angesetzt waren. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Die maximale Bruttokaltmiete für eine Person betrug 285 €. Es gab Widersprüche und Klagen. Nach einem Urteil des Sozialgerichts, das weder den Kläger noch die Stadt zufrieden stellte, legten beide Seiten Berufung ein.
Das Landessozialgericht gab dem Kläger vollumfänglich Recht und verurteilte die Stadt zur Zahlung der Differenz zwischen der Angemeessenheitsgrenze der KdU und der Wohngeldtabelle – monatlich 68 €.
Die Richter bemängelten, dass das von der Firma F+ B GmbH erarbeitete Konzept kein realistisches Abbild des Jenaer Wohnungsmarktes liefert. Die Großvermieter waren mit 98,4% der ermittelten Daten überrepräsentatiert. Dies wurde durch die Datenerhebung auf Mieterseite nicht ausgeglichen.
Da der Wohnungsmarkt in Jena nicht überwiegend oder nahezu ausschließlich von Großvermietern geprägt ist, hätte es auch ausreichend Daten von kleineren Vermietern geben müssen. Da diese nicht vorhanden waren und auch nicht beschafft werden konnten, verurteilte das LSG die Stadt zu Anwendung der Wohngeldtabelle.
Seit dieser Zeit wurden vier weitere qualifizierte Mietspiegel erarbeitet, und es gab entsprechend vier Methodenberichte – später von der Firma Analyse und Konzepte – und Änderungen bei den Kosten der Unterkunft.Es stellt sich nun die Frage, ob die bemängelte Datenerhebung inzwischen geändertwurde. Wenn nicht, sind die aktuell geltenden Richtwerte als rechtswidrig zu betrachten und müssen überprüft werden. Das gilt ebenso für das Jahr 2021, da hier die Betroffenen die Möglichkeit haben, Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X zu stellen.
 

Wiederherstellung Parkplätze Moritz-Seebeck-Straße (Oktober 2021)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt nach Beendigung der Baumaßnahmen
einen Teil der vollständig beseitigten öffentlichen Parkplätze in der Moritz-
Seebeck-Straße zwischen Tatzendpromenade bis Döbereinerstraße wieder
herzustellen. Das Ergebnis ist dem Stadtentwicklungsausschuss und dem
Stadtrat vorzulegen.
002 Es sollen mindestens 12 öffentliche Parkplätze in dem Straßenabschnitt wieder
hergestellt werden. Gegebenenfalls erneut erforderliche Baumaßnahmen werden
dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
003 Können auf diese Weise nicht mindestens 12 öffentliche Parkplätze errichtet
werden, so wird die fehlende Zahl an Stellflächen auf dem städtischen
Grundstück am Ostende der Moritz-Seebeck-Straße aus den dort bereits
errichteten Parkplätzen als öffentliche Parkplätze für jedermann bereitgestellt, so
dass insgesamt 12 Parkplätze entstehen.

Begründung:
Zur Zeit wird auf Basis der 20/0349-BV „Grundhafter Ausbau der Moritz-Seebeck-
Straße von Tatzendpromenade bis Döbereinerstraße“ die Moritz-Seebeck-Straße
grundhaft erneuert. Allerdings wurde die Beschlussvorlage nie im
Stadtentwicklungsausschuss beraten oder gar beschlossen.
Auf Basis der darin vorgeschlagenen unbestätigten Variante entfallen in der Straße
alle öffentlichen Parkplätze für die unmittelbaren und mittelbaren Anwohner. Dies
geschieht in einem Umfeld mit erhöhtem Parkdruck. Ziel der Vorlage ist es, die
einseitigen Folgen für die Anwohner aus dieser unbestätigten Planung in Teilen wieder
auszugleichen.

Die Vorlage wurde gemeinsam mit den Fraktionen CDU und FPP eingereicht und im Dezember 2021 mehrheitlich beschlossen.

Überprüfung von Infrastruktur- und Baumaßnahmen (Juli 2020)


Der Stadtrat beschließt:

001 Alle durch den Stadtrat Jena beschlossenen noch nicht begonnenen Projekte der Infrastruktur- und Baumaßnahmen, einschließlich der potentiell noch zu beschließenden Maßnahmen, werden auf der Grundlage der gegenwärtigen Haushaltssituation im Bund, im Land und in der Stadt hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit noch vor der Diskussion zum Haushalt für 2021 neu bewertet.

002 Dem Stadtrat Jena wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen, wie diese Projekte
• weiter wie geplant,
• nur teilweise, wie geplant
• vorläufig nicht weiter
• nicht weiter

bearbeitet werden. Dazu erfolgt jeweils eine Begründung.

003 Für diese Projekte und Investitionsvorhaben wird ein Bauzeiten- und Finanzierungsplan erarbeitet, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird und auch eine Übersicht über die zu erwartenden und tatsächlichen Kostensteigerungen der Bauvorhaben 2020 und 2021 enthält.

004 Für die mittelfristige Finanzplanung der Stadt soll zukünftig jährlich eine Evaluierung der beschlossenen und geplanten Investitionsvorhaben erfolgen. Eine Prioritätenliste ist vorzubereiten, im Rahmen der Haushaltserstellung zu präzisieren und dem Stadtrat als Bericht vorzulegen. Dieser sollte auch über den Stand der jeweiligen Bauvorhaben, die Fördermittelsituation und eventuelle Kostensteigerungen Auskunft geben.

Begründung:

Die bestehenden Beschlüsse für größere Projekte übersteigen das Finanzvolumen und die Kapazitäten der Verwaltung nicht erst durch die Corona - Krise. Alle Vorhaben sollten daher auf ihre Realisierbarkeit überprüft werden.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im November 2020 wieder im Stadtrat, gab es eine Austauschvorlage mit einem neu gefassten 001 und die CDU war Miteinreicher:

000 1 Die Investitionsplanung der Stadt Jena, einschließlich der Sondervermögen, ist aufgrund der zu erwartenden Haushaltssituation für die Planjahre 2020 und 2021 sowie im Bereich der mittelfristigen Investitionsplanung zu überarbeiten. Hierbei sind die möglichen Haushaltsansätze der gesamten Stadtverwaltung für den Bereich der Investitionen den derzeitigen Planungen gegenüberzustellen, auf eine Gliederung nach Bereichen / Sondervermögen soll bei der Priorisierung in
der Gesamtübersicht bewusst verzichtet werden. Durch die Fachdezernenten und Werkleitungen ist unter Einbeziehung des Fachdienstes HHCO eine Prioritätenliste bis zum 30.11.2020 zu erarbeiten. Diese hat die Priorisierungen nachvollziehbar darzustellen und zu kommentieren.

Übernommen wurde der Änderungsantrag der SPD Fraktion:

003 Für diese Projekte und Investitionsvorhaben wird eine Zeit- und Kostenplanung (tabellarisch) erarbeitet, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Begrenzung des Verkaufs kommunaler Boden (April 2021)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunalen Boden, vor allem Grundstücke, die für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau von herausragender Bedeutung sind, zukünftig nicht mehr an private Investoren zu veräußern. Der Erwerb bzw. Tausch von kommunalem Grundeigentum soll Vorrang vor Verkäufen haben. Dazu sollen alle Möglichkeiten von langfristigen Pachtverträgen ausgeschöpft werden.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, erneut Gespräche mit der Universität und dem Land Thüringen aufzunehmen, um die Entwicklungsperspektive und die grobe Zeitplanung der Landes- und Universitäten Liegenschaften nach Fertigstellungdes Inselplatzcampus auszuloten und dem Stadtrat zu berichten.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat in einem kurzen Bericht darzulegen, über welche städtebaulich relevanten kommunalen Flächen Jena noch verfügt, vor allem, welche davon noch für öffentliche Zwecke ( Schulen, Kindergärten, Spielplätze bzw. Erholungsmöglichkeiten ) genutzt werden können.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat vor der Sommerpause über den Stand und die weiteren Vorhaben des Stadt- Umland- Bundesprojektes „Wohnen jenseits der Metropolen- Wohnungswirtschaft als Gestalter von Heimat“ zu berichten.

005 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Bericht über den Stand der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes vorzulegen.

Nach Diskussionen in den Ausschüssen wurde der Titel in „Flächenentwicklung in Jena“ geändert und ein Austauschblatt erarbeitet.

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunalen Boden, vor allem  Grundstücke, die für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau von herausragender Bedeutung sind, nur noch in begründeten Ausnahmefällen an private Investoren zu veräußern. Der Erwerb bzw. Tausch von kommunalem Grundeigentum sollte die Regel städtischer Grundstückspolitik werden. Dazu sollen alle Möglichkeiten von langfristigen Pachtverträgen ausgeschöpft werden.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, erneut Gespräche mit der Universität und dem Land Thüringen aufzunehmen, um die Entwicklungsperspektive und die grobe Zeitplanung der Landes- und Universitäts-Liegenschaften nach Fertigstellung des Inselplatzcampus auszuloten und dem Stadtrat zu berichten.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat in einem kurzen Bericht darzulegen, über welche städtebaulich relevanten kommunalen Flächen Jena noch verfügt, vor allem, welche davon noch für öffentliche Zwecke (Schulen, Kindergärten, Spielplätze bzw. Erholungsmöglichkeiten) genutzt werden können.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende 2021 über den Stand und die weiteren Vorhaben des Stadt- Umland- Bundesprojektes „Wohnen jenseits der Metropolen- Wohnungswirtschaft als Gestalter von Heimat“ zu berichten.

005 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Bericht über den Stand der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes vorzulegen.

Die Vorlage wurde im September 2021. Bei einer gestrennte Abstimmung wurde der Punkt 1 abgelehnt, den anderen wurde zugestimmt.

 

2. Präzisierung des Wirtschaftsplanes 2017/18 des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena für das Jahr 2018 (Februar 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Wirtschaftsplan für 2018 als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2017/18 des
Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena wird wie folgt geändert:
der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Lützeroda
(540 T€) wird in den Investitionsplan 2018 aufgenommen.

Die Vorlage wurde aufgrund der Diskussionen zurückgrnommen. Angenommen wurde die Vorlage der Koalition, die den Bau für das Jahr 2019 vorsieht.

 

Unabhängiges Gutachten IC-Knoten (Februar 2018)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung der Standortentscheidung für den zukünftigen IC-Knoten Jena zu untersuchen, an welcher Stelle im Bereich des Bündelungsabschnitts der beiden die Stadt Jena durchquerenden Eisenbahntrassen ein Knotenbahnhof errichtet werden kann. Abgeleitet von den eisenbahnbetrieblichen und baulichen Anforderungen ist der potentielle Standort zu identifizieren und dessen Vor- und Nachteile, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Erreichbarkeit und die Stadtentwicklungspotentiale, zu bewerten.

Dazu sind unabhängige Fachgutachter einzubeziehen. Der Abschlussbericht soll bis spätestens 31.07.2018 vorgelegt werden.

Begründung:

Das Land Thüringen möchte Jena zu einem IC-Knoten ausbauen und will zu diesem Zweck den Neu- oder Ausbau eines zentralen Verkehrsknotenpunktes im Bereich der Schnittstelle der beiden die Stadt durchquerenden Eisenbahntrassen fördern. Die Stadt Jena soll bis Ende des Jahres 2018 die Standortoptionen untersuchen, eine Vorzugsvariante bestimmen und den Standort verbindlich benennen.

Die Vorlage wurde abegelehnt, da der Oberbürgermeister versicherte, dass die Stadt bereits alles Notwendige tut.

 

Errichtung und Betreibung einer Toilette auf dem Westbahnhof (August 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die durch die Stadt Jena zu errichtende und zu betreibende öffentliche Toilette wird im Bahnhofsgebäude des Bahnhofs Jena West errichtet.

Begründung:
Da die DB bis zu einem Vor-Ort-Termin am 22.06.2016 nicht auf ein entsprechendes Angebot der Stadt reagiert hatte, plant diese nach Antwort des Dezernenten Peisker auf eine entsprechende mündliche Anfrage des Stadtrates Lenkert zur Stadtratssitzung am 22.06. inzwischen, die neue Toilette auf einem kommunalen Grundstück im Umfeld des Bahnhofes Jena West zu errichten.

Die DB AG hat sich aber lt. Schreiben vom 24.06.16 an KSJ dazu bereit erklärt, der Stadt im Bahnhofsgebäude Jena West einen entsprechenden Gebäudeteil zum Einbau einer Toilette zu überlassen, wenn die Stadt Jena die Kosten der Errichtung und Betreibung übernimmt und der DB eine Dienstbarkeit einräumt.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Im September 2016 behandelt, wurde sie in den Werkausschuss KSJ verwiesen.

Anmerkung: Die Vertreterin von KSJ bestätigte ihre Entscheidung, eine Toilette vor dem Bahnhofsgebäude zu errichten. Hintergrund ist, dass die Bahn das Bahnhofsgebäude verkaufen will. Dieses ist denkmalgeschützt und dringend sanierungsbedürftig. Die Kosten für eine behindertengerechte Toilettenanlage vor dem Bahnhof wird ca. 140.000 Euro kosten. Im Gebäude selbst wäre ein behindertengerechter Zugang nicht möglich.

Bericht zu Kosten im Zusammenhang mit der Bürgerbefragung zum Eichplatz (März 2014)

gemeinsam mit der Fraktion Bürger für Jena


Der Stadtrat beschließt:

001 Entsprechend § 22 Abs. (3) ThürKO berichtet der Oberbürgermeister
unverzüglich über die Kosten der Werbe- und Informationsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Bürgerbefragung zur Eichplatzbebauung.

002 Der Bericht enthält Auskünfte über:
- die Kosten der Telefonumfrage
- die Anzahl der Arbeitsstunden, die Mitarbeiter_innen der Verwaltung und der
Eigenbetriebe der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der
geplanten Bebauung aufgewendet haben und deren durchschnittliche Kosten
- Kosten für den Internetauftritt, den Werbefilm, die Anstecker, Publikationen etc,
die in diesem Zusammenhang bei der Stadt Jena oder einem Eigenbetrieb
entstanden sind
- Kosten der Aufträge, die an Dritte (zum Beispiel Werbeagenturen) für die
Erstellung
und Verbreitung (Plakatieren, Verteilen usw.) von Publikationen,
Pressemitteilungen, Modellen oder anderen Werbemitteln vergeben wurden
- die Kosten des Holzaufbaus vor dem Rathaus, inklusive technischer
Ausstattung, Standkosten und Kosten für Auf- und Abbau sowie Bewachung
- Kosten für bereits durchgeführte oder noch in Planung befindliche
Veranstaltungen
- Mittel, die die Stadt Jena in diesem Zusammenhang von Dritten erhalten hat

Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates am 29.01.2014 wurde beschlossen, eine
Bürgerbefragung zur geplanten Bebauung des Eichplatzes durchzuführen. Die bereit
zu stellenden Mittel beziehen sich nur auf die Durchführung der eigentlichen
Bürgerbefragung.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.


Überarbeitung des Wirtschaftsplanes KIJ (Januar 2014)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sanierung der Lobdeburgruine zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherzustellen und bereits 2014 den Beginn der
Sicherstellung des Bauwerkes zu veranlassen.
Dafür notwendige Finanzen sind durch den Eigenbetrieb KIJ und den Haushalt
der Stadt Jena bereitzustellen.

002 Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im März 2014 über den geplanten Baubeginn und den Zeitplan für die Sanierungen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Februar 2014 wieder aufgerufen, wurde in getrennter Abstimmun der erste Punkt abgelehnt, der zweite abgelehnt.

 

Ganzjährige Betreibung der Toilettenanlage im Paradies (Mai 2014)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Toilettenanlage im Paradies wird ganztägig und ganzjährig betrieben.

002 Der KSJ legt innerhalb eines Monats eine entsprechende Kalkulation zur
durchgängigen Betreibung sowie Wartung und Instandhaltung der
Toilettenanlage im Paradies vor.

Begründung:
Im April 2012 wurde die für 476.000 € neu errichtete Toilettenanlage an der
Rasenmühleninsel eröffnet. In der damals veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Jena hieß es unter anderem: „Der kommunale Eigenbetrieb wird die neue Toilettenanlage betreiben. Geplant ist, dass zwar in den Sommermonaten Personal vor Ort ist, sonst aber nur morgens und nachmittags gereinigt wird, die Toilette außerhalb der Saison weitgehend ohne Personal auskommt.“
Die Toilettenanlage wurde jedoch im Herbst geschlossen. Auf eine Anfrage hin erklärte die Stadtverwaltung, es sei von Beginn an nur eine saisonale Betreibung vorgesehen gewesen.
Das Ziel, „die Aufenthaltsqualität im Volkspark Oberaue entscheidend zu verbessern“ (Pressemitteilung vom 04.04.2013) kann jedoch nicht saisonal erreicht werden, da der Park bei entsprechender Witterung auch in den Wintermonaten genutzt wird.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen im Mai und Juni 2013 nicht behandelt werden.Im Juli 2013 aufgerufen, wurde der Antrag in den Werkausschuss KSJ verwiesen.

Kein Verkauf öffentlichen Eigentums am Eichplatz (Mai 2013)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Eichplatz verbleibt in kommunaler Hand und wird nicht verkauft.

Begründung:
Es besteht für die Stadt Jena keine Notwendigkeit die Grundstücke des Eichplatzes zu verkaufen, da eine Neugestaltung des Platzes auch beim Verbleib in kommunaler Hand möglich ist.
Der Verkauf ist zudem unwirtschaftlich. Dem kurzfristig erzielten Erlös stehen
langfristig Verluste durch fehlende Parkeinnahmen und dem Wegfall der Jahrmärkte und Stadtfeste entgegen. Die regionalen Einzelhändler müssen außerdem Umsatzeinbußen befürchten.
Die geplante weitere Versiegelung des Platzes und die kompakte Bauweise haben nicht bekannte, möglicherweise schädliche Auswirkungen auf das Klima der Stadt.
Der Verbleib des Eichplatzes als kommunale Fläche ermöglicht es, Alternativen zu prüfen, bei denen bezahlbare Wohnungen, Geschäfte des regionalen Einzelhandels und Grünflächen im Mittelpunkt stehen.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

Toiletten an den Bahnhöfen der Stadt Jena (Januar 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena betreibt an den Jenaer Bahnhöfen (Westbahnhof, Bahnhof Göschwitz, Paradiesbahnhof, Saalbahnhof) die von der Bahn zu errichtenden öffentlichen Toiletten.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Mai 2013 über die Umsetzung zu berichten.

Begründung:

Gegenwärtig gibt es starke Bemühungen den schnellen Fernverkehr für die Stadt Jena
zu erhalten. Der Oberbürgermeister hat mehrfach erklärt, dass er diese Bemühungen
unterstützt und sich für die Attraktivität des Zugverkehrs einsetzen will. Dazu gehört
sicher auch die Möglichkeit der Nutzung von Toiletten. Dieses Problem ist seit langem
bekannt und sollte aus unserer Sicht schnell und unbürokratisch gelöst werden.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im April 2013 wieder aufgerufen, wurde der Änderungsantrag der Koalition beschlossen, wonach die Bahn die Toiletten errichtet und der Stadt miet- und pachtfrei zur Verfügung stellt und der Bericht darüber auf die zweite Jahreshälfte verschoben wurde.

Kostenloses Internet in Jena (Juli 2012)


Der Stadtrat möge beschließen:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie ein kostenloses mobiles Internet (WLAN) für  Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer Stadt bereitgestellt werden kann.

002    Dem Stadtrat wird bis zur Stadtratssitzung im Oktober 2012 eine Vorlage zur Realisierung des kostenlosen mobilen Internets mit dem Ziel vorgelegt, dass diese in der Stadtratssitzung im Januar 2013 votiert werden kann.

003    Die Vorlage soll neben der Prüfung und Beschreibung der rechtlichen, technischen und finanziellen Umsetzungsbedingungen auch eine Zeitplanung zur Realisierung enthalten.


Begründung:
Das Internet ist nicht nur ein weiterer Empfangskanal, wie Radio oder Fernsehen, sondern ermöglicht die aktive Beteiligung an Debatten und politischen Prozessen sowie generelle gesellschaftliche Teilhabe. Diese den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, soll durch ein kostenloses Angebot einer Internetzugangsmöglichkeit mittels WLAN, einer drahtlosen Internetverbindung, geschehen. Damit kommt Jena seinen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge auch im Bereich der Internetteilhabe nach, reduziert die digitale und soziale Kluft, vereinfacht und verallgemeinert die Internetnutzung.
Die Digitalisierung der Gesellschaft verändert unsere Arbeits- und Lebensbedingungen. Der Zugang zum Internet ist weiterhin von wachsender Bedeutung in fast allen Lebensbereichen: Arbeitssuche, Kommunikation per Email oder in sozialen Netzwerken, Zugang zu Informationen und Wissen, Kontakt mit Behörden, Gestaltung von Freizeit und Urlaub, Beteiligung an öffentlichen Debatten – all das findet heutzutage online statt –, teils auf einfacherer Weise als auf dem konventionellen Weg. Zugang zum Internet ist somit in der heutigen Welt mitentscheidend und weiterhin an Bedeutung wachsend für das Ausmaß des Einzelnen an gesellschaftlicher Teilhabe.
Gleichzeitig ist die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, keine Selbstverständlichkeit. Die mit dem Internet verbundenen Kosten für Endgeräte und Datentransfer sind immer noch beträchtlich und dadurch sozial selektiv. Der (N)Online Atlas 2011 des gemeinnützigen Vereins Initiative D21 – Deutschlands größte Partnerschaft von Politik und Wirtschaft für die Informationsgesellschaft – belegt: Die vorhandene digitale Spaltung beruht im Wesentlichen auch auf einer sozialen Spaltung der Gesellschaft. Ohne Zugang zum Internet zu sein, beschränkt sich immer deutlicher auf Menschen in prekären Lebenslagen: Bei Haushaltseinkommen unter 1.000 Euro sind es 47 Prozent, zwischen 1.000 und 2.000 Euro 44,3 Prozent und zwischen 2.000 und 3.000 Euro 16,9 Prozent der Menschen.
Allen Menschen die gleichen Zugangs- und Teilhabebedingungen durch ein möglichst niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu gewähren, stellt in der heutigen Welt einen Teil kommunaler Daseinsvorsorge dar. Von vielen Kommunen und Städten ist diese Aufgabe bereits erkannt worden. Die im Hunsrück gelegene Stadt Kastellaun bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern kostenloses mobiles Internet (WLAN) im Innenstadtbereich, die Stadt Renchen bietet es um das Freizeitbad und den Rathausplatz.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat am 12. Januar Pläne für ein stadtweites kostenloses WLAN in Berlin verkündet, nachdem dies auch im abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU enthalten ist. Die Stadt London will bis März Europas größte kostenlose WLAN-Zone bereitstellen.
Die Stadt Jena sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Dies wäre auch für den Fremdenverkehr und die Gastronomie förderlich.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und im Oktober 2013 mehrheitlich angenommen.

Werbungsbudget für Online-Umfrage zum Nahverkehrsplan (Mai 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aus den Überschüssen der Personalkosten-Budgetierung 2011 5000,00 Euro für die Bewerbung der Online-Umfrage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bereit zu stellen.
002 In die Produktziele des Produktes 54.7.1. (Nahverkehrsplan) wird folgendes Ziel aufgenommen: „Teilnahme von mindestens 1000 Personen an der Online-Umfrage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes“.

Begründung:
In der letzten Sitzung der AG Bürgernahverkehrsplan am 26. April wurde von den
anwesenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung darüber informiert, dass für die
Bewerbung der Online Umfrage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes kein Budget vorhanden ist. Von Mitgliedern der AG wurde Werbung in Form der Anmietung von Plakatflächen in Bahnen, Flyern in Bahnen und evtl. Öffentlichkeitsarbeit beim 111-jährigen Jubiläum der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft am 2. Juni vorgeschlagen. Des Weiteren stand die Frage nach einer Druckform der Umfrage - für Menschen ohne Internetzugang - im Raum.
Im Haushaltsplan sind unter dem Haushaltstitel 54.7.1.02 (Nahverkehrsplan) nur 340 Euro für Sach- und Dienstleistungen eingestellt. Diese Mittel sind in jedem Jahr eingestellt, also unabhängig von der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen.
Mit einem Budget von 5000 Euro sollte es der Verwaltung möglich sein, das unter 002 genannte Produktziel zu erreichen.

Die Vorlage wurde angenommen, nachdem der Änderungsantrag des Oberbürgermeisters übernommen worden war, der ihn beauftragt mit geeignten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass mindestens 1.000 Personen an der Umfrage teilnehmen

Konzept für die Gestaltung und Durchführung von Märkten und Festen in der Innenstadt (Dezember 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung im März 2012
ein Konzept für die Gestaltung und Durchführung von Märkten und Festen in der
Innenstadt mit der räumlichen Zuordnung der öffentlichen Plätze vorzulegen.

Begründung:
Die Märkte und Feste in der Innenstadt sind wesentliche Elemente des kulturellen Lebens der Stadt Jena. Durch die bereits erfolgten und mit der Bebauung des Eichplatzes und des Inselplatzes zunehmenden Veränderungen in der Struktur der öffentlichen Räume ist das bisherige Konzept nicht mehr umsetzbar.
Für die Planungen von Veranstaltungen, aber auch für die Abstimmungen mit den betreffenden Händlern und Schaustellern ist ein durchdachtes Konzept jedoch unerlässlich.
Das Konzept spielt auch in Bezug auf die vorgesehene Ausschreibung zur Gestaltung des „neuen“ Eichplatzes eine wesentliche Rolle, auch wenn mit dem Wettbewerb zur Gestaltung neue Ideen durch die beteiligten Planer erwartet werden. Spätestens zur Entscheidung über die 1. Phase des Wettbewerbes sollte das Konzept auch als Grundlage für die weitere Umsetzung der Innenstadtbebauung vorliegen.

Die Vorlage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass bereits an den Planungen gearbeitet wird


Vorgehen zur Bebauung des Eichplatzes (Mai 2011)

Der  Stadtrat beschließt:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung im Juni 2011 das Auswahlverfahren und detaillierte Kriterien für die  Ausschreibung und Bewertung von Baumaßnahmen auf dem Eichplatz zum Beschluss vorzulegen.

002     Der Oberbürgermeister legt einen detaillierten Zeitplan unter Berücksichtigung des überarbeiteten mikroklimatischen Gutachtens sowie einer erweiterten Bürger_innenbeteiligung zur Umsetzung der Eichplatzbebauung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

003    Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Juni 2011 Variantenuntersuchungen zum Verbleib des Eichplatzes in kommunaler Hand, zu einem Erbbaupachtverfahren und zum Verkauf vor.

Begründung:
Die Umsetzung der Baumaßnahmen auf dem Eichplatz wird von der Stadt Jena wie in den vorliegenden Beschlüssen gewollt und durch die Stadtverwaltung forciert. Um die Umsetzung im Sinne der Bürger_innen der Stadt zu realisieren, wird die Grundlage mit einer entsprechenden Dokumentation geschaffen. Somit ist die Umsetzung der Maßnahme transparent und für die Bürger_innen nachvollziehbar gestaltet.
Der Zeitplan wird für alle an der Umsetzung Beteiligten als Richtschnur und Handlungsanleitung notwendig und für die Überprüfung der weiteren Vorgehensweise und die Abläufe dienen.

Die Vorlage wurde, wie alle Änderungsvorschläge zum Abwägungsbeschluss, abgelehnt.

Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens (Bürgerhaushalt) - Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2011 (Dezember 2010)

Der Stadtrat möge beschließen:

001    Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens 2010 finden in der Haushaltsplanung 2011 Berücksichtigung:

a)    Freiwillige Leistungen im Bereich Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport erfahren keine Kürzungen.
b)    Die Förderungen der Verpflegungskosten in Kindertagesstätten/Schulen sowie die Qualitätssicherung in Jenaer Kindertagesstätten werden ausgebaut.


Begründung:

Die Abstimmungsergebnisse des Bürgerbeteiligungshaushalts sollten wieder Eingang in politische Diskussion und in das Abstimmungsverhalten des Stadtrates finden.

Aus der Auswertung des Beteiligungsverfahrens 2010:

Hinsichtlich der Einschätzung zur Förderung der in der Broschüre genannten Maßnahmenbereiche ergibt sich ein klares Bild. So wurden die Bereiche Bildung, Jugend und Soziales im Durchschnitt mit „Förderung angemessen“ bis hin zu „mehr fördern“ beurteilt. Die Bereiche Sport, Kultur, und Sonstiges weisen dagegen einen deutlich größeren Stimmanteil auf, der eine geringere Förderung als bisher präferiert. Bei der Nennung von Einzelposten, wurden die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten/Schulen (Rang 1 mit 16,04 %) und die Qualitätssicherung in Jenaer Kindertagesstätten (Rang 2 mit 14,97%) mit deutlichem Abstand am häufigsten für eine stärkere Förderung genannt.

Die Vorlage wurde abgelehnt.
 

Prämissen der Haushaltsplanung 2011 - Abänderung des Entschuldungskonzeptes (Oktober 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Das Entschuldungskonzept der Stadt wird mit der Zielstellung abgeändert, für
das Jahr 2011 einen Haushalt aufzustellen und zu beschließen, der keine
Kürzungen (bei so genannten freiwilligen Aufgaben) in den Bereichen Soziales,
Kultur und Jugendarbeit beinhaltet.

002 Die Aussetzung bzw. zeitliche Streckung des Schuldenabbaus und eine höhere
Ausschüttung der städtischen Eigenbetriebe KIJ und KSJ sowie der Stadtwerke
an den städtischen Haushalt sind in der Haushaltsplanung 2011 zu
berücksichtigen.

003 Eine bedarfsgerechte Zuschusserhöhung an den Eigenbetrieb KMJ ist in den
Haushalt 2011 einzustellen.

004 Die Mittel für die Realisierung des Projektes Otto-Schott-Platz sind in den
Haushalt 2011 einzustellen.

Die Beschlussvorlage wurde in den Finanzausschuss verwiesen und in der Sitzung im Dezember 2010 abgelehnt.


Winterschulgarten Schillerschule (Juni 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Eigenbetrieb KIJ wird beauftragt, die Fertigstellung des Winterschulgartens der Grundschule “Friedrich Schiller” früheren Planungen entsprechend in die gegenwärtig laufende Sanierung der Schule einzubeziehen. Der Investitionsplan von KIJ wird entsprechend angepasst.

Begründung:
In den ersten Bauplänen zur Sanierung der Schillerschule war ein Winterschulgarten
für das praktische Unterrichten in der kalten Jahreszeit als auch bei schlechtem Wetter
vorgesehen. Die Fundamente sind vorhanden, eine Tür aus dem Gebäude zum
Winterschulgarten ebenfalls. Aufgrund des Wechsels des Architekturbüros und
weiterer nicht eingeplanter und vorgesehener Probleme beim Bau würde dieser nun aus Kostengründen wegfallen.

Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.


Breitband - Anschluss für das Stadtgebiet von Jena (Januar 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im März 2010 eine Berichtsvorlage vorzulegen, die folgende Fragen beantwortet:

Welche Gebiete der Stadt Jena sind bisher nicht mit einem Breitband-Anschluss versorgt, aus welchen Gründen erfolgte bisher kein Anschluss?Welche Anbieter decken das Stadtgebiet von Jena ab?Gab es mit diesen Anbietern Verhandlungen über die flächendeckendeVersorgung Jenas mit Breitband-Anschlüssen, wenn ja zu welchenErgebnissen führten die Verhandlungen?Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Jena sich am Ausbau zu beteiligen?Welche städtischen Mittel wären nötig, um gemeinsam mit denortsansässigen Anbietern das gesamte Stadtgebiet zu versorgen?Welcher Zeitrahmen ist für den Anschluss des gesamten Stadtgebietesvorgesehen?Welche Fristen zur Beantragung von Fördergeldern gibt es, wurden bereitsAnträge von der Stadt Jena gestellt?Gab es Beschwerden von Bürgern bzw. von Firmen, die keinen Breitband-Anschluss haben?


Begründung:
Die letzte Bundesregierung plante, dass das schnelle Surfen im Internet bis Ende kommenden Jahres in ganz Deutschland möglich sein soll, auch auf dem Land. Dazu hatte das Kabinett bereits im Februar 2009 ein Programm beschlossen, um Lücken zu schließen.
Bis 2014 war geplant, dass mindestens drei Viertel aller Haushalte eine schnelle
Internetverbindung von mindestens fünf Megabit pro Sekunde erhalten.
Die eingemeindeten Ortsteile gehören zum Stadtgebiet Jena, die Frage ist, welche
Möglichkeiten ergeben sich, Breitbandverkabelung auch außerhalb des Bundesprogramms für den ländlichen Raum umzusetzen.

Die Beschlussvorlage wird merheitlich angenommen, ergänzt um weitere Fragen, die der fraktionslose Abgeordnete Michel eingebracht hatte.
Die Berichtsvorlage sollte im April 2010 vorgelegt werden. Vorgelegt wurde sie im September (10/0666-BE), behandelt wird sie voraussichtlich im November.