Zeit- und Finanzierungsplan für die Umsetzung des Klimaaktionsplanes (Juni 2023)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2023 einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaaktionsplan vorzulegen, der gegebenenfalls auch signifikante Teilschritte aufzeigt.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zeitplan mit einer Planung zum Finanzbedarf zu unterlegen, die Aufschluss darüber gibt, wann welche Belastungen für den Stadthaushalt sowie für die Stadtwerke und Eigenbetriebe der Stadt zu erwarten ist.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem Bericht darzustellen, bei der

Umsetzung welcher Maßnahmen in welchem Maße eine finanzielle Belastung für Einwohnerinnen und Einwohner sowie ansässige Unternehmen zu erwarten sind.

Dabei soll dargestellt werden, wie die Stadt Jena versucht, diese Belastungen zu minimieren.

Begründung:

Mit dem Klimaaktionsplan liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog vor, der die Stadt zur Klimaneutralität führen soll. Eine schnellere Umsetzung führt zu einer größeren Gesamteinsparung an CO2-Emmissionen. Einige Maßnahmen benötigen zur vollständigen Umsetzung notwendig Zeit und Zwischenschritte. Daher ist es wichtig, einen Zeitplan festzulegen, der die Umsetzung nicht auf die lange Bank schiebt. Während einige Maßnahmen bereits umgesetzt werden, ist für weitere nur der vage Zeitrahmen bis 2035 festgelegt. Dieser soll zügig vorgelegt werden.

Ähnlich vage blieb der Maßnahmenkatalog bei den Kosten, die für die Umsetzung einer Anzahl von Maßnahmen anfallen und der Darstellung, wie diese von der Stadt finanziert werden. Insbesondere wurde Vielfach die Finanzierung auf Dritte in Form der Stadtwerke und ihrer Tochterunternehmen abgewälzt, die diese vermutlich nicht ohne intesive Bezuschussung durch die Stadt leisten können.

Bei verschiedenen Maßnahmen, wie etwa der Decarbonisierung der Wärmeversorgung, die Notwendigkeit von eigenen Energiespeichern und weiteres können größere Belastungen auf Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen zu kommen. Daher soll dargestellt werden, welche Belastungen voraussichtlich zu erwarten sind und durch welches Vorgehen die Stadt beabsichtigt, diese für die Betroffenen zu mindern.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Veränderung von Luftströmen in Jena (Mai 2023)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Auswirkungen der in Planung befindlichen Hochbauten in der Innenstadt (dotSource, Solarhaus, Bebauung Eichplatz, Quartier 22) sowie des in Bau befindlichen Inselplatz
Bebauung in ihrer Gesamtheit auf die Luftströme innerhalb der Stadt untersuchen zu lassen und einen Bericht darüber vorzulegen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das innerstädtische Klima sind dabei darzulegen.

002 Bei zukünftigen Bauvorhaben ist die Auswirkung auf die Luftströme und das Stadtklima in der Stadt ausführlich in den Planungen darzulegen und dem Stadtrat in geeigneter Form kenntlich zu machen.

Begründung:

Die sommerliche Aufheizung der Jenaer Innenstadt ist vielfach als ein Problem im Stadtrat erkannt und adressiert worden. Einigkeit herrscht, dass Maßnahmen zur Abkühlung geschaffen oder erhalten werden müssen. Eine besondere Bedeutung
kommt dabei der möglichen Zufuhr von Frischluft in die Innenstadt bis auf Bodenhöhe vor. Hochbauten behindern diese Luftströme und lenken sie gegebenenfalls um.
Entsprechend wird die Wirksamkeit der Strömungen zum Luftaustausch in der Stadt unter Umständen eingeschränkt. Die Auswirkungen von Bebauung, insbesondere von Hochbauten, auf diese Luftströme sollte daher beständig untersucht werden. Mit den in Planung befindlichen Hochpunkten dotSource, Solarhaus, Quartier 22 und der Bebauung des Eichplatzes sowie der laufenden Bebauung des Inselplatzes sind gravierende Folgen für die Luftströme zu erwarten.
Durch entsprechende Simulationen zu den Luftströmen lassen sich noch vor Baubeginn die erwartbaren Auswirkungen der Bebauung darstellen. Um gravierende Verschlechtterungen der Strömungen und damit des Stadtklimas zu vermeiden, sollten diese erwartbaren Auswirkungen sowohl für die in Planung befindlichen als auch für zukünftige Vorhaben erkundet werden, so dass Überlegungen dazu in die notwendigen Entscheidungen einfließen können. Dabei ist über die bereits vorgenommenen Klima-gutachten, die für die Einzelplanungen der Vorhaben angefertigt werden, regelmäßig hinauszugehen und die Gesamtheit der verschiedenen Vorhaben zu betrachten, um mögliche Wechselwirkungen ausfindig machen zu können. Zudem sollen so Auswirkungen sichtbar gemacht werden, die nicht im mikroklimatischen Bereich eines Straßenblocks, sondern in größerem städtebaulichen Zusammenhang.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Prämissen für den neuen Nahverkehrsplan (Juni 2021)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der OB wird beauftragt, bei der Erstellung des neuen Nahverkehrsplans folgende Prämissen in Umsetzung der Leitlinien Mobilität in Jena 2030 zu berücksichtigen:

1. Die Verbindung der städtischen Teilräume sowohl untereinander als auch mit der Innenstadt ist durch Verdichtung und Ausbau ÖPNV in den nächsten Jahren entscheidend zu verbessern. Ziel ist die Gewinnung neuer Fahrgäste, die Entlastung des Straßenraums und mehr Umweltverträglichkeit im Verkehrsbereich.
2. Die Vorrangstellung des ÖPNV im Straßenraum ist konsequent auszubauen, dem Stadtrat ist darüber zu berichten.
3. Gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ist eine Prioritätenliste zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV- Bereich zu erstellen.
4. Die notwendigen Mittel zur Angebotsverbesserung des ÖPNV sind für die kommenden Haushaltsdiskussionen rechtzeitig vorzubereiten und einzuplanen. Das schließt ein, sowohl den Einsatz städtischer Mittel zu beraten als auch die
beschlossenen 6% Ausgleichsbedarf neu zu bewerten.
5. Der mögliche Einsatz von alternativen Bedienformen sollte im Nahverkehrsplan in geeigneter Form Berücksichtigung finden.
6. Der Vorschlag zum Nahverkehrsplan sollte vor der Beschlussfassung in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.
7. Über die Umsetzung des Nahverkehrsplan sollte jährlich im Stadtrat berichtet werden.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im September 2021 wieder aufgerufen, wurde sie abgelehnt.

 

Haushaltseinsparung - Beleuchtung (März 2021)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Jenaer Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, ein Abschaltkonzept für die künstlerischen / gestalterischen Beleuchtungen unverzüglich aufzustellen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

002 Der Jenaer Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, ein Konzept zur mehrstufigen Reduzierung der Stärke der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.

003 Der Jenaer Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, die Gestaltungsrichtlinie Formatio Jenensis zu überarbeiten, damit diese den Zielen und Anforderungen der Richtlinie der Stadt Jena zur Minderung der Lichtverschmutzung entspricht
und dabei die Hinweise auf „hochwertige Ausstattung“ und „nobel“ zu streichen.

004 Der Jenaer Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinie Formatio Jenensis diese nur noch eingeschränkt, im Sinn dieses Antrages zu verwenden.

005 Auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt Jena fordert der Stadtrat der Stadt Jena die Stadtverwaltung auf, alle Investitionen zu überarbeiten um die wirtschaftlichste und ökologischste Außenbeleuchtung auszuschreiben. Die
Projektunterlagen sind vor der Ausschreibung sowohl im SEA als auch in den Werkausschuss KSJ und KIJ vorzustellen, bei Auswahl teurerer Außenbeleuchtungen sind sowohl Mehrkosten, als auch die Gründe für die vorgeschlagene
Nutzung zu benennen.

Begründung:
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Jena erfordert, dass alle Möglichkeiten zu Einsparungen genutzt werden, damit mindestens die geplanten Einsparungen von 100.000 Euro/ Jahr (ab 2022) bei den Kosten der Stadtbeleuchtung erreicht werden.
Sowohl Beleuchtungsinstallationen, als Planungen für Investitionen stammen aus Zeiten einer guten Haushaltslage und damals waren teurere, schönere Lösungen finanzierbar, dies muss jetzt der Haushaltslage angepasst werden und auch durchgeführte Investitionen müssen auf den unbedingt notwendigen Umfang reduziert werden.

zu 001 Künstlerische und gestalterische Beleuchtungen gestalten Städte lebenswerter bringen historische Bauwerke und Denkmäler besser zur Geltung, sind aber gleichzeitig im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) schädliche Umweltbelastungen und daher auf ein Mindestmaß zu beschränken. Eine Abschaltung der Beleuchtungen eine Stunde nach Schließung einer Einrichtung wenigstens jedoch zwischen Mitternacht und 6:00 Uhr erhält den Sinn der Beleuchtung bei gleichzeitiger Kosteneinsparung und notwendigem Umwelt und Klimaschutz. (z.B. Bogenbeleuchtung historische
Brücke Burgau, Anstrahlung der Lobdeburgruine, Rathaus und Stadtkirche).

zu 002 Straßenbeleuchtung dient der Verkehrssicherheit ist aber auch eine schädliche Umweltbelastung im Sinne des BImSchG. Eine an die Verkehrsmenge und die Mindestanforderungen angepasste Straßenbeleuchtung reduziert Kosten und schädliche Umwelteinwirkungen.
Grelle Beleuchtung vermittelt zwar subjektiv mehr Sicherheit, aber durch die Blendwirkung in den Augen sind dann mögliche Gefahren in verschattetenBereichen nicht erkennbar. Weniger Beleuchtung bedeutet daher nichtzwangläufig weniger
Sicherheit. Die rechtliche Zulässigkeit eines Licht-Reduzierungsplanes für Kommunen wird ausführlich dargestellt im TAB (Technikfolgenabschätzung Bundestag) Arbeitsbericht Nr. 186: Lichtverschmutzung –Ausmaß, gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Handlungsansätze, Juni 2020)
www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsberichtab186.pdf

zu 003-005 Die Gestaltungsrichtlinie Formatio Jenensis wurde 2012 vom Stadtrat verabschiedet, zu einer Zeit mit Haushaltsüberschüssen und zu einer Zeit, als die schädlichen Auswirkungen von zu heller oder falsch gerichteter Beleuchtung in den Debatten keine Rolle spielten. Der Jenaer Stadtrat verabschiedete die Richtlinie zur Minderung der Lichtverschmutzung in seiner Verantwortung für Gesundheits-, Umwelt-, Natur und Klimaschutz. Dieser Richtlinie widersprechen einige in der Formatio Jenensis empfohlene Gestaltungsmöglichkeiten. Das Fehlen von Kostenvergleichen in der Formatio
Jenensis kann in der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Jena zu eigentlich nicht finanzierbaren Vorschlägen führen. Externe Projektierungs- und Planungsbüros werden prozentual zum Auftragsvolumen bezahlt und sind daher nicht automatisch an der preiswertesten möglichen Lösung interessiert. Kosteneffiziente Lösungen müssen daher von der Stadt Jena, über die Gestaltungsrichtlinien vorgegeben werden.

Die Vorlage wurde einzeln abgestimmt. Die Punkte 001 und 002 wurden bestätigt, die Punkte 3 - 5 abgelehnt.

 

Nahverkehrsanbindung in das Wohngebiet Himmelreich (September 2020)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jenaer Nahverkehr die Voraussetzungen für die zeitnahe Fortführung der Busverbindung in das Wohngebiet Himmelreich zu schaffen. Zumindest ab der Haltestelle Erich-Kuithan-Straße soll die Erreichbarkeit der Wohngebiete umgehend wie bisher gesichert werden.

002 Mit dem neuen Nahverkehrsplan der Stadt Jena wird die bessere Erreichbarkeit der Wohngebiete im Norden über eine gut vertaktete Busverbindung bis in das Wohngebiet Himmelreich gesichert. Ziel sollte ein Halbstundentakt in den Hauptverkehrszeiten und ein Stundentakt am Wochenende sein.

Begründung:

Mit Beendigung des ersten Bauabschnitts für den zweigleisigen Ausbau der Bestandsstrecke zwischen Löbstedt und Zwätzen und der Wiederaufnahme des Straßenbahnbetriebs bis Zwätzen-Schleife entfällt ab dem 31.08.2020 der Schienenersatzverkehr in das Wohngebiet Himmelreich. Die Umsetzungsstufe 2 zur ÖPNV-Erschließung des Wohngebiets Himmelreich wurde zum 31. August 2020 abgeschlossen. Mit dem nächsten Bauabschnitt bis zur vollständigen Erschließung sind die Bürger:innen weiterhin auf einen Ersatzverkehr angewiesen. Dieser ist aber entfallen, weil der Nahverkehrsplan sich um ein Jahr verschiebt und derzeit kein Ersatzverkehr ab dem 1.09.20 eingesetzt wird. Begonnen werden müssen die Umsetzungsstufen 3 und 4 aufgrund des Zielkonzepts ÖPNV-Erschließung des Wohngebiets Himmelreich. Die stündliche Taktung des Ersatzbusses wurde gut angenommen. Dies sollte auch so weitergeführt und im Nahverkehrsplan als feste Busverbindung geplant werden. Die Schüler:innen müssen ihre Schulen rechtzeitig erreichen können und die älteren Bürger:innen brauchen für ihre Alltagserledigungen jetzt die geplante Infrastruktur. Um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, für den Arbeitsweg und für alle, die auf den Nahverkehr angewiesen sind, wird dringend eine Buslinie benötigt.

Ausbau der Jenaer Bahnhöfe zu ÖPNV-Verknüpfungspunkten (Juli 2020)

gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und SPD

Der Stadtrat beschleßt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausbau der Jenaer Bahnhöfe zu ÖPNV-Verknüpfungspunkten voranzutreiben. Dazu werden folgende Maßnahmen geprüft:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen zur Nutzung der Bahnflächen neben dem Gebäude des Westbahnhofs und der Flächen am Gleis 1 zur Erweiterung des Parkangebotes für PKW und Fahrräder aufzunehmen, um die Umstiegsmöglichkeiten auf die Bahn zu erweitern.

2. Am Bahnhof Göschwitz sowie am Haltepunkt Zwätzen soll die Möglichkeit der Etablierung eines Park & Ride-Systems erneut geprüft werden, um den nach Jena einfließenden Pendlerverkehr zu entlasten.

3. An allen Bahnhöfen sind verstärkt sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. Zu prüfen ist auch die Einrichtung von Fahrradgaragen.

4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Parkgebühren an den Jenaer Bahnhöfen von der 24-Stunden-Gebührenfrist auf die in Jena ortsübliche Zeit zwischen 7.00-20.00 Uhr wochentags und 7.00-16.00 Uhr am Samstag zu verändern.

5. Die Jenaer Nahverkehr wird gebeten, die Anschlussmöglichkeiten des Jenaer ÖPNV und des Regionalverkehrs an den Zugverkehr im Rahmen der Nahverkehrsplanung zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren.

6. Die Weiterentwicklung der Jenaer Bahnhöfe zu Mobilitätsstationen soll in die Prüfungen einbezogen werden. Das betrifft in Bahnhofsnähe:

◦ die Verknüpfung von ÖPNV mit weiteren Mobilitätsanbietern (Fahrrad/ E- Bikeverleih, Carsharing, die Einrichtung von Ladestationen)
◦ die Einrichtung von Informationsmaterial- und Auskunftssystemen zu Angeboten des ÖPNV, von Carsharing und Fahrradstationen, Bootsverleih sowie der Ladestationen

7. Es sollte verstärkt die Möglichkeit genutzt werden, bereits an den Bahnhöfen die touristischen Möglichkeiten der Stadt zu bewerben und ihre Erreichbarkeit darzustellen.

002 Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Stadtrat im 1. Quartal 2021 vorzulegen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Infolge der Diskussionen wurde der Punkt 4 gestrichen und der Punkt 1 und neu formuliert.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von den aufgenommenen Gesprächen zur Nutzung der Bahnflächen neben dem Gebäude des Westbahnhofs und der Flächen am Gleis 1 zur Erweiterung des Parkangebotes für PKW und Fahrräder dem Jenaer Stadtrat zu berichten.

In dieser Form wurde die Beschlussvorlage angenommen.

 

 

Für einen autofreien Tag in Jena (März 2020)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena führt im Jahr 2020 einen “autofreien Tag” im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im Bereich der Innenstadt durch.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Juni 2020 einen Vorschlag für die Durchführung des “autofreien Tages” vorzulegen.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit Umweltverbänden und weiteren regionalen Akteuren auf den freien Flächen der Innenstadt Aktionen zu umweltfreundlicher Mobilität zu planen.

004 Die Angebote des Nahverkehrs in Jena sind am “autofreien Tag” kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Das Ziel der Europäischen Mobilitätswoche ist das Werben für alternative Mobilitätsformen. Jena führte z.B. 2007 einen “autofreien Tag” durch. Der Stadtrat Jena hat sich 2019 dafür ausgesprochen der Klimakrise mit der höchsten Priorität zu begegnen, entsprechend sollte die Stadt den “autofreien Tag” wieder aktivieren. Die Bürger*innen Jenas können dadurch einen Eindruck gewinnen, wie die Innenstadt ohne den KFZ-Verkehr gestaltet werden kann.
Zahlreiche Städte in Deutschland, unter anderem Dresden und Stuttgart, beteiligten sich bereits 2019 am “autofreien Tag”.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Juli 2020 wieder aufgerufen, gab es eine Austauschvorlage.

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena führt im Jahr 2021 einen “autofreien Tag” im Sinne der Europäischen Mobilitätswoche im Bereich der Innenstadt durch.
002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 ein Konzept für die Durchführung des “autofreien Tages” vorzulegen, in dessen Rahmen auch die an diesem Tag kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs geprüft
werden soll.
003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit Umweltverbänden und weiteren regionalen Akteuren auf den freien Flächen der Innenstadt Aktionen zu umweltfreundlicher Mobilität zu planen.
004 wird gestrichen.

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien Mobilität in Jena 2030 (November 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt aufbauend auf den am 14. Februar 2018 beschlossenen Qualitäts- und Handlungszielen in den „Leitlinien Mobilität in Jena 2030“ einen konkreten Maßnahmenkatalog mit entsprechender Terminierung zuerarbeiten und dem Stadtrat bis Februar 2020 vorzulegen.

002 Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt dem Stadtrat bis Februar 2020 einen Bericht vorzulegen, in dem die in den zwei Jahren erfolgten Maßnahmen, die diesen Qualitäts- und Handlungszielen zuzuordnen sind, dargestellt werden.

Begründung

Der Beschluss der benannten Leitlinien stand am Ende einer umfangreichen und offenen Bürger*innenbeteiligung unter Mitarbeit der Stadträt*innen aller Fraktionen. In den Leitlinien wurden übergeordnete Qualitätsziele für die Mobilitätsentwicklung und daraus folgende Handlungsziele festgeschrieben und mehrheitlich vom Stadtrat bestätigt. Einen Interessensausgleich der verschiedenen Mobilitätsarten herzustellen und dabei die Nahmobilität im Umweltverbund mit dem ÖPNV zu stärken ist die deutliche Ausrichtung der Leitlinien. Zur Umsetzung dieser vor knapp zwei Jahren bestätigten Zielsetzung, bedarf es eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs mit klarer Zeitschiene. Des Weiteren wird eben dieser Katalog von Maßnahmen benötigt, um gegebenenfalls unabgestimmte Einzelmaßnahmen vermeiden und demnach der Gesamtwirkung der Qualitätsziele gerecht werden zu können. Hierfür ist ein Vorgehen analog dem erfolgreichen Arbeitsgruppenprozess zur Entwicklung der Beschlussvorlage „Der Klimakrise mit höchster Priorität begegnen“ anzustreben.

Die Vorlage wurde gemeinsam mit der Fraktion der SPD eingereicht.

 

Fortschreibung des Parkraumkonzeptes/ Entwicklung Mobilitätskonzept (November 2018)

Der Stadtrat beschließt:
001 Die Parkraumkonzeption der Stadt Jena wird überarbeitet bzw. fortgeschrieben.
Erste Ergebnisse sind dem Stadtrat bis April 2019 vorzulegen.
002 Für die Stadt Jena wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in welches das
Parkraumkonzept eingebettet wird.
003 Beide Konzepte werden regelmäßig nach vier Jahren evaluiert.

Begründung:

Der Leitfaden „Gesamtstädtische Parkraumkonzeption Stadt Jena“ wurde als strategisches
Handlungskonzept am 24.03.2010 beschlossen. Seither gab es nur geringfügige
Änderungen.
Durch die großen Bauvorhaben Eichplatz, Inselplatz, Stadion, Camsdorfer Ufer,
Volkshaus, Bibliothek, Schwimmhalle wird die Verkehrssituation nachhaltig verändert.
Man muss sich über ein Mobilitätskonzept insgesamt verständigen, einschließlich Parkraumkonzept.
Es bedarf außerdem regelmäßig einer Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.


Die Vorlage wurde in die Ausschüssr verwiesen und Im Februar 2019 vom Stadtrat mhrheitlich beschlossen.

 

Unabhängiges Gutachten IC-Knoten

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung der Standortentscheidung
für den zukünftigen IC-Knoten Jena zu untersuchen, an welcher Stelle im
Bereich des Bündelungsabschnitts der beiden die Stadt Jena durchquerenden
Eisenbahntrassen ein Knotenbahnhof errichtet werden kann. Abgeleitet von den
eisenbahnbetrieblichen und baulichen Anforderungen ist der potentielle Standort
zu identifizieren und dessen Vor- und Nachteile, vor allem im Hinblick auf die
verkehrliche Erreichbarkeit und die Stadtentwicklungspotentiale, zu bewerten.
Dazu sind unabhängige Fachgutachter einzubeziehen. Der Abschlussbericht soll
bis spätestens 31.07.2018 vorgelegt werden.

Begründung:
Das Land Thüringen möchte Jena zu einem IC-Knoten ausbauen und will zu diesem
Zweck den Neu- oder Ausbau eines zentralen Verkehrsknotenpunktes im Bereich der
Schnittstelle der beiden die Stadt durchquerenden Eisenbahntrassen fördern. Die Stadt
Jena soll bis Ende des Jahres 2018 die Standortoptionen untersuchen, eine Vorzugsvariante
bestimmen und den Standort verbindlich benennen.

 

Jena bekennt sich zum kostenfreien öffentlichen Nahverkehr (März 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001
Jena bekennt sich zu dem Ziel, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und schrittweise kostenfrei für die Fahrgäste zu gestalten.

002
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah einen Vorschlag für ein Verkehrskonzept
und einen Zeitplan vorzulegen. Dieser soll unter anderem folgende Schritte zur Erreichung des Zieles beinhalten:

-Beschluss aller Tarifänderungen in den Stadtrat zurückholen
-Einführung einer Kurzstrecken-Ermäßigung
-kostenfreie Nutzung für Jenapassinhaber_innen
-kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche

Begründung: Der Schutz der Umwelt und die dauerhafte Reduzierung der Feinstaubbelastung kann nur gelingen, wenn dem öffentlichen Nahverkehr Vorrang gegenüber dem Individualverkehr eingeräumt wird. Dies kann man einerseits durch Strafmaßnahmen wie Fahrverbote erreichen, andererseits aber auch durch den gezielten Einsatz von Anreizen und die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Linke möchte die Entwicklung eines glaubwürdigen Konzeptes anregen. Dabei wird die Umsetzung der Vision des ticketfreien Nahverkehrs als Prozess verstanden, die auf der Basis konkreter Umsetzungsschritte zu erreichen ist. Die vollständige Umsetzung wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Um allerdings Fehlentscheidungen, die die Zielerreichung gefährden, zu verhindern, muss jetzt ein abgestimmtes Verkehrskonzept entwickelt werden. Hierin sind konkrete Umsetzungsschritte, um sicher zu stellen, dass der öffentliche Nahverkehr weiterhin attraktiv und barrierefrei ausgebaut wird sowie füralle Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist, und deren Finanzierung zu benennen.

Dies dient auch der Reduzierung der Gesamtumweltbelastung. Jena ist durch die Tallagefür einen solchen Versuch prädestiniert. Zusätzlich erhöht sich durch die Abnahme des Individualverkehrs auch die Sicherheit auf den Straßen und der Lärmpegel sinkt, was die Lebensqualität in der Stadt steigert.

Die mögliche neue Bundesregierung erwägt Maßnahmen dieser Art und auch im Wahlprogramm des Oberbürgermeisters finden sich entsprechende Passagen, auf die wir mit diesem Antrag reagieren wollen. DIE LINKE verfolgt die Idee des fahrscheinfreien Nahverkehrs seit Jahren.

Zur Umsetzung des Konzeptes sind sowohl das Einwerben von Fördermitteln als auch die Sicherung einer entsprechenden Finanzierung notwendige Voraussetzung.

Die Vorlage wurde abgelehnt, da sie durch den Änderungsantrag der Koaltion ersetzt wurde, in der es ausschließlich um die kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche geht.

 

Ergänzung der Tarife VMT 2018 (März 2018)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim VMT dafür einzusetzen, dass neben den bisher Ermäßigten im Tarif Abo Mobil65 zusätzlich Erwerbsunfähigkeits-Rentner_innen und gesetzliche Altersrente Beziehende vor dem 65. Lebensjahr diese Ermäßigung erhalten.

Die Vorlage wurde in den Sozial- und den Finanzauschuss verwiesen.


2. Präzisierung des Wirtschaftsplanes 2017/18 des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena für das Jahr 2018 (Februar 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Wirtschaftsplan für 2018 als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2017/18 des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena wird wie folgt geändert: der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Lützeroda (540 T€) wird in den Investitionsplan 2018 aufgenommen.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.


Beschluss aller Tarifänderungen des Jenaer Nahverkehrs im Stadtrat (September 2017)


Der Stadtrat beschließt:

001

003 des Beschlusses Top 17 „Tarifmaßnahme Verbundtarif Mittelthüringen zum

01.01.2016“ (15/0515-BV) vom 23.09.2015 wird aufgehoben. Alle Fahrpreiserhöhungen bzw. Tarifänderungen, die den öffentlichen Nahverkehr der StadtJena und den VMT betreffen, sind im Stadtrat zu diskutieren und zu beschließen.

Begründung:

Mit dem Beschluss vom 23.09.2015 hat der Stadtrat sein demokratisches Recht auf

öffentliche Diskussion der Nahverkehrstarife, wenn diese nicht mehr als 5 % betragen, aus der Hand gegeben. Diese Tarifsteigerungen werden ausschließlich in nicht öffentlichen Gremien beschlossen. Prozesse dieser Art, die sehr viele Bürger_innen betreffen, sollten transparent gestaltet sein. Diese Diskussion gehört öffentlich und für jeden nach-vollziehbar in den Stadtrat.Der Wortlaut des aufzuhebenden Beschlusses vom 23.09.15:ÄA von Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU

003 Übliche Tarifänderungen bedürfen der Zustimmung des Oberbürgermeisters. Darüber hinausgehende Tarifänderungen bedürfen der Zustimmung des Stadtrates. Eine Tarifänderung ist üblich, wenn sie lediglich eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung darstellt und nicht mehr als  5 % im gewichteten Durchschnitt je Tarifgattung nach oben beträgt. Änderungen in der Tarifstruktur (z.B. Einführung von Sozialtarifen, Änderung von Preisstufen usw.), Änderungen der Tarife über 5 % im gewichteten Durchschnitt je Tarifgattung nach oben sowie Änderungen nach unten bedürfen stets der Zustimmung des Stadtrates. Die gesellschaftsrechtlichen Zustimmungserfordernisse bleiben hiervon unberührt.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

 

Umsetzung des Nahverkehrsplans 2014 - 2018 (Januar 2015)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Stadtratssitzung im März 2015 einen Sachbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Beschlusspunkte des Nahverkehrsplanes 2014 -2018 und weiterer Schritte seiner Realisierung zu geben.

002 Insbesondere soll ausgeführt werden:

  • welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen abgearbeitet werden
  • welche Vorhaben bereits jetzt einer Revision unterliegen, bzw. werden
  • wann, wie beschlossen, der Komfortzuschlag für die Anrufsammeltaxis wegfällt und wie die dadurch entstehenden Verluste ausgeglichen werden
  • wie insbesondere die Anbindung einzelner Ortsteile verbessert wird.


003 Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister gebeten, eine Einschätzung zur
Situation und Beseitigung einer möglichen Überlastung des Jenaer Busbahnhofes zu geben.

Begründung:
In einigen Punkten wurden bereits Vorhaben des Nahverkehrsplanes abgearbeitet bzw. Lösungsansätze gefunden. Allerdings fordern sowohl Ortsteilbürgermeister_innen als auch Bürgerinnen und Bürger konkrete Aussagen zur Umsetzung der getroffenen Beschlüsse.

Bildung eines Fahrgastbeirates bei der Jenaer Nahverkehr GmbH (März 2013)


Der Stadtrat beschlließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gründung eines Fahrgastbeirates bei Jenah vorzubereiten. 

002 Der Fahrgastbeirat vertritt die Interessen der Fahrgäste und wird für jeweils 4 Jahre konstituiert. Seine Mitglieder sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena.

003 Seine Schwerpunkte sind neben der Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Verbesserung des örtlichen Nahverkehrs, Vorschläge zur Tarifgestaltung, Haltestellenplanung und Fragen der Angebotsverbesserung.

004 Die Beratungen sind öffentlich.

005 Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich auch beim VMT für die Gründung eines Fahrgastbeirates einzusetzen.

Begründung:

Der Fahrgastbeirat kann ein wichtiges Bindeglied zwischen den Fahrgastinteressen und den Aufgaben des Unternehmens sein.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Februar 2014 wieder aufgerufen, wurde sie mehrheitlich bestätigt.

Evaluierung des Luftreinhalteplans (März 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplanes der Stadt bis zum September 2013 zu evaluieren und zeitgleich ein Sofortprogramm zur Senkung der Stickstoffdioxidbelastung der Stadt Jena zu erarbeiten.

002 Dem Stadtrat ist dieses Konzept zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung bis zur Sommerpause 2013 vorzulegen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Prüfung der Tarifstruktur des VMT (November 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Oktober 2013 die Möglichkeit der
folgenden zusätzlichen Angebote für die Tarifstruktur im Verkehrsverbund
Mittelthüringen prüfen zu lassen:

1. die Einführung eines Kurzstreckentarifs
2. ein Angebot 65 Plus als preiswerte Monatskarte


Begründung:

Jena ist eine Bandstadt, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben den Wunsch
geäußert, für Kurzstrecken ein preiswerteres Angebot nutzen zu wollen. Damit lassen sich neue Nutzer_innen gewinnen, die kurze Strecken sonst zu Fuß zurücklegen würden.
Gerade ältere Bürger_innen sind verstärkt auf den öffentlichen Nahverkehr
angewiesen. In anderen Tarifverbünden, z.B. im VVW (Verkehrsverbund Warnow), gibt es eine Monatskarte 65 Plus zum Preis von 38,50 €. Damit können alle Linien des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden.
Mit der Beschlussvorlage „Tariffortschreibung 2013 des Verbundtarifes Mittelthüringen“ vom 12.09.2012 hat der Stadtrat unter Punkt 002 beschlossen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Tarifanpassungen eine stärkere Differenzierung zugunsten der Tarife von Dauernutzern (Monatskarten etc.) zu verhandeln.“

Die Vorlage wurde zunächst in die Ausschüsse verwiesen und im Juli 2013 mit großer Mehrheit angenommen.



Änderung der Haustarife (Juli 2012)

Der Stadtrat beschließt:

001     Die gültigen Haustarife der Jenaer Nahverkehr GmbH werden wie folgt geändert:
Das Haustarifelement „Zuschlag AST-Verkehr“ wird abgeschafft.

002     Die Geschäftsführung der Stadtwerke Jena GmbH wird ermächtigt, in ihrer Funktion als Vertreter des Gesellschafters Stadtwerke Jena GmbH die Geschäftsführung der Jenaer Nahverkehr GmbH zu beauftragen, die Änderung der Haustarife der Jenaer Nahverkehr GmbH ab 01.09.2012 umzusetzen.


Begründung:

Das Anrufsammeltaxi (AST) verkehrt zu ausgewählten Tages- und festgelegten Fahrzeiten nach
·    Ammerbach
·    Maua/Leutra
·    Closewitz/Cospeda/Krippendorf/Vierzehnheiligen/Isserstedt
·    Ziegenhain
·    Rautal/Jena-Nord
·    Münchenroda (ausschließlich AST)
·    Wöllnitz
·    Kunitz/Laasan
·    Wohngebiet Himmelreich.
Der Fahrtwunsch muss mindestens 30 Minuten vor Fahrtantritt in der Einsatzzentrale des Taxiunternehmens angemeldet werden.
Insbesondere eingemeindete Ortsteile und das Wohngebiet Himmelreich werden über das Anrufsammeltaxi an den Nahverkehr angeschlossen.
Bereits die Anmeldung 30 Minuten vor Fahrtantritt stellt für potentielle Nutzer eine Zugangshürde dar.
Der Zuschlag von 3 Euro pro Fahrgast zusätzlich zum regulären Fahrausweis senkt die Attraktivität des Angebots gegenüber dem zuschlagfreien Nahverkehrsangebot jedoch erheblich.
Ziel der Abschaffung des Zuschlags von 3 Euro ist es, die Nutzung des Verkehrsmittels AST gerade für die Einwohner der Ortsteile in den Tagesrandlagen deutlich attraktiver zu machen.
Zuletzt zum 1.04.2008 wurden die Haustarife der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft fortgeschrieben. Dies beinhaltete auch eine Erhöhung des Zuschlages für das Anrufsammeltaxi auf 3 Euro. Ab 1.09.2012 soll der Zuschlag AST-Verkehr entfallen:

                                    neuer Preis     bisheriger Preis
Zuschlag AST-Verkehr         0,00        3,00

Geringere Einnahmen der Jenaer Nahverkehrs GmbH sind im Rahmen der Verlustübernahme im Querverbund der Stadtwerke GmbH auszugleichen.

Die Beschlussvorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Sie sollte im Zusammenhang mit dem neuen Nahverkehrsplan diskutiert werden. Da sich dies sehr lange hinzog, wurde die Vorlage erneut eingebracht sollte im November 2013 abgelehnt werden, aber die Beschlusszeit war vorbei.

Fortführung der Anerkennung des Semestertickets für Studierende im Jenaer Stadtgebiet (Oktober 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Für einen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten eines Verbundbausteins in Erweiterung des geltenden Semestertickets leistet die Stadt Jena weiterhin Ausgleichszahlungen an die anderen in Jena tätigen Busunternehmen, damit das Semesterticket für Studierende im Jenaer Stadtgebiet auf deren Linien anerkannt wird.

002 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich im Verbundbeirat dafür
einzusetzen, dass der entsprechende Verbund-Baustein deutlich weniger als 7-9 Euro pro Semester und Studierenden kosten wird.

Begründung:
Die Ausgleichszahlungen durch die Stadt Jena sind bis 2011 befristet, das Inkrafttreten einer Anschlusslösung in Form eines erweiterten Semestertickets erscheint zum 01.01.2012 unrealistisch.
Der VMT arbeitet an einem Verbund-Baustein, der die städtischen Nahverkehrstickets erweitern soll. Angedacht ist ein Preis von 7-9 Euro zusätzlich zum Semesterticket.
Diese Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen für die Studierenden.
Deswegen sollte sich die Stadt Jena im Verbundbeirat für eine realistische Summe einsetzen. Bisher wurde noch kein Angebot an das Studentenwerk als Vertragspartner der Verkehrsunternehmen übermittelt. Vorbehaltlich weiterer Verhandlungen müssten dann die Studierendenräte zustimmen. Insgesamt ist nicht zu erwarten, dass vor dem Wintersemester (Oktober) 2012 eine Lösung gefunden ist. Deswegen ist eine Übergangslösung notwendig.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Dezember 2011 legte die Stadtverwaltung einen eigenen Beschluss, der eine eingeschränkte Möglichkeit für die Studierende vorsah. Die Vorlage der Fraktion wurde im Punkt 1 abgelehnt, im Punkt 2 zugestimmt, nachdem "deutlich" durch "möglichst" ersetzt wurde.


Evaluierung des Parkraumkonzepts (September 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Das Parkraumkonzept der Stadt Jena wird bis September 2012 unter besondere Berücksichtigung der innerstädtischen Bauprojekte evaluiert.
002 Es wird bis November 2011 eine Auflistung der Parkplätze für Menschen mit Behinderung sowie von Frauenparkplätzen erhoben.
003 Die Stadt Jena integriert noch in diesem Jahr in das Parkraumkonzept die Schaffung von Dauerparkplätzen an den Bahnhöfen der Stadt Jena. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat zeitnah über Gespräche mit der Bahn zur Bereitstellung von geeigneten Flächen.
004 Die Stadtverwaltung prüft nochmals die Einrichtung von Plätzen für park & ride an Bahnhöfen und im Endhaltestellenbereich des Jenaer Straßenbahnnetzes sowie an anderen geeigneten Orten.

Begründung:
Die Parkraumsituation ist nach wie vor unbefriedigend. Insbesondere fehlen Bemühungen, über Verkehrsverknüpfungen (wie z.B. park & ride oder Umsteigemöglichkeiten von PKW auf Bahn/Straßenbahn gerade im Bereich der Bahnhöfe und Nahverkehrsendhaltestellen) eine Verringerung des Individualverkehrs anzustreben.

Die Vorlage wurde in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Danach wurde die Vorlage überarbeitet und es gab Änderungsvorschläge der Fraktionen FDP und Bündnis 90 / Die Grünen. Im Dezember 2011 wurde die Vorlage im Stadtrat behandelt und erneut in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
Im Mai 2012 wurde die Vorlage angenommen, nachdem Änderungsanträge der FDP und Bündnis 90/ Die Grünen übernommen worden waren. Diese betrafen den Abschluss der Evaluierung (Verschiebung auf Oktober 2012) und die Eingrenzung des park & ride System auf den Bahnhof Göschwitz.


ICE-Anschluss: Stand der Verhandlungen (Januar 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im Februar 2010
eine Berichtsvorlage über den Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn
zum ICE-Halt Jena und zum Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung
vorzulegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich angenommen. Der Bericht soll im März 2010 vorgelegt werden.