Öffentlichkeit in Ausschüssen stärken - Änderung der ThürKO umsetzen (April 2023)


Der Stadtrat beschließt:
001 Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena wird im §3 Öffentlichkeit der Sitzungen (Absatz 1) wie folgt geändert:
„(1) Die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sind öffentlich, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht Ausnahmen vorsehen.“

Begründung:
Am 16.03.23 hat der Thüringer Landtag eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThKO) verabschiedet, mit der Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen wurde, ihre Geschäftsordnung so zu regeln, dass Beratungsgegenstände in vorberatenden Ausschüssen öffentlich diskutiert werden können. Dies gilt es nun in Jena entsprechend umzusetzen, da bisher mit Verweis auf die ThürKO bisher in vorberatenden Ausschüssen grundsätzlich Nicht-Öffentlichkeit hergestellt worden ist. Eine Änderung zur Jenaer Geschäftsordnung schafft somit rechtliche Klarheit und höhere Transparenz von
politischen Prozessen gegenüber den Jenaer Bürger*innen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt (März 2023)

Der Stadtrat beschließt:
001 Für die Zeiten der Ausschuss-, Beirats- und Stadtratssitzungen der Stadt Jena wird für Kinder von Stadtratsmitglieder, der sachkundigen Bürger*innen und ggf. in den Ausschüssen anwesenden Mitgliedern der Verwaltung eine räumlich nahe
gelegene Betreuung sichergestellt, soweit diese unter 14 Jahre alt sind und dies gewünscht wird.
002 Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüssen finden außerhalb der Schulferien statt, wenn nicht unabweisliche Gründe dagegen stehen. Der Oberbürgermeister legt eine Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates in diesem
Sinne vor.

Begründung:

Die kommunalpolitischen Wahl- und Ehrenämter sind mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, der Menschen immer wieder abschreckt, sich auf solche Ämter zu bewerben. Menschen, in der Betreuung und Pflege von Familienangehörigen gebunden sind, werden dadurch nicht selten ganz abgehalten, derartige Ämter anzunehmen, auch weil die üblichen Betreuungsmöglichkeiten zu den Zeiten von Ausschuss-, Beirats- und Stadtratssitzungen nicht gegeben und Alternativen teuer sind. Der Antrag soll helfen dieses Problem zu minimieren.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

Verwendung der zusätzlichen Landesmittel für den Haushalt 2022 der Stadt Jena (Februar 2022)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Notwendigkeit zum Beschluss eines Nachtragshaushalts für die Stadt Jena aufgrund der zusätzlichen Haushaltsmittel gegeben ist.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Stadtrat die Verwendung der zusätzlichen Schlüsselzuweisungsmittel umgehend zu diskutieren und zu entscheiden.

003 Die Fraktionen haben die Möglichkeit, dazu entsprechende Vorschläge bis März 2022 zu unterbreiten.

Begründung:

Jena erhält Schlüsselzuweisungen für 2022 in Höhe von 68,597 Mio. Euro. Veranschlagt wurden im bereits beschlossenen Haushalt der Stadt dazu Einnahmen in Höhe von 59,951 Mio. Euro.
Diese zusätzlichen Mittel, die zur freien Verwendung eingesetzt werden können, sollten nicht allein im Haushaltsvollzug bzw. im alleinigen Ermessen der Verwaltung eingesetzt werden, sondern ihre Verwendung soll gemeinsam im Stadtrat beraten und beschlossen werden.Vorschläge der Fraktionen sollen dazu mit eingebracht und abgewogen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Jena schlägt dazu vor:

1. Die Stadt Jena stellt für die Rücknahme der Preiserhöhung der Kinderfahrscheine die entsprechende Summe dem Jenaer Nahverkehr zur Verfügung und erhöht die Anzahl der ermäßigten Fahrscheine für JenaBonusberechtigte.

2. Die Stadt Jena beteiligt sich 2022 an der Finanzierung des ÖPNV mit einer Summe in Höhe von 1 Mio. Euro. Die Finanzmittel können sowohl für die Verbesserung des Angebotes als auch für notwendige Investitionen verwandt werden.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Beteiligung und Mitbestimmung für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Jena vereinfachen

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einer Publikation die Bürger*innen
über Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten an politischen
Entscheidungen zu informieren. Insbesondere sollen die Möglichkeiten zur
Einreichung von Bürgeranfragen, Bürgerbegehren, Einwohneranträgen und
Petitionen, und deren Bearbeitungswege in verständlicher Sprache erklärt sowie
vertiefende Informationen zum Bürgerhaushalt und zur Beteiligung an
Bebauungsplanverfahren gegeben werden. Weitere Möglichkeiten der
Beteiligung in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen sind in der
Publikation ebenfalls zu erläutern. Dazu gehören zum Beispiel Ortsteilräte,
Beiräte, Mängelmelder oder der Kontakt zu Stadtratsfraktionen. Auf der
Webseite zur Bürgerbeteiligung sind alle genannten Beteiligungsmöglichkeiten
ebenfalls aufzuführen und zusätzlich Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme
anzugeben oder zu verlinken.

002 Der in den Leitlinien für Bürgerbeteiligung unter „6.3 Evaluierung“
festgeschriebene Zeitraum von zwei Jahren wird auf fünf Jahre verlängert und
die Evaluierung in der Bürgerbeteiligungssatzung als fester Bestandteil der
Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung aufgenommen. Es soll geprüft werden,
wie die Evaluierung der Bürgerbeteiligung in Jena unter Einbeziehung der
Beiräte, der Ortsteilräte sowie des Jugendparlaments erfolgen kann. Die
Ergebnisse der Evaluierung sind dem Stadtrat, den Beiräten, den Ortsteilräten
sowie dem Jugendparlament vorzulegen.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Darstellung von
Entscheidungswegen und Ergebnissen des Stadtrates sowie der städtischen
Gremien niederschwellig, transparent und einfach nachvollziehbar für alle
Bürgerinnen und Bürger abzubilden. Dazu soll geprüft werden, welche
Alternativen zu Benutzeroberflächen im Rahmen von Session.net möglich sind,
die die Kriterien der digitalen Barrierefreiheit erfüllen und bereits in anderen
Kommunen erfolgreich angewendet werden.
004 Die Ergebnisse sollen ein Jahr nach der Beschlussfassung dem Stadtrat in
Form einer Berichtsvorlage präsentiert werden.

Begründung:

Der Begriff »Bürgerbeteiligung« ist vielschichtig und wird sehr unterschiedlich definiert.
Im Kern aber ist damit die freiwillige und unentgeltliche Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen
gemeint (vgl. Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg 2018).
Die außerparlamentarische Arbeit und politische Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern auch zwischen den Wahlen nimmt eine immer größere Rolle in der politischen
Entscheidungsfindung ein. Soziale Bewegungen, Demonstrationen, der Boykott von
Produkten oder Petitionen sind nur einige Beispiele. Die Proteste im Rahmen des
Jenaer Haushaltssicherungskonzeptes haben verschiedene Protestformen auch an die
Stadträtinnen und Stadträte herangetragen. Die zunehmende Nutzung von
Bürgerbeteiligungswerkzeugen wie Online-Petitionen weist daraufhin, dass
Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen möchten, von der Gestaltung des
regionalen Lebensumfeldes bis hin zu Bundesangelegenheiten. Bundesweite
Petitionsplattformen gewinnen große Reichweiten, beeinflussen politische
Entscheidungen und werden zunehmend zu einem Gradmesser.
Eine stärkere und umfassendere Bürgerbeteiligung kann dem Gefühl
entgegengewirken, dass die wichtigsten Entscheidungen über die Köpfe der
Bürgerinnen und Bürger hinweg und hinter verschlossenen Türen getroffen werden
und somit mehr Transparenz und Partizipationsmöglichkeiten schaffen.
Die Menschen fragen sich und auch die Fraktionen, in welcher Form z. B. Petitionen
und Einwohneranträge eingereicht werden können. Diese Informationen werden aus
Sicht der Einreicher noch nicht genügend transparent durch die Stadtverwaltung
aufgearbeitet. Daher ist es notwendig, niedrigschwellige und verständliche
Bürgerbeteiligungswerkzeuge für die Stadt Jena zu entwerfen und diese digital und
analog bereitzustellen. Das Ziel muss sein, dass Bürgerinnen und Bürger verstärkt die
Möglichkeit erhalten, an politischen Debatten teilzunehmen, Ideen einzubringen,
Vorschläge zu kommentieren – also die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am
politischen Prozess. Wichtig ist dabei für Jena unter anderem der Beirat für
Bürgerbeteiligung, das Jugendparlament, die Ortsteilräte und
Ortsteilbürgermeister*innen.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, an einer Stelle gebündelt eine Übersicht
zu allen Beteiligungsmöglichkeiten zu finden. Das betrifft sowohl die bereits genannten
Verfahren der direkten Demokratie als auch die große Zahl von politischen Gremien
und anderen Möglichkeiten zur Mitwirkung wie in 001 genannt. Dazu ist eine möglichst
vollständige Übersicht zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Wichtig ist
insbesondere auch die klare Beschreibung von räumlichen und thematischen
Zuständigkeiten sowie die Angabe von Informationen zur Kontaktaufnahme.
So kann mehr Bürgernähe vor Ort, mehr Glaubwürdigkeit und mehr Transparenz sowie
Aufmerksamkeit für die Probleme, die für die Bürger und Bürgerinnen wichtig
sind, geschaffen werden.

Die erstmals im April 2021 gemeinsam von den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen eingereichte Beschlussvorlage wurde ausführlich diskutiert, verändert und im Dezember 2021 einstimmig beschlossen.

Prüfung/ Aussetzung des Vollzugs der Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge (Dezember 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. sich darlegen zu lassen, nach welchen Kriterien die sachliche Beitragspflicht für die Grundstückseigentümer*innen festgestellt wurde, die ihre Beitragsbescheide nach Beschlussfassung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) DS 6/7139 zugestellt bekamen.

2. zu veranlassen, für betroffene Grundstückseigentümer*innen, deren sachliche Beitragspflicht im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 entstand, den Vollzug der festgestellten und noch festzustellenden Bescheide bis zum 30.6.2020 auszusetzen, da bis zu diesem Zeitpunkt das Land Thüringen für diese Anlieger*innen die Möglichkeit einer Härtefallregelung prüft.

Begründung:

Zu 1. Das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist genauer zu definieren, da mehrere Kriterien in Frage kommen könnten. Deshalb sollte geprüft werden, ob das Land eventuell noch partiell zur Beitragsrückerstattung mit herangezogen werden kann.

Zu 2. Im Zuge des Gesetzesvollzugs soll laut Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen geprüft werden, ob für diesen Personenkreis unzumutbare Belastungen entstehen. Die Evaluierung durch das Land zu einer Härtefallregelung sollte abgewartet werden (siehe Schreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 30.09.2019). Entstehende Verluste für die Stadt sind gering.
Weiterhin wird im Fall, dass das Land keine Regelung für die Milderung unzumutbarer Belastungen oder für mögliche Erstattungen findet, die Stadt Jena gebeten, eine eigene Härtefallregelung zu prüfen.

Einbringung einer städtischen Vergaberichtlinie (September 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung im Dezember 2019 den Entwurf einer städtischen Vergaberichtlinie für sämtliche Vergaben einzubringen.

002 Die Vergaberichtlinie soll beinhalten:
a. die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns von 12,00 EUR,
b. die Zuständigkeit der städtischen Gremien für die Vergabe,
c. transparente Berichterstattung über erfolgte Vergaben, z.B. durch einen jährlichen Vergabebericht.

Begründung:
Der Thüringer Landtag hat am 5.7.2019 ein neues Vergabegesetz beschlossen. Darin wird u.a. die Unterschwellenvergabeordnung für Thüringen anwendbar erklärt. Darüber hinaus sind erhebliche Änderungen bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien umgesetzt (u.a. ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 Euro). Die vorliegende Beschlussvorlage führt nun für städtische Vergaben einen vergabespezifischen Mindestlohn von 12 Euro ein.
Bereits mit der Beschlussvorlage Nr. 15/0546-BV „Prüfung der Einflussmöglichkeiten auf Vergabekriterien bei Ausschreibungen der Stadt Jena und ihrer Eigenbetriebe“ hatte

der Stadtrat am 4.11.2015 den Oberbürgermeister beauftragt, bis März 2016 Möglichkeiten aufzuzeigen, die eine stärkere Einflussnahme des Stadtrates auf Vergabekriterien und Bieterauswahl im Zuge öffentlicher Vergabeverfahren gewährleisten. Insbesondere für soziale, ökologische und ethische Leitsätze der Stadt Jena und entsprechende Vorgaben des Stadtrates sollte in Zukunft bei Vergabeverfahren der Stadt Jena und ihrer Eigenbetriebe im Vorfeld eine stärkere Einflussnahme ermöglicht werden. Die entsprechende Berichtsvorlage liegt bis zum heutigen Tag nicht vor.
Die vorliegende Beschlussvorlage bietet nun die Möglichkeit, weitere Kriterien im Sinne der Aufgaben des Stadtratsbeschlusses vom November 2015 aufzunehmen.
Mit der teilweisen Antwort des FD Recht auf die mündliche Anfrage von Herrn Jens Thomas (19/0008-AN) wurden zudem die Dienstanweisungen des Oberbürgermeisters zur Vergabe in den Eigenbetrieben und der Kernverwaltung zur Kenntnis gegeben. Ziel der Vorlage ist es, diese in einer neuen Vergaberichtlinie zusammenzufassen. ÜberVergaben soll zudem aus Transparenzgründen jährlich berichtet werden.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland schützt nicht vor Armut, im internationalen Vergleich ist er unterdurchschnittlich. Durch die aktuelle Vergabe-Politik fördert die öffentliche Hand Niedriglohn. Die Niedriglohnschwelle, zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland, liegt 2019 etwa bei 2020 €. Das müsste die Arbeit derer, die öffentliche Aufträge wahrnehmen und damit Werte für die Allgemeinheit schaffen, der Gesellschaft mindestens wert sein. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Ost und West liegt im Lohngefüge, hier wird immer noch ein Viertel weniger verdient. Das darf der Staat mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger nicht unterstützen. Die Vergabe allein an den billigsten Anbieter - dargestellt als das "wirtschaftlichste Angebot" - geht auf Kosten der Beschäftigten, übrigens nicht nur in der Bundesrepublik. Weltweit wird damit ein Wettbewerb nach unten um die niedrigsten sozialen und ökologischen Standards mit befeuert. Daran darf sich die öffentliche Hand nicht beteiligen. Ein Mindestlohn von 12 €/Stunde reicht gerade aus, um nach 45 Jahren Vollzeiterwerbstätigkeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen. Genau genommen müssten Beschäftigte um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung zu erhalten, mindestens 12,63 Euro pro Stunde verdienen. Die Orientierung am Landesvergabemindestlohn ist bereits ein Kompromiss.Jena kann und sollte es sich leisten, Vorreiter zu sein. Die Debatte über die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter, angeblich alternativlos, verhindert, dass über die politische Frage, was Aufgabe der öffentlichen Hand eigentlich ist, nämlich öffentliche Infrastruktur zu schaffen und gleichzeitig gute Wirtschaftspolitik zu machen. Deswegen dürfen gesellschaftliche, soziale und ökologische Folgekosten nicht ausgeblendet werden.
Dem dient auch das Mehr an Transparenz durch die geplante Zuständigkeit der Gremien und die Vergabeberichte. Falls es zu einer Wachstumsschwäche kommen sollte, kann der Staat als Nachfrager und Investor dies maßgeblich abfedern und in der Region Wertschöpfung ermöglichen.
Auf der anderen Seite können angemessene Vergabekriterien dazu beitragen, dass sich mehr Auftragnehmer überhaupt auf öffentliche Aufträge bewerben. Die Definition von sozialen und ökologischen Kriterien ermöglicht einen Wettbewerb um hohe Qualität statt den niedrigsten Preis. Davon wird auch Jena profitieren, wenn beispielsweise seriös kalkuliert wird und die Kosten insbesondere bei Bauvorhaben nicht weiterhin, wie aktuell permanent aus dem Ruder laufen bzw. wegen minderer Qualität ständig Nachträge eingefordert werden müssen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

 

„Kein Werben fürs Sterben“ (September 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Wege zu leiten, dass der Jenaer Nahverkehr nicht mehr als Werbeträger für die Bundeswehr auftritt sowie dass Werbung für die Bundeswehr nicht auf städtischen Flächen erfolgt.

Begründung:

An die 40 Mio. Euro soll die Bundeswehr jedes Jahr ausgeben, um durch Werbekampagnen Heranwachsende anzulocken. Die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber. Die Konsequenz, in Ausübung dieses Berufs töten zu müssen oder selbst getötet zu werden, wird in der Werbung nicht erörtert.
Nach Angaben der Bundeswehr vom 24. Juli 2019 kamen seit 1992 bei Auslandseinsätzen 111 Bundeswehrangehörige ums Leben. Die Stadt Jena sollte auf Einnahmen aus einer solchen Werbung verzichten.

Die Vorlage wurde wie erwartet heftig diskutiert und schließlich  abgelehnt.

 

Effektiven Tierschutz ermöglichen - Prüfung der Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Oktober 2018)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in einem transparenten Verfahren, welches zur Lieferung einer validen Datengrundlage geeignet ist, zu ermitteln, in welchen Gebieten der Stadt die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Verordnung nach § 13b Satz 1 bis 3 TierSchG i.V.m. § 1 ThürTierSchErm-VO vorliegen. Hierfür sind sowohl die Erfahrungen von Thüringer Kommunen, welche bereits Erfahrungen mit dem Erlass einer Verordnung nach § 13b  tz 1 bis 3 TierSchG i. V. m. § 1 ThürTierSchErmVO und den dafür notwendigen Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht gemacht haben, als auch die der im Tierschutz beruflich und ehrenamtlich Tätigen einzubeziehen. Die durch § 2 ThürTierSchErmVO geschaffene Möglichkeit der Kostenerstattung durch Landesmittel für dieses Verfahren ist in Anspruch zu nehmen.

002 Über die Ergebnisse der Analyse und die Entscheidung darüber, ob und für welche Gebiete die Stadt Jena auf Grundlage dieser von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen wird, ist der Stadtrat bis spätestens zum 31.03.2019 durch den Oberbürgermeister zu informieren.

Begründung:

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena (im Folgenden: Ordnungsbehördliche Verordnung) war in § 13 Abs. 9 a. F. eine Regelung enthalten, nach der Katzenhalter*innen, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor tierärztlich kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen zu lassen haben, sofern sie älter als fünf Monate sind. Hiermit sollte ein unkontrolliertes Vermehren der Katzenpopulation verhindert werden. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht war auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bewehrt, § 20 Abs. 1 Nr. 34 Ordnungsbehördliche Verordnung a. F. Katzen ohne menschliche Obhut und Versorgung erfahren häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden, sind unterernährt, verletzt oder krank, da es sich um eine domestizierte Tierart handelt, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst ist.

Im April dieses Jahrs erklärte das Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechende Regelung in der Ordnungsbehördlichen Verordnung für nichtig. Hintergrund ist, dass es sich bei der Ordnungsbehördlichen Verordnung um allgemeines Gefahrenabwehrrecht handelt, das aufgrund des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes erlassen wurde. Da es mit § 13b TierSchG (Tierschutzgesetz) in Verbindung mit der Thüringer Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach § 13b des Tierschutzgesetzes und zur Regelung des damit verbundenen mehr Belastungsausgleichs

(ThürTierSchErmVO) aber für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte eine speziellere Ermächtigungsgrundlage zum Schutz freilebender Katzen gibt, kann eine entsprechende Verordnung auch nur noch auf diese und nicht mehr auf das Thüringer Ordnungsbehördengesetz gestützt werden. Über die deswegen nötige Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit dem Ergebnis eines nunmehr regelungslosen Zustandes hinsichtlich unkastrierter Freigänger-Katzen wurde der Stadtrat mittels der Berichtvorlage 18/1945-BE informiert. Es ist somit auch im derzeitigen bundes- und landesrechtlichen Rahmen für die kreisfreie Stadt Jena möglich, nach vorheriger Analyse der Population, für einen Teil bzw. das gesamte Stadtgebiet eine rechtsgültige Verordnung zur Kastration von freilebender Katzen zu erlassen.

Durch den Beschlusspunkt 001 soll der Oberbürgermeister aufgefordert werden, eine solche Analyse unter Nutzung fachkundiger Erfahrung und finanzieller Ressourcen vom Freistaat Thüringen durchzuführen. Hiermit soll der erste Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer möglichen Verordnung nach § 13b Satz 1 bis 3 TierSchG i.V.m. § 1 ThürTierSchErmVO – die Feststellung des tatsächlichen Ist-Standes und Handlungsbedarfes - geschaffen werden.

Mit Beschlusspunkt 002 soll der Stadtrat informiert werden, inwieweit dann der zweite Schritt – der Erlass einer entsprechenden Verordnung als Reaktion auf die unter Beschlusspunkt 001 erlangten Erkenntnisse – beabsichtigt wird.

Die Vorlage wurde in den Finanzausschuss verwiesen.

 

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Jena (Juni 2018)

Der Stadtrat beschließt: 

001 Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena wird bestätigt.

§ 7 Abs. 1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. ...“

Begründung: 

Mit der Änderung der Geschäftsordnung am 13.11.2013 wurde die Fraktionsgröße von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt.  
FDP und Piratenpartei konnten durch diese Regelung keinen Fraktionsstatus erlangen. 
Um die Mitwirkungsmöglichkeiten dieser gewählten Stadtratsmitglieder zu stärken, soll die Fraktionsgröße wieder auf zwei Mitglieder herabgesetzt werden.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

Die Stadt Jena am Tag der Befreiung am 8. Mai (Mai 2018)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena gedenkt des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in Europa am 8. Mai jährlich in würdiger Form.

Begründung:
Am 2. Oktober 2015 beschloss der Thüringer Landtag die Einführung eines Gedenktages anlässlich des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai.
In der Stadtratssitzung vom 15. Juni 2016 teilte der Bürgermeister auf Anfrage mit, dass die Stadtverwaltung am 8. Mai 2016 keine Gedenkveranstaltung anlässlich des Gedenktages der Befreiung vom Nationalsozialismus durchgeführt hat. Auch für 2017 sind keine Veranstaltungen zum 8. Mai geplant. Die Anlässe, zu denen die Stadt jährlich
Gedenkveranstaltungen durchführt, sind der Tag der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft am 27. Januar, der Tag der Bombardierung Jenas im 2. Weltkrieg am 19. März, der Tag des Volksaufstandes 1953 am 17. Juni, der Tag der s.g. „Reichskristallnacht“
am 9. November und der Volkstrauertag am 3. November. Alle 5 Jahre gedenkt die Stadt zudem der Bedeutung der Befreiung vom Nationalsozialismus durch die US-amerikanischen Truppen am 13. April 1945.
Ergänzend zu diesen Anlässen sollte der 8. Mai als Gedenktag nunmehr auch in der Stadt Jena in würdiger Form begangen werden.
Für die Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die europäischen Juden, die Sinti und Roma, die Zeugen Jehovas, die Kriegsgefangenen, die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die Homosexuellen, die politischen Gefangenen, die verfolgten Christen, die Kranken und Behinderten, bedeutete der 8. Mai 1945 das Ende des unmenschlichen NS-Terrors, der Bedrohung mit dem Tode, des industriellen Massenmordes, der Vernichtung durch Arbeit.

Die Vorlage wurde in den Hauptausschuss verwiesen. Daraus entstand eine gemeinsame Beschlussvorlage aller Fraktionen.

 

Schritte zur Gebietsreform (November 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im November 2016 eine Berichtsvorlage vorzulegen, die auf folgende Fragestellungen eingeht:
- Welche Zielstellung verfolgt die Stadt Jena während der Freiwilligkeitsphase der
Gebietsreform und darüber hinaus?
- Welche Initiativen bzw. Verhandlungen wurden seitens des Oberbürgermeisters
oder der Stadt Jena mit welcher Zielstellung mit benachbarten
Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit der Freiwilligkeitsphase ergriffen
bzw. geführt und zu welchen Ergebnissen führten diese?
- Welche Gespräche wurden durch den Oberbürgermeister oder die Stadt Jena
mit welcher Zielstellung mit dem Minister für Inneres und Kommunales bzw. dem
Ministerium geführt und zu welchen Ergebnissen führten diese?
- Wann werden die Gremien des Stadtrates einbezogen?

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im Dezember 2016 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Grundzüge und Zielstellung der
Verhandlungen der Stadt Jena mit den benachbarten Gebietskörperschaften
während der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform beinhaltet.

003 Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat regelmäßig über Verlauf und
Ergebnisse seiner Verhandlungen mit benachbarten Gebietskörperschaften
während der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform.

Begründung:
Der Thüringer Landtag hat im Juni 2016 das Vorschaltgesetz zur Durchführung der
Gebietsreform in Thüringen verabschiedet. Es trat am 13. Juli 2016 in Kraft. Mit der
Freiwilligkeitsphase bis Ende Oktober 2017 wird den Thüringer Gemeinden und damit auch der Stadt Jena die Möglichkeit eröffnet, freiwillige Beschlüsse zur Bildung neuer Gemeindestrukturen zu schaffen, die den Vorgaben des Gesetzes entsprechen.
Der Oberbürgermeister verhandelt laut Berichten in lokalen Medien vor dem
Hintergrund dieser gesetzlichen Möglichkeit seit längerem mit benachbarten
Gebietskörperschaften. Da es um Entscheidungen geht, die letztlich durch die
Gemeindevertretungen zu beschließen sind, sollte der Jenaer Stadtrat durch den
Oberbürgermeister frühzeitig in dessen Bemühungen, Umlandgemeinden von einem freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Jena zu überzeugen, eingebunden werden bzw. die Zielstellungen und Rahmenbedingungen seiner Verhandlungen bestätigen.
In diesem Zusammenhang sollte der Oberbürgermeister dem Stadtrat auch über seine bisherigen Aktivitäten zur Gebietsreform gegenüber den Umlandgemeinden und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales berichten.

Die Vorlage wurde in den Hauptausschuss verwiesen.

Auswertung der Ereignisse des 17.08.16 (August, September 2016)


Der Stadtrat beschließt:
001
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Bürger_innen-versammlung eine Auswertung der Ereignisse des 17.08.16 vorzunehmen und zu den Fragen der Bürger_innen Stellung zu nehmen.
002
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im September 2016 einen Bericht über die angeordneten versammlungsbehördlichen Maßnahmen in Vorbereitung und bei der Durchführung der Demonstration von Thügida und die damit verbundenen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger am 17.08.2016 vorzulegen und darzustellen, wie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung im Vorfeld und während der Thügida Demonstration waren.
003
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Runden Tisch für Demokratie und den zivilgesellschaftlichen Akteur_innen der Gegenkundgebungen in eine offene Diskussion über den derzeitigen und künftigen Umgang der Stadt mit rechtsextremen Gruppierungen und dem Protest der Zivilgesellschaft dagegen einzutreten.
004
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Akteur_innen der Gegenkundgebungen Konzepte zum offenen Umgang mit den Gegenprotesten zu entwickeln. Insbesondere soll geprüft werden wie der Einsatz von Polizeikräften so gering wie möglich gehalten werden kann.

Begründung zur Dringlichkeit des Antrags

Uns erreichten sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus den eigenen Reihen der Stadträt_innen zahlreiche Fragen zu den Ereignissen des 17.08.2016. Die Koalition listete in ihrem Antrag zu einer aktuellen Stunde zahlreiche Fragen auf. Diese können unmöglich alle in der geplanten aktuellen Stunde beraten und beantwortet werden.
Viele Fragen werden offen bleiben. Bürger_innen haben außerdem keine Möglichkeit ihre Fragen im Stadtrat zu stellen. Diese Situation ist unbefriedigend. Der Antrag soll die notwendige Debatte dazu unterstützen. Die Ereignisse des 17.08. bedürfen einer offenen Diskussion des Umgangs der Stadt mit solchen rechtsextremen Veranstaltern und zivilem Protest.

Der Antrag, die Beschlussvorlage per Dringlichkeit bereits in der Augustsitzung zu behandeln, fand nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

In der Sitzung im September 2016 wurde ein Austauschblatt eingereicht (welches im Wortlaut dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entsprach).

Austauschblatt

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im Oktober 2016 einen Bericht vorzulegen:

über die angeordneten Maßnahmen der Versammlungsbehörde in
Vorbereitung der Thügida-Demonstration und die aus ihrer Sicht
vorliegenden Gründe für damit verbundene Einschränkungen für die
Bürgerinnen und Bürger am 17.08.2016,
·wie die Versammlungsbehörde die Durchführung der Demonstration von
Thügida und der Gegenproteste bewertet,
· welche Entscheidungen in Verantwortung der städtischen
Versammlungsbehörde lagen und welchen Entscheidungen polizeiliches
Handeln zugrunde liegt,
· auf welche rechtlichen Grundlagen sich die Versammlungsbehörde stützte
und
· welche Kommunikationsstrategie die Stadtverwaltung im Vorfeld der
Thügida-Demonstration verfolgte.

Die Vorlage wurde angenommen.

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 15/0534-BV zum qualifizierten Mietspiegel (August 2016)

gemeinsam mit den Piraten

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Stadtratsbeschluss Nr. 15/0534-BV vom 02.10.2015 wird aufgehoben.

Begründung:
Der Stadtratsbeschluss Nr. 15/0534-BV vom 2.10.2015 ist rechtswidrig zustande gekommen und deshalb aufzuheben.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt kommt in seiner Antwort vom 12.02.2016 auf Anfrage der Stadträte Prof. Beckstein und Dr. Jänchen vom 22.10.2015 zu der Einschätzung, dass der Stadtrat zu einer Sitzung unter Verkürzung der Ladungsfrist geladen wurde, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Somit erfolgte keine ordnungsgemäße Ladung und der Stadtrat war deshalb nicht beschlussfähig.
Auf die mündliche Anfrage der Stadträtin Dr. Jonscher zur Stadtratssitzung am 22.06.2016 antwortete der Oberbürgermeister, dass die Stadt Jena die Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses nicht teilt und keine Veranlassung sieht, eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses einzubringen, weil das Schreiben des LVwA als solches keine formelle Beanstandung des Beschlusses in Form eines Rechtsaktes beinhaltet.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. In der nachfolgenden Sitzung wurde sie nach einer heftigen, zum Teil unsachlich geführten Diskussion abgelehnt.


Diskussion und Beschluss aller Tarifänderungen des Jenaer Nahverkehrs im Stadtrat (August 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001

003 des Beschlusses Top 17 „Tarifmaßnahme Verbundtarif Mittelthüringen zum
01.01.2016“ (15/0515-BV) vom 23.09.2015 wird aufgehoben. Alle Fahrpreiserhöhungen bzw. Tarifänderungen, die den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Jena und den VMT betreffen, sind im Stadtrat zu diskutieren und zu beschließen.

Begründung:
Mit dem Beschluss vom 23.09.2015 hat der Stadtrat sein demokratisches Recht auf
öffentliche Diskussion der Nahverkehrstarife, wenn diese nicht mehr als 5 % betragen, aus der Hand gegeben. Diese Tarifsteigerungen werden ausschließlich in nicht öffentlichen Gremien beschlossen. Prozesse dieser Art, die sehr viele Bürger_innen betreffen, sollten transparent gestaltet sein. Diese Diskussion gehört öffentlich und für jeden nachvollziehbar in den Stadtrat.

Der Wortlaut des aufzuhebenden Beschlusses vom 23.09.15: ÄA von Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU

003 Übliche Tarifänderungen bedürfen der Zustimmung des Oberbürgermeisters.
Darüber hinausgehende Tarifänderungen bedürfen der Zustimmung des
Stadtrates. Eine Tarifänderung ist üblich, wenn sie lediglich eine Anpassung an
die allgemeine Kostenentwicklung darstellt und nicht mehr als 5 % im
gewichteten Durchschnitt je Tarifgattung nach oben beträgt. Änderungen in der
Tarifstruktur (z.B. Einführung von Sozialtarifen, Änderung von Preisstufen usw.),
Änderungen der Tarife über 5 % im gewichteten Durchschnitt je Tarifgattung
nach oben sowie Änderungen nach unten bedürfen stets der Zustimmung des
Stadtrates. Die gesellschaftsrechtlichen Zustimmungserfordernisse bleiben
hiervon unberührt.

Die Vorlage konnten aus Zeitgründen nicht behandelt werden. In der Sitzung  im September 2016 wurde sie abgelehnt.


Parkgebühren auf kommunalen Parkplätzen (Augsut 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, die gebührenpflichtigen Parkzeiten auf kommunalen Parkplätzen in die Parkgebührenordnung aufzunehmen.

002 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine Veränderung der Parkgebühren auf kommunalen Parkplätzen vor ihrer Umsetzung besser mit
Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert sowie in städtischen Gremien diskutiert
werden kann.

Begründung:
Am 04.08.2016 wurde in der Presse berichtet, dass die Stadtverwaltung bzw. KSJ versuchsweise und vorerst bis Jahresende die bisher werktags von 7 bis 20 Uhr geltende Parkplatzgebühren-Pflicht für den Eichplatz und die Rathausgasse auf 22 Uhr ausgedehnt hat.
Um eine klare, verbindliche und nachvollziehbare Regelung der gebührenpflichtigen Zeit zu erreichen, wird angeregt, die Festlegung der gebührenpflichtigen Zeiten in die Parkgebührenordnung aufzunehmen und letztlich der direkten Verantwortung des Oberbürgermeisters zu unterstellen.
Eine öffentliche Information über die am 01.07.2016 durch veränderte Ausschilderung auf den Parkautomaten in Kraft getretene Änderung erfolgte ebenso wenig wie eine Kenntnisgabe bzw. Beratung in städtischen Gremien, z.B. dem Beirat KfZ-Verkehr.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Im September 2016 behandelt, wurde sie in den Werkausschuss KSJ verwiesen.

Satzung zur 5. Änderung der Ortssatzung zur Regelung des Marktwesens auf den Märkten in der Stadt Jena (Mai 2015)


Der Stadtrat beschließt:
001 Die vorliegende Satzung (Anlage 1) zur Änderung der Ortssatzung zur
Regelung des Marktwesens auf den Märkten in der Stadt Jena wird bestätigt.

Begründung:

§ 4a
Trotz Kritik von Jenaer Tierschützer/innen erteilt die Stadt jedes Jahr den Betreibern von Ponykarussells die Genehmigung auf dem Jenaer Weihnachtsmarkt zu gastieren. Schon lange stehen diese Karussells mit lebenden Tieren in der Kritik von Tierärzt/innen, Amtstierärzt/innen und anderen Experten. Denn stundenlanges und monotones Laufen im Kreis schadet den Wirbelsäulen und Gelenken der Ponys erheblich. Noch dazu kommen Stress durch die lauten Nebengeräusche des Weihnachtsmarktes sowie das kalte und windige Wetter im Dezember, das den Tieren erhebliches Leid zufügt. Das den Kindern vermittelte Bild der Ponys als Rondell-Maschine vermittelt ein nicht mehr zeitgemäßes Bild vom Umgang mit lebendigen Mitgeschöpfen.

§ 6 Abs. 6
Punkt 5 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in
Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen des Bundesministeriums für
Landwirtschaft und Ernährung regelt im Abschnitt zu Pferden, Auflagen für die
Ausbildung und Beschäftigung von Pferden respektive Ponys. Diese Auflagen umfassen einen Handwechsel nach max. einer halben Stunde sowie ein einstündige Pause mit Futter und Wasser der Ponys ohne Sattel und Trense nach vierstündiger Tätigkeit im Karussell.
In den vergangenen Jahren sind auf den Weihnachtsmärkten der Stadt Jena wiederholt Verstöße gegen diese Auflagen beobachtet worden, die nicht durch das zuständige Veterinäramt beanstandet wurden. Mit dem vorliegenden Beschluss unterstreicht die Stadt Jena ihren Anspruch, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen in Zukunft einzuhalten und geltende Tierschutzbestimmungen umzusetzen. Sofern ein Betreiber
eines Ponykarussells die Auflagen nicht gewährleistet, kann die Stadt Jena diesem die Zulassung auf dem Markt untersagen.

Anlage 1
Satzung zur 5. Änderung der Ortssatzung zur Regelung des Marktwesens
auf den Märkten in der Stadt Jena

Der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Gesetz für mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen) vom 08.04.2009 (GVBl. S. 320), hat der Stadtrat der Stadt Jena in seiner Sitzung am 20.5.15 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Die Ortssatzung zur Regelung des Marktwesens auf den Märkten in der Stadt Jena vom 20.06.2001 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 29/01 vom 02.08.2001, S.238), zuletzt geändert durch die Satzung vom 17.12.2009 (Amtsblatt 08/10 vom 25.02.2010, S. 94) wird wie folgt geändert:

1. § 4a wird neu eingefügt:

§ 4a Tierhaltung
Sofern auf einem Standplatz lebende Tiere eingesetzt werden, ist die Einhaltung der hierfür maßgeblichen tierschutzrechtlichen Bestimmungen als Zuweisungsvoraussetzung jederzeit zu gewährleisten. Standplatzinhaber werden in Auflagenform zur Einhaltung dieser Bestimmungen, zu denen insbesondere auch die jeweiligen Maßgaben der Leitlinien für dieHaltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung in jeweils aktueller Fassung zählen, verpflichtet.

2. § 6 Abs. 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6 Standplätze
….
(6) Die Zuweisung kann durch die Stadt versagt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund für die Versagung vorliegt, insbesondere wenn
1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Benutzer die für die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht,
3. dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist,
4. die Stadt Jena gegen den Bewerber zum Vergabetag noch offene und fällige Forderungen (z.B. Grund- und Gewerbesteuer) hat,
5. Anmeldungen zugunsten eines nicht erkennbaren Dritten erfolgen,
6. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Benutzer die für den Einsatz von lebendigen Tieren erforderlichen Schutzbestimmungen (§ 4a) nicht einhält.“

Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena in Kraft.

Die Vorlage wurde in den Werkausschuss JenaKultur und den Finanzausschuss verwiesen.

Besetzung von Ausschüssen (Oktober 2014)

Der Stadtrat beschließt:

001 Es wird vorläufig der Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Sport
(Sozialausschuss) gebildet. Die in der Anlage 1 aufgeführte vorläufige
Zusammensetzung des Ausschusses wird bestätigt.

002 Es wird vorläufig der Ausschuss für Bildung und Kultur (Kulturausschuss)
gebildet. Die in der Anlage 2 aufgeführte vorläufige Zusammensetzung des
Ausschusses wird bestätigt.

003 Es wird vorläufig der Jugendhilfeausschuss gebildet. Die in der Anlage 3
aufgeführte vorläufige Zusammensetzung des Ausschusses wird bestätigt.

004 Es wird vorläufig der Werkausschuss Jenarbeit gebildet. Die in der Anlage 4
aufgeführte vorläufige Zusammensetzung des Werkausschusses wird bestätigt.

(Anmerkung: in den Anlagen sind die Namen der Mitglieder / Stellvertreter/innen aufgeführt.)

Begründung:
Der Stadtrat benötigt für seine Arbeit die Fachausschüsse.

Zu dieser Vorlage:

Seit der Kommunalwahl sind mehr als vier Monate vergangen, und immer noch wurden nicht alle Ausschüsse eingesetzt. Noch nicht arbeiten können der Sozialausschuss, der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss sowie die Werkausschüsse JenaKultur und jenarbeit. Der Oberbürgermeister wollte nur den Werkausschuss KMJ einberufen, die LINKE forderte die Einsetzung aller Ausschüsse. Eine Stunde vor Beginn der Stadtratsitzung kam ein Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zur Vorlage des Oberbürgermeisters, in der die Einsetzung aller Ausschüsse gefordert wird - bis auf jenarbeit.
Nach einer Debatte, die auszuufern drohte, wurde die Sitzung unterbrochen und der Hauptausschuss trat zusammen. Im Ergebnis einigte sich der Stadtrat darauf, alle Ausschüsse (auch den Rechnungsprüfungsausschuss, von dem bislang überhaupt nicht die Rede war) einzuberufen.

18. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Jena (Juni 2014)


Der Stadtrat beschließt:
001 Die als Anlage 1 beigefügte 18. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena wird bestätigt.

Begründung:
Mit der Änderung der Geschäftsordnung am 13.11.2013 wurde die Fraktionsgröße von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt.
Nach der Kommunalwahl gibt es mit FDP und Piratenpartei zwei Wahlvorschläge mit je zwei Stadtratsmitgliedern, die durch diese Regelung keinen Fraktionsstatus erlangen.
Um die Mitwirkungsmöglichkeiten dieser gewählten Stadtratsmitglieder zu stärken, soll die Fraktionsgröße wieder auf zwei Mitglieder herabgesetzt werden.


Anlage 1
Anlage 1
18. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse
der Stadt Jena

Aufgrund des § 34 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194), hat der Stadtrat der Stadt Jena in seiner Sitzung am 18.06.2014 folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1 Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena vom 08.09.1999 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 35/99 vom 16.09.1999, S. 298), zuletzt geändert am 13.11.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt …)
wird wie folgt geändert:

5. § 7 Abs. 1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
„Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.“

Artikel 2
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Geschäftsordnung in der gemäß Artikel 1 geänderten Fassung neu bekannt zu machen.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

Bericht des Oberbürgermeisters zur Umsetzung des Beschlusses des Jenaer Stadtrates vom 17.04.2013 "Toiletten an Jenaer Bahnhöfen" (Mai 2014)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister berichtet in der Sitzung des Stadtrates am 14.05.2014 über die Schritte zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 17.04.2013. Die Berichterstattung war laut Beschluss für September 2013 vorgesehen.

002 Der Oberbürgermeister stellt das Konzept zur Betreibung der Toiletten an den Bahnhöfen vor und berichtet über den Stand der Verhandlungen mit DB Station und Service.


Die Beschlussvorlage - die letzte, über die der Stadtrat in der Legislatur 2009 - 2014 zu beschließen hatte - wurde einstimmig angenommen.

Bericht des Antikorruptionsbeauftragten für 2013 (Januar 2014)

Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im März 2014 den Jahresbericht des Antikorruptionsbeauftragten aus dem Jahre 2013
vorzulegen.

Begründung:
Mit dem Beschluss Nr. 12/1685-BV vom 17.04.13 wurde vom Stadtrat festgelegt, dass der Antikorruptionsbeauftragte einmal jährlich im Stadtrat Bericht erstattet.
In der Anlage zur Berichtsvorlage zur Kontrolle von Stadtratsbeschlüssen aus dem Dezember 2013 wurde der 04.12.13 als Datum zur Vorlage des Berichtes des Antikorruptionsbeauftragten genannt. Der Bericht wurde jedoch nicht vorgelegt.

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Änderung der Hauptsatzung zur Anerkennung von Leistungen der ehrenamtlichen Arbeit in Beiräten (Mai 2013)

Der Stadtrat beschließt:
001 §27 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Jena wird wie folgt gefasst:
"Die Vorsitzenden der Ausschüsse und der durch den Stadtrat eingerichteten
Beiräte erhalten zusätzlich 30 Euro pro stattfindender Sitzung ihres Gremiums, die Vorsitzenden der Fraktionen zusätzlich 178 Euro als monatliche Pauschale. Der oder die Vorsitzende des Stadtrats erhält eine zusätzliche monatliche Pauschale von 51 Euro.“

002 Es wird ein neuer Absatz 3a hinzugefügt:
„3a) Stellvertreter_innen erhalten die in Absatz 3 vorgesehene TextSumme für
jede Sitzung, in der sie zumindest zeitweise den Vorsitz führen.“

003 Als „durch den Stadtrat eingerichtet“ im Sinne des Beschlusspunktes
001/§27 Absatz 3 der Hauptsatzung gelten folgende Beiräte:

1) Beirat für Baukunst, Stadtgestaltung und Denkmalpflege – Baukunstbeirat
2) Ehrenamtsbeirat
3) Beirat für die Lokale Agenda 21 – AgendaBeirat
4) Studierendenbeirat
5) Beirat Soziokultur
6) Jugendparlament
7) Beirat für Kleingartenwesen und Gartenentwicklung
8) Rettungsdienstbereichsbeirat
9) Seniorenbeirat
10) Beirat für Menschen mit Behinderungen
11) Friedhofsbeirat
12) Beirat JenArbeit
13) Migrationsund
Integrationsbeirat
14) Naturschutzbeirat

004 Diese Reglungen treten zum 01. August 2013 in Kraft.

Begründung:
Auch in den Beiräten ziehen die Vor-und Nachbereitung, Protokollkontrolle, Einladung von Gästen u nd Organisation der Sitzung sowie deren Leitung einen Aufwand nach sich, der den eines sonstigen Mitglieds in diesen Gremien deutlich übersteigt.
Hinzu kommen auch Sachkosten u.ä. Es besteht eine große Ähnlichkeit zu den Aufgaben der Ausschussvorsitzenden.
Angesichts der durch den Stadtrat formulierten Wertschätzung für die Arbeit der Beiräte scheint es opportun, diese auch finanziell zu untersetzen und so nicht nur verbal die Übernahme des Amtes zu honorieren und es im Vergleich zu den Ausschüssen deutlich unterschiedlich zu behandeln.
Analog der Regelung für den Stadtratsvorsitz wird mit 002 ein Anspruch auf
Entschädigung für die Stellvertreter_innen aufgenommen, die sonst bei gleicher Arbeit nicht einbezogen wären, was der Grundintention des Antrages zuwider liefe. Die bewusst offene Formulierung „Stellvertreter_innen“, die nicht voraussetzt, dass diese Personen gewählt worden sind, sondern nur an deren Funktion anknüpft, soll eine realitätsnahe Einbeziehung der Praxis erlauben, in der in einigen Fällen nicht nur durch die regulären Stellvertreter_innen die Leitung übernommen wird.
In die Aufzählung nach Nummer 003 werden nur solche Beiräte aufgenommen, die der Stadtrat selbst gegründet hat, die er aus gesetzlicher Pflicht zu seiner Beratung einrichten muss oder die bei den Eigenbetrieben, also der rechtlich selben Struktur, bestehen.
Beiräte bei selbstständigen Unternehmen, Zweckverbänden oder Strukturen
sind von diesen zu bezahlen und nicht von der Neuregelung umfasst, da hier oft hohe Grundentschädigungen anfallen und andere Zahlungsgründe vorliegen.
Das etwas verzögerte Inkrafttreten der Regelungen aufgrund 004 soll
sicherstellen,dass die Vorsitzenden der Ausschüsse eine Übergangszeit erhalten, zugleich aber nicht in der sitzungsfreien Sommerpause weiterhin pauschal eine AE gezahlt wird.
Kosten:
Für die aktuell existierenden 18 (Unter) Ausschüsse fallen unabhängig von der tatsächlichen Arbeit jährliche Kosten für die Entschädigungen nach §27 III Hauptsatzung von 25.920 Euro an oder sind zumindest von der Stadt und den EB bereitzustellen, da die Hauptsatzung einen Anspruch vermittelt.
Mit der Neuregelung, bei der nur eine Entschädigung gezahlt wird, wenn tatsächlich Aufwand entstanden ist, würden diese Kosten auf etwa 7.000 Euro jährlich sinken.
Basierend auf den Vergleichszahlen (Zuarbeit Büro Stadtrat und Sessionnet) aufgrund der Ausschusstagungen der Jahre 2011/12 wären es 6.990/6.660 Euro p.a. gewesen.
2011 gab es 233 Sitzungen, 2012 betrug ihre Zahl 222. Für die aktuell 14 Beiräte, die unter die Neuregelung fallen, aber üblicherweise nicht monatlich tagen, stünden selbst unter Beachtung der neu gegründeten Beiräte nur Kosten von etwa 2.000 Euro p.a.
dagegen. Für 2011 wären es 960, für 2012 1.440 Euro gewesen, was 32 bzw. 48 Tagungen entspricht.Daher ist mit der Neuregelung neben der deutlich gerechteren Bewertung auch eine Ersparnis von mehr als 17.000 Euro jährlich verbunden.
Verschiebungen würden sich durch eine veränderte Tagungshäufigkeit, aber auch durch neue Ausschüsse und Beiräte, wie die neu gegründeten Beiräte für Soziokultur oder für das Kleingartenwesen ergeben. Aufgrund der Unwägbarkeit sind die Kosten für die Vertretungsregelung nach 002 nicht in der Berechnung enthalten. Sie würden sich nur realisieren, wenn die Sitzungsleitung während einer Sitzung wechselt, was erfahrungsgemäß eher selten zu erwarten ist.
Sollten jetzt begünstigten Vorsitzenden eines Beirates nicht der Meinung sein, eine entsprechende Entschädigung in Anspruch nehmen zu wollen oder sehen sie ihre Ansprüche bereits mit ihrer Entlohnung als Angestellte der Stadt als abgegolten an,wäre die Spende dieser Beträge an Vereine, Bedürftige oder politische Initiativen sicherlich hilfreich.
Alternativen:
Unabhängig von der Neuberechnung der Ausschussvergütungen wäre auch nur die Einbeziehung der Beiräte in die Vorsitzentschädigung möglich. Dafür wäre mit Zusatzkosten von ca. 2.000 Euro jährlich zu rechnen.

Die Vorlage konnte aus Zeitgründen im Mai und Juni 2013 nicht behandelt werden. Im Juli 2013 wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Nicht vollzogenes Ortsrecht/ Beiratssatzungen (März 2013)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der "Satzung zur Aufhebung der Satzungen für den Sozialpsychiatrischen und den Sozialhilfebeirat der Stadt Jena" Anlage 1 wird zugestimmt.

002 Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat bis zur Sitzung im April über den Fortschritt der Gründung des Gemeindepsychatrischen Verbundes und ob die Stadt Jena diesem Verbund beizutreten beabsichtigt.

Begründung:

Die Stadt Jena hat entsprechend des §114 BSHG im Jahre 2000 einen Sozialhilfebeirat gegründet. Allerdings wurde 2004 das Sozialhilferecht umfassend verändert, wodurch die Grundlage für die Beteiligung erfahrener Dritter im Widerspruchsverfahren entfiel.
Der Sozialpsychatrische Beirat genügt nach Änderungen im ThürPsychG seit 2008 ebenfalls nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Beide Satzungen bilden dennoch für Jena vollzugspflichtiges Ortsrecht. Allerdings haben der Sozialhilfebeirat seit 2004 und der Sozialpsychiatrischen Beirat seit 2008 nicht mehr getagt und sind auch nach Auskunft des FD-Recht nicht ordnungsgemäß besetzt. Sie können aufgrund der angeführten Veränderungen auch ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Seitens der Verwaltung besteht jedoch auch keine Absicht, die Mitglieder neu wählen zu lassen oder die Beiräte in ihren satzungsgemäßen Rechten wirken zu lassen.
Hieraus ergibt sich ein Widerspruch zum Geltungsanspruch der Normen, die auch in Jena einzuhalten sind und die die Stadtverwaltung verpflichten, für seine Umsetzung zu sorgen.
Der Anregung der Fraktion DIE LINKE vom Oktober und Dezember 2012, einen rechtskonformen Zustand herzustellen, indem entweder die Beiräte wieder besetzt oder die Satzungen geändert bzw. aufgehoben werden, ist die Verwaltung bis heute nicht nachgekommen, obwohl sie in einem Schreiben vom 05.12.12 derartige Initiativen ankündigte.
Daher beantragt die Fraktion DIE LINKE zur Wiederherstellung einer adäquaten Rechtssituation, diese Satzungen auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg per Stadtratsbeschluss aufzuheben.


Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und im April 2013 angenommen, nachdem der Termin auf Januar 2014 verschoben und auf die Frage verzichtet wurde, ob die Stadt dem Verbund beitritt.

Rechtswidrige Datenerhebung und -verwendung bei der Erstellung des Mietspiegels stoppen! (Februar 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Erhebung und Auswertung von Daten und die Zusammenarbeit mit dem
Unternehmen F+B GmbH, Hamburg, wird eingestellt. Das Unternehmen wird
aufgefordert, alle in diesem Zusammenhang erlangten personenbezogenen
Daten von (Ver-)Mieter_innen zu löschen und dies gegenüber der Stadt Jena
nachzuweisen. Die Stadt unterrichtet die Befragten und die Bürger_innen über
das Ergebnis dieses Verlangens.

002 Die Stadt Jena prüft, inwiefern vom Vertrag und der Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise zurückgetreten werden kann oder ob der Regressforderungen eine Erfolgsaussicht haben.

003 Künftige Erhebungen zur Erstellung eines (qualifizierten) Mietspiegels finden nur unter strikter Anwendung der datenschutzrechtlichen Grundsätze der
Erforderlichkeit und Zulässigkeit statt, die von alle Beteiligten zu gewährleisten
sind. Die Anonymität der Befragten und ihrer Vermieter_innen ist von Beginn an
sicherzustellen.

Begründung:
Die aktuelle Erhebung verwendete einen Fragebogen, der auf seiner Rückseite Namen und Adresse eines/einer jeden Befragten trug. Zudem waren die Adressdaten der Mietvertragspartner_innen einzutragen. Für eine derartige Datenerhebung und -verwendung steht der Stadt und dem von ihr beauftragten Unternehmen, auch nach Auskunft des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten, der bereits ein datenschutzrechtliches
Verfahren eingeleitet hat, keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verfügung. Diese personenbezogenen Daten sind daher, unabhängig einer weiteren ordnungsrechtlichen Verfolgung wegen des Verstoßes gegen Datenschutzgesetze, unverzüglich und nachweislich zu vernichten.

Die Vorlage wurde vertagt, um den Bericht des Thüringer Landschutzbeauftragten abzuwarten. Nach dem dieser unter Auflagen die Fortsetzung der Arbeit am Mietspiegel bewürwortet hatte, wurde die Vorlage abgelehnt.

Sonderprüfung ÖPP-Projekt Verwaltungsgebäude Am Anger/Gerbergasse, jetzt Lutherplatz 3 (Januar 2013)


Der Stadtrat beschließt:

001 Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Jena führt eine Sonderprüfung des
Projektes „Bürogebäude Am Anger/Gerbergasse“ durch, das von einem privaten Träger für die Stadt und nach ihren Anforderungen errichtet und dann für eine festgelegt Vertragslaufzeit vermietet wurde (Projekt der „Öffentlich-Piraten-Partner_innenschaft).

002 Schwerpunkt soll die Feststellung sein, ob diese Form der Errichtung und Anmietung für die Stadt wirtschaftlicher als eine eigene Errichtung war und ferner, ob die notwendigen Vergleiche in belastbarer Form vorgenommen worden sowie entsprechende Rechtsvorschriften eingehalten worden sind.

Begründung :
Mit dem "Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten" haben die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes auf die vielfach mangelhaften Begründungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte auf allen Ebenen staatlichen Handelns hingewiesen. Durch die Verknüpfung von Lobbyismus und Beratung im Vorfeld solcher Projekte gezielt Annahmen getroffen, die die konventionelle Errichtung benachteiligen und aus eigenen wirtschaftlichen Interessen der Berater_innen resultieren. Daher kam es wiederholt zu finanziellen Nachteilen für die Kommunen.

Bereits wegen der Nichtöffentlichkeit der Projekte und ihrer Verträge ist Kritik an dieser Art Finanzierung in der kritischen Öffentlichkeit weit verbreitet, was durch die Erfahrung der vergangenen Jahre bestätigt wird. Bürger_innen fordern eine transparente Verwaltung, was aber durch ÖPP-Projekte und ihre Darstellung wie auch die Beratung über diese Finanzierungsform unterminiert wird.

So ist bis heute unklar, zu welchen Leistungen sich der Unternehmer bzw. die Projektgesellschaft genau verpflichtet hat und wie diese kontrolliert werden, welche Risiken bewertet wurden und welche sonstigen Annahmen, insbesondere im Vergleich zur konventionellen Bauweise getroffen wurden. Fraglich ist daher auch, ob die Miete für 15/20 Jahre angemessen ist, was auch für die vertraglich zugesicherte Kaufoption nach 15/20 Jahren gilt.

Dem Stadtrat lag beim Projektbeschluss vom 24. März 2010 kein (unabhängiger) Vergleich zu anderen Errichtungsvarianten vor, vielmehr erfolgte die Antizipation der privaten Errichtung, bei der die unterstellten um 30% höheren Kosten zu keinem Zeitpunkt glaubhaft nachgewiesen wurden. Es ist bereits zweifelhaft, dass die "erforderliche Flexibilität
im Büroflächenportfolio" noch möglich ist, da die Vertragsbindung über den Nutzungszeitraum erfolgt ist. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich nach 15 Jahren in Jena keine Käuferin für die Flächen finden würde. Auch wurde der Vorteil einer eigenen, zinsgünstigeren kommunalen Kreditaufnahme nicht beachtet.

Das Bürogebäude "Am Anger/Gerbergasse" gilt als eines der wichtigsten ÖPP-Projekte in Jena. Daher soll nun im Nachgang und nach Vorliegen der Abrechnungen wie auch Erfahrungen mit der Nutzung untersucht werden, ob die Errichtung mittels Externer wirklich die dargestellten Vorteile für Jena erbringt. Der Stadtrat möchte sich durch die Expertise einer unabhängigen Stelle vergewissern, dass die Annahmen, die seinem Beschluss zu Grunde lagen, korrekt sind. Falls dies nicht zutrifft, würden andererseits
Konsequenzen zu ziehen sein.

Von besonderem Interesse sind dabei eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, zu denen sich die Fraktion DIE LINKE vom Bericht zusätzlich Antworten erhofft:

· Hat die notwendige kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung für dieses "kreditähnliche Geschäft" vorgelegen?
· Wurden die Empfehlungen der Bund-/Länder-AG "Haushaltsrecht und Haushaltssystematik" zur Behandlung von ÖPP-Projekten befolgt?
· Findet derzeit eine gesonderte transparente und nachvollziehbare Darstellung von ÖPP-Vorhaben und deren Folgekosten im Haushaltsplan statt, die den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit entspricht?
· Wurden die Bewertung und die Projektdurchführung anhand des Leitfadens "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten" (Beschluss der Finanzministerkonferenz vom September 2006) durchgeführt und bei Ausschreibung und Angebotsbewertung umgesetzt?
· Trägt die öffentliche Hand ein angesichts der übernommenen und im gewählten Modell bestehenden Risiken angemessene Kosten? Hat der/die ÖPP-Partner_in angemessene, die Stadt Jena nicht benachteiligende Risikopositionen der Betriebsund Laufzeitkomponente in seinen Preis einbezogen? Wie ist das Insolvenzrisiko der Projektgesellschaft zu bewerten und welche finanziellen Risiken würden die Stadt treffen?
· Welcher Finanzierungsvorteil liegt nach den Berechnungen des RPA tatsächlich vor?
· Wurden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Vergleich der konventionellen und der ÖPP-Finanzierung anhand tragfähiger und vergleichbarer Modelle, insbesondere auch in Bezug auf die Bau- und Finanzierungskosten, ermittelt? Sind diese Berechnungen methodisch und rechnerisch korrekt? Wurden für alle Modelle eine Gesamtbetrachtung anhand der Lebenszyklusbetrachtung vorgenommen?
· Fanden Leistungsbereinigungen oder andere Setzungen wie Pauschalannahmen statt, die die Bewertung der Modelle beeinflussten? Galten für beide Durchführungsmöglichkeiten die gleichen Rahmenbedingungen zur Bewertung?
· Welche Transaktions- und Beratungskosten traten auf und waren diese angemessen und die der Bewertung enthalten?
· Sind Qualitätsstandards und Gewährleistungspflichten eindeutig definiert, so dass sich streitfrei Umfang und Art der Leistungen aus dem Mietvertrag bestimmen lässt?
· Gibt es Anhaltspunkte für strukturelles oder persönliches Versagen?
· Welche grundsätzlichen Aussagen und Forderungen können aus der Bewertung des Projektes Bürogebäude "Am Anger/Gerbergasse" für das künftige Handeln in Jena gezogen werden?

Die Vorlage wurde in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Im September 2013 wurde in getrennter Abstimmung 001 (die Prüfung) beschlossen, 002 abgelehnt.

Handreichung für Ortsteilräte (November 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mitgliedern der Jenaer Ortsteilräte zum Zeitpunkt ihres Amtsantritts eine Handreichung zu wichtigen Fragen der Ortsteilarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese enthält insbesondere Informationen zu den Aufgaben und rechtlichen Möglichkeiten der Arbeit der Ortsteilräte und konkrete Umsetzungshinweise zu diesen Aufgaben (Organisation von Ortsteilfesten inklusive Fragen zu Verkehrssperrungen, notwendigen Versicherungen, usw.). Zudem werden konkrete Ansprechpartner_innen in der
Verwaltung, an die die Ortsteilratsmitglieder ihre offenen Fragen richten können,
benannt.

002 Den gewählten Ortsteilrät_innen der Stadt Jena wird ein von der Verwaltung
ausgestellter Nachweis über ihr Wahlamt ausgehändigt.

Begründung:

Neu gewählte Mitglieder von Ortsteilräten werden teilweise mit einem ihnen völlig
neuen Aufgabenfeld konfrontiert. Um einen guten Einstieg und damit eine
kontinuierliche, direkte Vertretung der Bevölkerung der Ortsteile zu gewährleisten, sollten die Ortsteilräte eine Handreichung dazu erhalten, welche Aufgaben und Möglichkeiten sie haben. Die Informationsweitergabe zwischen erfahrenen und neu hinzukommenden Mitgliedern beruht in vielen Fällen auf dem Zufallsprinzip. Die von der Verwaltung herausgegebene Handreichung zur Verwendung der Ortsteilgelder genügt nicht, alle offenen Fragen zu beantworten. Es bleiben teilweise Fragen zu konkreten Umsetzung von Ortsteilratsaufgaben offen. Konkret in Bezug auf die Umsetzung der Aufgabe der örtlichen Brauchtumspflege wurden Fragen an die Fraktion herangetragen. Zudem ist teilweise nicht klar, wer offene Fragen beantworten kann.
Die Handreichung sollte deswegen klar benennen, an wen die Ortsteilräte ihre
unterschiedlichen Fragen richten können und wo verlässliche Unterstützung geleistet wird.
Der Nachweis Vertreter_in eines städtischen Gremiums zu sein, könnte z.B. beim
Einwerben von Spendengeldern für Feste der Ortsteilräte und bei Besuchen in
Institutionen von Vorteil sein.

Die Vorlage wurde angenommen.

Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten (Oktober 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jena im November 2012 öffentlich
auszuschreiben und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

002 Gleichzeitig wird eine Stellvertretung für die Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Das Amt der Stellvertreterin ist grundsätzlich als Abwesenheitsvertretung
angelegt, eine Aufgabenübertragung durch die Gleichstellungsbeauftragte ist
aber möglich.

Begründung:
In Städten und Gemeinden wird die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur für die Angestellten der Gebietskörperschaft, sondern auch für deren Bürgerinnen und Bürger tätig. Besonders eng soll sie mit Frauengruppen, -vereinen, Verbänden, den Gleichstellungsbeauftragten der Universität bzw. anderen Institutionen und dem Frauenhaus zusammenarbeiten und Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit beraten sowie Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, häuslicher, sexualisierter oder struktureller Gewalt initiieren und fördern. Ihre Aufgaben beinhalten ebenso die Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung beruflicher
Chancengleichheit und von Initiativen gegen Arbeitslosigkeit.

Die Beschlussvorlage wurde gegen den Willen der Fraktion von der Tagesordnung genommen, weil über Personalangelegenheiten allein der Oberbürgermeister entscheidet.

Diese Entscheidung wurde später rückgängig gemacht, die Beschlussvorlage nach einer heftigen, teilweise emotional geführten Diskussion abgelehnt.

Jahresberichte der Beiräte (Juli 2012)

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzungen aller in der Stadt tätigen Beiräte dahingehend zu ändern, dass eine mindestens jährliche Berichterstattung im Stadtrat vorgesehen ist.

002    Bis zum Inkrafttreten der neuen Satzungen besteht für alle Beiräte die Möglichkeit, in den zuständigen Fachausschüssen über ihre Arbeit zu berichten.

Begründung:

In der Stadt Jena sind insgesamt 15 Beiräte tätig.

-    Beirat jenarbeit
-    Beirat Jenaer Bäder und Freizeit GmbH
-    Beirat jenawohnen    
-    Beirat Lokale Agenda 21    
-    Beirat Jenaer Nahverkehr    
-    Beirat Technologie- und Innovationspark Jena              
-    Baukunstbeirat    
-    Ehrenamtsbeirat
-    Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena
-    Migrations- und Integrationsbeirat    
-    Friedhofsbeirat    
-    Naturschutzbeirat    
-    Seniorenbeirat    
-    Studierendenbeirat    
-    Beirat Soziokultur    

Beiräte sind ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur der Stadt und leisten einen wichtige Arbeit für deren Entwicklung, sind jedoch selten öffentlichkeitswirksam. Auch Stadträtinnen und Stadträte sind oft nicht ausreichend informiert. Dem soll die Berichterstattung im Stadtrat entgegenwirken, so wie es derzeit mit den Berichten des Seniorenbeirats und des Studierendenbeirats der Fall ist.

Die Beschlussvorlage wurde in den Hauptausschuss verwiesen. Im April 2013 wurde der Antrag als Vorlage aller Fraktionen wieder aufgerufen. In dem geänderten Antrag wurde auf die Satzungsänderungen verzichtet. Der Stadtrat einigte sich darauf, dass alle beiräte einmal pro Jahr, mindestens einmal in der Legislaturperiode die Möglichkeit erhalten, über ihre Arbeit zu berichten.
Das erste Mal berichteten die Beiräte das erste Mal in der Sitzung im März 2014.


Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates sowie der Satzungen der Eigenbetriebe (April 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena (Anlage 1) wird zugestimmt.
002 Der Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Jena
"Kommunalservice Jena" (Anlage 2) wird zugestimmt.
003 Der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Kommunale
Immobilien Jena - KIJ” (Anlage 3) wird zugestimmt.
004 Der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Kultur und
Marketing Jena - KMJ" (Anlage 4) wird zugestimmt.
005 Der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “jenarbeit” (Anlage 5) wird zugestimmt.

Begründung:
In den letzten Monaten ist es immer wieder zu Vergaben gekommen, die in Einzelfällen
bisweilen die Beträge von zwei Millionen Euro überschritten, so z.B. bei Vergaben im WA KIJ für den Technologiepark Jena21.
Damit wurden in den Eigenbetrieben wesentliche Investitionen getätigt und damit finanzielle wie auch strukturell bedeutsame Belastungen für die Stadt als Ganzes erzeugt. Durch die Auslagerung des Hoch- und Tiefbaubereiches in Eigenbetriebe (KIJ/KSJ) finden nahezu alle Einzelentscheidungen dieses Volumens in diesen abhängigen Betrieben und dort in den Werkausschüssen statt.
Hingegen muss es in einer wählbaren Repräsentativdemokratie aber Aufgabe des Stadtrates als kollektives und gemeinsam verantwortliches Gremium sein, wesentliche Entscheidungen selbst zu diskutieren und zu treffen und nicht etwa in Ausschüsse oder auf einzelne Ratsmitglieder zu delegieren. Allen Stadträt_innen muss es in Wahrnehmung ihres Mandates und ihrer Verantwortung obliegen, sich mit solchen gewichtigen (finanziellen) Weichenstellungen auseinanderzusetzen und entsprechende Entscheidungen selbst zu treffen. Sie müssen vom Stadtrat als Gesamtheit auch gegenüber den Einwohner_innen erklärt werden. Das Budgetrecht ist dabei das zentrale Recht des Stadtrates in öffentlicher Verantwortung.
Die Wahrnehmung dieser eigenen Verantwortung soll die Vorlage sichern. Sie hat daher für den Entscheidungsvorbehalt des Stadtrats die Wertgrenze von 250.000 Euro gesetzt, die auch dem bisherigen Vergaberahmen der Ausschüsse so des SEA und damit langjähriger Praxis entspricht. So wird ein ausgewogenes Verhältnis wiederhergestellt, das einerseits wesentliche Entscheidungen beim Stadtrat belässt, andererseits zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit Beschlüsse von geringerem Wertumfang in den Ausschüssen ermöglicht. Es tritt auch keine Entscheidungsverzögerung auf, da die Ladungsfristen für Stadtrat und Ausschüsse gleich sind (§38 iVm §1 GO-SR).
Ohne die beabsichtigte Änderung wäre zu befürchten, dass den Stadtratsmitgliedern die Mitwirkung an Entscheidungen in unzulässigem Maße entzogen bleiben. Der Antrag steht damit auch im Kontext aktueller Entwicklungen und Entscheidungen wie sie zuletzt vom BVerfG im Urteil zum Verfahren 2 BvE 8/11 (EFSF, Nr. 101 ff.) vertieft worden sind.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Bericht über die Erfüllung der Aufgaben nach dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz (April 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat einmal jährlich im September
über die Erfüllung der Aufgaben nach dem Tierschutz- und dem
Tierseuchengesetz sowie der dazu ergangenen Verordnungen. Der Bericht
enthält insbesondere auch Angaben über Bescheide nach §11 und Verbote
nach §12 Tierschutzgesetz sowie besondere Vorkommnisse im Bereich der
Tierhaltung, des Transports oder der Nutzung sowie zu Tierversuchen.

Begründung:
Nach §1 Nr. 3 Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung -ThürTierSchZVO- vom 27. Februar 2009 ist die kreisfreie Stadt Jena als untere Tierschutzbehörde zuständige Behörde nach TierSchG und ThürTierSG. Die Stadt Jena nimmt diese Aufgabe im Rahmen des Zweckverbandes Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (ZLV) wahr.
Zur Beurteilung dessen Entwicklung, aber auch zur Erkennung von Mängel, die ein Handeln des Stadtrates erforderlich machen, dient dieser Bericht. Außerdem sollen die Berichte im Bereich des Tierschutzes für mehr Öffentlichkeit sorgen und wenn nötig politisches Handeln motivieren.
Insbesondere nach der aktuellen Debatte um den Stand des Tierschutzes und das Verbot von Wildtieren bei Zirkusgastspielen ergibt sich die Notwendigkeit eines solchen regelmäßigen Berichts.
Auch die Beantwortung der Bürger_innenanfrage in der Sitzung des Stadtrats vom 28.3.12 zeigte, dass die Berichterstattung und die Debatte im Stadtrat über das Vorliegen der Voraussetzungen zur "Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren" nötig ist, was u.a. bedeutet, dass "die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen". Sie zeigte, dass ein jährlicher Bericht sinnvoll und nötig bleibt.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

Verhinderung von Dumpingvergaben bei öffentlichen Aufträgen (März 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen Vergaben bei denen aus
Rechtsgründen die Vermutung unangemessener Preise oder fehlender
Vertragserfüllungseignung besteht, den zuständigen Gremien des Stadtrats
zusammen mit der Vergabeempfehlung Unterlagen und Auskünfte vorzulegen, die dem Gremium eine Prüfung anhand der Kriterien nach Punkt 7.1. Vergabe-Mittelstandrichtlinie ermöglichen.

002 Diese Vorlage soll erkennen lassen, ob
a) der Mittellohn gewährt,
b) die Zuschläge für lohngebundene und lohnabhängige Kosten im Rahmen der tarifvertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Verpflichtungen gezahlt und
c) die Reglungen des §10 Thüringer Vergabegesetz eingehalten werden sowie

ob
d) eine Garantie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
e) ein Verzicht auf Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
f) ein Verzeichnis über den Nachunternehmer_inneneinsatz vorliegt.

Begründung:
Basis des Antrag ist Punkt 7.1 der "Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie)", welche besagt: „Die Vergabebestimmungen sind insoweit vom Grundsatz des Interessenausgleichs der Marktpartner Auftraggeber und Auftragnehmer getragen. Der Auftraggeber soll insbesondere vor Fällen geschützt werden, in denen durch Unterangebote entweder qualitativ schlechtere Leistungen erbracht werden oder in unberechtigte Nachforderungen ausgewichen wird.
Geschützt werden sollen auch die Bieter, die aufgrund einer ordnungsgemäßen Kalkulation ihre Preise berechnen. Nur durch die Vergabe zu angemessenen Preisen kann eine leistungsfähige Wirtschaft und damit ein ausreichender Wettbewerb, der wiederum die Vergabe zu angemessenen Preisen sicherstellt, gewährleistet werden.“
Punkt 7.1. Absatz 3 Vergabe-Mittelstandrichtlinie besagt zur Frage der Ermittlung angemessener Preise: „Die Lohnkosten sind insbesondere darauf zu prüfen, ob der Mittellohn sowie die Zuschläge für lohngebundene und lohnabhängige Kosten sich im Rahmen der tarifvertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Verpflichtungen halten.“
Ähnliches geht auch aus §14 des Thüringer Vergabegesetzes hervor, dass eine ähnliche Vermutung (bzgl. der Preisabstände) normiert hat. Unabhängig davon bestehen auch Zweifel, ob nicht auch einige der in letzter Zeit bei Bauprojekten offenbar gewordenen Qualitätsmängel in der fortlaufenden Niedrigstpreispolitik begründet liegen.
Die Richtlinie, die nach ihrem Gliederungspunkt 2 auch in Gemeinden anzuwenden ist, bestimmt ferner Prüfverfahren, wenn die Vermutung unangemessener Preise besteht.
Sie sieht vor, dass entsprechende Einträge in die Vergabevermerke aufzunehmen sind.
Über diese Prüfung fehlt regelmäßig jedweder Nachweis oder er ist nicht aussagekräftig.
Die Vorlage soll eine grundlegende Veränderung des Vergabedokumentationsverfahrens schaffen, um Schäden abzuwehren, die aus unangemessen niedrigen Preisen, ungerechtfertigten Nachforderungen, Verstößen gegen ILO-Arbeitsnormen oder fehlender Leistungsfähigkeit von Unternehmen entstehen können.
Diese jetzt beantragte Verfahrensregelung soll es ermöglichen, die erfolgte Aufklärung über die Begründung der Preisvorstellung sowie die ordnungsgemäße Kalkulation festzustellen sowie der Nachvollziehbarkeit der Angaben der Bewerber_innen zu prüfen,
wenn von Gesetzeswegen im Regelfall keine Vergabe erfolgen dürfte und die Vergabekommission gleichwohl einen Zuschlag empfiehlt. Zwar kann diese Vermutung durch geeignete Verfahren, Aufklärung und Fakten widerlegt werden, jedoch sind i.a.R. die dazu nötigen Informationen den Beschlussvorlagen nicht beigefügt. Der Stadtrat und seine Ausschüsse können daher nicht auf Basis der Vorlage und in vollständiger Wahrnehmung eigener Kompetenz entscheiden, ob diese gesetzliche Unterstellung widerlegt worden ist. Demnach dürfte der Zuschlag aber nicht erfolgen. Daher sollten künftig alle entsprechenden Vorlagen diese Informationen enthalten.
Der Verweis auf die ILO-Norm ergibt sich aus dem Vergabegesetz, die Anforderung bezüglich der Kinderarbeit aus dem Beschluss des Stadtrates 08/1148-BV, der gefordert hatte: "Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen sollen künftig nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika ist dies durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen." Buchstabe f) folgt aus der Regelung des §12 Vergabegesetz.
Hintergrund der Vorlage sind vier aktuelle Vergaben in einem Werkausschuss, bei denen aus rechtlichen Gründen die Vermutung unangemessener Preise bestanden hat.
Die vom Ausschuss gebilligten Vergaben entfielen teils auf Angebote, die den der Planer_innenpreis bis zu 75% unterschritten. Der nächstfolgende Bieter_in bot einen 18,2% höheren Preis. Ähnliche Missverhältnisse wiesen weitere Vergabeempfehlungen auf. Sie erfolgten zudem als Tischvorlage im Umfang von nur 1 Blatt.
Das kritisierte Vorgehen ist so auch in anderen (Werk-)Ausschüssen gängige Praxis.
Das gesetzliche Stop-Signal führt in der Regel nicht zu der beabsichtigten Folge der nachweisbaren Überprüfung und Skepsis gegenüber den Unternehmer_innenangaben.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im März 2014 wieder aufgerufen, wurde sie abgelehnt, weil die Stadtverwaltung bereits ordnungsgemäß handelt.

Aktualisierung der "Richtlinie zur Prüfung der Angemessenheit der Leistung für Unterkunft und Heizung" (Dezember 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die „Richtlinie zur Prüfung der Angemessenheit der Leistung für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 29 SGB XII sowie zur Prüfung angemessenen Wohneigentums nach § 12 SGB II“, zuletzt geändert am 08.20.2008, wird an die neuen gesetzlichen Regelungen sowie an die gültige Rechtssprechung angepasst.
Dies betrifft unter anderem Regelungen zu:
- den Warmwasserkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft und dem
Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II
- dem Kostensenkungsverfahren
- der Kostenübernahme bei genehmigten Umzügen

002 Die Richtlinie wird vollständig auf den Internetseiten der Stadt Jena
veröffentlicht.

Begründung
001) Die Richtlinie existiert in ihrer jetzigen Form seit Juni 2006. Im Oktober 2008 wurden die Richtwerte für den angemessenen Wohnraum verändert und der Umgang mit den Heizkosten entsprechend der Urteile des Bundessozialgerichts angepasst.
Jedoch finden sich weder die seit 1. Januar 2011 geltenden Neuregelungen des SGB II noch die neuere Rechtssprechung in der Richtlinie wieder.
002) Die auf den Internetseiten der Stadt zur Verfügung gestellten Informationen geben nur einen geringen Teil der Richtlinie wieder. So fehlen Hinweise für den Umgang mit unangemessenem Wohnraum - zum Beispiel: wann ein höherer Unterkunftsbedarf geltend gemacht werden kann. Es gibt keine Aussagen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung oder zur Anrechnung von Guthaben bei „gekappten“ Unterkunftskosten.
Mit der Veröffentlichung der gesamten Richtlinie wird – wie in anderen Städten längst geschehen – dem Recht der Bürgerinnen und Bürgern auf Information entsprochen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.


Überarbeitung von Gesellschafterverträgen und Satzungen (November 2011, September 2012)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesellschafterverträge der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und die Satzungen der Eigenbetriebe zu überarbeiten. Aufgenommen wird, dass:

- die Besetzung der Stellen der Geschäftsführer der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und der Mitglieder der Werkleitung der städtischen Eigenbetriebe öffentlich ausgeschrieben werden
- die Bestellung der Geschäftsführer der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und der Werkleitung der Eigenbetriebe durch den Stadtrat erfolgt
- für die Vorauswahl der Bewerber Personalkommissionen, der Vertreter
- aller Fraktionen angehören, eingesetzt werden.

Begründung:

Mit dieser Herangehensweise wird die Verantwortung und das demokratische Mitwirken des Stadtrates gestärkt, die Transparenz von Entscheidungsvorgängen erhöht und die Stellung der Geschäftsführungen und Werkleitungen gefestigt.

Die Vorlage wurde ohne Diskussion abgelehnt. Im September 2012 erneut eingebracht, gab es wiederum keine Diskussion, sondern eine sofortige Ablehnung.


Kommunale Informationsfreiheitssatzung (Oktober 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die in Anlage 1 befindliche „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen der Stadt Jena“ wird beschlossen.

Begründung:
Jeder Mensch soll unter Beachtung gesetzlicher Grenzen über einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen verfügen. Der Bund und das Land Thüringen haben aus diesem Grund ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, dass jeweils den Zugang zu Informationen ausgestaltet und regelt. Mit der vorliegenden Satzung sollen auf kommunaler Ebene Möglichkeiten für EinwohnerInnen eröffnet werden, entsprechende
Informationszugänge zu erhalten. Damit wird den Grundsätzen einer transparenten und für alle nachvollziehbaren Verwaltungstätigkeit staatlicher Organe Rechnung getragen, ohne deren Arbeitsweise selbst zu beeinflussen.

Die Vorlage wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. von der Tagesordnung genommen, da es - als Tischvorlage - einen Vermerk des FD Recht gab, in dem die Unzulässigkeit des Antrages dargestellt wurde. 


Öffentlichkeit des Finanzausschusses (Oktober 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses, die den Bürgerhaushalt und/oder Bürgerbeteiligungsverfahren behandeln, sind grundsätzlich öffentlich.

002 Für diese Tagesordnungspunkte ergeht eine Einladung an den/die
SprecherInnen der AG Bürgerhaushalt.

003 Zum öffentlichen Teil der Finanzausschusssitzungen wird öffentlich geladen.

Begründung:
Mit dem Schreiben vom 07.06.2011 hat die AG Bürgerhaushalt alle Mitglieder des Finanzausschusses darum gebeten, die unter 001 genannten Punkte in Zukunft öffentlich zu behandeln. Die AG Bürgerhaushalt kann selbst keine Anträge im Finanzausschuss/ Stadtrat stellen und hoffte deswegen auf ein Entgegenkommen der StadträtInnen. Bisher ist dieses ausgeblieben.
Der Öffentlichkeit des Finanzausschusses in den unter 001 genannten Punkten steht die Thüringer Kommunalordnung nicht entgegen, da es sich nicht um Vorberatungen nach §43 (1) Satz 3 ThüKo handelt.

Die Vorlage wurde in den Hauptausschuss und in den Finanzausschuss verwiesen. Es wurde festgestellt, dass der Finanzausschuss wie jeder andere Ausschuss öffentlich sein muss, wenn er nicht vorberatend tätig ist. Die Einladungen wurden entsprechend geändert.


Zukunft der Eigenbetriebe und der Unternehmensbeteiligungen der Stadt (Juni 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor dem Hintergrund wichtiger
politischer Aufgabenstellungen (z.B. Energiewende, Wohnungsbau, weitere
Entwicklung des städtischen Nahverkehrs) zur Sitzung des Stadtrates am
29./30.06.11 einen Bericht zur künftigen Struktur und zur strategischen
Entwicklung bzw. Ausrichtung der Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen
die Stadt Jena beteiligt ist, abzugeben.

Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.


Sonderausschuss Sophienhöhe (Mai 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001    Der Stadtrat setzt den Sonderausschuss „Bebauungsgebiet Sophienhöhe“ ein. Dieser soll:

·    die Ursachen für den Felsabsturz im Gebiet Sophienhöhe,
·    Handlungsweisen der Stadt Jena im damaligen Planverfahren und deren Umsetzung durch den Bauträger, insbesondere die Realisierung von gutachterlichen Auflagen,
·    die Berücksichtigung von Anregungen aus der Öffentlichkeit,
·    die finanziellen Auswirkungen der jetzigen Sicherungsmaßnahmen auf die Stadt
    untersuchen.

Begründung:
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung im April in einer aktuellen Stunde mit dem Thema auseinandergesetzt. Der Oberbürgermeister hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Dennoch sind Fragen offen  geblieben, die dringend einer Klärung bedürfen.

aus der Geschäftsordnung des Stadtrates:
§ 36
Besondere Ausschüsse
Der Stadtrat kann besondere Ausschüsse zur Vorbereitung oder zur Untersuchung bestimmter Fragen einsetzen. Der Geschäftsgang regelt sich nach dieser Geschäftsordnung. Der besondere Ausschuss bleibt solange bestehen, bis die Angelegenheit, für die er gebildet wurde, durch Beschluss des Stadtrates für abgeschlossen erklärt wird.

Die Vorlage wurde abgelehnt, es gab dann eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses zum Thema.


Unterstützung der Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (Mai 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001    Der Stadtrat der Stadt Jena unterstützt die von den kommunalen Spitzen-verbänden initiierte Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (Anlage 1).

Begründung
Die Bundesregierung hat im März einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts vorgelegt. Er dient insbesondere dazu, das deutsche Abfallrecht an die Abfallrahmen-Richtlinie 2008/98/EG der Europäischen Union anzu-passen.
Die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) haben sich zu den vorgesehenen Gesetzes-änderungen positioniert und einen Resolutionsentwurf zur Beschlussfassung durch die kommunalpolitischen Gremien vorgelegt.
Die Jenaer Abfallwirtschaft und der Stadtrat als Entscheidungsgremium sind von den im Resolutionsentwurf genannten Themen direkt betroffen:

- Die Pflicht, weitere Wertstoffe in einer "Tonne" zu sammeln, greift in die abfall-wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune ein, die die Art der Sammelsysteme (Hol- oder Bringsystem, Tonne oder Sack) selbst bestimmen und später auch ändern können sollte. In dicht besiedelten Gebieten (z.B. Jenaer Innen-stadt) besteht außerdem Platznot für weitere Behälter. (§ 10)
- Eine gemeinsame Sammlung von Verpackungen und verpackungsgleichen Wert-stoffen erfordert automatisch eine finanzielle Beteiligung der Gebührenzahler, weil Wertstofferlöse nicht kostendeckend sein können.
- Ein paralleles privates Sammelsystem z.B. für Papier würde unsere kommunale Sammlung beeinträchtigen und es hätte Auswirkungen auf das Stadtbild, weil Tonnen oder Bündel an zusätzlichen Sammelterminen bereitgestellt würden. Gleiches gilt für private Wertstofftonnen. (§§ 17 u. 18)

Es besteht die Gefahr, dass zukünftig die Einrichtung neuer Sammelsysteme bzw. die Änderung bestehender Systeme ohne die Mitwirkung und Mitbestimmung der Kommunen "verordnet" wird. Hier sind die ureigenen Interessen der Kommunen betroffen, denn es geht nicht nur um abfallwirtschaftlichen Gestaltungsspielraum, sondern in hohem Maße auch um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und um Fragen der Stadtgestaltung.

Die Vorlage wurde angenommen.


Änderung der „Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen des TMSG zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit“ (Mai 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum September 2011 die „Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen des TMSG zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit“ zu überarbeiten.

Begründung:

Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2002. Neben redaktionellen Änderungen, die Bezeichnungen von Einrichtungen und Institutionen betreffen, hat sich die Tätigkeit des Ehrenamtsbeirates deutlich erweitert, so dass Änderungen dringend erforderlich sind.

Die ursprüngliche Aufgabe des Ehrenamtsbeirates besteht in der Vergabe von Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Hier ist zu fragen, ob die Zusammensetzung des Ehrenamtsbeirates die vielfältige und sich entwickelnde Vereinslandschaft in Jena noch adäquat widerspiegelt.

Inzwischen hat der Ehrenamtsbeirat Aufgaben übernommen, die weit über das in der Richtlinie Festgelegte hinausgehen, insbesondere die Entwicklung der Ehrenamtscard und deren konkrete Umsetzung in Jena. Hier stellt sich die Frage, ob ein Beirat diese Arbeit leisten kann und soll.

Die Vorlage wurde angenommen, nachdem der Realisierungstermin auf November verschoben worden war.


Verwendung des Jahresüberschusses 2010 (März 2011)

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zur nächsten Stadtratssitzung einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der die Verwendung des Jahresüberschusses 2010 beinhaltet.

Begründung:
Nach Information im Finanzausschuss soll der Jahresüberschusses 2010 ca. 6 Mio. Euro betragen. Davon sollen nach Angaben der Finanzverwaltung 3 Mio. Euro für die Entschuldung, 2 Mio. Euro für die erforderlichen Investitionen im Kitabereich und 1 Mio. € für den Bau der Sport- und Mehrzweckhalle eingesetzt werden.
Die Beschlussvorlage bezweckt, die Verwendungsvorschläge der Verwaltungsspitze im Stadtrat abzuwägen und im Rahmen eines Nachtragshaushaltes zu beschließen.

Die Beschlussvorlage wurde als Eilantrag zu Beginn der Stadtratssitzung gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, die Tagesordnung nicht geändert.
Im Mai als "normale" Beschlussvorlage eingereichtet, wurde die Vorlage angenommen, da ohnehin im Juni 2011 ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden sollte.


Gutachterpraxis in der Stadtverwaltung (Januar 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum März 2011 einen Bericht vor, der für den Zeitraum der Jahre ab 2004 insbesondere zu folgenden Punkten jeweils für die Kernverwaltung als auch für alle Eigenbetriebe Aussagen enthält:

1. Wie viele Gutachten wurden pro Jahr und in welchem finanziellen Volumen in welchen Themengebieten extern vergeben, wie viele nach Ausschreibungen / freihändig? Welche Auftragnehmer_innen erhielten dabei den Zuschlag?

2. Durch welche Stelle(n) werden diese Aufträge ausgeschrieben und deren Erfüllung kontrolliert? Welche Strukturen sind beschlussfassend darin einbezogen.

3. In welchen Fällen existieren keine schriftlichen Abschlussberichte? Warum sind sie in diesen Fällen entbehrlich gewesen?

4. Aus welchen Gründen wurde die Einschaltung Externer statt der Schaffung oder Erhaltung eigener Kapazitäten/Ressourcen notwendig?

5. Wem stehen (bzw. warum nicht) die gewonnenen Ergebnisse der Gutachten wie zur Verfügung und welche Entscheidungen und Beschlüsse wurden damit vorbereitet?

6. Gibt es seitens der Stadt Jena eine Evaluation, die interne und externe Begutachtungen jeweils fachthemenbezogen gegenüberstellt und in ihren Vor- und Nachteilen abwägt?

7. Existieren Überlegungen, innerhalb der Stadtverwaltung oder bei städtischen Unternehmen oder zusammen mit anderen Gebietskörperschaften Kapazitäten zu schaffen, die bei wiederkehrenden Aufgaben gutachterliche Aufgaben übernehmen können? Welche Entwicklung wird hierin durch aktuelle Organisationsveränderungen erwartet? Gibt es bezüglich der dargestellten Faktenlage organisatorisch-strukturelle Untersuchungen oder sind in der Verwaltung Konsequenzen hinsichtlich der Schaffung
eigener Kompetenz in den angesprochenen gutachtenintensiven Bereichen
geplant?

Begründung:
Im Haushaltsplan 2010 sind in den HHSt X.6550Y Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen 663.750 Euro eingestellt, im Rechnungsergebnis 2009 waren es 519.203,65, geplant 730.170 Euro. Auch aktuell sind wieder größere Gutachten zur Sprache gekommen, sei es bei der Feuerwehr, im Zuge der Frage der Call-Option oder bei baulichen Entwicklungen und Verlagerungen in Eigenbetriebe.
Mit der Vermehrung externer Gutachten als Basis politischer wie verwaltungsinterner Steuerung, die mit dem Abbau eigener Kompetenzen verbunden sein kann, besteht die Gefahr des Verlustes eigener Steuerungs-, Einschätzungs- und Handlungsfähigkeit.
Gutachten sind nur dann vollständig nutzbar oder kritisierbar, wenn bereits ihre Entstehung begleitet und die Fragestellungen hinreichend konkret gefasst werden können.
Dazu ist eine ausreichende Kenntnis des Untersuchungsgegenstandes bei den Besteller_innen und Bewerter_innen erforderlich.
Sollen komplexe Sachverhalte und Prozesse ausreichend kontrolliert und gesteuert werden, darf die Einschaltung Externer nicht zu einem eigenen internen Funktionsverlust führen. Bei der vielfachen Vergabe an gleiche Unternehmen/-sgruppen kann zudem die Möglichkeit der Instrumentalisierung und Ideologisierung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Anhand vollständig einsehbarer Berichte kann daher der Stadtrat (auch als Teil der Stadtverwaltung) Fragen politischer und organisatorischer Entwicklungen
diskutieren, die sich letztlich aus begrenztem Zugang zu Wissen bzw. dessen
"outsourcing" ergeben. Er kann die Basis für eine Debatte über den Umgang mit Wissen und Informationen in einer sich entwickelnden Wissensgesellschaft legen und Hinweise auf die Notwendigkeit der Einführung eines koordinierten Informationsmanagements liefern.

Die Beschlussvorlage konnte aus Zeitgründen im Januar 2011 nicht mehr behandelt werden und im Februar 2011 abgelehnt. Die Begründung dafür war, dass die Beschlussvorlage den Charakter einer Großen Anfrage habe und Fraktion DIE LINKE dies auch in dieser Form tun solle. Jede Fraktion kann 2 Große Anfragen im Jahr stellen.