Beschilderung für Kunstwerke im öffentlichen Raum von Jena (Juli 2021)


Der Stadtrat beschließt:

001 An die Kunstwerke im öffentlichen Raum in Jena werden ausgehend von den Ortsteilen Neulobeda und Winzerla einheitliche Plaketten angebracht, die Angaben zu den Künstlerinnen, dem Titel und dem Entstehungsjahr wiedergeben.

002 Für die Beschaffung und fachliche Umsetzung wird die Stabsstelle Projektmanagement Denkmalpflege und Kunstförderung unter Einbeziehung der Stadtteilbüros und engagierter Bürgerinnen beauftragt. Es ist zu prüfen, in wie weit eine Ko-Finanzierung durch Wohnungsgesellschaften und/oder andere private Akteure im jeweiligen
Ortsteil möglich ist.

003 Für die Anbringung der Plaketten wird der Kommunalservice Jena beauftragt, die Standorte zu sichten und etappenweise eine schonende Befestigung an den Sockeln der Kunstwerke vorzunehmen.

004 Bei zukünftig errichteten Kunstwerken im öffentlichen Raum in Neulobeda wird die Anbringung einer Plakette - im gleichen Stil - immer mitberücksichtigt.

005 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umsetzung des Vorhabens in anderen Stadtteilen und die damit verbundenen Aufwendungen zu prüfen.

Begründung:
Im einwohnerstärksten Stadtteil von Jena ist das Wohnumfeld nicht nur durch viele Grünflächen und Freiräume zwischen den Wohnanlagen geprägt, sondern auch durch eine Reihe von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Für viele, langjährige Anwohner gehören die Plastiken und Skulpturen ganz selbstverständlich zur Kulisse – manche haben vielleicht ihre Einweihung miterlebt und einige Wenige kennen sogar die Hintergründe zu bestimmten Werken.
Für die Betrachter*innen bleibt aber in der Regel ohne eine Beschilderung nur der ästhetische Eindruck. Angaben zu Titel, Künstler*innen und Jahr gehören jedoch für das Verständnis und die Identifizierung mit dem jeweiligen Kunstwerk dazu.
Auf den Kunstrundgängen mit der Kunsthistorikerin Doris Weilandt im Stadtteil Neulobeda zeigte sich ein großes Interesse mehr über die Kunstwerke zu erfahren. Eine Fortsetzung der Rundgänge ist geplant.
Bei der Umsetzung empfehlen die Einreicher*innen eine Beauftragung an das Projektmanagement Denkmalpflege und Kunstförderung von JenaKultur sowie den Kommunalservice Jena (KSJ). Da sich ein Großteil der Kunstwerke auf öffentlichen Raum in Neulobeda und Winzerla befindet, ist es auch sinnvoll diese Planung als erstes abzuschließen und in Angriff zu nehmen.

Im Juli 2021 eingereicht, wurde der Antrag in den Ausschüssen mehrfach diskutiert und in veränderter Fassung im Dezember 2021 einstimmig bestätigt, zumal JenaKultur bereits in diesem Sinne handelt.
 

„Erklärung über die Fortführung des Modellversuch SOEpP und Zusicherungen an die Lehrkräfte

                                                   gemeinsam mit der CDU-Fraktion

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 eine abschließende Erklärung der Stadt Jena abzugeben, ob der Modellversuch SOEpP über den 31.07.2022 weitergeführt wird, bzw. ob beabsichtigt wird, die drei kommunalen
Schulen langfristig in Kommunaler Trägerschaft weiterzuführen.

002 Der Oberbürgermeister beauftragt, im Falle der Beendigung des Schulversuches Folgendes zu klären, damit die Stadt Jena als Dienstherr gegenüber den kommunal angestellten bzw. verbeamteten Lehrkräften schriftliche Zusicherungen geben kann:

a Die Kommunalen Lehrkräfte werden ohne Nachteile für Einzelne vom Land übernommen.
b Bei Übernahme der kommunalen Lehrkräfte durch das Land muss den Kommunalbeamten der Weg zu einer Verbeamtung auf Lebenszeit durch das Land ohne Anspruchsverlust offen stehen.
c Die Lehrkräfte können in der Regel an ihrer Schule verbleiben.

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde Übernommen.

001 neu
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.200 die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu sichern, um die kommunalen Schulen in Jena nach Beendigung des Modellversuch SOEpP als kommunale Schulen weiterzuführen.
Insbesondere sind Verhandlungen mit dem Land Thüringen zu führen, damit dies keine zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts zur Folge hat.

Die Vorlage wurde angenommen.

Umsetzung des Jenaer Gedenkstättenkonzepts zur Auseinandersetzung mit der NS-Gewaltherrschaft (Juli 2020)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Konzept zur Einrichtung des Gedenk- und Lernortes sowie den Vorschlag zur Einrichtung eines Erinnerungspfades in der Löbstedter Straße zu evaluieren. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Sitzung im Dezember vorzulegen.

002 Der Oberbürgermeister wird ebenfalls beauftragt, bis Oktober 2020 erneut Gespräche mit dem Imaginata e.V. aufzunehmen, um die Möglichkeit der Installation des Lernortes zu untersetzen bzw. weitere Standortmöglichkeiten zu erkunden.

003 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einrichtung des Gedenk- und Lernortes spätestens im Jahr 2021 zu realisieren.

004 Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

Begründung:

Am 10. Oktober 2012 wurde mit dem Beschluss 12/1630 vom Jenaer Stadtrat das lokale Konzept „Gedenken, Erinnern, Aufarbeiten“ zur Auseinandersetzung mit der NS- Gewaltherrschaft bestätigt. Die Punkte 1 und 2, die Errichtung einer Stele und Gedenktafel, die an die Lager für Zwangsarbeiter-, Kriegsgefangenen- und KZ-Häftlinge und an die inhaftierten  jüdischen Mitbürger*innen in der Löbstedter Straße erinnert sowie die Erarbeitung des Digitalen Gedenk- und Totenbuchs wurden realisiert.
Ab 2013 wurden die Vorschläge und Projekte zur Umsetzung des lokalen Konzepts zur Auseinandersetzung mit der NS-Gewaltherrschaft sowohl konzeptionell-inhaltlich als auch finanziell-haushalterisch untersetzt. Die vorgesehenen Summen sind im Amtsblatt 46/12 konkret verzeichnet. Damit wären die Voraussetzungen für die Umsetzung des oben genannten Beschlusses skizziert.
Es ist leider nicht gelungen, bis zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus den Lernort zu installieren. Nach Gesprächen des Kulturausschusses mit den Vorständen des Imaginata e.V. sind die Bemühungen um den Gedenkort seitens der Stadt nicht wesentlich vorangetrieben worden.
Der vom Kassablanca e.V. in Eigenregie restaurierte und als Gedenkort gestaltete historische Eisenbahnwaggon wird zwar von den Gästen wahrgenommen, kann aber aufgrund fehlender Ressourcen nicht für eine pädagogische Arbeit genutzt werden.
Es musste zudem festgestellt werden, dass die Stele in der Löbstedter Straße mit einem Hakenkreuz geschändet wurde, ein Ausdruck dessen, dass die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und der Naziideologie nach wie vor dringend geboten ist.
Gerade Jena sollte eingedenk der frühen Machtübernahme durch die Nazis in Thüringen, der Universitätsgeschichte, der Verfolgung der jüdischen Mitbürger*innen in der Stadt, der Komplexität und des Umfangs der Zwangsarbeit, des Evakuierungsmarsches der Buchenwaldhäftlinge und der Kriegsverbrechen von Mitgliedern des Polizeibatallions 311 und anderer Bürger*innen diese Möglichkeit nutzen, zur weiteren Auseinandersetzung mit der Geschichte und den heutigen Tendenzen des Rechtsextremismus beizutragen. Dazu sind sowohl weitere Forschungsprojekte, die Fortführung von Kooperationen mit der Universität /Einrichtungen und Verbänden, aber auch der Aufbau entsprechender Ausstellungs- und Arbeitsmöglichkeiten notwendig.

 Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Nach der Diskussion im Kulturausschuss wurde ein Änderungsantrag erarbeitet.

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Beschluss zur „Einrichtung eines Lernortes für historisches Lernen - Jena im Nationalsozialismus“ umgesetzt werden kann. Dafür sind geeignete Orte (Imaginata e.V., Kassablanca, Villa Rosenthal, gegebenenfalls weitere) zu prüfen und einen Vorschlag bis September 2021 zu unterbreiten.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, anhand des Vorschlags/ Vorschläge aus 001 den damit verbundenen Aufwand zu ermitteln und vorzustellen.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Juni 2021 eine mögliche Zeitleiste zur Umsetzung des Beschlusses zur Einrichtung eines Lernortes vorzulegen.

In der veränderten Form wurde der Antrag einstimmig vom Stadtrat bestätigt.

 

Maßnahmen zur Unterstützung und Sicherung der Kultur in Jena (Mai 2020)


gemeinsame Vorlage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE

Der Stadtrat beschließt:

001:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Eigenbetrieb JenaKultur und unter Mitwirkung des Kulturausschusses den Erhalt der Kultureinrichtungen zu unterstützen. Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

a) Kaltmieten und Pachten für kulturell genutzte Immobilien und Räume, die der städtische Eigenbetrieb KIJ freien Trägern zur Verfügung stellt, werden in begründeten Fällen auf Antrag für die Dauer von bis zu einem halben Jahr erlassen.

b) Für Mietzahlungen (Kaltmiete), die kulturelle Einrichtungen an Dritte, z.B. private Vermieter wie jenawohnen leis ten, übernimmt die Stadt Jena auf Antrag der Träger für ein halbes Jahr eine Bürgschaft. Voraussetzung ist, dass die Träger zum Zeitpunkt der Beantragung keine Förderprogramme des Landes oder des Bundes zu diesem Zweck in Anspruch nehmen können und die Fortführung des Angebots gefährdet ist. JenaKultur wird beauftragt, entsprechende Kriterien zu erarbeiten.

c) Die Mitnahme von Fördermitteln in das Kalenderjahr 2021 ist bei Projekten, die verschoben werden müssen, in begründeten Fällen auf Antrag zuzulassen. Die Entscheidung trifft der Kulturausschuss.

d) Der Oberbürgermeister bzw. der Eigenbetrieb JenaKultur wirkt an der Beratung der Akteure sowie der Verteilung der von Bund und Land zur Verfügung gestellten Hilfen nach Möglichkeit aktiv mit.

e) Geprüft wird die Möglichkeit eines eigenen kommunalen Hilfsprogramms auf Grundlage nicht benötigter Fördermittel.

002:

Unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen wird eine schrittweise Wiederaufnahme der pädagogischen Arbeit in allen kulturellen Bildungsbereichen ermöglicht.

Begründung:

Zu 001:

Die Schließung aller kulturellen Einrichtungen der Stadt Jena sowie der Abbruch nahezu aller kulturellen Projekte hat das kulturelle Leben zum Erliegen gebracht. Es besteht die Gefahr, dass ein großer Teil der damit verbundenen Initiativen und Angebote nach der Corona-Krise trotz der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld nicht mehr vorhanden sein werden. Dafür sind weder finanzielle Spielräume noch Reserven bei den meisten

Akteuren vorhanden. Um diese Situation zu mildern, sollte in den Fällen, wo Förderung als Fehlbetragsförderung ausgereicht wird, diese in eine Festbetragsförderung umgewandelt werden. Die so umgewidmeten Mittel können für die Aufstockung der im 20/0409-BV Seite: 2 von 3

Kulturbereich prekär Beschäftigungen im Kurzarbeiterfall und dann auch für die Wiederingangsetzung des jeweiligen Kulturbetriebs 2020 und 2021 genutzt werden. 
Grundlage für solch eine Regelung ist die von Jenakultur vorgenommene Abfrage der Kulturvereine und Initiativen, die eine Förderung von der Stadt Jena in 2020 erhalten und die von der Corona-Krise betroffen sind. Durch diese Umwidmung entstehen keine Mehrkosten für die Stadt, da die Mittel schon ausgereicht sind und im Wirtschaftsplan 2020 beschlossen wurden.
Genauso wie JenaKultur brechen den Kulturvereinen und anderen freien Trägern Einnahmen weg. Kurzarbeitergeld und finanzielle Förderung können nicht gewährleisten, dass anstehende Mieten für kulturell genutzte Räume gezahlt werden können. Deshalb benötigen diese Vereine und u.a. freie Träger schnell greifende Maßnahmen, die ihr Überleben unterstützen. Dazu kann beitragen, die Zahlung der Kaltmiete für einen kurzen Zeitraum auszusetzen bzw. zu übernehmen. Grundlage ist die von JenaKultur vorgenommene Abfrage.

Zu 002:

Die Bildungseinrichtungen von JenaKultur sowie die kulturellen Vereine und Einrichtungen bieten nicht nur Konzerte und Veranstaltungen an, sondern decken darüber hinaus einen Großteil der kulturellen Bildung ab. Um einige Beispiele zu nennen, die Musik-und Kunstschule, die Volkshochschule, die künstlerische Abendschule, Brassband „Blechklang“. Sie geben Unterricht in verschiedenen musikalischen Bereichen, in der Kunst, im darstellenden Spiel, im Tanz u.a. und generieren damit nicht unerhebliche Einnahmen. Daher muss bei der schrittweisen Lockerung von Beschränklungen im Dienstleistungsbereich auch dieser Bereich der kulturellen Bildung einbezogen werden.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

 

Aufstockung der Mittel des Fonds für Politische Bildung (Oktober 2017)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Mittel für den „Fonds für politische Bildung und Projektarbeit gegen
Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Intoleranz“
werden ab 2018 auf 15.000 € aufgestockt.

Begründung:
Im Januar 2007 hatte die Fraktion DIE LINKE.PDS dem Jenaer Stadtrat die
Einrichtung eines "Fonds für politische Bildung und Projektarbeit gegen
Rechtsradikalismus" vorgeschlagen.
Dieser war dann als „Fonds für politische Bildung und Projektarbeit gegen
Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Intoleranz“ im Juni
2007 durch Beschluss des Stadtrates eingerichtet worden.
Zur Begründung hieß es in den dazu erarbeiteten Vergabekriterien: „Durch den
Fonds können Projekte und Maßnahmen der politischen und interkulturellen Bildung
gefördert werden, die der Initiierung demokratischen Handelns sowie der
Anerkennung und dem Verständnis der Heterogenität des Menschen in Ethnie, Alter,
Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Religion, Lebensstil und sozialem
Status dienen. Die Projekte sollen sich in einen kontinuierlichen politischen
Bildungsprozess in der Kommune einordnen.“
2007 standen 15.000 Euro zur Verfügung, in den Jahren darauf 30.000 €. Die Mittel
wurden über den Jugendhilfeausschuss (für Projekte mit Kindern und Jugendlichen
20.000 €) sowie den Kulturausschuss (10.000 €) ausgereicht. So konnten zahlreiche
Projekte realisiert werden, so die Flutlichtfestivals der Hintertorperspektive, Projekte
des Thüraz und andere mehr.
Im Laufe der Jahre wurden die Mittel gekürzt und im Bereich der Jugendarbeit
gestrichen. Ursache dafür war die Einführung des Programms Lokale Partnerschaft
und Demokratie“, in dem auch Mittel für politische Bildung vorgesehen sind. Im Jahr
2017 standen nur noch 3.500 € zur Verfügung, so dass mit den verbliebenen Mitteln
lediglich ein Projekt gefördert werden konnte.
Die Entwicklungen der jüngsten Zeit haben deutlich gemacht, dass Aufklärung und
politische Bildung dringend notwendig sind. So wird das auf Initiative des Thüraz
erarbeitete Projekt zur gemeinsamen inhaltlichen Gestaltung des 9. November mit
Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Jedoch ist es unbedingt notwendig, für
weitere Projekte eine stabile finanzielle Basis zu schaffen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Aufhebung der Begrenzung des Zuschusses für JenaKultur (Mai 2016)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Beschlusses Nr. 14/0236-BV „Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Jena“ wird im Punkt 003 aufgehoben. Die Diskussion um die Zuschussvereinbarung
2017 – 2020 mit JenaKultur erfolgt ohne eine festgelegte Höhe des Zuschusses.

Begründung:
Der Beschluss zum Haushalt 2015/ 2016 lautet im Punkt 003: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 31.03.2016 dem Stadtrat den Entwurf einer Zuschussvereinbarung für 2017 bis 2020 mit dem Eigenbetrieb JenaKultur vorzulegen, in der der Zuschuss aus dem Kernhaushalt auf maximal den derzeitigen Wert von 15,2 Mio. € jährlich begrenzt wird.“ Vorgelegt wurde im März 2016 eine Berichtsvorlage, in der für die kommenden vier Jahre eine Zuschusshöhe von 17,1 Millionen € ermittelt wurde.
Im Bericht wird darauf verwiesen, dass die Begrenzung des Zuschusses auf 15 Mio. €
„strukturelle Einschnitte wie die Schließung von Einrichtungen, betriebsbedingte Kündigungen oder/ und eine deutliche Herabsenkung der Kulturförderquote bzw. der gesamten Angebotsqualität unumgänglich“ macht.
In der Sitzung des Werkausschusses von JenaKultur am 4. April 2016 wurden detailliert Zahlen für die Einrichtungen und Bereiche des Eigenbetriebes vorgelegt. Hier zeigte die Diskussion deutlich, dass JenaKultur den errechneten Zuschuss benötigt, um zumindest in der bisherigen Weise arbeiten zu können. Notwendige Entwicklungen und mögliche Innovationen sind hier noch nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie anstehende Änderungen infolge der geplanten Sanierung des Volkshauses.
Die Ausgaben für Kultur – auch wenn es sich um freiwillige Leistungen handelt – können nicht losgelöst von den übrigen Ausgaben des Haushalt behandelt und im Vorfeld der Haushaltsdiskussion festgelegt werden.

Die Aufhebung des Beschlusses bedeutet nicht, dass der Zuschuss 17,1 Millionen € - wie in der Berichtsvorlage ermittelt - betragen muss. Jedoch sollte die Diskussion um mögliche Einsparungen nicht von einem festgelegten Betrag beherrscht werden.

Die Vorlage wurde in den Ausschüsse verwiesen und nicht wieder eingebracht, da die Verwaltung selbst dem Eigenbetrieb einen höheren Zuschussbedarf zuerkannt hat.


Schüler_innenbeförderungsleistungen 2016 (März 2016)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Beschluss 14/0234 BV zur Schülerbeförderung wird aufgehoben.

002 Die freiwilligen Schülerbeförderungsleistungen (in Erweiterung der gesetzlichen
Leistungen) zur Wahlschule definieren sich ab dem Schuljahr 2016/17 wie folgt:

• Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 mit einer Schulweglänge ab 2 km
• Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 mit einem Schulweglänge ab 3 km

sowie laut nachfolgender Systematik:

Zielgruppe                                                                          Zuschuss
Schüler_innen mit JenaBonus                                                 100%
ab 4 kindergeldberechtigte Kinder des/ der Antragstellers/in :      50%
3 kindergeldberechtigte Kinder des/ der Antragstellers/in :          40%
1 oder 2 kindergeldberechtigte Kinder des/ der Antragstellers/in : 30%
Schüler ab Klasse 11:
Schüler mit JenaBonus :                                                       100%
Restliche Schüler :                                                                50%

Begründung:
Die in Jena mögliche Schulwahlfreiheit der Eltern sollte nicht durch finanzielle Hürden erschwert werden. Deshalb werden die Regelungen der Schülerbeförderungsleistungen, die vor 2014 bestanden haben, wieder eingeführt.

Die Vorlage wurde abgelehnt.

Kürzungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit rückgängig machen (Mai 2015)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der am 17.12.2014 im Zuge des Haushaltsplanes der Stadt Jena gefasste
Beschluss zur Budgetierung des Jugendförderplanes der Stadt Jena auf
2,65 Millionen € (inklusive Landesmittel) betreffend den Teilplan 11, Jugend und
Familie, Dezernat 4, Haushaltsstellen 36.2.1.0000 - außerschulische Jugendbildung, 36.2.5.0000 - sonstige Jugendarbeit und 36.3.1.1000 – Jugendsozialarbeit, wird aufgehoben.

002 Für den Jugendförderplan 2016 werden zusätzlich Mittel in Höhe von
257.772,00 € in den Haushalt der Stadt Jena eingestellt. (inklusive erhöhte
Betriebs- und Mietkosten sowie Anpassung Schulsozialarbeit aufgrund
gestiegener Schülerzahlen)

003 Erhöhte Zuweisungen aus Landesmitteln betreffend das Landesprogramm
Schulsozialarbeit sowie aus der Richtlinie "örtliche Jugendförderung" (Jugendpauschale) für die Stadt Jena werden zusätzlich in den Jugendförderplan der Stadt Jena eingestellt.

Begründung:
Die im Dezember im Zuge des Haushaltsbeschlusses der Stadt Jena stattgefundene Kürzung betreffend den Jugendförderplan 2016 (Reduzierung auf 2,65 Millionen Euro) ist zurückzunehmen und zusätzliche Mittel in den Haushalt einzustellen.
Der kommunale Zuschuss im Bereich Jugendförderplan ist seit dem Jahr 2010 trotz gestiegener und neuer Leistungen (bspw. Jugendinfo) gesunken. Zusätzliche Landesmittel durch das Programm Schulsozialarbeit ermöglichten den Ausbau der Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen der Stadt Jena.

Nach einer heftig geführten Diskussion wurde die Vorlage abgelehnt.

Sowohl die Sozialdaten als auch die Jugendstudie der Stadt Jena belegen die hohe Qualität der offenen Kinder- und Jugendarbeit und begründen die Notwendigkeit der breit aufgestellten Jugendhilfelandschaft. In den bisher stattgefundenen Sitzungen des Unterausschusses Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit sowie in den Sitzungen der AG Jugendarbeit zeigte sich, dass es keine fachliche und inhaltliche Begründung für die zu vollziehende Kürzung gibt und das die Umsetzung des Beschlusses tiefe Einschnitte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Jena hinterlassen würde. Die in den
letzten Jahren beschlossenen Rahmenrichtlinien (bspw. 3,0 VbE pro Jugendzentrum) sind zu halten und die Qualität der Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu stärken.

Fortführung Sprachförderung in Jenaer Kindertagesstätten (Dezember 2012)


Der Stadtrat beschließt:

001 Das Programm zur frühkindlichen Spracherziehung „Vielfalt ist unsere Stärke" wird uneingeschränkt 2013 fortgeführt

002 Die 0,5 VZB-Stelle zur Koordination wird aus haushalterischen Gründen ab 2013 im Stellenplan der Stadt Jena nicht gestrichen.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwisen, im März 2103 wieder aufgerufen und abgelehnt. Angenommen eine Vorlage des Jugenhilfeausschusses. Dies bedeutet, dass die Koordinatorenstelle erhalten bleibt, aber die Sprachförderung in drei Kindertagesstätten, die über das kommunale Programm gefördert werden, nicht forgesetzt wird. Es verblieben 11 Kita, die über ein Bundesprogramm gefördert wird.


Brandschutzunterricht an Jenaer Schulen (April 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in der Stadtverwaltung Jena eine Personalstelle zu schaffen, um den Brandschutzunterricht an Jenaer Schulen zu gewährleisten.

Der Finanzdezernet erklärte, dass mit dem Stadtfeuerwehrverband eine Vereinbarung geschlossen werden. Dieser soll eine 0,7 oder 1 VBe eingerichten und mit den entsprechenden finanziellen Mittel ausgestattet werden.
Die Vorlage wurde in den Finanzausschuss verwiesen. Sie wurde nicht wieder eingebracht, da der Unterricht gewährleistet war.


Erweiterung der Grundschule "Heinrich Heine" (Februar 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001 Die Grundschule „Heinrich Heine“ wird durch einen Anbau erweitert.

Begründung:

Der beschlossene Schulnetzplan beinhaltet die bauliche Erweiterung der Grundschule „Heinrich Heine“ Die Stadtverwaltung Jena bzw. KIJ favorisieren die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes. Die Schulelternvertretung spricht sich hingegen für einen Anbau aus.

Die Beschlussvorlage wurde nach längerer Diskussion abgelehnt.



Erhöhung des Zuschusses an JenaKultur (August 2010)

Der Stadtrat möge beschließen:

001  Der städtische Zuschuss an den Eigenbetrieb JenaKultur wird jährlich, beginnend im Jahr 2010, zweckgebunden um 190.000 € erhöht. Hierdurch wird die Finanzierung der Musik- und Kunstschule sichergestellt.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Musik- und Kunstschule Gespräche über eine Steigerung der Kostensätze für die Honorarkräfte zu führen und eine Erhöhung zu vereinbaren.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im Oktober über die Gesprächsergebnisse zu berichten.

Begründung:

Durch die aktuelle Zuweisung an JenaKultur kann das voraussichtliche Defizit der Musik- und Kunstschule nicht ausgeglichen werden. Zur Absicherung der Arbeit der Musik- und Kunstschule ist eine Erhöhung der Zuweisung notwendig, um eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren zu verhindern.
Bereits jetzt hat die Musik- und Kunstschule Jena die höchsten Gebühren in Thüringen. Eine weitere Erhöhung ist den Eltern nicht zuzumuten und könnte verhindern, dass Kinder musikalisch und künstlerisch gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses muss so bemessen sein, dass die Arbeit der Schule mittelfristig abgesichert ist.
Die Honorare der freien Mitarbeiter wurden seit 12 Jahren nicht erhöht. Obwohl sie die gleiche Arbeit leisten wie die fest angestellten Mitarbeiter, sind sie schlechter gestellt. Die Zuschusserhöhung soll so bemessen sein, dass der Spielraum entsteht, die Honorare anzuheben.

Die Vorlage wurde in die Aussschüsse verwiesen und im November 2010 abgelehnt. Die Gebühren wurden erhöht.

Ausbildung Langzeitarbeitsloser zu ErzieherInnen (Juni 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Land Thüringen für eine
Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausbildung von Erzieher/innen einzusetzen. Ziel sollte sein, dass Staatliche Berufsschulen eine berufliche Weiterbildung durchführen können und damit langzeitarbeitslosen Frauen und Männern eine Ausbildung in diesem Beruf ermöglicht wird.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit den in Thüringen ansässigen Bildungsträgern in freier Trägerschaft aufzunehmen, welche eine
Erzieher/innen-Ausbildung anbieten. Dabei sollen Möglichkeiten geprüft werden,
diese Ausbildung in Jena durchzuführen.

Begründung:
Zum 01. August 2010 tritt das neue Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG – in Kraft. Um dieses Gesetz umzusetzen, könnten und müssten in Jena mindestens 130 Erzieher/innen neu eingestellt werden. Schon jetzt ist es schwierig, freie Stellen mit Fachpersonal zu besetzen.
Gleichzeitig leben in der Stadt Jena erwerbslose Frauen und Männer, die als
Erzieher/in arbeiten möchten. Einige von ihnen waren im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereits in Kindertagesstätten tätig und haben ihre fachliche Kompetenz und persönliche Eignung unter Beweis gestellt.
Laut Angaben des Eigenbetriebes “jenarbeit” wären mindestens 30 langzeitarbeitslose Frauen und Männer geeignet, sich zu Erzieher/innen ausbilden zu lassen.
Erzieher/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, die Ausbildung ist deshalb nach dem Bafög-Gesetz förderfähig. Daher würden während der Ausbildung keine Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden. Eine Umschulung ist im Rahmen des SGB II jedoch möglich. Diese dürfen nur Schulen in freier Trägerschaft anbieten, keine Staatlichen berufsbildenden Schulen, wie die “Staatliche berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales” in Jena. Freie Träger, die Umschulungen anbieten, sind in Jena nicht ansässig.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen, jedoch nicht wieder eingereicht, da die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führten.