Mieterhöhung bei KIJ (Mai 2023)
Es fragte Dr. Gudrun Lukin:
Einige Vereine erhielten bereits beträchtliche Mieterhöhungen für ihre Vereinsräume für den Zeitraum ab 2024, so auch vom Eigenbetrieb KIJ. Da unsere Stadt einen Doppelhaushalt für 2023/2024 beschlossen hat, und die finanziellen Mittel in vielen Fällen gebunden sind, trotzdem aber ihre Vereine und Verbände bislang immer unterstützt hat, frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Vereine erhielten bereits für das Folgejahr eine rd. 20% ige Mieterhöhung, sind weitere beabsichtigt, wenn ja, wie viel weitere und wie wurde ihre Höhe vor allem durch KIJ begründet?
2. In welcher Form kann die Stadt die Vereine unterstützen, um diese Mieterhöhung aufzufangen, bzw. wäre es denkbar, eine nformationsrunde mit den Betroffenen schnellstmöglich einzuberufen, um auftretende Fragen zu klären?
„Kostenrückerstattung für Rauchwarnmelder bei Jenawohnen“ (Oktober 2022)
Es fragte Philipp Gliesing:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Aufwendungen für Rauchwarnmelder grundsätzlich nicht umlagefähig. Mieterinnen und Mieter dürfen demnach nicht über dieNebenkostenabrechnung für vom Vermieter installierte Rauchmelder zur Kasse gebeten werden.
Das gelte insbesondere dann, wenn die Geräte nicht einmalig angeschafft, sondern über einen externen Anbieter gemietet würden.
Jenawohnen als Unternehmen mit kommunalen Anteilen reagierte entsprechend und wird laut OTZ-Berichterstattung fortan keine Mietkosten für die Geräte in Rechnung stellen. Jedoch ist unklar, inwieweit eine Rückerstattung von Kosten erfolgt. Es liegen verschiedene Schreiben vor,
die eine unterschiedliche Handhabung bei verschiedenen Mieterinnen und Mietern dokumentieren.
Daher frage ich:
1. In wie weit erfolgte eine Reaktion auf das BGH-Urteil durch Jenawohnen?
2. Wurden Kostenrückerstattungen für die Jahre 2019 bis 2021 bewilligt?
3. Unter welchen Prämissen erfolgte/ erfolgt eine einheitliche Rückerstattung für Mieterinnen und Mieter?
Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.
Große Anfraga zur Wohnungslosigkeit (April 2021)
Große Anfrage
„Wohnungslosigkeit in Jena – Situation, Hilfe und Alternativen“
zur Stadtratssitzung am 27.04.2021
Über Wohnungslosigkeit in Jena - der Begriff steht hier sowohl für Obdachlosigkeit, als auch für offene und verdeckte Wohnungslosigkeit - ist wenig bekannt. Wie viele Menschen sind betroffen? Hat sich die Situation in den vergangenen Jahren verändert? Welche Hilfen gibt es?
Das Problem der Wohnungslosigkeit wird in dem 2020 veröffentlichten Bericht „Zur sozialen Lage der Jenaer Bevölkerung“ kaum thematisiert. Dass es von Bedeutung ist, zeigt sich auch an dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG). Es sieht eine Bundesstatistik über wohnungslose Personen vor, wobei die erste Stichtagserhebung am 31.01. 2022 erfolgen soll.
Anlass für uns, die Fraktion DIE LINKE, diese Große Anfrage zu stellen.Um die Thematik in einem größeren Zusammenhang zu erfassen, werden auch Fragen gestellt, die bereits Gegenstand kleiner Anfragen waren. Außerdem wird eine Erhebung der Ernst-Abbe-Hochschule zur Wohnungslosigkeit von Menschen unter 27 Jahren einbezogen.
1. Aktuelle Situation
1.1. Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz waren von 2015 - 2020 in Jena gemeldet? Bittenach Alter, Geschlecht und Dauer der Wohnungslosigkeit aufschlüsseln.
1.2. Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz waren 2015 - 2020 bei jenarbeit gemeldet? Wie viele Personen, die nicht in Jena gemeldet waren, haben in diesem Zeitraum vom Jobcenter tagesweise Leistungen bekommen?
1.3. Ist ein Anstieg der Wohnungslosigkeit infolge der Pandemie zu verzeichnen?
2. Hilfe für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind
2.1. Welche Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt?
2.2. Wie erfolgt die Beratung durch die Stadtverwaltung? Wohin können sich Bürger*innenwenden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind?
2.2. Wie kann ein Antrag auf Übernahme von Mietschulden gestellt werden, wenn die Person keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat?
3.3. Gibt es eine Beratung durch die Wohnungsgesellschaften (jenawohnen zum Beispiel verfügt über ein Sozialmanagement)? Wie viele Personen haben die Angebote genutzt?
3.4. Welche Maßnahmen ergreift jenarbeit, um Wohnungslosigkeit als Folge von Sanktionen zu verhindern?
3.5. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme, wenn das Gericht über Räumungstitel informiert?
3.6. Wie viele Zwangsräumungen gab es in den Jahren 2015 - 2020? Welche Ursachen gab es neben Mietschulden?
3. Hilfe für Wohnungslose
3.1. Welche Notunterkünfte betreibt die Stadt? Gibt es Notunterkünfte bei freien Trägern?
3.2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 - 2020 in die Notunterkünfte aufgenommen und wie lange blieben sie dort?
3.3. Welche Möglichkeiten bestehen, um Personen mit Hunden unterzubringen?
3.4. Ist eine geschlechtergetrennte Unterbringung vorgesehen?
3.5. Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es für Familien mit Kindern?
3.6. Wie wird der Infektionsschutz in den Notunterkünften gewährleistet?
3.7. Welche Unterstützung gibt es für Haftentlassene? Wie erfolgt die Arbeit der Bewährungshilfe?
3.8. Wird „Steiger 4“ als Meldeadresse verwendet?
3.9. Gibt es eine AG „Wohnungsnothilfe“ oder welche Organisationsform existiert zu dieser Problematik?
4. Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Personen
4.1. Welche Aufgaben haben die städtischen Einrichtungen Übergangswohnhein, Streetwork, psychosoziale Beratung, Schuldnerberatung, Betreungsbehörde im Zusammenhang mit von Wohnungslosigkeit bedrohten oder wohnungslosen Personen?
4.2. Welche Unterstützungsangebote bieten freie Träger? Welche Aufgabe erfüllen im Einzelnen die Jenaer Tafel, Ein Dach für alle, SiT, Aktion Wandlungswelten, Café 13, Streetwork und weitere?
4.3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen, insbesondere der Straßensozialarbeit, ein?
4.4. Welche Möglichkeiten der Einzelhilfe existieren bzw. werden genutzt?
4.5. Welche sanitären Anlagen können wohnungslose Menschen kostenlos nutzen?
4.6. Gibt es Schließfächer oder andere Möglichkeiten der Unterbringung der persönlichen Habe?
4.7. Welche von jenabeit geförderte Projekte unterstützten wohnungslose Personen?
4.8. Wie erfolgt die Weiterbildung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung hinsichtlich der Problematik der Wohnungslosigkeit?
5. Alternativen
5.1. Verfügt die Stadt über ein integriertes Notversorgungskonzept? Wenn nicht, wird ein solches als sinnvoll erachtet?
5.2. Passen die Angebote (noch) zur Lebenssituation der Betroffenen? Welche Änderungen gab es hinsichtlich der Strukturen (Alter, Geschlecht, Herkunft, Familiensituation, Suchtproblematik) in den vergangenen Jahren?
5.3. Kann allen Volljährigen nach Abschluss der Hilfe zur Erziehung im betreuten Wohnen eigener Wohnraum vermittelt werden? Wenn nicht, wie viele Personen waren betroffen und welche Kosten sind dadurch entstanden?
5.4. Wie schätzt die Stadtverwaltung den “Housing first”-Ansatz als Möglichkeit für wohnungslose Menschen ein?
5.5. Besteht die Möglichkeit der Vermittlung von Wohnraum auch bei Mietschulden?
5.6. Existieren leer stehende Container, die als Notunterkünfte genutzt werden könnten?
5.7. Wie hoch ist der Bedarf an Wohnungen, deren Miete unter der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft liegt?
6. Ergebnisse der Befragung der Ernst-Abbe-Hochschule
6.1. Wie viele aktuell von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen (Alter, Geschlecht) haben sich an der Umfrage beteiligt?
6.2. Welche Bildungs- und Berufsabschlüsse nennen die Betroffenen?
6.3. Welche Gründe werden für die Wohnungslosigkeit angegeben?
6.3. Welche Möglichkeiten der Unterkunft haben/nutzen sie?
6.4. Kennen und/oder nutzen sie die Angebote der Wohnungslosenhilfe?
Entwicklung der belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen (Juni 2021)
Es fragte Lena Saniye Güngör
Wie ist der gegenwärtige Stand an belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen in der Stadt Jena und wie ist die Prognose für die nächsten Jahre?
2. Wie viele Wohnungen sind jährlich seit 2011 hinzugekommen, wie viele sind aus welchen Gründen aus der Bindung gefallen?
3. Wie viele Wohnungen sollen in den nächsten Jahren belegungs- und mietpreisgebunden sein und welche Maßnahmen werden zukünftig unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?
Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.
Räumungen von zu Wohnzwecken genutzten Räumen (Februar 2021)
Es fragte Dr. Gudrun Lukin:
Laut Informationen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gab es in den ersten 3 Quartalen 2020 in Jena 31 durchgeführte Räumungen von zu Wohnzwecken genutzten Räumen. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.
Deshalb frage ich an:
1. Sind der Stadtverwaltungen aktuelle Zahlen ( seit 2020) und die wesentlichen Gründe für die Zwangsräumungen bekannt, bzw. sind darunter Räumungen aus coronabedingten Gründen?
2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob die Betroffenen neuen Wohnraum bzw. einevorübergehende Unterbringungsmöglichkeit erlangen konnten?
Die Antwort erfolgt schriftlich.
Belegungs- und mietpreisgebundener Wohnungen (Februar 2018)
Es fragte Julia Langhammer:
Zum Stichtag 31.12.2015 gab es in Jena 1.036 belegungsgebundene Wohnungen.
Ich frage an:Wie hoch ist der gegenwärtige Stand an belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen in der Stadt Jena und wie ist die Prognose für die nächsten Jahre? Wie viele Wohnungen fallen aus der Bindung und wie viele kommen hinzu (in Jahresscheiben bis 2025)?
Aus der Antwort: Mit Stichtag 31.12.2017 gab es in der Stadt Jena 1024 belegungsgebundene Wohnungen Im Jahr 2017 sind 45 Wohnungen durch jenawohnen hinzugekommen. Im Jahr 2021/ 2022 sollen 120 Wohnungen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße gebaut werden.
Gleichzeitig entfällt bis 2025 die Belegungsbindung für 488 Wohnungen, so dass es dann noch 536 belegungsgebundene Wohnungen gibt.
Anmerkung: Im Jahr 2011 war mit der Beschlussvorlage „Wohnungen 2030“ festgelegt worden, dass die Zahl der belegungsgebundene Wohnungen (2591!) beibehalten werden soll.
Sparkassenfiliale in Neulobeda-Ost (Januar 2018)
Es fragte Martina Flämmich-Winckler:
In der Lokalzeitung war unter der Überschrift "Wir ziehen uns aus den Orten nicht zurück" zu lesen, dass die Sparkassenvorstände, Herr Bückemeier und Herr Schütze, kürzlich unangenehme Entscheidungen treffen mussten. Von diesen unangenehmen Entscheidungen wird auch die Filiale in Neulobeda-Ost betroffen sein.
Die Filiale soll geschlossen werden und bloß der "Automatenbetrieb" vor Ort bleiben. So erfuhren es jedenfalls die Kunden per Brief von der Sparkasse.
Wissend, dass die Sparkasse auch ein Wirtschaftsunternehmen ist, so ist und sollte sie trotzdem ein Dienstleister für die Menschen sein. Dies sollte sie nicht nur irgendwo oder mit Automaten sein sondern auch mit fachlicher Beratung, zumal sich das Uniklinikum als größter Arbeitgeber in unserer Stadt in Neulobeda befindet.
Deshalb frage ich:
Wie haben Sie im Verwaltungsrat Einfluss auf die angedachten Einschränkungen für die
Bürger_innen genommen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Einschränkungen noch abwenden zu können?
Belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen (Februar 2016)
Es fragte Dr. Gudrun Lukin:
Am 21.10.2016 fasste der Jenaer Stadtrat den Beschluss „Wohnen in Jena 2030“ Darin wurde in Punkt 5 das Ziel formuliert, mindestens 2591 (die Zahl des Jahres 2011) Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreisbindung in der Stadt vorzuhalten.
In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke im Jenaer Stadtrat „Wohnsituation und Stadtentwicklung In Jena“ vom 30.04.2013 wurde prognostiziert, dass es im Jahr 2016 nur noch 814 belegungsgebundene WE in Jena geben wird.
Ich frage an:
Wie hoch ist der gegenwärtige Stand an belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen in der Stadt und welche Maßnahmen wurden und müssen unternommen werden, um das anspruchsvolle Ziel von über 2500 Wohnungen zu erreichen?
Aus der schriftlichen Antwort: Zum Stichtag 31.12.2016 gab es in Jena 1.036 belegungsgebundene Wohnungen, im Bau durch jenawohnen sind 45.
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Mietpreisbremse (Februar 2015)
Es fragte Dr. Lukin:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 beschlossen (13/2327-BV), dass die Stadt Jena bei der Landesregierung einen Antrag auf Erlass einer Mietpreisbremse stellen soll, um steigenden Mieten entgegen zu wirken.
In der Anhörung des Ausschusses für Landesentwicklung, Bau und Verkehr des Thüringer Landtages 2013/2014 bekräftigte der Oberbürgermeister die Forderung nach einer Mietpreisbremse, wies zugleich auch auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen hin, wie z.B.
- die Kappung des Neuvermietungszuschlages auf max. 10% über der bisherigen Miete
- Reduzierung der Modernisierungsumlage auf unter 10%
- Schaffung weiterer Förderinstrumente z.B. für altersgerechten, barrierefreien oder
behindertengerechten Umbau
Ich frage an:
Welche Schritte hat die Stadt Jena weiterhin zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Mietpreisbremse unternommen und wie positionierte sie sich gegenwärtig gegenüber der Landesregierung beim "Bündnis für gutes Wohnen"?
Aus der Antwort: Der Oberbürgermeister im vergangenen Jahr hat mehrere Schreiben in dieser Angelegenheit an die (vorherige) Landesregierung geschickt, aber keine Antwort erhalten.
Der Stadt ist jedoch bewusst, dass eine Mietpreisbremse allein nur geringe Möglichkeiten bietet.
Das "Bündnis für gutes Wohnen" hat inzwischen getagt und Ministerin Keller hat die Wichtigkeit der Fragen bekräftigt. Es wurden geplante Maßnahmen wie
ein Landesprogramm für die Erschließung von Bauland vorgestellt. Die Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollen überarbeitet werden.
Die vorhandenen Maßnahmen sollen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden Die nächste Zusammenkunft des Bündnisses ist für Ende März geplant.
Zum „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ und StR-Beschluss „Wohnen in Jena“ (Juli 2014)
Es fragte Martina Flämmich-Winckler:
Am 19.6.2014 fand der zweite Thüringer Wohnungsgipfel, der sich mit dem Problem der Wohnungsengpässe in großen Städten befasste, statt. Da in Jena dieses Problem ebenfalls sehr brisant ist und es den SR-Beschluss „Wohnen in Jena“ (11/1061-BV) gibt, möchte ich gern wissen:
Welche konkreten Auswirkungen auf die Umsetzung dieses Beschlusses ergeben sich aus dem "Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen", welches Sie mit dem Bauminister, Herrn Christian Carius, anderen Oberbürgermeistern (Erfurt, Weimar, Gera) sowie Vertretern der Wohnungs- und Imobilienwirtschaft gründeten?
Aus der Antwort: Es hat sich eine Arbeitsgruppe gegründet, die noch nicht tagen konnte, da außer der Stadt Jena niemand gekommen ist. Sobald die Sitzung stattgefunden hat, wird der Stadtrat über die Ergebnisse informiert.
Wohnbebauung im Bebauungsgebiet Camburger Straße (Mai 2013)
Es fragte Dr. Kaschuba:
Das Bebauungsgebiet Camburger Straße, südlich des Handelsunternehmens „ALDI“, soll für Wohnungsbau vorgesehen sein und sich im Eigentum von jenawohnen befinden.
Diese Fläche liegt momentan offensichtlich brach.
Meine Frage:
Wann wird sich auf dieser Fläche etwas tun und warum gab es diese lange
Verzögerung?
Aus der Antwort: Der Bereich ist Bestandteil des B-Planes. Hindernisse für eine Bebauung gibt es nicht. Jenawohnen als Eigentümer der Fläche hat eine Architektenauswahlverfahren vorgenommen. Derzeit laufen die Bauvorbereitung. Diese Phase soll Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein.
Da Herr Wosche-Graf anwesend war, teilte er dem Stadtrat mit, dass im letzten Quartal 2014 der Baubeginn sein soll.
Sozialbindung von Wohn- und Flächeneigentum in Jena (Februar 2013)
Es fragte Mike Niederstraßer:
In Artikel 15 der Thüringer Verfassung heißt es: "Es ist ständige Aufgabe des Freistaats, darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Zur Verwirklichung dieses Staatsziels fördern das Land und seine Gebietskörperschaften die Erhaltung, den Bau und die Bereitstellung von Wohnraum im sozialen, genossenschaftlichen und privaten Bereich" und ferner in Artikel 34 "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Angemessener Wohnraum meint dabei nicht nur das Vorhandensein irgendwelchen Wohnraums, sondern auch seine qualitative und preisliche Angemessenheit sowie eine ausreichende Größe und Ausstattung. Die Stadt Jena ist allerdings bundesweit für das Gegenteil bekannt: galoppierende Mietpreisentwicklung, seit Jahren unzureichendes Wohnraumangebot, Miet- und Gebäudespekulation; Neuvermietungsaufschläge von 20% und deutliche Zurückhaltung bei allen Arten von Mietwohnbau zu Preisen, die dem Einkommen der Menschen entsprechen.
Fraglich vor dem Hintergrund des Staatsziels und der verfassungsrechtlichen Verpflichtung ist dabei nicht nur die Nutzung privaten Eigentums sondern vor allem das Agieren der Stadt und der durch sie beherrschten Unternehmen auf dem Wohnungs- und Flächenmarkt. Wird das öffentliche Eigentum wirklich einem Maße genutzt, die Möglichkeiten der Stadt und ihrer Unternehmen tatsächlich in einer Weise in Gebrauch genommen, die der Umsetzung der Thüringer Verfassung entspricht?
Daher frage ich an:
- Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Jena, um die allseits bekannte Wohnungsnot im Sinne des sie verpflichtenden Staatsziels zu mildern, vor allem aber "Bau und die Bereitstellung von Wohnraum im sozialen" Bereich tatsächlich umzusetzen?
- Inwiefern berücksichtigt sie bei ihren (Beteiligungs-)Entscheidungen die grundsätzliche Wertentscheidung des Verfassungsgebers der Sozialbindung allen Flächeneigentums, dass zum Gemeinwohl, also im Sinne der Realisierung der Staatsziele einzusetzen ist?
Aus der Antwort: Es gibt in Jena eine Fluktuation von 14,5%, was bedeutet, dass ca. 8.800 Wohnungen jährlich wieder dem Markt zur Verfügung stehen.
Seit 2001 wurden 4.300 Wohnungen neu errichtet.
Im Land Thüringen gibt es 2 Förderprogramme zu sozialen Wohnungsbau, die in der Stadt nicht genutzt werden.
Es gibt zurzeit 2089 belegungesgebundene Wohnungen. Bei der Auswertung von Bestandsmieten (auf der Grundlage von 57% der Wohnungen) ergaben sich Nettokaltmieten zwischen 2,50 € und 8,50 €. Der Durchschnitt liegt bei 4,99 €. Als preiswert gelten in Jena Wohnung bis zu einer Nettokaltmiete bis 5,50 € /qm
In Jena ist Wohnraum knapp, insbesondere fehlt es an kleinen preiswerten Wohnungen.
Der qualifizierte Mietspiegel, der zurzeit erarbeitet wird, soll im April 2013 vorliegen.
Abriss statt Wohnungsbau? (Oktober 2011)
Es fragte: Mike Niederstraßer
Am 20. Oktober 2011 wurde bekannt, dass Wohnungsunternehmen im Gebiet Winzerberge planen, eine "Veredelung des Wohnungsbestandes" u.a. durch Abriss einiger Häuser so an der Boegeholdstraße zu erreichen. Unter anderem durch "Rückbau von Wohnsegmenten" sollen so genannte Sichtachsen geschaffen werden. Andere Wohnungen würden durch
Zuschnittsänderungen wegfallen. Diese Mehrgeschossblöcke bieten vor allem Wohnraum im unteren Preissegment und die Mieter_innen müssen erhebliche Verschlechterungen befürchten, da von "Penthousecharakter" und "Lofts" gesprochen wird.
Abriß von Wohnraum, wenngleich in schlechtem Sanierungszustand, ist aber das Gegenteil von Neubau und Schaffung von Wohnraum, der bei der aktuellen Wohnungsnot nötig und versprochen worden ist. Die Veröffentlichung solcher Pläne zu einer Zeit, da Menschen nothilfsweise in andere Städte verwiesen werden müssen, da Jena ihnen kein (bezahlbares) Heim bieten kann, wirkt hochgradig ignorant gegenüber den aktuellen Bedürfnissen der Menschen.
Daher frage ich:
Sind der Stadtverwaltung solche Abriß- und Umbaupläne bekannt und welche Folgen auch sozialer Natur erwartet sie bei deren Umsetzung?
Wie sieht sie ihre Bemühungen um die Lösung der Wohnungsnot in Jena durch solche Pläne beeinflusst und was sind ihre Aktivitäten in diesem Zusammenhang?
Aus der Antwort: Es handelt sich nicht um eine Veredelung von Wohnraum. Die Stadtverwaltung ist über die Pläne informiert. Ziel ist es, den vorhandenen Wohnungsbestand zu erneueren, Angebote in unterschiedlichen Preissegmenten zu machen und so einer Entmischung vorzubeugen. Gedacht ist zum Beispiel an junge Familien mit mehreren Kindern.
Auf die Nachfrage, dass ja weniger, aber dafür teurere Wohnungen geben wird, wurde wiederholt, dass die Veränderungen zu Wohnungen in unterschiedlichen Preissegmenten geben wird. Den Mietern, die ihre Wohnungen verlieren, werden durch die Wohnungsunternehmen beraten und erhalten Unterstützung bei einem sozial verträglichen Umzug.
Zur Neugestaltung des Gebietes fand am 12.11.2011 ein Workshop statt. Die Anwohner sollen in die Planung einbezogen werden.
Des weiteren gäbe es in Jena keine akute Wohnungsnot, da der Bedarf frühzeitig erkanntwurde. Es sei notwendig, den Wohnungsbestand so zu entwickeln, dass er heutigen Anforderungen enstspricht.
Ende des Jahres wird es einen Bericht zu einzelnen Themen des Wohnens geben.
Spielplatz in der Innenstadt (September 2010)
Es fragte: Dr. Gudrun Lukin
Jena ist eine familienfreundliche Stadt mit einem großen Angebot an Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten. Immer mehr junge Familien wünschen sich jedoch einen Spielplatz im unmittelbaren Stadtzentrum. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Diskussion zur Bebauung des Eich- und Inselplatzes frage ich an:
Wird ein Spielplatz im Zentrum eingeplant und wenn ja, wo und mit welcher Ausstattung und wird dabei eventuell der ehemalige Orchideenbrunnen wieder belebt?
Aus der Antwort: Der Stadtverwaltung ist bekannt, dass Spielplätze gerade auch im Zentrum gewünscht sind. Im Planungsverfahren zum Eichplatz ist öffentlicher Raum angegeben. Dort könnte ein Spielplatz entstehen. Es gibt jedoch noch keine konkrete Planungen.
Der Orchideenbrunnen ist zu groß, um in diesen Bereich eingeordnet zu werden. Es wird geprüft, ob er am Saalbahnhof installiert werden kann.
Es gibt Überlegungen für Einzelspielplätze im Bereich der Fußgängerzonen in der Innenstadt.
Freiwillige Feuerwehren in Jena (Oktober 2009)
Es fragte Jens Thomas:
in der Stadtratssitzung am 29.04.09 sicherte der Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, Herr Jauch, zu, dass bis zum Herbst dieses Jahres die Verwaltung eine Organisations- und Aufgabenprüfung der Freiwilligen Feuerwehr durchführen wird.
Bereits in der Stadtratssitzung am 21.01.09 hatte Herr Jauch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung eine Satzung zur Regelung der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren erarbeitet.
Ich frage deshalb an:
Welche Ergebnisse der Organisations- und Aufgabenprüfung der Freiwilligen Feuerwehr liegen vor, welche Schlussfolgerungen für die Ausstattung der FFW mit persönlicher Schutzausrüstung, Funkmeldeempfängern, Übungsgerät usw. wurden gezogen und in den Haushaltsplanungen berücksichtigt, welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der Personalausstattung der Berufsfeuerwehr und wann wird der Satzungsentwurf zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der
Freiwilligen Feuerwehren in die Gremien des Stadtrates eingebracht?
Herr Jauch teilt mit, dass gegenwärtig für die Organisationsuntersuchung das Vergabeverfahren stattfindet. Bis zum März 2010 wird die Überprüfung abgeschlossen sein. Im Ergebnis der Untersuchung wird die entsprechende Satzung erarbeitet. Die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren soll stärker mit einer Satzung begleitend unterstützt werden. Ziel der Untersuchung ist es, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr, die Leistungsfähigkeit und die Kosteneffiezienz zu erhöhen. Herr Jauch sagt zu, in der Stadtratssitzung im März 2010 eine entsprechende Vorlage einzubringen.
Herr Thomas fragt nach, welche Zusagen Herr Jauch den Angehörigen der Feuerwehren auf der Verbandsversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes machen kann.
Herr Jauch teilt mit, dass zunächst über verbandsinterne Probleme gesprochen wird. Er regt jedoch an, im Januar 2010 einen parlamentarischen Abend mit den interessierten Stadträten und den Freiwilligen Feuerwehren im Rathaus durchzuführen. (Quelle: Niederschrift)
Mieterhöhungen der jenawohnen GmbH (Oktober 2009)
Es fragte Dr. Gudrun Lukin:
In den letzten Wochen wurden eine Reihe von Mietern der jenawohnen GmbH über Mieterhöhungen informiert. Im Vergleich zu anderen Wohnungsunternehmen fielen sie relativ hoch aus. Nun ist die jenawohnen GmbH als größter Vermieter Jenas ein Tochterunternehmen der Stadtwerke bzw. der Technischen Werke, bei denen die Stadt wiederum Gesellschafter ist. Vertreter der Stadtverwaltung und des Stadtrates sind Mitglieder des Beirates der jenawohnen GmbH.
Ich frage an:
Wurden im Beirat die Mieterhöhungen diskutiert bzw. abgestimmt?
Welche Informationen erhalten der Oberbürgermeister und die Beiratsmitglieder über Mieterhöhungen durch die jenawohnen GmbH?,
gibt es ein Gremium, das über solche Mehrbelastungen für Mieter und Stadt im Vorfeld informiert wird und diese diskutiert?
Herr Jauch weist darauf hin, dass die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat sich mit den Mieterhöhungen befassen, die Mietpreispolitik besprechen und mit den Wirtschaftsplänen verabschieden. Die Stadträte sind dadurch umfänglich eingebunden.Herr Jauch bestätigt, dass im Beirat die Informationen zur Mieterhöhung nicht in dieser Ausführlichkeit besprochen wurden. Eine Änderung wird jedoch durch die Umgestaltung der Beirates jenawohnen erreicht. Herr Jauch befürwortet eine offene Diskussion der Mietpreispolitik in den Gremien. Er weist darauf hin, dass jenawohnen eine soziale Mitpreispolitik ausübt. In Jena besteht entsprechend des Marktes ein sehr hohes Mietpreisniveau. Das spiegelt sich auch in den Leistungen für die KdU wider, die den Haushalt der Stadt entsprechend belasten. Herr Jauch informiert, dass die Mietanpassung nach der Verbraucherpreisindex-Entwicklung erfolgt. Das waren in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 2% jährlich. Er weist darauf hin, dass im Ergebnis von Umfragen 80 % der Mieter von jenawohnen das Preis-Leistungs-Verhältnis als sehr gut einschätzen. Herr Jauch teilt mit, dass es ein vorbildliches Sozialmanagement, eine Mietschuldnerberatung und für Härtefälle auch Härtefalllösungen bei jenawohnen gibt.Er weist den Vorwurf zurück, dass jenawohnen keine soziale Wohnungspolitik praktiziert.Frau Dr. Lukin stellt klar, dass sie lediglich die Frage nach der starken Mieterhöhung im Vergleich zu anderen Wohnungsgenossenschaften und der Einbeziehung der Gremien der Stadt in die Mietpreisdiskussion gestellt hat. Sie fragt nach, ob sie davon ausgehen kann, dass der Beirat von jenawohnen in seiner neuen Zusammensetzung die Geschäftspolitik in diesem Gremium diskutieren darf. (Quelle: Niederschrift)