VVeränderung Nahverkehrstarife (Mai 2023)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Jenaer Nahverkehr GmbH aufzunehmen, um zu prüfen, welche Kosten durch ein von der Stadt finanziertes Kurzstreckenticket entstehen.

002 Der Preis der Monatskarte für JenaBonus-Inhaber*innen beträgt ab 01.07.23 30 €.

Begründung:

zu 001
Immer wieder debattieren sowohl der Jenaer Stadtrat als auch die Jenaer Bevölkerung über die Ticketgestaltung im Nahverkehr, insbesondere die Möglichkeiten, die ein Kurzstreckenticket bieten würde. Nicht zuletzt hat der Einwohner*innenantrag #nichtmituns dieses Thema wieder auf die politische Tagesordnung gehoben.
Ein vergünstigtes Kurzstreckenticket für bis zu drei Stationen würde dem Mobilitätsbe-darf vieler Bürger*innen innerhalb von Jena entsprechen. Eine Vielzahl von Städten in Deutschland bietet eine solche Ticketoption, Jena sollte eine davon sein.
Da im Rahmen des VMT eine solche Regelung schwierig erscheint, soll geprüft werden, ob eine Realisierung durch die Stadt möglich ist.

zu 002
Die Monatskarte für JenaBonus-Inhaber*innen kostest derzeit 55,10 € und ist damit teurer als das Deutschlandticket.
Zwar enthält der Regelbedarf für 2023, der auf der Grundlage Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 erstellt wurde, einen Betrag 45 € für Verkehr, aber nur 174 € für Lebensmittel. Diese sind erheblich teurer geworden und steigen weiter, so im Vergleich zwischen März 22 und März 2023 um mehr als 22%.
Die Stadt Erfurt zahlt aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom Juli 2022 für Inhaber*innen eines Sozialausweise einen Zuschuss von 30 € einer Monatskarte des Nahverkehrs, die zwischen 52,60 € und 70 € kosten. Der Zuschuss muss beantragt
werden und wird nach Vorlage der Fahrscheine gewährt. Dieses Verfahren ist für Berechtigte und die Verwaltung umständlich und zeitintensiv. Die Stadt Jena hat mit der Ausgabe der JenaBonuskarte ein Verfahren zur einfachen Handhabung.
Aus der Antwort der Anfrage zur Mobilität für diesen Personenkreis vom Oktober 2022 geht hervor, dass bei einer Senkung des Monatspreise um 10 € bei einer monatlichen Ausgabe von 500 Karten Mehrkosten in Höhe von 60.000 € entstehen. Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Nutzer*innen auf das Deutschlandticket „umsteigen“, dies aber nicht für alle sinnvoll ist.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

 

 

Barrierefreiheit an Haltestellen des ÖPNV (Mai 2023)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, dem Seniorenbeirat sowie dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bis zum Ende 3. Quartal 2023 einen Bericht über
die Barrierefreiheit sämtlicher Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Jena und ihren Ortsteilen zu geben. Unterschiedliche Grade und Formen der Barrierefreiheit sollen dabei Berücksichtigung finden.
002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2023 dem Stadtrat Vorschläge zur Beseitigung noch bestehender Barrieren an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs zu unterbreiten.

Begründung:
Nach dem § 4 des Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ dann
barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar,zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendigerHilfsmittel zulässig.“ Dies gilt für verschiedene Formen der Behinderung, etwa für Sinnesbeeinträchtigungen ebenso wie für Geh- und Bewegungsbeeinträchtigungen, wobei unterschiedliche Beeinträchtigungsformen unterschiedliche Ansprüche an die Barrierefreiheit stellen.
In einer inklusiven Gesellschaft ist eine größtmögliche Barrierefreiheit anzustreben. In der Stadt Jena gibt und gab es zahlreiche Bemühungen, bestehende Barrieren abzubauen. Doch der Weg zur barrierefreien Stadt ist noch nicht vollständig bewältigt.
Ein zentrales Problemfeld stellt der öffentliche Personennahverkehr dar, der für vieleMenschen mit Beeinträchtigung ein wichtiges Mittel der Mobilität darstellt. Daher ist die Barrierefreiheit von Haltestellen als Zugangspunkte von besonderer Bedeutung.
Der anzufertigende Bericht soll einen umfangreichen Blick auf den Stand der Umsetzung von Barrierefreiheit im Bereich der Haltestellen im ÖPNV in der Stadt Jena inklusive sämtlicher Ortsteile liefern, der Aufschluss darüber gibt, inwieweit den
unterschiedlichen Formen von Behinderung Rechnung getragen wird. Er soll bauliche Einrichtung, Gestaltung von Fahrscheinautomaten und Anzeigen und weitere Merkmale berücksichtigen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Barrierefreiheit in Schulen und Kindertagesstätten (2023)

er Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, dem Jugendparlament sowie dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bis zum Ende des 3. Quartals 2023 über die
Barrierefreiheit der Schulen und Kindertagesstätten in der Stadt Jena Bericht abzulegen. Dabei sollen auch die Anforderungen von Betroffenen von Sinnesbeeinträchtigungen explizit mit berücksichtigt werden.
002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2023 dem Stadtrat Vorschläge zur Beseitigung noch bestehender Barrieren in Schulen und Kindertagesstätten vorzulegen.

Begründung:
Nach dem § 4 des Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ dann
barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Dies gilt für verschiedene Formen der Behinderung, etwa für Sinnesbeeinträchtigungen ebenso wie für Geh- und Bewegungsbeeinträchtigungen, wobei unterschiedliche Beeinträchtigungsformen unterschiedliche Ansprüche an die Barrierefreiheit stellen.
In einer inklusiven Gesellschaft ist eine größtmögliche Barrierefreiheit anzustreben. In der Stadt Jena gibt und gab es zahlreiche Bemühungen, bestehende Barrieren abzubauen. Doch der Weg zur barrierefreien Stadt ist noch nicht vollständig bewältigt. Explizit wird die Bildung als ein Schwerpunkt des Ausbaus der Barrierefreiheit im Anschluss an den Aktionsplan „Inklusives Jena“ genannt. Schulen und Kindertagesstätten als Räume der Bildung aber auch der gesellschaftlichen Teilhabe sind hier von einer besonderen Bedeutung. Vorhandene Defizite in der Barrierefreiheit fallen besonders ins Gewicht und sollten deshalb identifiziert werden, damit sie beseitigt werden können.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Energiekrise bewältigen


Der Stadtrat beschließt:
 

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Jenaer Bevölkerung und Unternehmen umfassend bei der Einsparung von Energie zu unterstützen, z.B. durch niedrigschwellige Beratungsangebote und Energiesparkampagnen.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Informationen über die Krisenpläne für den Fall eines vollständigen Ausfalls von Erdgas rechtzeitig mit der Stadtgesellschaft zu teilen.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken die vorhandenen Informationen zur Verhinderung von Strom- und Energiesperrungen zu bündeln und neben Deutsch möglichst auch in Englisch,
Arabisch, Russisch und ggf. weiteren Sprachen sowie in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken ein Konzept zu entwickeln, um Sperrungen von Strom, Heizung und Wasser von Personen mit Sozialleistungsbezug, Geringverdienern und weiteren Betroffenen
mit geringem Einkommen zu verhindern. Wenn nötig, sind hierfür kommunale Mittel für einen "Härtefallfond" einzuplanen.

005 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bei Jenaer Vereinen, Sozialverbänden, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilbüros und der Verbraucherzentrale etc. vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote zu ermitteln und deren Vernetzung zu fördern. Wo möglich, werden diese Angebote von Seiten der Stadt gestärkt.

006 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über die kommunalen Spitzenverbände und das Land Thüringen beim Bund für eine umgehende Erhöhung der Regelsätze im SGB II und XII sowie für die Anpassung des Bafög
und weitere soziale Leistungen an die Preisanstiege einzusetzen.

007 Die Stadtverwaltung etabliert einen Runden Tisch Energie, um sich in der aktuellen Krisensituation zwischen der Stadtverwaltung, kommunalenVersorgern, Wohnungswirtschaft und Vereinen, die auf sozialem Gebiet tätig
sind, auszutauschen und Energiearmut und anderen Auswirkungen vorzubeugen oder entgegen zu wirken.

008 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Arbeitsprogramm für Stadtverwaltung und städtische Unternehmen vorzulegen, welches unter anderem Vermeidung / Reduzierung von Dienstreisen und Dienstfahrten, Ausweitung von Homeoffice zur Energieeinsparung ermöglicht und die Umsetzung der vorgeschlagenen Energieeinsparverordnung des Bundes enthält.

009 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den sozialen Dienstleistern und gemeinnützigen Organisationen in Jena Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die Finanzierung der Angebote auch bei stark steigenden Energiekosten
sicherzustellen.

010 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein in der Zuschusshöhe sozial gestaffeltes kommunales Förderprogramm für Photovoltaik-Kleinanlagen mit einem Fördervolumen von 100.000 € einzurichten, um gerade auch die besonders von steigenden Strompreisen Betroffenen zu unterstützen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Wohnungswirtschaft und den
Stadtwerken Jena Energie auf eine möglichst einfache und unbürokratische Genehmigung bzw. Anmeldung dieser Kleinanlagen hinzuwirken.
011 Alle Maßnahmen sollen möglichst kurzfristig realisiert werden. Der Stadtrat soll regelmäßig zum Stand der Umsetzung unterrichtet werde

Die Vorlage wurde nach einer kontroversen Diskussion mehrheitlich angenommen.

Einrichtung eines Härtefallfonds gegen Versorgungssperren (Juli 2022)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Härtefallfond mit dem Ziel einzurichten, Sperrungen von Strom, Heizung und Wasser zu verhindern.

Dazu werden der anspruchsberechtigte Personenkreis und die Vergabekriterien definiert. Hier ist darauf zu achten, dass auchGeringverdiener:innen ohne Leistungsbezug berücksichtigt werden.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über die kommunalenSpitzenverbände und das Land Thüringen beim Bund für eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II und XII sowie für die Anpassung des Bafög und weiteres sozialer Leistungen an die Preisanstiege einzusetzen, außerdem fürgesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Sperrungen im Bereich der Grundversorgung.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bei der Stadt vorhandenen Informationen zur Verhinderung von Strom- und Energiesperrungen zu bündeln und neben Deutsch auch in Englisch, Arabisch, Russisch und ggf.      weiteren Sprachen sowie in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bei Jenaer Vereinen, Sozialverbänden, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilbüros etc. vorhandenen Beratungs- und Hilfeangebote zu ermitteln und deren Vernetzung zu fördern. Wo möglich, werden diese Angebote von Seiten der Stadt gestärkt.

005 Die Verwaltung prüft die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut in Zusammenarbeit mit dem Grundversorger, dem Fachdienst        Soziales und Vereinen, die auf sozialem Gebiet tätig sind.

Begründung:

Menschen im Dunkeln bzw. im Kalten sitzen zu lassen ist in der heutigen, technisierten Gesellschaft unwürdig, unzumutbar und ein gesellschaftspolitischer Skandal. Auch wenn vor allem der Bund in der Pflicht ist, die absehbar zunehmende Energiearmut zu verhindern, muss die Stadt Jena ihre Möglichkeiten nutzen. Sie ist letztlich politisch für die Grundversorgung verantwortlich. Deswegen sollte sie alles tun, um Strom und Gassperren zu verhindern. Ein Notfallfonds kann in sozialen Härtefällen den Menschen helfen, ihre Energierechnungen zu begleichen. Damit die Betroffenen überhaupt wissen, mit welcher Unterstützung sie im Notfall rechnen können, ist eine verstärkte Aufklärung darüber notwendig. Die Stadt stellt selbst Informationen zur Verfügung und es existieren viele Beratungs- und Hilfeangebote bei Vereinen, Begegnungsstätten etc. Die müssen gebündelt und vernetzt werden.

Die Vorlage sollte im Juli 2022 als Eilantrag eingebracht werden, was aber vom OB und dem FD Recht zurückgewiesen wurde.

Stärkung der Integrationshelfer*innen

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Stadt Jena durch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, den für sie tätigen Integrationshelfer*innen in der unterrichtsfreien Zeit Weiterbildungsangebote ermöglichen kann, damit diese besser auf die individuellen Besonderheiten der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen fachspezifisch reagieren können. Die Prüfung soll auch eine Darstellung und Bewertung der sonstigen Arbeitsbedingungen der beschäftigten Integrationshelfer*innen enthalten (z.B. Zeiten für Vor- und Nachbereitungen, fachliche Vernetzung, Supervision, Vertragslaufzeiten).

002 Über das Prüfergebnis wird dem Stadtrat spätestens im 3. Quartal 2022 berichtet.


Begründung:
Durch die hohe Inklusionsquote in der Stadt Jena ist ein steigender Bedarf an Integrationshelfer*innen zu verzeichnen. Diese auch künftig in ausreichender Anzahl für die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu finden, gestaltet sich immer schwieriger. Dies ist sicher auch darin begründet, dass der überwiegende Teil der Arbeitsverhältnisse meist zeitlich begrenzt und bloß stundentechnisch auf ein bestimmtes Kind fixiert sind. Deshalb sollten bei der Prüfung besonders die Erfahrungen an den TGS Kulturanum und Wenigenjena sowie an der GS Schillerschule mit einfließen.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können für den Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen individuelle Hilfen in Form von Schulbegleitern oder Integrationshelfern erhalten. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe ist die kreisfreie Stadt Jena, in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger, zuständig. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Träger der Sozialhilfe für die Erfüllung ihrer Aufgaben ausschließlich Fachkräfte beschäftigen dürfen. Mit Weiterbildungsangeboten in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Ferien) würden nicht nur die Beschäftigungsqualität und die Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung gefördert werden, sondern künftig auch die Chance auf das Zurückgreifen auf ausreichend zur Verfügung stehendes Personal gegeben sein.

Die Beschlussvorlage wurde mit den Fraktionen Bündnis '90/Die Grünen und SPD eingebracht und im Juni 2022 mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft prüfen (Juni 2022)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit infolge der gestiegenen Heizkosten die Angemessenheitsbestimmungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) angepasst werden sollten.
Begründung:
Für die Kaltmiete und die Betriebskosten gelten in Jena die Werte des „schlüssigen Konzepts“ (21/1219-BV) Die Heizkosten gelten als angemessen, solange die
Vergleichswerte nicht deutlich überschritten werden. In diesem Fall wird geprüft, ob ein „unwirtschaftlicher Verbrauch“ vorliegt und gegebenenfalls der Leistungsberechtigte zur Kostensenkung aufgefordert.
Die Vergleichswerte werden durch den bundesweiten Heizspiegel (www.heizspiegel.de) ermittelt. Es ist noch nicht klar, inwieweit der Heizspiegel für 2022 die aktuellen Preissteigerungen berücksichtigen wird. Daher muss sichergestellt werden, dass Erhöhungen bei den Heizkosten sowie die entsprechenden Nachzahlungen durch jenarbeit
übernommen werden.
Auch bei den Betriebskosten ist mit Erhöhungen zu rechnen. Daher ist zu prüfen, ob unabhängig vom „schlüssigen Konzept“ die Richtwerte für die Nebenkosten angepasst werden können bzw. sichergestellt, dass die zusätzlichen Kosten übernommen werden.
Das gilt insbesondere für Leistungsberechtigte, deren Kosten der Unterkunft nicht vollständig übernommen werden.
Für Anträge, die nach dem 1. März 2020 gestellt wurden, sowie die entsprechenden Weiterbewilligungsanträge gilt der „erleichterten Zugang zur Grundsicherung fürArbeitsuchende (SGB II) infolge der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Pakete)“. Das
bedeutet bei den Kosten der Unterkunft, dass diese unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe als angemessen gelten und übernommen werden. Somit müssen auch Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten erstattet werden, solange kein
„verschwenderischer Verbrauch“ nachgewiesen werden kann.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Konsequenzen des Urteils zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in der Stadt Jena (April 2022)

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Urteil des LSG Thüringen (Az.: L7 AS 623/17) zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft Auswirkungen auf die derzeit gültigen Richtwerte hat.

Begründung:
Das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen vom 25.11.2021 besagt, dass die Stadt Jena für das Jahr 2014 Kosten der Unterkunft nachzahlen muss. Die damals gültigen Richtwerte beruhten auf dem ersten qualifizierten Mietspiegel der Stadt Jena und dem Methodenbericht der Firma F+B GmbH, in dem die Angemessenheitsgrenzen im SGB II und SGB XII festgelegt wurden.
Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Änderungsantrag eingebracht, der für Bedarfsgemeinschaften mit einer Person und zwei Personen die Anwendung der Wohngeldtabelle vorsah, da ihrer Auffassung nach die Angemessenheitsgrenzen zu gering angesetzt waren. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Die maximale Bruttokaltmiete für eine Person betrug 285 €. Es gab Widersprüche und Klagen. Nach einem Urteil des Sozialgerichts, das weder den Kläger noch die Stadt zufrieden stellte, legten beide Seiten Berufung ein.
Das Landessozialgericht gab dem Kläger vollumfänglich Recht und verurteilte die Stadt zur Zahlung der Differenz zwischen der Angemeessenheitsgrenze der KdU und der Wohngeldtabelle – monatlich 68 €.
Die Richter bemängelten, dass das von der Firma F+ B GmbH erarbeitete Konzept kein realistisches Abbild des Jenaer Wohnungsmarktes liefert. Die Großvermieter waren mit 98,4% der ermittelten Daten überrepräsentatiert. Dies wurde durch die Datenerhebung auf Mieterseite nicht ausgeglichen.
Da der Wohnungsmarkt in Jena nicht überwiegend oder nahezu ausschließlich von Großvermietern geprägt ist, hätte es auch ausreichend Daten von kleineren Vermietern geben müssen. Da diese nicht vorhanden waren und auch nicht beschafft werden konnten, verurteilte das LSG die Stadt zu Anwendung der Wohngeldtabelle.
Seit dieser Zeit wurden vier weitere qualifizierte Mietspiegel erarbeitet, und es gab entsprechend vier Methodenberichte – später von der Firma Analyse und Konzepte – und Änderungen bei den Kosten der Unterkunft.Es stellt sich nun die Frage, ob die bemängelte Datenerhebung inzwischen geändertwurde. Wenn nicht, sind die aktuell geltenden Richtwerte als rechtswidrig zu betrachten und müssen überprüft werden. Das gilt ebenso für das Jahr 2021, da hier die Betroffenen die Möglichkeit haben, Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X zu stellen.
 

Unterstützung für den Tierheim Jena e.V. (Dezember 2021)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2022 dem Tierheim Jena e.V. zur Erfüllung der Fundtieraufbewahrung zusätzlich zur im Jahr 2017 vertraglich festgelegten jährlichen Pauschale für Fundtiere in Höhe von 1,00 Euro (ab 2021 Steigerung auf 1,03 Euro) pro Einwohner eine einmalige Summe von
15.000 Euro zur Deckung notwendiger Kosten zu übermitteln.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Vertragsverhandlungen mit dem Tierheim Jena e.V. aufzunehmen, da der gegenwärtige Vertrag zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe nur bis zum 31.12.2021 datiert ist.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Aufstellung eines städtischen Haushaltsplanes für 2023 gemeinsam mit dem Tierheim Jena e.V. eine neue, höhere und den steigenden Kosten angemessene Festlegung der Fundtierpauschale für die Folgejahre zu verhandeln, da aufgrund steigender Kostenblöcke die bisher
getroffenen Vereinbarungen für den Verein nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind.

Begründung:
Die 2017 vertraglich festgelegten Fundtierpauschalen haben in der Vergangenheit den Tierheim e.V. eine gesicherte Finanzierung ermöglicht. Der Vertrag ist allerdings nur bis zum 31.12.2021 datiert. Die vereinbarte Dynamisierung von 1% ab 2021 gezahlt, ist jedoch zu gering, um die seit einiger Zeit gestiegenen Kosten abzudecken. Da ein Doppelhaushalt für 2021/22 vom Stadtrat beschlossen wurde, kann eine konkrete
Vereinbarung über einen Aufwuchs erst ab 2023 vereinbart und im Haushalt abgebildet werden. Deshalb wird vorgeschlagen, für 2022 eine pauschale Unterstützung aus Einsparungen oder Mehreinnahmen zu gewähren. Das Tierheim Jena erfüllt eine kommunale Pflichtaufgabe und leistet eine vorbildliche Arbeit. Es ist ständig bemüht, sowohl Fördermittel für Investitionen als auch Spenden einzuwerben.

Die Beschlussvorlage wurde zurückgezogen, da zwischenzeitlich eine für den Tierheim e.V. zufriedenstellende Lösung gefunden werden kontte.

 

Aussetzung der Erhöhung der Nahverkehrstarife 2021 (Juli 2021)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Verkehrsverbund Mittelthüringen Gespräche aufzunehmen, um eine Aussetzung der Tariferhöhung für 2021 zu erreichen.

002 Der Beschluss „Tarifmaßnahme Verbundtarif Mittelthüringen zum 01.01.2016“ (15/0515-BV vom 04.11.2015), Tariferhöhungen unter 5% nicht mehr im Stadtrat zu beraten, wird aufgehoben. Der Stadtrat sieht es als seine Aufgabe an, zukünftig wieder über die Erhöhung der Nahverkehrstarife zu beraten und zu entscheiden. Begründung: erfolgt mündlich.

Die Vorlage wurde angenommen.

Entwicklung seniorengerechtes Wohnen und Betreuung (September 2021)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie sich in Jena die Entwicklung des seniorengerechten Wohnens sowie seniorenspezifischer Betreuungsangebote gestaltet. Ebenfalls zu prüfen, ist die Aufschlüsselung nach Trägern sowie Stadtteilen. Um die Darstellung der letzten drei Jahre sowie aktuelle Prognosen wird gebeten.

Die Vorlage wurde in den Sozialausschuss verwiesen.

Lebensbedingungen für Geflüchtete in Jena nachhaltig verbessern (Juni 2021)


gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmen und Zeitplan zu erarbeiten mit dem Ziel, alle Geflüchteten zeitnah in eigenen Wohnungen unterzubringen. Der Plan enthält einzelne Maßnahmen bzw. Schritte zur Unterbringung aller Geflüchteten in eigenem Wohnraum. Dazu müssen überprüfbare zeitliche Angaben gemacht werden. Übergangsregelungen sind nur zu treffen, wenn diese auf einen engen, überprüfbaren Zeitraum beschränkt sind In die Erarbeitung des Planes werden der Integrations- und Migrationsbeirat, die Beauftragte für Migration und Integration, der Integrationsmanager und das Team Flüchtlinge der Stadtverwaltung, weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Geflüchtetenarbeit sowie die Jenaer Wohnungsunternehmen einbezogen. Zur Sicherstellung des kontinuierlichen Austausches wird eine entsprechende Arbeitsgruppe reaktiviert und tagt mindestens alle zwei Monate.

002 Geflüchtete Menschen sollen nur dann in wohnungsähnlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, wenn diese neu in Jena ankommen. Die Übergangszeit soll nicht länger als sechs Monate betragen.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für eine Novellierung der Thüringer Flüchtlingsaufnahmeverordnung hinsichtlich einer höheren Kostenerstattungspauschale einzusetzen.

003 Um passenden Wohnraum für diesen Zweck zur Verfügung stellen zu können, sollen die dafür bereitgestellten Gelder des Corona-Hilfsfonds des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und des Corona-Sondervermögens in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus soll bis zum Ende des 3. Quartals 2021 berichtet werden, wie die Gelder des Hilfsfonds bisher verwendet wurden.

004 Der Oberbürgermeister wird gebeten zu berichten, wie die Maßnahmen in den Beschlüssen BV 20/0408 (Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten) sowie BV 19/2244 (Jena wird zum sicheren Hafen) umgesetzt wurden.

005 Die Kapazitäten der kommunalen Geflüchtetensozialarbeit (Team Flüchtlinge) sind gezielt für die Unterstützung bei der Wohnungssuche auszubauen. Im Fachdienst Soziales sollen für die Verständigung mit Geflüchteten ausreichende personelleund technische Bedingungen (z.B. Sprachmittlung oder Videodolmetschen) geschaffen und genutzt werden, um die Verständigung zu ermöglichen.

006 Es ist kurzfristig sicherzustellen, dass alle Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften entsprechend der Priorisierungsgruppen die Möglichkeit erhalten, sich umgehend gegen das Corona-Virus zu impfen. Davor müssen alle Bewohner*innen umfassend über die Impfung informiert und beraten werden. Dafür sind mehrsprachige Informationen sicherzustellen. Über den Stand der Vorbereitungen, bereits durchgeführte Impfungen und den weiteren Zeitplan soll daher zeitnah berichtet werden.

007 Zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe (Bildung, Recherche, Kontakte) ist den Bewohner*innen in der Gemeinschaftsunterkünften kurzfristig ein leistungsstarkes W-LAN zur Verfügung zu stellen, dass auch bei Nutzung durch mehrere Personen eine ausreichende Bandbreite für Videokonferenzen ermöglicht.

Begründung:

Zu 001:
Die Forderung einer dezentralen Unterbringung von Aslysuchenden und Geflüchteten ist nicht neu. Dies wurde 2014 deutlich, als die Stadt eine Gemeinschaftsunterkunft bauen wollte. Nach intensiven Diskussionen wurde das Gebäude mit Wohnungen ausgestattet.
Zugleich wurde als Ziel benannt, Asylsuchende und Geflüchtete sobald wie möglich in Wohnungen unterzubringen, was auch in der Antwort zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur „Unterbringung und Betreung von Flüchtlingen“ bekräftigt wurde.
Im September 2015 gab es den von allen damals im Stadtrat vertretenen Fraktion gemeinsam eingebrachten Beschluss zur „Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Menschen“. Darin wurde der Anspruch der Stadt formuliert „Asylsuchenden und Zuwanderern soziale, medizinische und psychologische Hilfe zuteilwerden zu lassen. Jena will ein Ort der Sicherheit und Akzeptanz sein.“
Im Jahr 2016 wurde an einem Rahmenkonzept zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten gearbeitet, das jedoch nicht zu Ende gebracht wurde. Hieran soll angeknüpft werden. Ziel ist eine dezentrale, auf alle Stadtteile verteilte, Unterbringung. Die Situation ist momentan dadurch gekennzeichnet, dass in den fünf Gemeinschaftsunterkünften ca. 350 Menschen untergebracht sind, davon ein Drittel in einem umgebauten Bürogebäude am Spitzweidenweg, das mit Gemeinschaftsküchen und –bädern ausgestattet ist. Bekannt ist, dass das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten problematische Auswirkungen, insbesondere auf von Krieg und Flucht traumatisierte Menschen hat.

Zu 002:
Wohnungsähnlich ist die Unterbringung in einer GU dann, wenn sie eigene Wohnbereiche vorsieht, in denen Wohnräume, Bäder und Küchen nicht mit haushaltsfremden Personen geteilt werden müssen. Dies muss als Option zur Verfügung stehen. Gemeinschaftsunterkünfte, in denen das wohnungsähnliche Wohnen nicht möglich ist, wie beispielsweise in der GU im Spitzweidenweg, müssen so schnell wie möglich umgebaut oder umgenutzt werden (z.B. als Büroräume). Für Menschen, die aufgrund der Rechtslage (z.B. Dublin-Fälle oder Geflüchtete aus „sicheren“ Herkunftsländern) keinen Anspruch auf eine Unterbringung in eigenem Wohnraum haben, sollen in Gemeinschaftsunterkünfte mit wohnungsähnlicher Ausstattung untergebracht werden.
Bisher sieht die Kostenerstattung für Geflüchtete in eigenem Wohnraum einen Pauschalbetrag von 210 EURO vor. Es ist landesseitig vorgesehen, diesen Betrag zu erhöhen. Der Oberbürgermeister soll aus Sicht der Stadt Jena diese Anpassung unterstützen.

Zu 003: Um genügend passenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sollen alle Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die Stadt Jena sollte sich an neuen Ausschreibungen, die momentan schon in Vorbereitung sind, frühestmöglich beteiligen.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Nach den Diskussionen dort sowie einem Gespräch mit der Stadtverwaltung wurde ein Austauschblatt erarbeitet.

001

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmen- und Zeitplan zu erarbeiten mit dem Ziel, Geflüchtete zeitnah in eigenen Wohnungen unterzubringen. Der Plan enthält einzelne Maßnahmen bzw. Schritte zur Unterbringung in eigenem Wohnraum. Dazu müssen überprüfbare zeitliche Angaben gemacht werden. Geflüchtete Menschen sollen nur dann in wohnungsähnlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, wenn diese neu in Jena ankommen, dies gesetzlich unumgänglich ist oder die Betroffenen dies explizit wünschen.

Ansonsten soll in Jena die Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften nicht länger als sechs Monate betragen.

002

In die Erarbeitung des Planes werden der Integrations- und Migrationsbeirat, die Beauftragte für Migration und Integration, der Integrationsmanager und das Team Flüchtlinge der Stadtverwaltung, weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Geflüchtetenarbeit sowie die Jenaer Wohnungsunternehmen einbezogen. Zur Sicherstellung des kontinuierlichen Austausches wird eine entsprechende Arbeitsgruppe reaktiviert und tagt mindestens alle zwei Monate.

003

Zur Unterstützung dieses Plans soll sich der Oberbürgermeister in enger Abstimmung mit dem Land Thüringen dafür einsetzen, dass die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen werden. Eine Orientierung könnte beispielsweise des Mietstufenmodell beim Wohngeld bieten. Darüber hinaus soll bis zum Ende des 3. Quartals 2021 berichtet werden, wie die Gelder des Thüringer Hilfsfonds bisher verwendet wurden.

004

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu berichten, wie die Maßnahmen in den Beschlüssen BV 20/0408 (Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten) sowie BV 19/2244 (Jena wird zum sicheren Hafen) umgesetzt wurden.

005

Der Oberbürgermeister wird gebeten darzustellen, wie die Kapazitäten der kommunalen Geflüchtetensozialarbeit (Team Flüchtlinge) noch gezielter für die Unterstützung bei der Wohnungssuche fokussiert werden können bzw. welche alternativen Unterstützungs- und Patenschaftsnetzwerke aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich bei dieser Aufgabe eingebunden werden können. Für den Stadtrat soll aufbereitet werden, welche Kapazitäten und Aufgaben der Geflüchtetensozialarbeit vom Land Thüringen refinanziert werden und welche nicht und welche vom Land Thüringen oder der Stadt bereitgestellten technischen Bedingungen (z.B. Sprachmittlung oder Videodolmetschen) für die Verständigung mit Geflüchteten zur Verfügung stehen.

006

Zur wirksamen Bekämpfung von Corona-Ansteckungen in Gemeinschaftsunterkünften ist die bereits laufende Impfstrategie der Stadt Jena intensiv fortzusetzen. Über den Stand der Impfangebote für die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen soll deshalb dem Stadtrat berichtet werden.

007

Zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere der Teilnahme an Bildungs- und Sprachangeboten, ist den Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften kurzfristig ein stabiles W-LAN zur Verfügung zu stellen, dass auch bei Nutzung durch mehrere Personen eine ausreichende Bandbreite für Videokonferenzen ermöglicht. Wo dies technisch bedingt nicht möglich ist, sollen alternative öffentlich zugängliche Orte mit WLAN benannt uns zugänglich gemacht werden.

Nach einer kontrovers geführten Diskussion wurde die Vorlage mit den Stimmen der drei Faktionen angenommen.

 

Aktive Unterstützung - Jena wird zum Sicheren Hafen (April 2021)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Seit dem 5.03.2021 wird in Jena eine Dauermahnwache auf der Johannisstraße durchgeführt, um auf die unmenschliche Situation der geflüchteten Menschen an den europäischen Außengrenzen aufmerksam zu machen. Die Situation in den Lagern ist noch immer prekär, nichtnur auf den griechischen Inseln.
Die Seebrücke Jena hat dann am 07.04.2021 einen offenen Brief an den Oberbürgermeister versendet. Nicht nur deshalb haben sich Städte überall zu Sicheren Häfen erklärt, um selbst aktiv werden und Unterstützung leisten zu können.

Jena zählt mit dem Stadtratsbeschluss (19/2244-BV) vom 10.04.2019 offiziell als „Sicherer Hafen“ und auch Thüringen hat mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm Bereitschaft signalisiert, mehr als die zugewiesenen Menschen aufzunehmen.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Welche Kommunikation ist mit der Initiative Seebrücke Jena erfolgt?
2. Welche Schritte der Umsetzung des Beschlusses 19/2244-BV hat die Stadt Jena vollzogen bzw. welche sind geplant? 
3. Werden Sie die aktuell laufende Petition „Aufnahmeprogramm durchsetzen - Klage gegen das BMI jetzt!“  unterzeichnen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

 

Schwangerschaftskonfliktberatung auf der Website der Stadt (Dezember 2020)

gemeinsam mit Bündnis 90 / Die Grünen und SPD

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 01.07.2021, auf der Homepageder Stadt Jena unter Berücksichtigung des § 219a StGB Informationen zu aner-kannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Beratungsstellen für psy-chosoziale Beratungs- und Betreuungsangebote nach Schwangerschaftsabbruchzu bieten.

Begründung:

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung muss gesetzlich vor einem Schwangerschafts-abbruch erfolgen. Jena verfügt über entsprechende qualifizierte Beratungs- und Be-treuungsangebote, die Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt sehr gut bera-ten und unterstützen. Die Informationen zu diesen anerkannten Beratungsstellen nachdem Schwangerschaftskonfliktgesetz und Informationen über die Ärztekammer fehlenjedoch auf der Webseite der Stadt Jena. Städte wie Hamburg, Hannover, Berlin undPotsdam sind Vorreiterinnen, um Bürgerinnen Informationen zu bieten. vgl. z.B.

https://www.potsdam.de/informationen-zum-schwangerschaftsabbruch

Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten (Mai 2020)

gemeinsame Vorlage der Fraktionen DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen, SPD

 

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena begrüßt und unterstützt das in Vorbereitung befindliche Landesprogramm zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus griechischen Flüchtlingslagern.

002 Die Stadt Jena ist bereit, einen konkreten Beitrag zu leisten und sofort minderjährige Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen. Die Verwaltung setzt sich zur Umsetzung schnellstens mit der Landesregierung in Verbindung.

Begründung:

Im April 2019 hat der Jenaer Stadtrat bereits beschlossen, geflüchtete Menschen aus der Seenotrettung unverzüglich und über den Verteilerschlüssel hinaus aufzunehmen. Die hinsichtlich der aktuellen Situation der Menschen an der griechisch-türkischen Grenze formulierte Vorlage Nr. 20/0377-BV „Offenheit und Humanität hören nicht an Landesgrenzen auf“ wurde als nicht dringlich eingeordnet und damit nicht zur Tagesordnung des ersten Sonderausschusses zugelassen.
Die entsprechende Stellungnahme des Fachdienst Recht vom 07.04.2020 beinhaltete u.a. folgenden Aspekt: „Es erfolgt derzeit keine Verteilung von Geflüchteten durch die Bundesbehörden, da alle humanitären Hilfsprogramme ausgesetzt sind (vgl. Schreiben des Städtetages vom 01.04.2020, an alle Stadträte per Mail am 01.04.2020 verteilt).“
Trotz einer am 08. März 2020 getroffenen Vereinbarung auf Bundesebene zur Aufnahme von 1.500 unbegleiteten minderjährigen Kindern gibt es bis heute keinerlei Maßnahmen, die diese Vereinbarung in die Tat umsetzen. Das Kabinett hat allerdings Anfang April die Aufnahme von „bis zu 50 unbegleiteten Minderjährigen in einem ersten Schritt“ beschlossen, womit die Stellungnahme des Städtetages überholt ist.
Des Weiteren gab in Reaktion darauf der Thüringer Migrationsminister am 13. April 2020 bekannt, dass diese angekündigte Aufnahme nur ein Anfang sein kann und allein Thüringen in der Lage ist 200 bis 250 Geflüchtete aufzunehmen. Entsprechend laufen Vorarbeiten für ein Aufnahmeprogramm des Landes. Hierbei betonte er die Zusammenarbeit mit Bund, anderen Bundesländern sowie den Thüringer Kommunen.

Die Vorlage wurde mit knapper Mehrheit angenommen.

Erweiterung des Jobtickets der Stadtverwaltung (September 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Oktober 2019 einen Vorschlag zur Erweiterung des Jobtickets der Stadtverwaltung Jena auf die Mitarbeiter*innen der freien Träger, die nach dem Prinzip der Subsidiarität Aufgaben für die Stadt erfüllen, vorzulegen.

Begründung

Auch den Mitarbeiter*innen der freien Träger sollte die Möglichkeit der Nutzung eines Jobtickets über die Konditionen der Stadtverwaltung eingeräumt werden. Oft arbeiten diese für Träger, die nur wenige Angestellte und nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine Unterstützung haben.
Damit wird außerdem ein Anreiz zur Nutzung des Nahverkehrs für den Arbeitsweg gegeben, was eine nachhaltige Alternative zur Nutzung des eigenen PKW darstellt und zur Reduzierung von Feinstaub beitragen kann.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Januar 2020 wurde folgende Austauschvorlage eingebracht:

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Verbundbeirat des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) darauf hinzuwirken, dass die Mindestabnahmemenge für das Jobticket auf fünf gesenkt wird.

Begründung:
Vom VMT ist momentan eine Mindestabnahmemenge von 10 Jobtickets pro Betrieb vorgesehen. Die Erweiterung des Nutzerkreises würde u.a. die freien Träger in die Lage versetzen, auch ihren Angestellten umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Darüber hinaus sind es in Jena auch die kleineren mittelständischen Unternehmen, die aufgrund einer geringen Mitarbeiterzahl die Mindestabnahmemenge nicht erfüllen können. Das Jobticket bietet neben den Vorzügen vergünstigter Konditionen zur Nutzung des ÖPNV auch gerade aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit sowohl für Arbeitgeber- als auch für Arbeitnehmer*innen ein hochattraktives Mobilitätsangebot. Außerdem wäre eine Ausweitung des Jobtickets auch in Hinblick auf die Senkung der Verkehrslast des Jenaer Straßennetzes von öffentlichem Interesse.

Die Vorlage wurde im Juni 2020 wieder eingereicht, dann aber zurückgezogen, da der Oberbürgermeister der Forderung inzwischen nachgekommen war.

 

Jena wird zum sicheren Hafen (März 2019)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena erklärt sich bereit, geflüchtete Menschen aus der Seenotrettung sofort und über den Verteilerschlüssel hinaus aufzunehmen.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzung für die Aufnahme dieser Menschen zu schaffen.

Begründung:

Jeden Tag ertrinken im Mittelmeer Menschen, die aus ihren Heimatländern geflohen sind.Laut der Internationalen Organisation für Migration (UNHCR) starben im Jahr 2018 mehr als 2.200 Männer, Frauen und Kinder bei dem Versuch, das europäische Festland zu erreichen. Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Seawatch, Seaeye oder Jugend rettet versuchen zu helfen. Aber selbst wenn das Einlaufen der Rettungsschiffe gelingt, verweigern die europäischen Länder die Aufnahme der Geflüchteten. Hier ist zivilgesellschaftliches Engagement gefordert.
In seiner Sitzung im August 2018 war der Jenaer Stadtrat deshalb mehrheitlich folgendem Antrag gefolgt:

„Die Stadt Jena bekennt sich zu Offenheit und Humanität gegenüber in Not geratenen Menschen. Das Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Die Stadt Jena ist bereit einen Beitrag zu leisten, die Seenotrettung im Mittelmeer wieder zu ermöglichen und die Aufnahme der geretteten Menschen zu sichern, bis eine neue europäische Lösung für die Aufnahme, die Asylverfahren, die Integration oder Rückführung von Geflüchteten beschlossen wird. Dem Oberbürgermeister wird als dem Repräsentanten der Stadt empfohlen, sich dem offenen Brief der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, anzuschließen.“

Der Beschluss hatte bislang keine konkreten Folgen. Die Stadt Jena folgt nun dem Beispiel vieler Städte – so auch ihrer Partnerstadt Erlangen – und erklärt sich zum „sicheren Hafen“ für geflüchtete Menschen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und im April 2019 mehrheitlich beschlossen.

 

Sanktionsmoratorium (Dezember 2018)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Stadtrat fordert das BMAS hilfsweise den Bundestag auf, rechtliche Möglichkeiten für eine Aussetzung der Sanktionen im SGB II zu schaffen.

Begründung:

Im August 2015 forderte der Jenaer Stadtrat den Bundestag auf, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rechtliche Möglichkeiten für eine Aussetzung des Sanktionen zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht wies damals die Klage des Sozialgerichtes Gotha aus formalen Gründen zurück. Erneut eingereicht, wird es im Januar 2019 eine mündliche Verhandlung geben.

Die Debatte um das so genannte Hartz-IV-Gesetz ist wieder entbrannt. Was DIE LINKE seit Jahren fordert, wird nun auch in der SPD und bei Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert: die Abschaffung des Gesetzes oder zumindest wesentliche Änderungen.

Dazu gehören die im § 31 SGB II verankerten Sanktionen, die Leistungskürzungen aufgrund von „Pflichtverletzungen“ zur Folge haben und Menschen unter das eigentlich gesetzlich garantierte Existenzminimum ziehen.

Beim Jobcenter jenarbeit wurden im Jahr 2017 insgesamt 1.065 Sanktionen ausgesprochen, wobei der Schwerpunkt (66 %) auf Meldeversäumnissen lag.

Die Vorlage wurde nach teilweise heftiger Diskussion mehrheitlich angenommen.

 

Unterstützung des Geburtshauses (November 2018)

 

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Jenaer Stadtrat bekennt sich zum Erhalt des Angebotes des Geburtshauses
in Jena.

002 Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden aufgefordert, das
Geburtshaus bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen.

Begründung:

Das Jenaer Geburtshaus bietet seit 20 Jahren beständig ein zusätzliches Angebot in der
Geburtshilfe und im Kursbereich an. Hier haben Frauen die Möglichkeit, außerhalb der
Klinik auf möglichst natürlichem Wege zu gebären. Dieses Angebot darf für die Stadt
Jena nicht verloren gehen.
Die Stadt hat die Möglichkeit, hier vermittelnd tätig zu werden, auch im Hinblick auf
Räume, die z.B. dem Land Thüringen gehören und dem Immobilienmarkt nicht
öffentlich zur Verfügung stehen.

Die Vorlage wurde angenommen.

Unterhaltsreinigung an Jenaer Schulen und Kindertagesstätten (September 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen für den
Eigenbetrieb Kommunale Immobilien zu prüfen, wenn die Unterhaltsreinigung
an Jenaer Schulen und Kindertagesstätten nicht durch Drittanbieter, sondern
durch eigenes Personal durchgeführt wird.
002 Bei einer positiven Bewertung wird ein Modellversuch gestartet.
Begründung:
Der Eigenbetrieb Kommunale Immobilien lässt derzeit an Schulen und Kindertagesstätten
die Unterhaltsreinigung durch verschiedene Anbieter durchführen. Dabei
kommt es immer wieder zu Beschwerden der Einrichtungen über die mangelnde Reini -
gungsleistung. Eine Ursache dafür ist, dass die Vorgaben für die Flächen so hoch angesetzt
sind, dass sie durch das Personal nicht geschafft werden können.
Zu prüfen ist, ob die Anstellung von eigenem Personal wirtschaftlich sinnvoll ist, d.h.
nicht zu deutlich höheren Kosten führt und die Situation an den betroffenen Schulen
und Kindertagesstätten verbessert. Wenn dies der Fall ist, wird ein entsprechender
Modellversuch durchgeführt.

Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen. Der Bericht wurde im Februar 2019 vorgelegt. Aufgrund der besserer Bezahlung, der höheren Verwaltungskosten sowie der Notwendigkeit die entsprechende Technik anzuschaffen.wäre die Eigenreinigung erheblich teuer.  Zum Bericht
 

 

Änderung der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des "JenaPasses" (Oktober 2016)


Der Stadtrat beschließt:


001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Jena zur
Vergabe des ‚JenaPasses’“ dahingehend zu aktualisieren, dass die inzwischen
erfolgten Änderungen (Name der Passes, Nutzung der Chipkarte u.a.)
eingearbeitet werden.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie dahingehend zu ändern,
dass der JenaBonus auch aufgrund einer Einkommensprüfung vergeben
werden kann.

Begründung:
zu 001:
Die „Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des ‚JenaPasses’“ wurde zuletzt 2009
geändert und in dieser Fassung im Amtsblatt veröffentlicht. Seitdem wurde nicht nur
der Name des Passes in „JenaBonus“ geändert, sondern es besteht auch die
Möglichkeit, statt des Ausweise in Papier eine Chipkarte zu erhalten, um damit zum
Beispiel die Fahrpreisermäßigung abwickeln zu können. Diese Änderungen sollten in die Richtlinie, die derzeit auf der Stadtseite nicht mit dem Informationen zum
JenaBonus verlinkt ist, aktualisiert werden.

zu 002:
Die Beschränkung auf Leistungsberechtigte (SGB II, XII, AsylbLG, Wohngeld bei
Rentner/innen) verhindert die Inanspruchnahme von Geringerverdienern, die keine
Sozialleistungen beantragen. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (der Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit) sind dies
zwischen 34% und 44% der Anspruchsberechtigten.
Dies sollte bedeuten, ihn allen Bürger/innen der Stadt zu gewähren, die nur über ein
geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beantragenoder nicht.
Die Prüfung kann auf der Grundlage der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII
erfolgen.

Die Vorlage wurde nach Diskussionen in den Ausschüssen abgelehnt.

Fahrpreisermäßigung JenaBonus (Dezember 2015)


Der Stadtrat beschließt:
001 Der Preis des ermäßigten Fahrscheins bleibt bei 1,40 €.

Begründung:
Bis zum Doppelhaushalt 2013/14 stützte die Stadt Jena die Fahrpreise für JenaBonus-Inhaber_innen mit 50%. Dann wurde eine Kürzung auf 40% beschlossen. Der Preis des ermäßigten Fahrscheins stieg von 0,90 € auf 1,15 €. Durch das der Ermäßigung zugrunde liegende Punktesystem sank die Zahl der ermäßigten Fahrscheine, die ein_e JenaBonus-Inhaber_in pro Jahr maximal erwerben kann, von 291 auf 227 Fahrscheine sowie von 9 auf 7 Monatskarten.
Im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2015/16 schlug die Verwaltung vor, dass die Ermäßigung 30% der regulären Fahrscheine betragen sollte. Durch den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Zuschuss auf 25% gekürzt. Damit stieg der Fahrpreis für JenaBonus-Inhaber_innen von 1,15 € auf 1,40 €, die ermäßigte Monatskarte von 33,30 € auf 41,60 €, die Schülermonatskarte von 16,60 € auf 31,25 €. Es können noch maximal 186 Fahrscheine oder 6 Monatskarten zum ermäßigten Preis erworben werden.
Zum Vergleich: Im Regelsatz sind für eine/n Alleinstehende/n 20 € für den öffentlichen Nahverkehr vorgesehen.
Infolge der Tarifsteigerung im VMT würde der Einzelfahrschein dann 1,50 € kosten und läge nur noch 25 Cent unter dem Preis der Vier-Fahrtenkarte. Die Höchstzahl der jährlich zu erwerbenden Fahrscheine zum ermäßigte Preis würde auf 174 sinken.
Innerhalb von drei Jahren wäre das eine Preissteigerung von 66%.
Derzeit nutzen 3.872 Menschen den JenaBonus für die Fahrpreisermäßigung.
Im Jahr 2014 zahlte die Stadt Jena dem Jenaer Nahverkehr einen Ausgleichsbetrag von 433.670 €. Der Haushaltsansatz für die Jahre 2015/ 2016 beträgt 327.500 €. Ausgegeben wurden bis Anfang Dezember ca. 250.000 €, so dass die Stadtverwaltung mit einem
Ausgleichsbetrag von knapp über 300.000 € rechnet. Durch die Erhöhung des Ausgleichsbetrags von 0,10 € pro Fahrschein ergeben sich rein rechnerisch für das Haushaltsjahr 2016 Mehrkosten in Höhe von 60.000 €.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2016 aufgerufen, wurde sie abgelehnt.

 

Sanktionsmoratorium (Juni 2015)


Der Stadtrat beschließt:

001 Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II werden beim Jobcenter jenarbeit keine Sanktionen mehr verhängt.

Begründung:
Am 26. Mai 2015 wurde vor der 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha die Klage eines arbeitslosen Mannes aus Erfurt verhandelt, dessen Leistungen zunächst um 30% und dann um 60% gekürzt worden waren, weil es ein Arbeitsangebot und eine Probearbeit abgelehnt hatte.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die den Leistungskürzungen zugrunde gelegten Sanktionsregelungen des SGB II gegen mehrere verfassungsmäßig garantierte Grundrechte verstoßen und haben daher das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Wie es in der Pressemitteilung des Sozialgerichts weiter heißt, beruht die Entscheidung auf der Auffassung, wonach durch die Kürzung der Leistungen das Grundrecht auf eine Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht gewährleistet ist. Außerdem können die Sanktionen zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bis hin zur Lebensgefährdung führen, so dass hier gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen wird.
Die 15. Kammer des Sozialgerichts sieht in den Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Als Folge dieses Beschlusses kann jede/r Betroffene mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verfahrens beantragen. Das bedeutet, dass Sanktionen bis zur Klärung ihrer Verfassungsmäßigkeit nicht wirksam werden.

Die Vorlage wurde in den Werkausschuss jenarbeit verwiesen.

Änderung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft (Juni 2015)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Angemessenheit der Bruttokaltmiete für Bedarfsgemeinschaften mit zwei Personen wird auf 420 € festgesetzt.

002 Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein Kind lebt, wird ein Aufschlag von 10% der Kosten der Unterkunft gewährt.

003 Beim Eigenbetrieb jenarbeit wird eine Prüfstelle für Umzüge und Neuvermietungen eingerichtet.

Begründung:
I
m Januar 2014 beschloss der Jenaer Stadtrat mehrheitlich das „schlüssige Konzept“ zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Grundlage dafür war ein von der Stadt in Auftrag gegebener so genannter Methodenbericht „Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt Jena auf Basis des qualifizierten Jenaer Mietspiegels 2013“. Die Richtwerte für die Grundmiete wurden
erhöht, die für die Betriebskosten gesenkt, so dass die Erhöhung der
Angemessenheitsgrenze für einen 2-Personen-Haushalt gerade einmal 10 € betrug.
Zugleich wurde die KdU-Richtlinie mit der Begründung aufgehoben, diese sei nicht mehr notwendig, da sich die Stadt an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts halte.
Daher „verschwand“ mit der Richtlinie auch die dort enthaltene Festlegung, dass bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenze von bis zu 10% anerkannt werden kann. Das hatte beispielsweise bei Alleinerziehenden mit einem Kind eine Senkung der Angemessenheitsgrenze um 27 € zur Folge.
Vor der Einführung der Richtwerte hatten laut Statistik des FB Finanzen 25% aller Bedarfsgemeinschaften „unangemessene“ Kosten der Unterkunft. Bei den Alleinstehenden waren es 28%, bei den 2-Personen-Haushalten 33%. Die ein Jahr später erstellte Statistik, die dem Werkausschuss jenarbeit vorgestellt wurde, zeigt dass der Anteil der Leistungsberechtigten, deren Kosten der Unterkunft als
unangemessen eingestuft wurden, nicht geringer geworden ist. Nach der von jenarbeit im Februar 2015 vorgelegten Statistik lebten wie zuvor 20% aller Alleinstehenden in zu teuren Wohnungen. Bei 2-Personen-Bedarfsgmeinschaften stieg der Anteil sogar von 33% auf 45%, betroffen waren 450 Paare bzw. Alleinerziehende mit einem Kind.
Eine Angemessenheitsgrenze, die fast die Hälfte aller Anspruchsberechtigten nicht erfüllt, bildet nicht die realen Umstände ab und muss geändert werden.
Ob eine Wohnung im Einzelfall angemessen ist oder ein Umzug genehmigt wird, entscheidet die/der zuständige Leistungsbetreuer/in. Eine Entscheidung muss schnell getroffen werden, und es ist eine Vielzahl von Kriterien zu beachten.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Vergütung der Kindertagespflege (November 2014)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die „Richtlinie zur Vergütung der Kindertagespflege“, veröffentlicht im Amtsblatt
30/09 vom 30.09.209 wird wie folgt geändert:
Die Geldleistung für den Sachaufwand wird von 275,40 € auf 300 € erhöht.
Die Förderungsleistung wird von 221,40 € auf 250 € erhöht.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Land Thüringen für die Veränderung
der Verwaltungsvorschrift zur Vergütung der Kindertagespflege einzusetzen,
in der die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Ausgestaltung
der Kindertagespflege berücksichtigt werden.

Begründung:

zu 001
Im Mai 2009 beschloss der Stadtrat, die Vergütung der Kindertagespflege zu erhöhen.
Die „Richtlinie zur Vergütung der Kindertagespflege“ trat zum 1. Juli 2009 in Kraft. Damals
wurde die Geldleistung für den Sachaufwand auf 250,20 € und die Förderungsleistung
auf 200,00 € (jeweils bezogen auf die Ganztagsbetreuung eines Kindes) festgelegt.
Die oben genannten Beträge gelten seit 01.01.2014.
In der (für den Bundesverband für Tagespflege) vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik
der Universität Koblenz erarbeiteten „Expertise Leistungsorientierte Vergütung in
der Kindertagespflege. Von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell“ wird
bundesweit die Vergütung der Tagespflege untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass die Vergütung in Thüringen über dem Durchschnitt der
ostdeutschen, aber unter dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer liegt.
Des weiteren wurde festgestellt, dass bundesweit über die Hälfte der befragten Tagesmütter
und -väter angab, lieber fest angestellt sein zu wollen. Ein Fünftel kann sich
aufgrund der Bezahlung sowie der allgemeinen Rahmenbedingungen eine längerfristige
Tätigkeit in diesem Beruf nicht vorstellen.
Die Mehrzahl der Befragten wünscht sich eine Vergütung in Anlehnung an den TvöD.
Laut Expertise müsste bei einer Vergütung in Anlehnung an den TvÖD (bezogen auf
eine Berufsanfängerin) bei der Betreuung von fünf Kindern – einer wöchentlichen Arbeitszeit
von 35 - 40 Stunden - die Geldleistungen für den Sachaufwand bei 292 € und
die Förderleistung bei 429 € (insgesamt 721 €) liegen. Bei vorhandener Berufserfahrung
und/oder Qualifizierung als Erzieherin müsste die Vergütung pro Kind und Monat
auf 752 € bis 782 € steigen.
Berücksichtigt werden muss laut Expertise bei der Vergütung auch, dass Tagespflegepersonen
nicht nur Erziehungs- und Bildungsfunktionen wie auch die Betreuung
und Förderung der ihnen anvertrauten Kinder, sondern zusätzlich auch die Leitungs-
und Organisationsfunktion für ihren „Betrieb“ übernehmen.
Die Tagesmütter müssen mehr Geld für die Miete aufbringen, da sie Platz zur Unterbringung
der Kinder benötigen. Sie haben auch höhere Betriebskosten. Wohnung und
Einrichtung (Wände, Fußböden, Möbel, Haushaltsgeräte) werden schneller abgenutzt.
Hinzu kommen Kosten für die Reparatur von Spielgeräten und die Neuanschaffung von
Spielzeugen und Büchern.
Der Verdienst von Tagesmüttern steigt nicht wie das Gehalt von Erzieherinnen nach
den absolvierten Dienstjahren.

zu 002
In der aktuellen gültigen Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden
Geldleistung in der Tagespflege wird immer noch auf die Empfehlungen des Deutschen
Vereins verwiesen, in denen von einer pauschalen Vergütung von 60% der Vollzeitpflege
ausgegangen wird. Der Deutsche Verein hat diese Empfehlung bereits 2007
korrigiert. In diesen Empfehlungen heißt es u.a.: „Hinsichtlich der Entscheidung über
die Angemessenheit der Erstattung von Förderungsleistungen muss insbesondere die
mit der Novellierung des SGB VIII anvisierte Qualifizierung der Kindertagespflege berücksichtigt
werden. Das bedeutet, dass neben dem zeitlichen Umfang der Betreuung
und dem Alter des Kindes auch die Qualifikation der Tagespflegeperson als Grundlage
der Berechnung mit bedacht werden muss.“
In der Stadt Jena sind aktuell (Zahlen vom Oktober 2014) 62 Tagesmütter und 1 Tagesvater
als Selbständige für die Stadt tätig. Betreut werden 213 Kinder, Tendenz steigend.
Darüber hinaus sind drei Tagesmütter beim Internationalen Bund angestellt. Dies resultiert
aus einem Modellprojekt des Familienministeriums zur Entwicklung der Kindertagespflege.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und nicht wieder aufgerufen, da das Land Thüringen Verbesserungen plant, die über das hier Geforderte hinausgehen.


Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Jena (März 2014)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Alternativen (wie die Unterbringung in
Wohnungen oder den Bau einer Unterkunft mit Wohneinheiten) zum geplanten
Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende zu prüfen.

Begründung:
Die Stadt Jena plant den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und
Asylsuchende in Lobeda mit einer Kapazität von 80 Plätzen. Die Ausschreibung für
den Standort Emil-Wölk-Straße ist bereits erfolgt.
Von derzeit (Stichtag 14.02.2014) von der Stadt aufgenommenen 164 Personen sind
54 (33%) Flüchtlinge, 59 (36%) Menschen, deren Asylverfahren läuft, 17 geduldet und
34 kurzzeitig geduldet (Winterabschiebestopp).
Die Situation der Unterbringung ist jetzt gekennzeichnet durch vier
Gemeinschaftsunterkünfte: in der Schulstraße (65 Plätze), Am Steiger (20 Plätze), in
der Theobald-Renner-Straße (25 Plätze) und am Philosophenweg (30 Plätze).
Laut Auskunft der Stadtverwaltung sind außerdem 52 Personen außerhalb der
Gemeinschaftsunterkünfte in Wohnungen untergebracht.
Der Bau einer Gemeinschaftsunterkunft mit 80 Plätzen in Lobeda würde bedeuten,
dass zukünftig mehr als die Hälfte der Flüchtlinge und Asylsuchenden in diesem
Stadtteil untergebracht sein wird.
Das bedeutet eine Abkehr vom Prinzip der dezentralen Unterbringung. Zu fragen ist,
ob eine Gemeinschaftsunterkunft, in der für 80 Menschen außerhalb der Zimmer
gerade 1 Aufenthaltsraum zur Verfügung steht und keinerlei Rückzugsmöglichkeiten
existieren, als menschenwürdig bezeichnet werden kann.
Erfahrungen besagen zudem, dass sich der gesundheitliche Zustand von
traumatisierten Flüchtlingen durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
verschlechtert.
Eine Alternative wäre eine verstärkte Unterbringung in Wohnungen bei gleichzeitiger
Reduzierung der Zahl der Plätze auf 50. Es wäre auch möglich, die Unterkunft nicht mit
Zimmern, sondern mit Wohneinheiten auszustatten.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und nicht wieder eingerbacht, da die Stadt inzwischen selbst möglichst viele Flüchtlinge in Wohnungen unterbringt. Die neue Gemeinschaftsunterkunft ist mit 1- und 2-Raum-Wohnungen sowie Gemeinschaftsräumen ausgestattet.

Finanzielle Situation Jenaer Tagesmütter/ Tagesväter (November 2013)


Der Stadtrat möge beschließen:

001      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im Februar 2014 eine Berichtsvorlage zur derzeitigen finanziellen Situation Jenaer Tagesmütter und -väter vorzulegen. Die Vorlage enthält mindestens

-          eine Berechnung des aktuellen Einkommens

-          tatsächliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Jena 2009 bis 2012

Begründung:

Zum 01.07.2009 wurde die „Richtlinie zur Vergütung der Kindertagespflege“ geändert. Änderungsanträge, die eine Erhöhung der Vergütung über den Vorschlag der Verwaltung hinaus bzw. ein rückwirkendes Inkrafttreten vorsahen, wurden abgelehnt. Zugestimmt wurde einer Erhöhung der Mittel für die Fortbildung.

Bestandteil des im Mai 2009 gefassten Beschlusses war ein Bericht über die Auswirkungen der Neuregelung, der ein Jahr später vorgelegt wurde.

Der Bericht enthielt eine Einkommensberechnung, die eine Erhöhung von monatlich 370 € ergab, wobei das Nettoeinkommen einer Vollzeit arbeitenden (5 Kinder betreuenden) alleinstehenden Tagesmutter ohne eigene Kinder bei monatlich 885 € lag.

Bei der Berechnung wurde allerdings als Einkommen der Umsatz angenommen (d.h. dem Aufwendungsersatz waren Ausstattungspauschale, Fortbildungsersatz und Essengeld hinzugefügt worden). Daher liegt das tatsächliche Einkommen noch darunter, wobei der Verwaltung auch keine zuverlässigen Angaben über die tatsächliche steuerliche Belastung vorlagen.

Zudem gab es 2013 eine Erhöhung des Aufwendungsersatzes durch das Land Thüringen.

Derzeit (Stand Oktober 2013) arbeiten in Jena 67 Tagesmütter und ein Tagesvater. Sie betreuen 288 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren.

Die Beschlussvorlage wurde angenommen.

Änderung der Tarifbestimmungen für Kinderfahrscheine (Oktober 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Das Tarifmodell von Jenah wird mit Beginn des Jahres 2014 dahingehend
geändert, dass Kinder bis zu ihrer Einschulung kostenfrei fahren.

002 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses
Tarifelement Eingang in die VMT - Tarifbestimmungen findet.

Begründung:
Mehrfach wurde von Kita – Leiter_innen das Problem an uns herangetragen, dass die Kinder in den Vorschulgruppen unterschiedlich alt sind und teilweise bereits Fahrscheine lösen müssen. Dies stellt die Kitas sowohl vor finanzielle als auch vor Abrechnungsprobleme. Meist sind die Vorschulgruppen der Kitas aktiver und öfter unterwegs, um die Kinder auf den Schulbesuch vorzubereiten. Diese Ausflüge sollten von der Stadt Jena unterstützt werden. Erst mit Eintritt in die Schule können andere Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. In der Sitzung im Januar 2014 wurde folgendes Austauschblatt eingereicht:

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine Änderung der Tarifbestimmungen
bei Jenah dahingehend einzuwirken, dass ab September 2014 Kinder
bis zum Schuleintritt kostenfrei fahren.

002 Diese Änderung ist mit dem VMT gemeinsam bis Juni 2014 vorzubereiten und
in Absprache mit den im VMT organisierten Verkehrsunternehmen zum Fahrplanwechsel
vorzunehmen.
003 Wenn die Änderungen nicht bis zum Beginn des Schuljahres 2014/15 in Kraft
treten, führt die Stadt ab diesem Zeitpunkt einen entsprechenden eigenen
Tarif ein.

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Änderung der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des "JenaPasses" (September 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Jena zur
Vergabe des ‚JenaPasses’“ dahingehend zu aktualisieren, dass die inzwischen
erfolgten Änderungen (Name des Passes, Nutzung der Chipkarte u.a.)
eingearbeitet werden.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass der JenaBonus auch aufgrund einer Einkommensprüfung vergeben werden kann.

Begründung:

zu 001:
Die „Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des ‚JenaPasses’“ wurde zuletzt 2009
geändert und in dieser Fassung im Amtsblatt veröffentlicht. Seitdem wurde nicht nur der Name des Passes in „JenaBonus“ geändert, sondern es besteht auch die Möglichkeit, statt des Ausweises in Papier eine Chipkarte zu erhalten, um damit zum Beispiel die Fahrpreisermäßigung abwickeln zu können. Diese Änderungen sollten in der Richtlinie, die derzeit auf der Internetseite der Stadt nicht mit den Informationen zum JenaBonus verlinkt ist, aktualisiert werden.
zu 002:
Die Beschränkung auf Leistungsberechtigte (SGB II, XII, AsylbLG, Wohngeld bei Rentner/innen) verhindert die Inanspruchnahme des JenaPasses durch
Geringerverdiener_innen, die keine Sozialleistungen beantragen. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit) sind dies zwischen 34% und 44% der Anspruchsberechtigten.
In der Diskussion um Gebührenermäßigungen an der Musik- und Kunstschule wurde die Idee diskutiert, den JenaBonus grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dies sollte bedeuten, ihn allen Bürger/innen der Stadt zu gewähren, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beantragen oder nicht. Die Prüfung kann auf der Grundlage der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII erfolgen.

Die Vorlage wurde abgelehnt.


Gebührenermäßigung in der Musik- und Kunstschule Jena (Februar 2013)


001 Die Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule wird folgt ergänzt:

§ 5 Gebührenzuschläge, Gebührenermäßigung„Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr ermäßigt werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.
Dies gilt insbesondere für Schüler, Studenten, Azubi, FSJler, Wehr- oder Zivildienstleistende und Inhaber von JENABONUS-Karten.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ermäßigung aufgrund einer Einkommensberechnung erfolgen. Diese übernimmt der Familienservice.“

Begründung:
Obwohl im § 5 der Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule andere Personengruppen als die genannten nicht ausgeschlossen sind, ist eine Ermäßigung für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf den Jenabonus haben, derzeit keine Ermäßigung möglich, weil keine Einkommensprüfung durchgeführt werden kann.
Die Stadtverwaltung könnte eine solche Prüfung durch das Team Familienservice
durchführen, in dem derzeit 13 Mitarbeiter/innen für die Berechnung der Kita- und Hortgebühren zuständig sind. Der Aufwand wäre vergleichsweise gering, da es sich oft um die gleichen Familien handelt.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und im Oktober 2013 abgelehnt.


Programm "Kommunale Arbeit" (Dezember 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Für die Weiterführung eines „Programms kommunale Arbeit“ werden Mittel in Höhe von 300.000 Euro in den Haushalt 2013 zur Beschäftigung und Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmöglichkeiten langzeitarbeitsloser Menschen eingestellt.

002 Die Stadt Jena bereitet zusammen mit dem Eigenbetrieb Jenarbeit die Ein
satzmöglichkeiten im Gemeinwesen vor. Dabei sind besonders Belange der
Inklusion, Aufgaben im Gebiet der eingemeindeten Ortschaften, im
Umweltbereich sowie zur Unterstützung der Arbeit der Berggesellschaften zu
berücksichtigen.

Begründung:
Der Positionspapierentwurf des Deutschen Städtetages „Öffentlich geförderte Beschäftigung – Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vom 30.08.2012 fasst kommunale Eckpunkte zum Thema Arbeitsmarktpolitik zusammen und fordert aus kommunaler Sicht die bedarfsorientierte öffentliche Beschäftigung. In Zusammenarbeit mit Jobcentern sollen sowohl Rahmenbedingungen des Bundes im Hinblick auf die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen
verändert werden als auch sinnvolle und auch sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden.
Die Stadt Jena hat bereits erfolgreich Projekte der kommunalen Arbeit und Ausbildung in der Vergangenheit umgesetzt. Mit der Weiterführung und Mittelbereitstellung werden zugleich Möglichkeiten erschlossen, die ehrenamtliche Arbeit von Berggesellschaften und OrtsbürgermeisterInnen zu unterstützen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen, im März 2013 wieder aufgerufen und abgelehnt.


Änderung der Richtwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung (November 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die „Richtlinie zur Prüfung der Angemessenheit der Leistung für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 29 SGB XII sowie zur Prüfung angemessenen Wohneigentums nach § 12 SGB II“, zuletzt geändert am 08.10.2008, wird an die neuen gesetzlichen Regelungen sowie an die aktuelle Rechtssprechung angepasst.
Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgmeinschaft / Maximale Bruttokaltmiete
(Wohngeldtabelle + 10% Sicherheitsaufschlag)
1 / 363 € (330 € + 33 €)
2 / 440 € (402 €+ 40,20 €)
3 / 527 € (479 € + 47,90 €)
4 / 612 € (556 € + 55,60 €)
5 / 702 € (638 € + 63,80 €)
jedes weitere Mitglied / 85 € (77 € + 7,70 €)

Begründung:
Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft wurden im Oktober 2008 festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst.
Derzeit gilt als für eine Person eine Bruttokaltmiete von 283,50 € als angemessen. Das entspricht bei einer Wohnungsgröße von 45 qm einer Kaltmiete von 5,10 € / m² und kalten Nebenkosten von 1,20 € / m².
In den vergangenen Jahren sind die ohnehin schon hohen Mieten in Jena weiter
gestiegen. Immer mehr Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II oder XII
angewiesen sind, leben in so genanntem unangemessenen Wohnraum. Sie müssen sich dann um eine andere Wohnung bemühen und die Bemühungen nachweisen.
Ansonsten werden nur die angemessenen Kosten gezahlt. Dagegen haben sich
Betroffene zur Wehr gesetzt. Inzwischen liegen mehrere Urteile des Sozialgerichts Altenburg vor, in denen die Stadt Jena verpflichtet wurde, die vollen Kosten der Unterkunft zu zahlen.
Das Sozialgericht verpflichtet die Stadt Jena, zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht die Richtlinie vom 08.10.2008 zugrunde zu legen sondern den Tabellenwert nach §12 Wohngeldgesetz anzuwenden, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10%. Die Richter begründeten ihr Urteil (S 41 AS 1687/11) damit, dass die Richtlinie nicht auf einem schlüssigen Konzept beruht. Es sei völlig unklar, ob der genannte Quadratmeterpreis von 5,10 €/m² zuzüglich 1,20 €/m² kalter Nebenkosten die örtlichen Gegebenheiten zutreffend abbilden. Das Gericht bemängelt insbesondere, dass die Stadt nicht nachweisen konnte, ob es den Leistungsberechtigten möglich ist, für die als angemessen geltenden Kosten tatsächlich Wohnungen anzumieten, auch nicht, ob die Wohnungen in ausreichender Zahl vorhanden und konkret über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
Entsprechende Fragen waren der Stadt vor der Verkündung des Urteils gestellt worden.
Diese konnte die geforderten Daten nicht liefern. Die vorgelegten Mietspiegel aus den Jahren 2007 und 2009 erkannte das Gericht als nicht hinreichend an. Jedoch waren deren Mängel nicht das ausschlaggebende Argument für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Richtlinie, so dass ein qualifizierter Mietspiegel, wie er derzeit von der Stadt erarbeitet wird, nichts am Wesen der Sache ändert.
Die Richter stellten fest, dass bei der Ermittlung der Richtwerte die Anfordungen des Bundessozialgerichts (B 4 AS 18/09, Urteil vom 22.09.2009) nicht beachtet wurden.
Das Fazit: „Besteht kein schlüssiges Konzept und lässt sich ein solches auch nicht
ableiten, müssen die tatsäschlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Das gilt nicht unbegrenzt. Als Angemessenheitsgrenze gelten die Tabellewerte nach § 12 des Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10%.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Stadt in Berufung gegangen ist. Obwohl aufgrund der Fakten damit zu rechnen ist, dass das Landessozialgericht Erfurt das Urteil bestätigen wird. Weil jedoch mit der Verkündung des Urteils nicht vor 2013 zu rechnen ist, bedeutet dies, dass die Überprüfung von Leistungsbescheiden hinsichtlich der Kosten der Unterkunft nur für das Jahr 2012 möglich ist. Und das, obwohl sich das Urteil über die Rechtswidrigkeit der KdU-Richtlinie bereits auf das Jahr 2010 bezieht.
Betroffene, deren Kosten der Unterkunft oberhalb der Angemessenheitsgrenze, aber innerhalb der Grenzen der Wohngeldtabelle liegen, haben allerdings gute Chancen, dass ihre Kosten innerhalb des Widerspruchsverfahrens anerkannt werden.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen, im Januar 2013 wieder aufgerufen und nach kurzer Diskussion abgelehnt.


Jenapass / JENABONUS für Wohngeldempfänger (Oktober 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Richtlinie zur Vergabe des JenaPasses vom 21.11.2007 wird wie folgt
geändert / ergänzt:

§ 3 Begünstigte Personen

Begünstigte sind solche Personen, die eine der nachfolgenden
Voraussetzung erfüllen:
- Sozialhilfeempfänger/Grundsicherungsempfänger
- Sozialhilfeempfänger mit Heimunterbringung
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
- Bezieher eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgeset
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nichterwerbsfähige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften, die keine
Leistungen nach SGB II beziehen
- Bezieher von Wohngeld

Begründung:

Vor zwei Jahren beantragte die Fraktion DIE LINKE, die Vergünstigungen des JenaPasses auf Bezieher/innen von Wohngeld zu erweitern. Der Grund dafür war, dass in Jena zwar Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner mit Anspruch auf Wohngeld einen JenaPass erhalten können, nicht aber Menschen, die auf Grund von geringem Einkommen wohngeldberechtigt sind. Wobei wiederum Eltern Anspruch auf den JENA-BONUS haben, wenn sie einen Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten. Das sind Eltern, deren Einkommen so ist, dass sie nur wegen ihrer Kindern bedürftig sind und die in der Regel auch Wohngeld erhalten.

Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung, die auch deshalb nicht nachvollziehbar ist, weil es inzwischen für Geringverdiener – vor allem Alleinstehende – finanziell oft günstiger ist, Hartz IV anstelle von Wohngeld zu beantragen.

Der Sozialpass der Stadt mit dem etwas irreführenden Namen JENA-BONUS berechtigt zu ermäßigtem Eintritt in städtische Einrichtungen, wird aber überwiegend für den Nahverkehr genutzt. Die Preise dafür werden zu Beginn des kommenden Jahres wieder steigen – umso wichtiger ist es, dass die Haustarife erhalten bleiben. Aber auch, dass alle Menschen mit geringem Einkommen, die in der Stadt leben, die Möglichkeit erhalten mobil zu bleiben. Zusätzlich begünstigt wären etwa 600 Jenaer Haushalte.
Der Antrag der LINKEN einige Monate später aus finanziellen Gründen abgelehnt. Grund genug ihn im Oktober 2012 erneut einzubringen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen, im Januar 2013 wieder aufgerufen und abgelehnt.


Förderung von Asylsuchenden (Juli 2012)

Der Stadtrat möge beschließen:


001    Die Stadt Jena fördert die Alphabetisierung der hier untergebrachten Asylsuchenden. Die dafür erforderlichen Mittel werden als überplanmäßige Ausgabe erbracht.


Begründung:
 
In Jena sind derzeit 48 Asylsuchende, darunter 13 Kinder bis 16 Jahren -  aus Afghanistan, Iran, Irak, Syrien und weiteren Ländern - untergebracht.
Aufgrund der Situation in diesen Ländern besteht eine hohe Schutzquote, das heißt, dass auch bei Nicht-Anerkennung des Asylantrages die Menschen für längere Zeit ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt haben werden.

Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Integrationskurse. Die Stadt Jena fördert als freiwillige Leistung den Sprachunterricht von Kindern und Erwachsenen sowie die Alphabetisierung von Kindern, um diese auf den Schulunterricht vorzubereiten.
Unter den Erwachsenen sind acht Analphabet_innen, darunter befinden sich auch Mütter und Väter schulpflichtiger Kinder. Für deren besondere Förderung stehen bislang keine Mittel zur Verfügung.
Alphabetisierungskurse sind wesentlich zeitaufwendiger als Sprachkurse. Die Integrationskursverordnung verweist hier auf die Höchstförderdauer von 1.200 Stunden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von Kosten pro Teilnehmer_in und Stunde von 2,45 € aus. Bei Zugrundelegung dieser Zahlen ergibt sich ein Gesamtbedarf von 23.520 €.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Gleichstellungs- und Sozialauschuss wurde vereinbart, dass die Stadt zunächst für das Jahr 2012 notwendige Mittel für den Sprachunterricht zur Verfügung zu stellen. 


Weiterführung des Frauennachttaxis - überplanmäßige Mittelbereitstellung 2012 (Mai 2012)

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Fortführung des Frauennachttaxis im Jahre 2012 die Summe von 5 T Euro bereit zu stellen.
002 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die weitere Finanzierung des Frauennachttaxis für die nächsten Jahre zu sichern.

Begründung:
Zur sicheren Finanzierung der Arbeit des Frauenzentrums „Lucie“ hatte der Sozialausschuss beschlossen, die Fortführung des Frauennachttaxis einzustellen.
Das Frauennachttaxi ist jedoch inzwischen zu einer festen Größe für die sichere
Beförderung von Frauen in Nachtzeiten, für ihre Teilhabe an abendlichen Kulturveranstaltungen und für die nächtliche Fahrt in schwierig mit dem ÖPNV zu erreichende Ortsteile geworden. Seine Weiterführung ist deshalb dringend geboten.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Das Frauennachttaxi wurde im Rahmen des Haushaltes 2013 abgeschafft.

Änderung der "Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Jena" (November 2011)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Jena“ wie folgt zu ändern (Streichungen):

§ 6 Bemessungsgrundlage der Benutzungsgebühr

(1) Die Höhe der Benutzungsgebühr bemisst sich nach dem monatlichen Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Eltern bzw. des Elternteils, mit dem das Kind in einem Haushalt lebt, und dem Betreuungsumfang. Leben die Eltern in verschiedenen Haushalten dauerhaft getrennt, bleibt das Einkommen des nicht mit dem Kind überwiegend in einem Haushalt lebenden Elternteils insoweitunberücksichtigt. als dieser nachweislich seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in Form von Barzahlungen entsprechend der Unterhaltstabelle des Thüringer Oberlandesgerichts nachkommt. Für diesen Fall wird das Einkommen des Elternteils berücksichtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt, sowie die Unterhaltszahlung des getrennt lebenden Elternteils, die an die Stelle des tatsächlichen Einkommens dieses Elternteils tritt. Hält sich das Kind jeweils zur Hälfte bei dem einen Elternteil sowie bei dem anderen Elternteil auf, werden die Einkommen beider Elternteile berücksichtigt.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Änderungen (fett) in die „Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Jena“ einzuarbeiten:

§ 9

(1) Die Benutzungsgebühr soll nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Gebührenschuldner sind auf diese Möglichkeit schriftlich hinzuweisen.

(2) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und 88 des SGB XII entsprechend.

(3) Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für die Dauer des Bezugs dieser Leistungen ohne Prüfung der tatsächlichen Höhe die Gebühren erlassen.

Begründung:

001)

Die derzeit gültige Formulierung hat zur Folge, dass das Einkommen des getrennt lebenden Elternteils, das keinen Unterhalt zahlt, nachgewiesen werden muss. Außerdem ist umstritten, ob der Unterhalt, der Einkommen des Kindes ist, als Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt werden kann.

002) Die derzeitige Berechnung der Gebühren für die Kindertagestätten ergibt beim Bezug von Sozialleistungen, aber auch bei einem geringen Erwerbseinkommen häufig, dass eine Gebühr zu entrichten ist. Jedoch besteht hier immer die gesetzliche Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen.

Die „Soll“ – Regelung des § 9 der Gebührensatzung hat aber – wie Erfahrungen zeigen –  zur Folge, dass Eltern häufig nicht über die Möglichkeit eines Gebührenerlasses informiert werden. Wenn Anträge gestellt werden, erfordert deren Bearbeitung einen hohen Verwaltungsaufwand.

Gebührensatzungen sind regional sehr unterschiedlich gestaltet. Die Vorlage orientiert sich an der „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“, in der unter (3) Genannte keine Gebühren zahlen.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Auf der Grundlage der Diskussionen wurde ein Austauschblatt erarbeitet, indem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, eine geänderte Satzung vorzulegen, in der die oben genannten Forderungen eingearbeitet wurden. Dem konnte die große Mehrheit der Stadtrates nicht folgen. Überig blieb die Information. Mit knapper Mehrheit wurde beschlossen, dass ein Informationsblatt über die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung erarbeitet wird.

Zusätzliche Mittel für das Programm "Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung" (September 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Für das Programm „Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung“ werden zusätzlich 40.000 € bereit gestellt.

Begründung
Im Juli 2011 hat der Stadtrat das Programm „Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung“ beschlossen und Mittel in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. Die Einreicher waren davon ausgegangen, dass die Mittel für das Jahr 2011 bereit gestellt werden und – wie im Punkt 2 des Beschlusses formuliert – die Maßnahmen bis zum Ende finanziert werden.
Die Stadtverwaltung ist jedoch der Auffassung, dass die Mittel für die Gesamtfinanzierung ausreichen müssen.
Bei der vorliegenden sieben Anträgen betragen die Gesamtkosten etwa 90.000 €. Um überhaupt einen Beschluss zur Bewilligung der Anträge fassen zu können, muss die Finanzierung gewährleistet sein.

Die Vorlage wurde in den Werkausschuss jenarbeit verwiesen. Dort wurde 7 Änträgen zur Finanzierung der Auasbildung stattgegeben. Dafür wurde eine Gesamtfördersumme (für drei Jahren) von 72.000 € veranschlagt. Daher wurde beschlossen, zusätzliche Mittel von 22.000 € einzustellen. Die Fraktion DIE LINKE. kündigte an Mittel für die Fortsetzung des Programms für das Jahr 2012 zu beantragen.


Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung (Juni 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001    Aus dem Jahresüberschuss 2010 werden 200.000 € zur Kofinanzierung geförderter Beschäftigung und zur Unterstützung der Ausbildung langzeitarbeitsloser Menschen zu Verfügung gestellt.

002    Nicht verbrauchte Mittel werden in den Haushalt 2012 eingestellt und stehen weiterhin zur Kofinanzierung geförderter Beschäftigung und zur Unterstützung der Ausbildung langzeitarbeitsloser Menschen zur Verfügung.

003    Über die Ausgestaltung und Vergabe der Förderung entscheidet der Gleichstellungs- und Sozialausschuss. Zur Vorberatung wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in die jede Fraktion ein Mitglied entsendet.

Begründung:
Das im Jahr 2009 ins Leben gerufene Programm zur Kofinanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung (Beschäftigung von bis zu 30 so genannten Gemeindearbeitern, 13 Stellen bei  Jenaer Vereinen) kann nicht auf die bisherige Weise fortgeführt werden. Ursache sind das Ende der besonderen Unterstützung dieser Förderung durch den Bund und die Kürzung der Mittel für die Eingliederung in Arbeit insgesamt. Dennoch gibt es weiterhin eine geförderte Beschäftigung - als Eingliederungszuschüsse (EGZ) für den 1. Arbeitsmarkt, aber auch als Stellen nach § 16e SGB II für den 2. Arbeitsmarkt. In beiden Fällen ist eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber erforderlich – diese könnte die Kommune übernehmen und sozial tätige Einrichtungen und Vereine weiterhin unterstützen. Langzeitarbeitslose Menschen können keine Ausbildung absolvieren, die nach dem Bafög-Gesetz förderfähig ist, da während der Ausbildung keine Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden. Trotz Fachkräftemangels in bestimmten Bereichen (zum Beispiel Erzieher/in, examinierte Pflegekräfte) ist eine gesetzliche Änderung nicht in Sicht. So hatte die Fraktion DIE LINKE im Juni 2010 eine Beschlussvorlage zur Ausbildung langzeitarbeitsloser Menschen zu Erzieher/innen eingebracht. Trotz Interesses von Seiten jenarbeits, nach deren Auffassung mindestens 30 langzeitarbeitslose Frauen und Männer geeignet wären, einen solchen Beruf auszuüben, konnte aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen der Beschluss nicht gefasst werden.Die Stadt könnte die Ausbildung in Berufen fördern, für den ein nachweisbarer Bedarf besteht, indem während dieser Zeit eine Art ergänzender Unterhalt geleistet wird. Das Ziel ist die nachhaltige Förderung von erwerbslosen Menschen.

Die Vorlage wurde im Finanzausschuss, Sozial- und Gleichstellungsausschuss und im Werkausschuss jenarbeit diskutiert. Im Ergebniss wurde die Vorlage verändert und hatte dann folgenden Wortlaut:

Der Stadtrat beschließt:

001 Im Rahmen des Nachtragshaushaltes werden 50.000 € für die Kofinanzierung geförderter Beschäftigung und zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung langzeitarbeitsloser Menschen zur Verfügung gestellt.

002 Es wird sichergestellt, dass die kommunale Unterstützung für im Jahr 2011 begonnene Ausbildung bis zum Ende der Ausbildung fortgesetzt wird bzw. die Kofinanzierung für öffentliche Beschäftigung bis zum Ende der Förderung gewährleistet ist.

003 Über die Ausgestaltung und Vergabe der Förderung entscheidet der Werkausschuss jenarbeit im Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb. Zur Vorberatung wird ein Unterausschuss eingesetzt.

Bericht zur Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (Mai 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Oktober 2011 einen Bericht über die bisherige Gewährung bzw. Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ in Jena zu geben, in dem zumindest auf folgende Sachverhalte eingegangen wird:

  • wie wurden Eltern und Öffentlichkeit informiert,
  • ab wann und in welchem Umfang wurden Anträge gestellt/ bearbeitet/ bewilligt,
  • wie ist der Stand im Bereich der Lernförderung,
  • in welchem Umfang wurden rückwirkend Leistungen gewährt
  • wie viel der Anspruchsberechtigten haben bis Ende September 2011 noch keinerlei Anträge gestellt?



Begründung:

Die zum 01. April 2011 in Kraft getretenen Änderungen im SGB II sehen unter anderem Leistungen im Bereich von Bildung und Teilhabe vor, die Kinder und Jugendliche, zum Teil junge Erwachsene bis 25 Jahre erhalten sollen. Anträge können auch Eltern stellen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten bzw. über ein entsprechend geringes Einkommen verfügen.
Für die Gewährung der Leistungen sind die Kommunen zuständig, wobei die Kosten durch den Bund erstattet werden sollen.

Die Vorlage wurde angenommen, nachdem der Zeitpunkt des Berichts auf den Februar 2011 verlegt worden war.


Bezuschussung der Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Schulen in Jena (März 2011)

Der Stadtrat möge beschließen:

001     Die Bezuschussung der Verpflegung an Kindertagesstätten und Schulen durch die Stadt Jena wird ab April 2011 fortgeführt. Die Stadt Jena übernimmt den Eigenanteil von 1 €, der von Eltern zu tragen ist.

Begründung:

Ab 01. April 2011 wird die bis dahin gültige Regelung zur Bezuschussung der Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Schulen in Jena eingestellt.
Ursache für die Entscheidung des Stadtrates war die Einführung des „Bildungspaketes“ der Bundesregierung, das Zuschüsse zur Mittagessenverpflegung enthält. Jedoch müssen die Eltern einen Eigenanteil von 1 € pro Essen leisten.

Das tatsächliche Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor nicht bekannt. Denn wie der Paritätische Wohlfahrtverband und anderen Organisationen feststellten, wurden die Kinderregelsätze auf einer viel zu geringen Datenbasis ermittelt, so dass keine verlässlichen Angaben existieren.

Dass ein Betrag von genau einem Euro für ein Mittagessen im Regelsatz enthalten sei, ist daher völlig aus der Luft gegriffen und hat mit der Realität nichts zu tun. Es ist davon auszugehen, dass der für Ernährung angesetzte Betrag in der Regelleistung zumindest für größere Kinder und Jugendliche zu niedrig bemessen ist. Darauf  hat  bereits 2007 das Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund hingewiesen.

Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, die Möglichkeit eines kostenlosen Mittagessens beizubehalten. Die Regelung würde auch die Verwaltung entlasten, da keine aufwändige Umstellung notwendig ist.

Die Vorlage war am 15. März, einen Tag vor der Stadtratssitzung, im Gleichstellungs- und Sozialausschuss mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Zur Sitzung wurde von seiten der Koalition ein Änderungsantrag eingebracht, der vorsah, die bisherige Regelung zum kostenlosen Mittagessen bis zum Ende des Schuljahres beizubehalten.
Dies konnte die Fraktion DIE LINKE natürlich übernehmen, dennoch forderte sie, dass danach der Eigenanteil übernommen wird.
Es lag eine Stellungnahme des Rechtsamtes vor, wonach es nicht möglich ist, dass der Eigenteil durch die Stadt Jena übernommen wird. Die Fraktion konnte dies nicht nachzuvollziehen und blieb bei ihrer Forderung. Diese wurde dann abgelehnt.
Bis zum Ende des Schuljahres / KiTa-Jahres bleibt es bei der bisherigen Regelung.


Fortsetzung des Programms "Kommunale Arbeit" 2011 (März 2011)

Der Stadtrat möge beschließen:

001    Die beim Jahresabschluss der Eigenbetriebes jenarbeit an die Stadt Jena übergebenen Mittel in Höhe von 60.000 € werden verwendet, um 3  nach § 16e SGB II geförderte Stellen bei Jenaer Vereinen für ein weiteres Jahr (November 2011 – November 2012) zu fördern.

002    Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Werkausschuss jenarbeit.

Begründung:
Im Mai 2009 beschloss der Stadtrat, die Kofinanzierung für 15 nach §16e SGB II geförderte Stellen zu übernehmen. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Jugendhilfe-, Sozial- und Kulturausschusses entschied über die Vergabe. Von November 2009 bis April 2010 wurden die Stellen eingerichtet.
Im Oktober 2010 wurde beschlossen, die Kofinanzierung von  4 – 5 Stellen fortzuführen, die nach Ablauf des ersten Förderjahres durch den Grundsicherungsträger weiterbewilligt wurden.
Derzeit sind 5 Stellen besetzt: vier im zweiten und eine im ersten Jahr der Förderung. Bei allen Stellen muss nach 2 Jahren geprüft werden, ob die Förderung auf Dauer gewährt werden kann. Aufgrund sehr strenger Förderbedingungen ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Am  15.12.2010 beschloss der Stadtrat den Jahresüberschuss des Eigenbetriebes Jenarbeit in Höhe von 60.000 €, der an den Haushalt der Stadt Jena ausgeschüttet wird, zweckgebunden für öffentliche Beschäftigung zu verwenden. Eine Möglichkeit der Verwendung der Mittel besteht darin, drei bereits vorhandene Stellen bei Jenaer Vereinen zu verlängern und so eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen.

Die Vorlage wurde in dies Ausschüsse verwiesen. Im Sozialausschuss wurde folgende Konkretisierung vereinbart:

001      Die beim Jahresabschluss der Eigenbetriebes jenarbeit an die Stadt Jena übergebenen Mittel in Höhe von 60.000 € werden wie folgt verwendet:

Mittel in Höhe von 9.274 €, um 5 nach § 16e SGB II geförderte Stellen bei Jenaer Vereinen bis zum Ende des zweiten Förderjahres im November 2011 zu fördernMittel in Höhe von 3.558 €, um 1 nach § 16e SGB II geförderte Stelle bis zum Ende des zweiten Förderjahres im Mai 2012 zu fördern-Mittel in Höhe von 47.168 € für neue öffentliche Beschäftigungsverhältnisse


002    Über die Vergabe der Mittel für die neuen Beschäftigungsverhältnisse entscheidet der Gleichstellungs- und  Sozialausschuss.

Die Vorlage wurde in der Stadtratssitzung Mai 2011 erneut in die Ausschüsse verwiesen, da die Stadtverwaltung die Mittel bereits verplant hatte. Da die Verwaltung zusicherte, dass die Beschäftigungsverhältnisse fortgeführt werden, wurde iIm Juni 2011 die Vorlage "Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung" eingereicht."


JenaPass / JENABONUS für Wohngeldempfänger (Oktober 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Richtlinie zur Vergabe des JenaPasses vom 21.11.2007 wird wie folgt geändert / ergänzt:

§ 3 Begünstigte Personen
Begünstigte sind solche Personen, die eine der nachfolgenden
Voraussetzung erfüllen:

Sozialhilfeempfänger/Grundsicherungsempfänger
Sozialhilfeempfänger mit Heimunterbringung
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
Bezieher eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nichterwerbsfähige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften, die keine Leistungen nach SGB II beziehen
Bezieher von Wohngeld


Begründung:

Ziel ist, dass auch Menschen mit einem geringen Einkommen Anspruch auf die Vergünstigungen des JenaPasses haben.

Laut Angaben der Wohngeldbehörde  erhalten derzeit 2847 Jenaer Haushalte Wohngeld. Darunter sind  969 Haushalte mit Rentnerinnen und Rentner, 592 Studierende und 485 Kinder, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind.
800 Haushalte der Stadt Jena erhalten Wohngeld aufgrund von Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen. Die genaue Zahl der Berechtigten kann nicht benannt werden, da die Statistik diese nicht erfasst. Bekannt ist, dass ¾ aller Haushalte  1- und 2-Personen-Haushalte sind, so dass von etwa 1.500 Einwohner_innen ausgegangen werden kann.
Zum Vergleich:  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten laut Angaben von „jenarbeit“  9353  Menschen, darunter 2182 Kinder bis 15 Jahren.
Die Einkommensgrenzen, bei denen Anspruch auf Wohngeld besteht, unterscheiden sich kaum von denen, bei denen auf Grund von geringem Einkommen ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragt werden können. Durch den Wegfall der Heizkostenpauschale beim Wohngeld ab 2011 verschlechtert sich außerdem die finanzielle Situation der Wohngeldempfänger.
Rentner_innen, die Wohngeld erhalten, haben bereits Anspruch auf den JenaPass / die JENABONUS-Karte, ebenso Kinder, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II sind.
Im Zuge der Gleichbehandlung sollten auch Menschen mit einem geringen Einkommen Anspruch auf die Vergünstigungen des JenaPasses haben.

Die Vorlage wurde in den Sozial- und Gleichstellungsaussschuss sowie den Finanzausschuss verwiesen. Im Dezember 2010 wurde die  Vorlage aufgerufen und erneut verwiesen, da die Kosten nicht beziffert werden konnten.
Im Februar 2011 wurde die Vorlage abgelehnt, wobei die Fraktionen der SPD und der CDU, die als einzige Fraktionen Stellung nahmen, ihr Bedauern darüber zum Ausdruck brachten, dass sie der "guten Idee" aus finanziellen Gründen nicht zustimmen können.


Bericht zum Stand der „Kommunalen Arbeit“ und zur „Bürgerarbeit“ (Oktober 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Sitzung im November 2010 über den Stand der „kommunalen Arbeit“ / öffentlichen Beschäftigung in der Stadt Jena zu berichten und dabei unter anderem folgende Fragen zu beantworten

Wie viele  nach § 16e SGB II geförderte Stellen werden derzeit von der Stadt kofinanziert? In welcher Höhe wurden Mittel eingesetzt? Welche Mittel für 2011 eingeplant?Wie viele Menschen sind bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben, wie  viele bei Vereinen und Verbänden beschäftigt? Wie viele Stellen wurde beendet / neu besetzt / entfristet?Welche Erfahrungen sind bekannt?


002      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Sitzung im November 2010 über die Aktivitäten der Stadt Jena im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ zu berichten, hier insbesondere über den finanziellen Einsatz der Stadt und mögliche Konsequenzen für die vorhandene öffentliche Beschäftigung.

Begründung:

Die Förderung nach 16e SGB II ist auf langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnisse beschränkt. Im Gegensatz zu ABM bzw. „Maßnahme in der Entgeltvariante“ müssen diese Stelle außerdem kofinanziert werden, können aber unter bestimmten Umständen auf Dauer besetzt werden.
Seit  2008 finanziert die Stadt solche Stellen, die unter dem Begriff „Gemeindearbeiter“ bekannt wurden.
Im März 2009 wurde beschlossen, die vorhanden 15 Stellen um 30 zu erweitern und dabei auch die Kofinanzierung  für in Jena ansässigen und von der Stadt geförderten Vereinen zu übernehmen, die solche Stellen einrichten wollen.
Eine nochmalige Erweiterung des Programms wurde im Dezember 2009 durch den Stadtrat abgelehnt.
Infolge der strengen Förderauflagen konnten einige Stellen nach einem bzw. zwei Jahren nicht fortgesetzt werden.

Im Juli 2010 wurde mit einem  bundesweiten Programm zur „Bürgerarbeit“ begonnen. „Bürgerarbeit“ ist eine maximal drei Jahre dauernde sozialversicherungspflichtige  Beschäftigung im Umfang von 20 bzw. 30 Wochenstunden und einem Bruttoentgelt von 600 / 900 €. Die geförderten Stellen unterliegen den gleichen Einschränkungen wie die so genannten Ein-Euro-Jobs, müssen also von öffentlichem Interesse und zusätzlich sein.
Jenarbeit plant in diesem Zusammenhang die Einrichtung von 150 „Bürgerarbeitsstellen“, die ersten 20 Stellen zum 01. April 2011.
Da im Unterschied zu anderen Fördermaßnahmen vom Bund keine Maßnahmekosten übernommen werden, muss sich die Stadt Jena finanziell beteiligen.

Die Vorlage wurde mit der Änderung „einmal jährlich, vor der Haushaltsdiskussion“ angenommen.

Evaluierung der Zuschussrichtlinie (Januar 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die am 09.05.2007 beschlossene Zuschussrichtlinie („Allgemeine Richtlinie über
die Beantragung, Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt
Jena an Dritte“) wird evaluiert.

002 Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Fraktionen entsenden Mitglieder aus
dem Sozialausschuss, dem Kulturausschuss und dem Jugendhilfeausschuss.

003 Die Arbeitsgruppe analysiert die Machbarkeit der Zuschussrichtlinie. Er
erarbeitet Empfehlungen für mögliche Änderungen.

Begründung:
Am 09.05.2007 beschloss der Stadtrat die „Allgemeine Richtlinie über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Jena an Dritte“. Als wesentliche Änderungen der neuen im Vergleich zur alten Zuschussrichtlinie sind hervorzuheben:

  • die Zuschussrichtlinie gilt für die Vergabe aller Einrichtungen
  • die Möglichkeiten, Regeln und Abläufe sind klar definiert und durch Formulare standardisiert
  • für Anträge unter 1000 € gilt ein vereinfachtes Verfahren

Dennoch bringt die vielgestaltige Jenaer Vereinslandschaft Probleme mit sich. Es gibt immerhin fünf zuschussgebende Stellen: JenaKultur, KIJ (Abt. Sport), Jugendamt, Fachdienst Soziales und die Integrationsbeauftragte und drei zuständige Ausschüsse.
Eine Vereinheitlichung der Zuschussvergabe ist aufgrund der heterogenen Vereinsstrukturen kaum möglich. Probleme haben Vereine, deren Arbeit „fachübergreifend“ ist, da sie eine institutionelle Förderung nur bei einer Stelle beantragen können.
Da alle Ausschüsse weniger Mittel zur Verfügung haben als von den Vereinen beantragt, stellt sich des öfteren die Frage der Kostenübernahme durch jeweils andere Ausschüsse – zum Beispiel Kulturvereine, die überwiegend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Sozialvereine, die kulturelle Projekte machen etc.

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich angenommen. Jedoch wird es keine Arbeitsgruppe geben, sondern (so der Änderungsantrag der Koalition) der Rechungsausschuss wird sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Das tat dieser auch. Die Richtlinie wurde in mehreren Sitzungen diskutiert, in veränderten Fassung dem Stadtrat vorgelegt und im Februar 2011 beschlossen.


Kommunale Arbeit 2010 (Dezember 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001    Das Programm „Kommunale Arbeit“ wird 2010 wird um 10 Stellen erweitert. Die Stadt übernimmt ab 01.04.2010 für drei Jahre die anteiligen Personalkosten für Eingliederungszuschüsse, die nach § 241 SGB III für ältere Arbeitnehmer gewährt werden.

002    Die Mittel sind auf Antrag gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, die solche Stellen schaffen wollen, zur Verfügung zu stellen. Über die Vergabe entscheiden die zuständigen Ausschüsse. Die nicht vergebenen Stellen verbleiben in der Stadt.

Begründung:

Durch den Stadtratsbeschluss vom 25.05.2009 wurden zu den von der Stadt bereits geförderten 15 Stellen nach § 16e SGB II weitere 15 Stellen geschaffen, die gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung gestellt wurden.
Einerseits gab es  für die 15 Stellen 32 Anträge, so dass weniger als die Hälfte bewilligt werden konnten. Andererseits sind von diesen Stellen noch nicht alle besetzt, da der Gesetzgeber für diese Stellen hohe Auflagen erteilt. So müssen die Stelleninhaber mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen.

„Jenarbeit“ kann Eingliederungszuschüsse gewähren. Diese sind – im Gegensatz zu Maßnahmen im SGB II – Förderinstrumente für den 1. Arbeitsmarkt, so dass die Stelleninhaber Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht nach § 421f SGB III die Möglichkeit der Förderung über 36 Monate. Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht durch den Arbeitgeber. Im ersten Jahr der Förderung beträgt der Zuschuss 50%, im zweiten und dritten Jahr sinkt der Zuschuss um jeweils 10%.
Abweichende Regelungen gibt es für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer. Hier kann der Zuschuss bis zu 70% betragen und erst im dritten Jahr sinken. Schwerbehinderte Arbeitnehmer können, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, für 5 Jahre gefördert werden.

Ausgehend von einem Bruttoentgelt von 1.400 € (plus Arbeitgeberanteil = 1700€) ergeben sich bei der Finanzierung von 10 Stellen für das erste Jahr Gesamtkosten in Höhe  von  102.000 € (1.700 € * 12 Monate * 10 Stellen / 2 ). Da mit einer mindestens 3monatigen Vorbereitungsphase gerechnet werden muss, ergeben sich bei einem Arbeitsbeginn zum 01.04.2010  für das Haushaltjahr 2010 Kosten  in Höhe von 76.500 € (2011 ca. 117 T€, 2012  ca. 150 T€ und 2013 ca. 36 T€).

Die Vorlage wurde ohne Diskussion abgelehnt.


Einrichtung eines Sozialfonds (September 2009)

Der Stadtrat beschließt:

001      Die Stadt Jena richtet für das Jahr 2010 einen Sozialfond in Höhe von 100.000 € ein.
Dieser Fonds ermöglicht Eltern, die über kein bzw. geringes Einkommen verfügen, auf Antrag die Kosten für Angebote von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen  für ihre Kinder (z.B. Unterrichtsgebühren an der Musik- und Kunstschule, Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Kosten für Nachhilfestunden, Eintrittsgelder usw.) erstattet zu bekommen.
002      Berechtigte sind Eltern mit Anspruch auf  den JenaPass  oder Wohngeld.
003  Die Umsetzung erfolgt durch einen Jenaer Verein. Voraussetzung sind eine institutionelle Förderung durch die Stadt Jena und ein Finanzierungskonzept, in dem die Verwaltungskosten nicht mehr als 15% der Gesamtkosten betragen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt durch den Sozialausschuss.

Redebeitrag von Dr. Beate Jonscher
Die Beschlussvorlage wurde im Dezember 2008 das erste Mal eingereicht; für die neue Mitglieder ein paar Worte zur Begründung
Durch den Sozialfond sollen Defizite in der frühkindlichen und der außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise kompensiert werden. Defizite, die in erster Linie durch eine finanzielle Unterversorgung der Familien entstehen. Weil das, was in der Sozialgesetzgebung offiziell als soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet wird, nur Grundbedürfnisse abdeckt.
Das zeigt unter anderem die im September 2008 veröffentlichte Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.  Ich zitiere wörtlich: „Als Kind auf Hartz IV angewiesen zu sein, bedeutet auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung weitgehend verzichten zu müssen.“
Die Expertise belegt, dass das Geld, das Kindern zur Verfügung stellt, weder für Ernährung, noch für Kleidung oder die Nutzung von Verkehrsmitteln und schon gar nicht für eine sinnvolle Freizeitgestaltung ausreicht.
Betroffen sind in Jena mindestens 2.500 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Derzeit sind bei „jenarbeit“ (Stand August 2009) 1760 Kinder bis 15 Jahre registriert. Etwa 300400 müssen noch hinzugerechnet werden, da diese aufgrund einer Gesetzesänderung jetzt Wohngeld erhalten.
Folgendes sei hinzugefügt: Hartz IV betrifft schon lange nicht mehr nur Langzeitarbeitslose und deren Familien. Gerade Menschen, die nach einer Zeit der Erwerbslosigkeit wieder eine Beschäftigung gefunden haben, verdienen häufig so wenig, dass sie auf aufstockende Leistungen oder zumindest Wohngeld angewiesen sind. Das gilt insbesondere für  Familien mit Kindern, wenn nur ein Elternteil Arbeit hat.
Auch wenn in dieser Stadt vielleicht prozentual weniger Kinder und Jugendliche als arm gelten müssen und von Ausgrenzung bedroht sind als anderswo, muss die Stadt ihrem Anspruch familienfreundlich zu sein auch auf einer Weise genügen, die diese Menschen unterstützt.
Als ich die BV im Dezember 2008 vorstellte, hatte der OB angemerkt, dass das Vorhaben einen so hohen Verwaltungsaufwand erfordern würde, der von der Verwaltung nicht geleistet werden können. Deshalb besteht unser neuer Vorschlag in der Vergabe an einen Verein: Es gibt einige Vereine in Jena, die Erfahrungen in der Kinder und Jugendarbeit haben und diese Vorhaben erfolgreich umsetzen könnten.
Den Vorschlag einer Vergabe durch Schulen halte ich nicht für günstig: Wenn jede Schule einen bestimmten Betrag erhält, reicht er möglicherweise bei einer Schule nicht aus, bei einer anderen  werden die Mittel nicht ausgeschöpft. Wenn jede Schule die Mittel einzeln bei der Stadt abruft, ist das auch recht kompliziert. Der Verein sollte die Schule informieren; ich halte jedoch einen neutraler Ort für besser, auch um Hemmschwellen abzubauen.
Jedoch könnte auch gemeinsam mit der Verwaltung überlegt werden, ob eine Vergabe analog zu den kommunalen Schulbeihilfen, die es 2008 gab, möglich ist.
Alle Varianten haben Vor und Nachteile, wenn der Stadtrat diesen Sozialfond will , testen will, sollten in den Ausschüssen in Ruhe über die Umsetzung diskutiert werden.

Da es sich um einen Haushaltsvorgriff handelt, wurde die Vorlage erneut in den Sozialausschuss verwiesen. Im Dezember erneut aufgerufen, signalisierten alle Fraktion Bereitschaft, Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien zu unterstützen, wollte aber dem Vorschlag dennoch nicht folgen.