„Situation nach der Covid-Pandemie“ (Juni 2023)

Die Covid-19-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung haben im Leben der Menschen und in der städtischen Gesellschaft unverkennbar Spuren hinterlassen. Praktisch alle Teile des gesellschaftlichen Lebens und alle Teile der Bevölkerung waren und sind von diesen Veränderungen betroffen. Dennoch ist zu erkennen, dass verschiedene Personengruppen durch diese Prozesse vor sehr unterschiedliche Herausforderungen gestellt wurden und immer noch werden.
Nach dem Ende der Pandemie-Notlage entwickeln diese Veränderungen und Problemlagen zum Teil eine neue Dynamik. In manchen Bereichen sind Auf- oder Nachholprozesse zu beobachten, während an anderer Stelle bleibend grundsätzliche Veränderungen eingetreten sind und ein Zurück zum Vorstand vor der Pandemie auszuschließen ist.

Große Anfrage

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich im November 2023.

 

„Entlastung bei Beschäftigten der Stadtwerke“ (März 2023)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Die hohe Inflation schmälert den Wert der Einkommen aller derzeit erheblich. Dies trifft auch auf die Beschäftigten bei den Stadtwerken und ihren Tochtergesellschaften zu. Durch den Gesetzgeber ist die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen worden, in begrenztem Umfang zusätzlich zum Arbeitslohn Zahlungen als Prämien zum Ausgleich der Preissteigerungen an
Beschäftigte vorzunehmen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Davon
können auch die Stadtwerke Gebrauch machen und in eingen Städten geschieht dies bereits. Die Stadtwerke Erfurt haben beispielsweise eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 Euro an die Beschäftigten weitergegeben.

Daher frage ich:
1. Welche Pläne haben die Stadtwerke Jena und ihre Tochterunternehmen zur Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie oder anderer Ausgleichsleistungen jeweils für tariflich und nichttariflich Beschäftigte?
2. Welche Auffassung vertritt die Stadt Jena zur Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie oder anderer Ausgleichsleistungen durch die Stadtwerke und ihrer Tochterunternehmen?
3. Was unternehmen die Stadtwerke Jena zum gegenwärtigen Fachkräftemangel und vielen unbesetzten Planstellen, um die Motivation der Mitarbeiter*innen zu steigern und die Bindung an den Betrieb zu festigen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

 

Zur Diskussion um die Notwendigkeit einer Erhöhung der Taxitarife (Februar 2023)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:


Steigende Material-,Diesel- und Personalkosten ziehen auch im Taxigewerbe Entscheidungen zur Erhöhung der Preise für Taxifahrten in Jena und Thüringen nach sich. Dazu wurde Ende 2018/19 umfangreiche Expertise eingeholten, Nachgutachten erstellt, aber nach Auffassung der Verbände teilweise kontrovers zu diskutierende
Ergebnisse vorgelegt. Eine Anhörung im Vorfeld war nicht erfolgt. Die oben genannte Dieselkosten, der angehobene Mindestlohn und Personalfragen der letzten 2 Jahre konnten außerdem noch nicht/ ungenügend in die Preisstruktur einbezogen werden.
Dadurch entstanden eine Reihe von nicht geklärten Problemen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Spiegelt sich der neue Mindestlohn im Grundpreis ( 4,90 Euro) für Taxifahrten wieder, wenn ja, wie bildet er sich dort ab, wie erfolgte die Berechnung durch den Gutachter?
2. Wie entwickelte sich die Anzahl der zugelassenen Taxiunternehmen in den letzten 3 Jahren bzw. kann mit den vorliegenden Preisstrukturen der Bedienauftrag für die Stadt noch umfassend gesichert werden und welche Punkte sind noch strittig ge-
stellt in den Verhandlungen Stadt- Unternehmen? Wie wird deren einvernehmliche Klärung. angestrebt?

Die Antwort erfolgt schriftlich.

„Familienerholung in der Stadt Jena“ (Januar 2023)


Es fragte Lena Saniye Güngör

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen haben über das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen die Möglichkeit, Gelder für die regionale Familienförderung zu beantragen. Im Rahmen dessen können auch Angebote für Familienerholung für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Ist in der Stadt Jena eine Förderung für Familienerholung im Rahmen des Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben geplant?
a. Wenn ja, wie ist der aktuelle Umsetzungsstand, wie ist die Zusammenarbeit mit den Thüringer Familienferienstätten und wie werden die Familien über die Förderung von Angeboten von Familienerholung informiert?
b. Wenn nein, was sind die Gründe dafür und wie soll künftig sichergestellt werden, dass die anspruchsberechtigten Familien die Förderung von Angeboten zur Familienerholung nutzen können?
2. Hat die Stadt bereits in den Vorjahren Maßnahmen zur Familienerholung angeboten und gefördert? Wenn ja, wie viele Familien haben das Angebot in Anspruch genommen?
3. Wie viele Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Stadt Jena erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen nach der einschlägigen Förderrichtlinie für eine Förderung von Angeboten zur Familienerholung?

Aus der Antwort: Es gab im Jahr 2018 eine Bedarfserhebung statt. Diese bildete die Grundlage für die Planung. In diesem Jahr wird es eine neue Erhebung geben. Die Stadt verfügt über keine eigenen Familienerholungsstätten.
Eine individuelle Förderung der Erholung von Familien ist rechtlich nicht möglich. Träger können Bedarfe anmelden. Jena fördert Angebote in der Stadt muss aber keine externe Angebote bewerben, weist auf in ihren Publikationen darauf hin.
Das „Klex“ erhielt von der Stadt eine Förderung für die Erholung belasteter Familien. Aufgrund des Erfolgs wird das Projekt für 10 – 15 Familien auch 2023 gefördert.
Anspruchsberechtigt sind laut Richtlinie Familien, deren Nettoeinkommen das 1,5fache des Regelbedarfs nach dem SGB II nicht übersteigt.
Die Stadt hat keine Statistik über Familien, deren Einkommen den Regelbedarf übersteigt.
(Anmerkung: Unterstützungsbedarf haben auf jeden Fall die etwa 900 Familien, die laut Jahresbericht 2021 Leistungen vom Jobcenter bekommen.)

 

 

Umsetzung des Beschlusses Der Energiekrise kurzfristig begegnen“ (November 2022)


Es fragte Lena Saniye Güngör

Zur Bewältigung der aktuellen und erwartbaren Herausforderungen des übermäßigen Anstiegs der Energie- und Wärmekosten hat der Stadtrat im September den Beschluss „Der Energiekrise kurzfristig begegnen“ (22/1624-BV) gefasst. In diesem Beschluss wird der Oberbürgermeister beauftragt, zeitnah verschiedene Schritte zu unternehmen und darüber dem Stadtrat zu berichten.
Während zu einigen Punkten Ergebnisse deutlich erkennbar sind, gibt es bei anderen Punkten offenbar Defizite in der Umsetzung.

Daher frage ich:
1. Wann werden das Konzept zur Vermeidung von Strom-, Heizungs- und Wassersperren und zur Umsetzung der Energiesparverordnung des Bundes vorgelegt?
2. Wann findet die erste Sitzung des Runden Tisches „Energie“ statt und welche hemen stehen dort auf der Tagesordnung?
3. Mit welchen sozialen Dienstleistern und gemeinnützigen Organisationen wurde zuden steigenden Energiekosten bisher das Gespräch gesucht und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

Schriftliche Antwort

 

Stromsperrungen in Jena (November 2022)

Es fragte Dr. Gudurn Lukin:

Gegenwärtig sind Unternehmen, Vereine und Privathaushalte mit steigenden Energie-und Stromkosten konfrontiert. Bund, Land und die Stadt sind bemüht, hier Unterstützung zu ermöglichen. Trotzdem kann es zu Problemen kommen.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Ist der Stadt bekannt, ob es bereits in Jena zu Stromsperrungen gekommen ist, wenn ja, wie viel gab es und warum konnten keine Ratenzahlungen vereinbart werden?
2. Sind weitere Stromsperrungen vorgesehen und kann es dort zu sozialen Härten kommen?
3. Welche präventiven Schritte unternehmen Stadt und Stadtwerke, um weitere Abschaltungen zu verhindern?

Schriftliche Antwort

 

Umsetzung des Beschlusses zu Vergaberichtlinien (Oktober 2022)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Mit dem Beschluss 20/0328-BV wurde im Mai 2020 vom Stadtrat festgelegt, dass von der Stadt Jena bei Vergaben verschiedene soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden sollen. Eine Umsetzung erfolgte teilweise.
Bereits im Dezember 2021 wurde der Oberbürgermeister dazu aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses bei den Eigenbetrieben endlich voranzutreiben. Soweit aus der Anlage zum Bericht zur Beschlusskontrolle 1. Halbjahr 2022 ersichtlich ist, fand insbesondere eine Umsetzung bei den Eigenbetrieben bisher weiterhin nicht statt.

Daher frage ich:
1. Wie hoch war das jährliche Gesamtvergabevolumen der Stadt Jena aufgeschlüsselt nach Kernverwaltung sowie den einzelnen Eigenbetrieben Kommunale Immobilien Jena, Kommunalservice Jena und Kultur und Marketing Jena jeweils
in den letzten 4 Jahren?
2. Warum erfolgt bisher keine Umsetzung der Beschlussvorlage 20/0328-BV bei den Eigenbetrieben und wann ist damit zu rechnen?
3. Bei welchen Vergaben, die seit dem Mai 2021 in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben erfolgt sind, konnten die Kriterien der Beschlussvorlage 20/0328-BV bisher keine Anwendung finden und was waren die Gründe dafür?

Aus der Antwort: 

Die Umsetzung erfolgt in allen Eigenbetrieben. Dazu gibt es eine entsprechende Dienstanweisung. Die Vorgaben sind zum Beispiel in der Leistungsbeschreibung zu finden.
Es wird auch ein Umweltsiegel gefordert. Es wird jedes Mal die Aufteilung in Lose geprüft, um auch kleineneren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Arbeitnehmer müssen Tariflohn oder einen vergabespezifischen Mindestlohn erhalten.
Die Antwort auf die dritte Frage ist im Zusammenhang mit einer kleinen Anfrage nicht zu leisten. Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an öffentlichen Aufträge gesunken ist, sogar ist mitunter kein Wettbewerb möglich.

 

Preiserhöhungen beim Schulessen / Teilnahme an der Schulspeisung (Oktober 2022)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

Laut einer Recherche des MDR (19.9.22) sind nicht nur thüringenweit die Preise für das Schulessen sehr unterschiedlich, sondern auch aufgrund höherer Lebensmittelpreise teilweise größere Erhöhungen vorgesehen. Gleichzeitig werden sinkende
Teilnehmendezahlen registriert.

Ich frage an:
1. Wie stellt sich die Situation in Jena dar?
- Anzahl der Teilnehmenden an der Schulspeisung in den letzen 3 Jahren in Jena,
gegliedert nach Grundschulen, weiterführende Schulen: Gesamt-Gemeinschaftsschulen,
Gymnasien, Förderschulbereich und Berufsschulen
- Größe der avisierten Preiserhöhung
- Welche hauptsächlichen Kritikpunkte gab es in den letzten 2 Jahren zum Schulessen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

 

Stromsperrungen in Jena (Juli 2022)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur ist die Zahl der Stromsperrungen 2020 um etwa 20% gesunken, auch weil Stromanbieter aufgrund der Corona-Pandemie auf Sperrungen verzichteten, und lag bundesweit bei ca. 230.000.
Durch die zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen sollte zudem die Situation der Betroffenen verbessert werden.
Die Anfrage richtet sich auf die Situation in Jena.

1. Wie oft wurden in den Jahren 2020, 2021 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2022 durch die Stadtwerke Stromsperrungen verhängt?
2. Auf der Internetseite der Stadt Jena gibt es auf der Seite der Schuldnerberatung einen aussagekräftigen Podcast zum Thema Verhinderung von Stromsperrungen. Existiert dieser auch in Text- bzw. Papierform und wie werden die Informationen verbreitet?
3. Welche Vereine / freien Träger in der Stadt bieten Beratung und Hilfe zum Thema an und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Stadt?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Preisentwicklung beim Schulessen (Juni 2022)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

An den Jenaer Schulen besteht die Möglichkeit, dass Schüler*innen an einer Mittagspausenversorgung teilnehmen. Dabei gibt es an unterschiedlichen Schulen unterschiedliche Anbieter dieser Versorgung. Die rapide Steigerung der Preise, die im
Moment zu verzeichnen sind, zeigt sich auch bei den Lebensmitteln. Eine Weitergabe der Preiserhöhung bei den Anbietern der Mittagspausenversorgung ist daher wahrscheinlich und droht unter Umständen, für manche Schüler*innen unbezahlbar zu
werden.
Ich frage daher:
1. Wie haben sich die Preise für die Mahlzeiten bei den verschiedenen Anbietern der Mittagspausenversorgung seit 2018 entwickelt?
2. Welche Preisspanne gibt es zwischen den verschiedenen Anbietern der     Mittagspausenversorgung?
3. Wie erfolgt das Auswahlverfahren des Anbieters der Mittagspausenversorgung – insbesondere, wenn zwei Schulen im selben Gebäude untergebracht sind?

Schriftliche Antwort
 

Zuschüsse für das Schulessen (Juni 2022)


Es fragte Jens Thomas:

Schüler*innen, die eine Jenaer Schule besuchen, haben die Möglichkeit an der dortigen Mittagspausenversorgung teilzunehmen und eine warme Mahlzeit zu erhalten. Für viele von Armut bedrohte Schüler*innen ist die Mahlzeit in der Schule ein entscheidender Bestandteil der täglichen Versorgung. Preissteigerungen hier wirken sich besonders hart
für die Betroffenen aus.

Ich frage deshalb:
1. Wie viele Schüler*innen nehmen derzeit regelmäßig die Mittagspausenversorgung in den Jenaer Schulen in Anspruch?
2. Welche Möglichkeiten gibt es für Schüler*innen, Zuschüsse oder  Ermäßigungen für die Kosten der Mittagspausenversorgung zu erhalten?
3. Wie viele Schüler*innen nehmen Zuschüsse oder Ermäßigungen für diese Kosten in Anspruch und wie hat sich diese Zahl seit 2018 entwickelt?

Schriftliche Antwort

 

Zum Internetzugang für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft „An der Weidigsmühle“ (Februar 2022)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Ende Dezember wurde die Gemeinschaftsunterkunft "An der Weidigsmühle" bezogen. Mit Bezug informierte die Verwaltung darüber, dass noch kein Internetzugang besteht, aber baldmöglichst ein externer Anbieter damit beauftragt wird.

Ich frage Sie an:

Wann wird den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft ein Internetzugang zur Verfügung stehen und wieviel wird er jeweils kosten?

Ist ein ggf. personalisierter Zugang vorgesehen, wenn ja, ist der nach dem Wegfall der Störerhaftung noch rechtlich erforderlich?

Die Antwort erfolgt schriftlich.

 

Umsetzung der Jenaer Vergaberichtlinie (Februar 2022)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Angelehnt an das im Thüringer Landtag am 5.7.2019 beschlossene Vergabegesetz, wurde auch für die Stadt Jena eine kommunale Vergaberichtlinie beschlossen, um gewisse Standards in den Prozessen der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen festzusetzen. Eine erste Beschlussvorlage aus dem Jahr 2015 blieb ergebnislos, eine weitere wurde im Mai letzten Jahres eingereicht.

Zu den Kriterien gehören unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Personen und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz oder anderer ökologischer Ziele sowie ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits die Betreuung der Umsetzung zugesagt. Bisher wurde jedoch noch kein Entwurf der Vergaberichtlinie von Seiten der Stadtverwaltung veröffentlich oder andere Schritte unternommen, um die Richtlinie zu implementieren.

Die Stadt Jena hat als erste Thüringer Kommune eine eigene Vergaberichtlinie beschlossen. Es wäre bedauernswert diese Vorreiterposition durch lange Bearbeitungsprozesse zu verlieren.

Daher frage ich:

1. Was ist der aktuelle Stand der Ausarbeitung der Jenaer Vergaberichtlinie und ab wann tritt sie in Kraft?

2. Welche Vorkehrungen trifft die Stadt, um die Einhaltungen der beschlossenen Kriterien zu gewährleisten und diese auch in Zukunft zu kontrollieren?

3. Inwiefern wird die Vergaberichtlinie auch bei den Eigenbetrieben angewandt?

Die Antwort erfolgt schriftlich.

 

Zu den Auswirkungen der steigenden Energiepreise (Januar 2022)


Es fragte Ralph Lenkert:

In den letzten Monaten sind die Preise für Strom und Gas stark gestiegen.

Ich frage Sie deshalb an:

1.) Welche Auswirkungen hat dies für den Haushalt der Stadt Jena bzw. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe?

2.) Welche sozialen Auswirkungen erwarten bzw. befürchten Sie?

Schriftliche Antwort - Antwort auf Nachfrage

Zur Arbeit der Rettungsleitstelle (November 2021)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Die Rettungsleitstelle leistet einen wichtigen Beitrag in unserem Gemeinwesen und den Mitarbeitern gebührt Dank für das täglich geleistete Engagement.
Nach dem Zusammenschluss der Leitstellen Jena und Saalfeld-Rudolstadt gab es zu Beginn technische Störungen und damit einhergehende Verzögerungen bei der Disponierung von Einsätzen bei potentieller Bedrohung von Menschenleben. Erinnert sei hierzu an die damalige ausführliche mediale Berichterstattung.
In den letzten Jahren scheinen regelmäßig Rettungsfahrzeuge aus den Nachbarkreisen in unserem Stadtgebiet im Einsatz zu sein. Zum Beispiel der Notarztwagen aus Stadtroda in Lobeda.

Ich frage deshalb an:

1. Wie ist der aktuelle Stand in der Leitstelle, sind personelle oder technische Probleme bekannt?
2. Können die Hilfsfristen, insbesondere in unseren ländlichen Ortsteilen, eingehalten werden?
3. Ist die Vorhaltung an Rettungsmitteln aktuell ausreichend und bedarfsgerecht oder ist hier eine notwendige Nachbesserung erforderlich?

Aus der Antwort:

1) Die Leitstelle arbeitet stabil. Der regulärer Dienstbetrieb ist gewährleistet. Die Umstellung der Leitstelle stellte ein komplexes Projekt mit vielen technischen und strukturellen Änderungen dar. Aufgrund der aufgetretenen Probleme wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, so die Verstärkung der technischen Betreuung und die Aufstockung des Personals. 2) Die Fristen werden sowohl in der Stadt als auch in den ländlichen Gebieten (Landkreis Saale-Rudolstadt) eingehalten.
3) Derzeit wird an einer Überarbeitung des Rettungsdienstbereichsplans gearbeitet. Derzeit werden aufgrund der abgestuften Dringlichkeit von Notfalleinsätzen regelmäßig Einsätze externer Rettungsmitteln gefahren.

Kündigung der Seniorenbegegnungsstätte der Volkssolidarität in Winzerla (Juli 2021)


Es fragte Ralph Lenkert:

Seit 1995 betreibt die Volkssolidarität im Gebäude Anna-Simsen-Str. 1 in Jena-Winzerla eine Seniorenbegegnungsstätte. Nun wurde durch den Vermieter Jenawohnen GmbH die Kündigung der Räumlichkeiten zum 31.03.2022 ausgesprochen, was mit Verlangen des   Eigentümers KIJ begründet wird.

Ich frage Sie deshalb an:

1. Wann und warum soll die Kündigung den bisherigen Mietern ausgesprochen werden, welche Mieter sind betroffen?

2. Welchem Verwendungszweck soll das Gebäude zugeführt werden, ist ein Verkauf oder die Verpachtung geplant?

3. Beabsichtigt die Stadt Jena den Erhalt der Seniorenbegegnungsstätte der Volkssolidarität zu unterstützen bzw. welche alternativen Räumlichkeiten können der   Volkssolidarität in Jena-Winzerla zur Verfügung gestellt werden?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

 

Infektionsgeschehen in Jenas Stadtteilen (Mai 2021)


Es fragte Lena Saniye Güngör

Eine Studie des RKI hat aufgezeigt, dass seit der zweiten Infektionswelle Menschen in prekären  Lebensverhältnissen stärker von dem Coronavirus betroffen sind. Dieser Zusammenhang wird besonders deutlich in Köln. Dort werden die Inzidenzwerte von einzelnen Stadtteilen spezifisch ausgewiesen. Während einige Stadtteile eine Inzidenz von bis zu 700 aufweisen, sind andere fast nicht betroffen. Die hohen Inzidenzen lassen sich u.a. auf beengte familiäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse in sozioökonomisch schwächeren Stadtteilen zurückführen. Die Stadt Köln hat nun erfolgreich ein „Schwerpunktimpfen“ in den am stärksten betroffenen Bezirken begonnen. Auch der Berliner Senat kündigte diese Woche an, Schwerpunktimpfungen in sozialen Brennpunkten durchzuführen. In Jena leben die Menschen ebenfalls in grundlegend verschiedenen Verhältnissen und sind dadurch der Pandemie in verschiedener Weise ausgesetzt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Gibt es entsprechende Daten über verschiedene Inzidenzen und Infektionslagen in den Jenaer Stadtteilen und wird eine Auswertung dieser Daten durchgeführt? Falls nein, warum werden diese Daten nicht erhoben bzw. nicht ausgewertet?
2. Plant die Stadt Jena Maßnahmen für Bürger*innen in sozioökonomisch benachteiligten Stadtteilen?

Aus der Antwort:

Zu 1. Ja, die Daten gibt es und sie werden auch ausgewertet. Gehäufte Infektionen gab es in den einzelnen Stadtteilen jedoch nur bei Ausbruchsgeschehen wie etwa in Pflegeheimen. Sonst verteilten sich die Infektionen über die gesamte Stadt.

Zu 2. In Jena gibt es keine benachteiligten Stadtteile wie etwa in verschiedenen Großstädten. Es keine mobile Impfteams, weil die Impfkonzeption des Landes Thüringen nur eine Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung vorsieht.
Es gab einen Bedarf zu Beginn der Impfkampagne, da über 80jährige, die zu Hause betreut werden, nur schwer zu den Impfzentren kamen.

Aktive Unterstützung - Jena wird zum Sicheren Hafen (April 2021)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Seit dem 5.03.2021 wird in Jena eine Dauermahnwache auf der Johannisstraße durchgeführt, um auf die unmenschliche Situation der geflüchteten Menschen an den europäischen Außengrenzen aufmerksam zu machen. Die Situation in den Lagern ist noch immer prekär, nicht nur auf den griechischen Inseln.
Die Seebrücke Jena hat dann am 07.04.2021 einen offenen Brief an den Oberbürgermeister versendet. Nicht nur deshalb haben sich Städte überall zu Sicheren Häfen erklärt, um selbst aktiv werden und Unterstützung leisten zu können.

Jena zählt mit dem Stadtratsbeschluss (19/2244-BV) vom 10.04.2019 offiziell als „Sicherer Hafen“ und auch Thüringen hat mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm Bereitschaft signalisiert, mehr als die zugewiesenen Menschen aufzunehmen.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Welche Kommunikation ist mit der Initiative Seebrücke Jena erfolgt?
2. Welche Schritte der Umsetzung des Beschlusses 19/2244-BV hat die Stadt Jena vollzogen bzw. welche sind geplant?
3. Werden Sie die aktuell laufende Petition „Aufnahmeprogramm durchsetzen - Klage gegen das BMI jetzt!“

(https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/2088?fbclid=IwAR1f4AzVYwBQ1-tnIQ1RaYLgM1b4ojr91DSlwY4d2QWIoVpwka7u_MbbyQ8)

im Namen der Stadt Jena unterzeichnen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Fahrpreisermäßigung JenaBonus (April 2021)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Streichung der Fahrpreisermäßigung für erwachsene Jena-Bonus-Berechtigte wurde im Haushalt 2021/2022 nicht umgesetzt. Daher sollte es weiterhin – und auch rückwirkend zum Beginn des Jahres 2021 – möglich sein, ermäßigte Monatskarten bzw. Einzelfahrscheine zu erwerben. Meine Nachfrage beim Jenaer Nahverkehr ergab jedoch, dass dieser über die neue Situation nicht informiert ist.

Meine Frage: Wie wird sichergestellt, dass JenaBonus-Inhaber*innen ihre zum regulären Preis gekauften Einzelfahrscheine umtauschen können bzw. ihren der zu viel gezahlte Betrag erstattet wird?

 

Zum Ermessensspielraum der Stadt bei steigenden Corona-Fallzahlen (März 2021)


Es fragte Jens Thomas:

Mit den anhaltend hohen Inzidenz-Zahlen in Thüringen hat die Landesregierung den Kommunen einen erweiterten Ermessensspielraum hinsichtlich der Schließung von Bildungseinrichtungen eingeräumt. Die Jenaer 7-Tage-Inzidenz liegt im Thüringer Vergleich noch am unteren Ende der Skala, trotzdem steigen die Fallzahlen im bundesweiten Trend an.

Deshalb frage ich Sie an:

1. Auf Grundlage welcher Kriterien wird die Stadt Jena ggf. über eine erneute Schließung von Kindergärten und Schulen entscheiden?
2. Welche Maßnahmen könnte die Stadt vorher anordnen oder ergreifen, wann wäre eine solche Schließung nicht vermeidbar?
3. Würden Schließungen generell für das gesamte Stadtgebiet oder abhängig von einzelnen Einrichtungen, Unterrichtsformen, Klassenstufen, Hygienekonzepten bzw. Testungen erfolgen?

Schriftliche Antwort

 

Ausgabe von medizinischen und FFP2 – Masken (Februar 2021)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Am 22.01.2021 verkündete die Stadt, dass bis Ende Februar kostenlos drei FFP2 – Masken und 10 medizinische Masken an – wie es in der Mitteilung heißt – „einkommensschwache Personen“ verteilt werden. Als Voraussetzung wird eine JenaBonus-Karte verlangt. Diese kann derzeit formlos beim Bürgerservice beantragt werden. Die Nachweise wie Leistungsbescheide müssen allerdings eingescannt geschickt werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Menschen über einen Scanner verfügen bzw. aus diesem Grund eine Beratungsstelle oder ähnliches aufsuchen, die einen Scanner besitzt, um so an eine JenaBonus-Karte zu gelangen. Daher haben längst nicht alle anspruchsberechtigte Personen einen JenaBonus. Diese gehen bei der Verteilung der Masken leer aus, obwohl die Stadt doch niemanden ausschließen möchte.

Daher meine Frage:

Warum besteht die Stadt auf der Vorlage einer JenaBonus-Karte, wenn bekannt ist, dass nicht alle Personen diese beantragt haben und der Anspruch auch mithilfe eines Bescheids nachgewiesen werden kann?

Aus der Antwort: Für die Verteilung der Masken wurde nach eine möglichst einfachen Lösung gesucht. Das war die JenaBonus-Karte. Die Vorlage von Bescheiden ist aus Gründen des Datenschutzes keine geeignete Möglichkeit. Inzwischen wurden die Masken an Beratungsstellen und begegnungsstätte verteilt. Diese haben angeboten, den Personen bei der Antragstellung des
JenaBonus zu helfen, die Bescheide einzuscannen und diese an den Bürgerservice zu schicken oder zu faxen. Die Nachfrage, warum dann – wenn die Mitarbeitenden die Bescheide sehen – nicht auch die Masken auf dieser Grundlage verteilen können, wurde dahingehend beantwortet, dass die JenaBonusKarte doch für viele Gelegenheiten genutzt werden können

 

Zu Möglichkeiten der Unterstützung gewerblicher Mieter der Stadt und städtischer Unternehmen in der Corona-Pandemie (Febraur 2021)


Es fragte Jens Thomas:

Stadt Jena und Stadtwerke Jena sind über ihre Eigenbetriebe bzw. Unternehmensbeteiligungen auch gewerbliche Vermieter. Sowohl im ersten als auch im zweiten Lockdown mussten Gewerbetreibende ihre Geschäfte oder Restaurants schließen oder im Falle von Gesundheitseinrichtungen zumindest Umsatzverluste hinnehmen. Da sich dies über Monate hinweg als zunehmend existenzbedrohend erweist, stellt sich die Frage, wie die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen kann.

Ich frage Sie deshalb an:

Gab oder gibt es Anträge an die Stadt, städtische Eigenbetriebe, die Stadtwerke Jena bzw. ihre Beteiligungen, gewerblichen Mietern aufgrund der Corona-Pandemie die Miete zu stunden, zu erlassen oder anderweitig zu unterstützen, wenn ja wie viele und wie wurde diesen abgeholfen?

Aus der Antwort: KMJ hat gewerbliche Vermietungen nur bei einzelnen Veranstaltungen. Bei Ausfall der Veranstaltungen wurde in hohem Maße Kulanz gezeigt.
KSJ berichtet von 2 gewerbliche Mietern, denen die Miete für 3 bzw. 6 Monate erlassen wurde.
KIJ hat 81 gewerbliche Mieter. 9 Mieter (11%) haben einen Antrag auf Erlass bzw. Stundung gestellt. Die Mieter mussten nachweisen, dass sich sich um Förderung bemüht haben, die Anträge abgelehnt wurden oder trotz Gewährung Hilfe notwendig ist. Aus diesem Grund wurden keine Anträge auf auf Erlass gestellt, wohl aber auf Stundung. KIJ teilt mit, dass insgesamt keine besonderen Mietrückstände zu verzeichnen sind.
Die Wirtschaftsförderung vermietet selbst nicht, war aber beratend tätig.
Jenawohnen hat 200 gewerbliche Mieter . Es ergibt sich ein differenziertes Bild: einige Vermietern verzechnen finanzielle Einbußen andere nicht. Es gab das Angebot zu Gesprächen, das von 15% der Mieter angenommen wurden. Bis auf eine Ausnahme konnten individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Prämissen für die Erstellung des „schlüssigen Konzepts“ (Januar 2021)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Im Februar 2020 wurde im Stadtrat der Beschluss 20/0298-BV „Kosten der Unterkunft - schlüssiges Konzept der Angemessenheit“ gefasst. Aufgrund der Diskussionen im Sozialausschuss und im Werkausschuss jenarbeit wurde die Vorlage durch folgenden Punkt ergänzt: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld der Erstellung des schlüssigen Konzeptes im Folgezeitraum 2022, mit dem Ausschuss rechtzeitig Rücksprache zu den zu prüfenden Prämissen zu halten.“
Bei diesen Prämissen ging es vor allem um die tatsächliche Größe von Ein- und Zwei-Raum-Wohnungen, die bei Festlegung der angemessenen Kosten nicht ausreichend berücksichtigt worden war.
Bei der Diskussion im Werkausschuss jenarbeit im November 2020 stellte sich heraus, dass dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Problematik nicht bekannt war.

Meine Frage:
Wann erfolgt die Ausschreibung für den kommenden Mietspiegel? Wie werden die Größen von 1-und 2-Raum-Wohnungen in den Großraumwohngebieten ermittelt, damit valide Daten für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft zur Verfügung stehen?

Antwort

Umsetzung des Beschlusses „Maßnahmen zur Unterstützung und Sicherung der Kultur in Jena“ (Dezember 2020)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Am 27.05.2020 wurde die Vorlage „Maßnahmen zur Unterstützung und Sicherung der Kultur in Jena“ (20/0409-BV) beschlossen. Darin ist unter anderem festgelegt, dass „Kaltmieten undPachten für kulturell genutzte Immobilien und Räume, die der städtische Eigenbetrieb KIJ freien Trägern zur Verfügung stellt, in begründeten Fällen auf Antrag für die Dauer von bis zueinem halben Jahr erlassen“ werden.

Ich frage an:

1.Wie viele Anfragen (mündlich oder schriftlich) von welchen Vereinen bzw. freien Trägern hat KIJ erhalten?
2.Welche Vereine, freie Träger etc. haben Anträge gestellt und wie ist der Bearbeitungsstand?
3.Wer ist der Ansprechpartner bei KIJ?

Schriftliche Antwort
 

 

Zur Neuausrichtung und Umstrukturierung der Führungsebene bei den Stadtwerken (Dezember 2020)

Es fragte Dr. Gudrun Lukin

 

Der Presse konnte man entnehmen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Jena sich mit den jetzigen Geschäftsführern auf eine Auflösung der Verträge verständigt hat und beabsichtigt, eine Interimslösung für die Nachbesetzung anzustreben. Vorschläge dazu sollen von ihm und Bürgermeister Gerlitz entwickelt worden sein. Darüber hinaus wird eineNeuausrichtung und Umstrukturierung der Führungsebene vorbereitet.Die Stadtwerke sind ein wichtiges Unternehmen der Stadt mit kommunaler Beteiligung. Deshalb frage ich an:1. Warum wurden der Stadtrat nicht rechtzeitig informiert und in die Diskussion einbezogen, bzw. wie erfolgte die Verständigung mit den Gesellschaftern ?2. Warum werden Personalfragen und Neuausrichtung öffentlich diskutiert, bevor sie in den Gremien der Stadt und des Unternehmens bekanntgegeben und beraten werden?3. Warum wird eine Interimslösung für 2 Jahre bei der Stellenbesetzung angestrebt und keine Ausschreibung vorgenommen, zumal eine Neuorientierung angesagt wurde und noch genügend Zeit für eine Suche nach Nachfolgern über eine bundesweite Ausschreibung zur Verfügung steht.Über eine zeitnahe schriftliche Beantwortung würde ich mich freuen.

 

Kostenentschädigung der Jenaer Tagesmütter im April 2020 (Oktober 2020)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Ist es richtig, dass der Freistaat Thüringen an die Stadt Jena, nach § 23 in Verbindung mit dem § 10 des Kindertagesstättengesetzes in aktueller Fassung, die Landeszuweisungen nicht gekürzt und überwiesen hat?
Wenn ja, wie ist dann zu erklären, dass die Tagesmütter und -väter für April 2020, mit der Begründung der Allgemeinverfügung durch die Stadt Jena, keine Kostenentschädigung erhalten haben?

Haben alle anderen Betreuungsbereiche die ungekürzten Zahlungen der Stadt Jena erhalten?

Aus der Antwort:
Ja, aber die Zuweisungen des Landes insgesamt sind nicht kostendeckend, so dass die Stadt selbst Mittel zur Verfügung stellen muss.
Im April wurde weniger Geld gezahlt, da keine oder nur eine Notbetreuung möglich war.
Andere Bereiche wurden nicht gekürzt. Die Tagesmütter und -väter befinden sich jedoch nicht in einem Angestelltenverhältnis mit der Stadt, sondern sind selbständig.
 

SGB II - Leistungen seit dem 1. April 2020 (Mai 2020)

Es fragte Philipp Gliesing:

1. Wie viele Erstanträge auf Leistungen nach dem SGB II wurden seit 1. April 2020
gestellt? Wie viele sind es durchschnittlich in einem Monat?

2. Wie viele Anträge wurden bewilligt?

3. Wie viele Anträge kamen von Selbständigen bzw. freiberuflich Tätigen?

Aus der Antwort:  Im Monat April wurde 282 Anträge gestellt, die Zahlen für Mai liegen noch nicht vor.
Durchschnittlich sind es 170 - 200 Anträge.
Bewilligt wurden vom 01.04. bis zum 15.05.2020 300 Anträge.
Es wurden 121 Neuänträge von Selbständigen. gestellt.
 

Nutzung der Fahrpreisermäßigung des JenaBonus (Mai 2020)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Mit jedem Haushalt der vergangenen Jahre wurden die Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen für erwachsene JenaBonus-Anspruchsberechtigte gekürzt, nun sollen sie ganz abgeschafft werden. Betroffen sind nicht nur Arbeitslose und Geringverdiener, sondern auch Rentner*innen mit geringem Einkommen.

Neue Zahlen liegen nicht vor, aber es ist damit zu rechnen, dass infolge der Cornona-Krise mehr Menschen Anspruch haben werden. Ich frage an:

Wie viele JonaBonus-Karten wurden 2018 und 2019 ausgegeben?
Wie viele Fahrscheine und wie viele Monatskarten zum ermäßigten Preis wurden in dern vergangenen zwei Jahren verkauft?
Wie hoch waren jeweils die Kosten für die Stadt?

Aus der Antwort: Es gab 2018/19  3.800 bzw. 3500 JenaBonus-Inhaber*innen. Die 4-Fahrten-Karte nutzten durchschnittlich  500 Personen  pro Monat, die Monatskarte hatte durchschnittlich 900 Nutzer*innen.

Schriftliche Antwort

Bildungs- und Teilhabepaket

Große Anfrage

„Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 2013 - 2018“

Das im Jahr 2001 eingeführte „Bildungs- und Teilhabepaket“ soll Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.
Dazu gehören Zuschüsse zu Schulmaterialien, zum Mittagessen und zu Klassenfahrten, für die Nachhilfe sowie Beiträge für die Teilnahme am Vereinsport, Musikunterricht u.a.m.
Im August 2019 gab es aufgrund des „Starke-Familien-Gesetzes“ einige Veränderungen. So wurden die Zuschüsse für Schulmaterialien und die soziale Teilhabe erhöht, der Eigenanteil für das Mittagessen fiel weg und die Lernförderung ist nicht mehr an eine Versetzungsgefährdung gebunden. Außerdem traten Verwaltungsvereinfachungen in Kraft.
Vor sieben Jahren stellte die Fraktion DIE LINKE eine Große Anfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Jena, die im Frühjahr 2013 beantwortet und im Stadtrat diskutiert wurde.
Im April 2017 wurde im Sozial- und Gleichstellungsausschuss über die Nutzung und die Entwicklung der Ausgaben berichtet. Zuletzt gab es im September 2019 eine Kleine Anfragen zum Thema.

Die nun eingereichte Große Anfrage soll zeigen, wie sich die Nutzung des BuT in der Stadt Jena in den Jahren 2013 – 2018 entwickelt hat und welche Auswirkungen aufgrund der Änderungen im Gesetz zu verzeichnen sind.

1. Information / Öffentlichkeitsarbeit

  • Wie werden die Eltern über die Möglichkeiten des BuT informiert?
  • Welche Flyer, Informationsbroschüren etc. gibt es und wo werden diese ausgelegt?
  • Welche Information gibt es auf der Internetseite der Stadt Jena und wie sind diese zu finden?
  • Wer ist für die Erarbeitung bzw. Überarbeitung des Informationsmaterials verantwortlich?
  • Gibt es Informationsmaterial in anderen Sprachen?

2. Inanspruchnahme

  • Wie viele Anspruchsberechtigte gibt es in der Stadt Jena insgesamt? Wie viele in den einzelnen Bereichen (SGB II, SGB XII, AsylbLG)?
  • Wie hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten in den Jahren 2013 – 2018 entwickelt?
  • Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2013 – 2018 insgesamt gestellt? Wie viele in den einzelnen Bereichen  SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG?
  • Wie hoch war der Anteil der Anträge im Verhältnis zu den Antragsberechtigten in den unter 1.1. genannten Bereichen in den Jahren 2013 – 2018?
  • Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags? Gibt es Unterschiede zwischen der Bearbeitung im Jobcenter jenarbeit und beim FD Soziales?

 

3. Mittelverwendung

  • Welche Mittel erhielt die Stadt zur Umsetzung des BuT in den Jahren 2013 – 2018?
  • Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten an den Mitteln?
  • In welcher Höhe wurden die Mittel benötigt? Wie passierte mit den nicht verbrauchten Mitteln?
  • In welcher Höhe sind die Mittel für die Jahre 2019 / 2020 eingeplant?

4. Mittagessen

  • In welcher Höhe wurden Mittel in den Jahren 2013 – 2018 bereitgestellt?
  • Wie viele Kinder / Jugendliche nahmen in diesen Jahren den Zuschuss in Anspruch? Wie viele in den Kindertagesstätten, wie viele in den Schulen?
  •  Welche Unterschiede der Nutzung sind in den verschiedenen Schulformen (Grundschule, Realschule, Gymnasium etc.) zu verzeichnen?
  • Wie erfolgte die Abrechnung mit den Essensanbietern?
  • Gab es nach dem Wegfall des Eigenanteils signifikant mehr Anmeldungen zum Mittagessen in Kitas / Schulen?

5. Lernförderung

  • Wie ist die Lernförderung organisiert?
  • Wie viele Schüler*innen nehmen die Lernförderung in den Jahren 2013 – 2018 in Anspruch?
  • Erfolgte in den vergangenen Jahren eine Evaluierung? Durch wen und mit welchen Ergebnissen?
  • Wie wurden die Mittel für Schüler*innen mit Migrationshintergrund, insbesondere Geflüchtete, eingesetzt?
  • Welche Entwicklungen sind aufgrund der Gesetzesänderung zu erwarten?

6. Klassenfahrten / Ausflüge

  • Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2013 – 2018 für Klassenfahrten gestellt?
  • Wie viele Anträge wurden für Ausflüge in Kindertagesstätten und Schulen gestellt?
  • Wie erfolgt die Abrechnung?
  • Bedeutet die Gesetzesänderung für die Abrechnung der Klassenfahrten und Ausflüge eine Verwaltungsvereinfachung und wenn ja, in welcher Hinsicht?

7. Soziale Teilhabe

  • Wie viele Anträge wurden im Bereich Kultur in den Jahren 2013 – 2018 gestellt? Wie viele Anträge davon bei der Musik- und Kunstschule?
  • Wie viele Anträge wurden im Bereich Sport gestellt? In den anderen Bereichen?
  • Erfolgte in den vergangenen Jahren eine Evaluierung der Nutzung? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nicht, ist eine solche geplant? Wenn nicht, wie schätzt die Verwaltung die Nutzung ein?

8. Sonstiges / Einschätzung

  • Wie schätzt die Stadtverwaltung die Inanspruchnahme des BuT ein?
  • Welche Entwicklungen der vergangenen Jahre in Hinblick der Nutzung können benannt werden?
  • Wie hat sich der Verwaltungsaufwand bei jenarbeit bzw. dem FD Soziales entwickelt?
  • Welche Folgen hatten die zum 1. August 2019 in Kraft getretenen Änderungen?

Antwort

Umsetzung der Beschlussvorlage „Jena wird zum sicheren Hafen“ (Februar 2020)

Es fragte Lena Saniye Güngör

 

Am 10.04.2019 hat der Jenaer Stadtrat die Beschlussvorlage „Jena wird zum sicheren Hafen“ beraten und mehrheitlich beschlossen.
Darin heißt es: "Die Stadt Jena erklärt sich bereit, geflüchtete Menschen aus der Seenotrettung sofort und über den Verteilerschlüssel hinaus aufzunehmen. Das Land wird aufgefordert, sich an den Kosten gemäß Verteilungsschlüssels zu beteiligen und: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzung für die Aufnahme dieser Menschen zu schaffen.

Ich frage an:
Welchen Umsetzungsstand hat diese Beschlussvorlage?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Eine schriftliche Antwort gab es nicht.

 

Mehrgenerationenhäusern in Jena (Januar 2020)


Es fragte Ralph Lenkert:

Ich frage an:

1. Welche Mehrgenerationenhäuser gibt es in Jena, von wem werden sie betrieben, welche Konzepte haben sie und decken diese den Bedarf?
2. Wie werden die Jenaer Mehrgenerationenhäuser finanziert und welche Förderung erhalten sie von der Stadt/ dem Land/ dem Bund oder der EU?
3. Sind der Stadt weitere Initiativen für Mehrgenerationenhäuser in Jena bekannt und gibt es weitere geeignete und verfügbare Flächen/ Immobilien für Mehrgenerationenhäuser in der Stadt?

Aus der Antwort: In der Stadt werden derzeit zwei Mehrgenerationenhäuser gefördert: der „Treffpunkt der Generationen“ der ÜAG gGmbH und der „Wohnpark Lebenszeit“ der AWO.
Das Netzwerk des MGH der ÜAG besteht aus 11 Partnern, von denen sechs über das Bundesprogramm gefördert werden, u.a. die Bürgerstiftung Jena, Tausend Taten e.V. und der KuBuS. Damit werden offene Treffpunkte in den verschiedenen Stadtteilen organisiert: insgesamt gibt es 25 Angebote sowie 10 Veranstaltungen pro Jahr. Die Mittel werden für die Koordinierung, Honorare und Aufwände für die ehrenamtlich Tätigen eingesetzt.
Der „Wohnpark Lebenspark“ der AWO unterhält nach eigenen Angaben 34 Angebote für die verschiedenen Generationen, die über das Bundesprogramm finanziert werden, wobei diese durch 25 ehrenamtlich Tätige sowie 6 Honorarkräfte umgesetzt werden.
Darüber hinaus bestehen weitere Angebote von verschiedenen Vereinen. Als weiteres Angebot existiert das „Generationenzentrum Mittendrin“ der Aktion Wandlungswelten.Die Mehrgenerationenhäuser erhielten bis 2019 jeweils bis zu 40.000 €, davon 30.000 € über das Bundesprogramm. Für das Jahr 2020 stehen jeweils bis zu 50.000 € zur Verfügung.

 

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (September 2019)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Zum 1. Juli 2019 trat das so genannte Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Damit im Zusammenhang gibt es ab 1. August Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. So wurden die Mittel für den Schulbedarf von 100 auf 150 € und für die außerschulische Betätigung von 10 auf 15 € angehoben. Gleichzeitig entfiel der Eigenanteil für das Mittagessen und eine Lernförderung ist auch möglich, wenn keine Versetzungsgefahr besteht.

Daher meine Frage:

Wie wurden die Veränderungen öffentlich gemacht? Welche Informationen gibt es dazu auf der Internetseite der Stadt, dem Jobcenter jenarbeit und dem FD Soziales? Wie wurden Schulen und Kitas informiert?

Aus der schriftlichen Antwort:
Die Veränderungen wurden seitens der Bundesregierung über die Presse bekannt gemacht. Die Stadtverwaltung hat die Formulare, die auch auf der Internetseite zur Verfügung stehen, überarbeitet. Bei jenarbeit wurden die Leistungsberechtigten durch Flyer informiert. Im Einzelnen:Die Anhebung der Leistungen zum Schulpaket erfolgt automatisch. Bei den Gutscheinen zum Mittagessen wurde darauf verwiesen, dass der Eigenanteil entfällt. Schulen und Kitas wurden informiert, es besteht ein kontinuierlicher Austausch mit den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.Bei der Lernförderung ist weiterhin die Einschätzung der Lehrer Voraussetzung.
Da die Förderung der außerschulischen Betätigung nun pauschal gezahlt wird, wurden die Formulare entsprechend geändert

 

Jenaer Schiedsstellen (September 2019)


Es fragte Lena Saniye Güngör:

Schiedsstellen verfolgen das Ziel, Streitsachen außergerichtlich zu regeln. Im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten z.B. wird versucht, gemeinsam mit den Streitparteien Kompromisslösungen zu finden, die dann auch rechtskräftig sind.
Im Februar 2015 wurden die Schiedsstellen der Stadt Jena neu gegliedert und die Schiedsfrauen und -männern für 5 Jahre bestätigt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Wie viele Fälle/ Konflikte wurden in den einzelnen Schiedsstellen bearbeiten bzw. konnten geklärt werden, gibt es dazu inhaltliche Dokumentationen und wo sind  diese einsehbar?
2. Wie bewirbt die Stadt Jena die Schiedsstellen bzw. wie wird ihre Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

Aus der Antwort:

Zuständig ist der Direktor des Amtsgerichts. Er ist auch für die Dokumentation verantwortlich.
In den Jahren 2010 – 2018 wurden 63 Schiedsverfahren in Zivilsachen und 2 in Strafsachen verhandelt. Entschieden wurde in 27 Verfahren.
Es gab 190 weitere Anfragen, die jedoch nicht in Verfahren mündeten.Im Jahr 2015 gab es einen Schriftwechsel über die Frage, ob die persönlichen Daten der Schiedspersonen veröffentlicht werden sollten, jedoch wurde darauf verzichtet.Die Antragstellen können den Kontakt über die Stadtverwaltung herstellen.

Beteiligung der Stadt Jena am „Teilhabechancengesetz“ (Februar 2019)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:


Mit dem „Teilhabechancengesetz“ traten zum 01.01.2019 Änderungen im SGB II in Kraft. Nunmehr wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen wieder in größerem Umfang gefördert. Das Thema steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnung der Sitzung des Werkausschusses jenarbeit. Bekannt ist, dass bisher 28 Förderanträge eingegangen sind.
Diese kommen von Vereinen und mehreren Firmen. Die Stadt Jena hat bislang keine Anträge gestellt.

Daher meine Frage:

Planen die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe diese Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung zu nutzen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Die ausgereichte schriftliche Antwort enthielt allgemeine Informatione zum Gesetz, aber keine Antwort auf die Frage.

 

Kündigung der Räume des Jenaer Geburtshauses (März 2018)

Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Der Stadtrat fasste den Beschluss, in Jena das Deutsche Optische Museum einzurichten. Ein Mieter im Haus des zukünftigen Museums ist das Geburtshaus. Diesem wurde jetzt der Mietvertrag gekündigt.


Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dem Geburtshaus bei der Suche nach zentrumsnahen und bezahlbaren Mieträumen behilflich zu sein? Wäre eine Unterstützung durch KIJ möglich?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Bindung an Flächentarifverträge der Stadtwerke (Februar 2018)


Es fragte: MdB Ralph Lenkert


Welche städtischen Eigenbetriebe, Unternehmen der Stadtwerkegruppe und Bereiche der Stadtverwaltung sind an den jeweiligen Flächentarifvertrag gebunden und welche haben Haustarife mit Gewerkschaften abgeschlossen bzw. welche sind ohne Tarifvertrag?

Bitte auch auf die folgenden Nachfragen vorbereiten:

1. Nachfrage: Plant die Stadt Jena Initiativen, um zu Flächentarifverträgen zu kommen und

damit die Leistung der Beschäftigten anzuerkennen sowie die Attraktivität der Arbeitsplätze zu erhöhen?

2. Nachfrage: Wird der Oberbürgermeister die zukünftigen Verträge mit Geschäftsführern

so gestalten, dass die Beteiligung am Flächentarifvertrag ein Leistungskriterium für die Geschäftsführer wird und Bonuszahlungen/ Leistungszulagen für die Geschäftsführer nur gezahlt werden, wenn neben der Erfüllung anderer Vorgaben auch die Tarifbindung eingehalten wird?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet worden.


Präzisierung von Aussagen im „schlüssigen Konzept zu den Kosten der Unterkunft“ (Dezember 2017)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:
 
In der Stadtratssitzung am 13.12.2017 soll das „schlüssige Konzept für die Kosten der
Unterkunft im SGB II und SGB XII“ beschlossen werden. Die Diskussionen in den
Ausschüssen haben gezeigt, dass erhebliche Zweifel an der Schlüssigkeit des Konzepts
bestehen, da Fragen zur Datenbasis sowie zur Methodik nicht oder nur unzureichend
beantwortet werden konnten.
Daher frage ich:
1. Es wurde gesagt, dass nur die Betriebskosten der Wohnungen einbezogen wurden,
in denen die Kosten des Kaltwassers enthalten sind. Da hier von jenawohnen
vermietete Wohnungen nicht in Betracht kommen, wie viele Datensätze standen zur
Auswertung zu Verfügung?
2. Enthielten die zur Bestimmung der Betriebskosten zur Datensätze Informationen über
die Zahl der Personen, die in der jeweiligen Wohnung leben?
3. Wenn bei der Ermittlung der angemessenen Kosten von den Medianen ausgegangen
wurde, warum wurden dann zuvor die Extreme ausgeschlossen?

Aus der Antwort:

1. Es wurden 1092 Datensätze ausgewertet.  
2. Die Zahl der Personen in den Wohnungen ist nict bekannt.
3. Das Verfahren befindet sich in Übereinstimmung mit mit den Vorgaben des Bundessozialgerichts

Umsetzung der Beschlussvorlage „Integration geflüchteter Menschen in Jena“ (November 2017)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:

 

Im August 2017 hat der Stadtrat einstimmig der Vorlage „Integration geflüchteter Menschen in Jena“ zugestimmt. In der Vorlage wurden Sie beauftragt, sich bei der Thüringer Landesregierung einzusetzen für

- die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen

- die Änderung der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung, um eine Erhöhung der Erstattung der Unterkunftskosten zu erreichen

- die Entwicklung von Maßnahmen, um Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchthintergrund zur Ausbildungsreife zu führen, auch wenn diese nicht mehr schulpflichtig sind.

Meine Frage: Was konnte bislang erreicht werden?

Aus der Antwort:

1) Die Richtlinie soll verlängert werden. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Sozialberatung für Geflüchtete. Die Stadt Jena rechnet mit einer Förderung von 360.000 – 400.000 €. Die geförderten Projekte werden im Sozialausschuss vorgestellt.

2) Derzeit werden pauschal 210 € pro Person und Monat gezahlt, was nicht ausreicht. Dem Anliegen, die besondere Situation Jenas zu berücksichtigen, wurde bislang nicht entsprochen.

3) Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Es werden weiter Gespräche mit dem Ministeriums geführt.


Außenstände bei Kita-Gebühren (August 2017)

Es fragte Martina Flämich-Winckler:

Laut Pressebericht belaufen sich die Außenstände bei Kita-Gebühren in der Stadt Jena auf 690.000 Euro.

Ich frage an:
Wie hoch sind die Außenstände bei Kita-Gebühren in der Stadt Jena mit Beginn des neuen Schuljahres und wie viele säumige Eltern/ Kinder betrifft dies?Sind der Stadt Gründe dafür bekannt und ist hier eine Tendenz erkennbar?

Aus der Antwort:

Die Stadt stellt jeden Monat Forderungen für die Kita-Gebühren, so waren es im August 655.000 Euro für die Betreuung von ca. 6500 Kinder.

Offene Forderungen bestehen derzeit in Höhe von ca. 10.000 Euro von insgesamt 367 Eltern. Der Großteil der Forderungen ist bereits älter als zwei Jahre und wird nicht zu realisieren sein, da die Eltern nicht pfändungsfähig sind. 

 

Nutzung der ermäßigten Fahrscheine für JenaPass-Inhaber (Mai 2017)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Wie hat sich seit Januar die Nutzung der Monatskarten bzw. der Viererkarten für den Nahverkehr für Jenapassinhaber_innen entwickelt? Wurden die geplanten Einsparungen im ersten Quartal 2017 erzielt, wenn ja, in welcher Höhe?

Aus der Antwort: Es hat bekanntliche erhebliche Verschiebungen in der Struktur der Angebote ergeben. Die Nutzung hat sich jedoch nicht reduziert. Die Angebote werden sehr gut angenommen. Insbesondere die Nutzung der Schülermonatskarte hat sich mehr als verdoppelt. Geringer geworden ist die Inanspruchnahme der Einzelfahrschein. Es wird kein Geld eingespart. Sehr wahrscheinlich muss der Planansatz erhöht werden. Angenommen wird eine Steigerung um 30%


Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II nach Abschluss des Studium (April 2017)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Jena ist eine Universitätsstadt mit derzeit mehr als 23.000 Studierenden. Unter denjenigen, die ihr Studium erfolgreich beenden, gibt es auch solche, die nicht sofort eine Arbeit finden und Leistungen nach dem SGB II beantragen.Bisher galt, dass die Leistungen gewährt werden, wenn alle Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Jetzt wird im Zusammenhang mit der Neufassung des § 15b Bafög „Aufnahmeund Beendigung der Ausbildung“ der Antrag abgelehnt. Nach Auffassung von jenarbeit besagt das Gesetz, dass eine Hochschulausbildung erst zwei Monate nach dem Ablegen des letzten Prüfungsteils beendet ist und solange dem Grunde nach förderfähig, was zum Leistungsausschluss führe.

Das bedeutet, dass die Betroffenen, selbst wenn sie sich exmatrikuliert haben, alle Prüfungen abgelegt und ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, zwei Monate ohne finanzielle Mittel und ohne Krankenversicherung bleiben.
Meiner Auffassung nach handelt jenarbeit rechtswidrig, wenn sie die Leistungen aufgrund dieses Paragraphen verweigert, solange nachweisbar die Ausbildung mit der Exmatrikulation, dem erfolgreichen Ablegen aller Prüfungen und der Abgabe der Abschlussarbeit beendet ist.

Ich frage an: Welche Rechtsauffassung vertritt die Stadt Jena?

Aus der Antwort: Die Stadt bezieht sich auf den §15b Bafög und die Begründung der Gesetzesänderung. Intention war die Vermeidung „ausbildungsloser Zeiten“ und sicher nicht der Ausschluss von Leistungen. Nun müssen wohl die Sozialgerichte entscheiden.


Informationen zum Wohngeld und Entwicklung des Anspruchs (November 2016)


Es fragte Dr. Beate Jonscher

Zum 1. Januar 2016 wurde der Stadt Jena die Mietstufe IV zugewiesen. Zugleich wurden die Einkommensgrenzen angepasst.
Auf der Internetseite der Stadt ist beim Thema Wohngeld zwar detailliert aufgeführt, welche Unterlagen für die Anträge vorzulegen sind. Das Dokument zu den Miet- und
Einkommensgrenzen aber stammt aus dem Jahr 2009. Das bedeutet zum Beispiel, dass für ine Person ein Bruttokaltemiete von 330 € und eine Einkommensgrenze von 870 € angegeben werden und nicht 434 € und 995 €, wie seit 01.01.2016 gültig.

Ich frage an:
Wann wird das Dokument ersetzt?
Wie hat sich der Anspruch seit Beginn des Jahres entwickelt, d.h wie viele Haushalte
erhalten Wohngeld im Vergleich zu 2015?
Wie ist die soziale Zusammensetzung der Wohngeldberechtigten?

Aus der Antwort: Das Dokument wurde inzwischen aktualisiert.
Im Jahr 2015 erhielten 1.360 Haushalte Wohngeld. Zum Stichtag 30.09.2016 waren es 1.654 Haushalte. Das bedeutet eine Steigerung von etwa 22%.
Die größte Gruppe der Wohngeldberechtigten sind Rentner*innen (711), aber auch Angestellte (323), Arbeiter (13), Selbständige (34) und Studierende (276) erhalten Wohngeld. Hinzu kommen Arbeitslose (202) und Nichterwerbstätige (94).

Zur Umstrukturierung des Suchthilfesystems in Jena (September 2016)


Es fragte MdB Ralph Lenkert:

Warum hat es im Vorfeld keine wissenschaftlich fundierte Bedarfsanalyse zur
Umstrukturierung des Suchthilfesystems in Jena gegeben?
Welche suchtspezifischen Aufgaben werden mit der neu geplanten Stelle im
Gesundheitsamt umgesetzt?
Wenn Präventionsarbeit die wichtigste und effektivste Form der Suchthilfe ist,
bekommt dann die Suchtprävention im Zuge der Umstrukturierung einen höheren Stellenwert?
Ist es richtig, dass durch die Umstrukturierung eine Kostensteigerung von über
100.000 € vermieden werden?

Aus der Antwort:
Die Bedarfsanalyse erfolgte nach den üblichen Verfahren. Daraus ergab sich die Notwendikgkeit einer Umstrukturierung. Es wurde der Schwerpunkt auf die Betreuung  von Menschen mit psychiatrischer und Suchtproblematik.
Der Präventation wird weiter großer Raum gewidmet, die Zusammenarbeit mit Schulen wird intensiviert.
Seit der Etablierung der Struktur hat sich die Situation verändert. Die Trennung in legale und illegale Drogen ist nicht mehr aktuell. Auch hat sich die Suchtproblematik nicht so entwickelt wie angenommen.
Es sollen keine Kosten eingespart werden. Der Haushhaltansatz für 2017 orientiert  sich an den Zahlen 2016.
Die Umstrukturierung war eine fachliche Entscheidung. Der  Verlauf war nicht optimal, aber das Ergebnis zählt.

Vergütung der Kindertagespflege (Dezember 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Im November 2014 brachte die Fraktion DIE LINKE eine Beschlussvorlage zur Änderung bei der Vergütung der Kindertagespflege ein.
Diese wurde im Februar 2015 im Jungedhilfeausschuss diskutiert. Damals hieß es von Seiten der Verwaltung, dass das Land Thüringen Änderungen bei der Vergütung plane, die über die von der Fraktion geforderten hinausgingen.
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift sollte im September 2015 vorliegen.
Ich frage an:
Wie ist der Stand der Dinge?

Aus der Antwort:
Seit 18.11.15 liegt vom zuständigen Thüringer Minisiterium eine Information zur Veränderung der Verwaltungsvorschrift  vor. Diese soll am 1.4.2016 in Kraft treten.
Der FD Jugend Bildung / das Team Kindertagesbetreuung / Kindestagespflege hat für den 22.1.2016 die Tagesmütter und - väter zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Inhaltlich ist bisher folgendes bekannt: Bei den Sachaufwendungen soll es eine Pauschalierung geben, beim Anerkennungsbetrag ist eine "stundenbezogene Betrachtung" pro Kind vorgesehen.
Die Verwaltung bietet an, im Jugendhilfeausschuss ausführlich über das Thema zu berichten.

Unangemessene Kosten der Unterkunft bei alleinerziehenden Leistungsberechtigten (November 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Im Juni 2015 brachte die Fraktion DIE LINKE eine Vorlage zur Änderung der
Angemessenheitsgrenze der Kosten unter Unterkunft ein, in der unter anderem für
alleinerziehenden Leistungsberechtigten die Anerkennung eines höheren Unterkunftsbedarfs gefordert wird. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine unbekannte Zahl der bei jenarbeit gemeldeten 843 (Stand: September 2015) Alleinerziehenden einen Teil der Miete aus der Regelleistung bezahlt.

Ich frage an:
Um wie viele Bedarfsgemeinschaften handelt es sich?
(Anmerkung: Die Zahl könnte m.E. durch eine Datenbankabfrage ermittelt werden, bei der geprüft wird, ob sowohl die Spalte „abzüglich Unangemessenheit“ als auch die Spalte “Alleinerziehendenzuschlag“ ausgefüllt ist.)

Aus der Antwort: Die Frage konnte nicht beantwortet werden, weil der Aufwand zu hoch ist. Daher hatte ich gefragte, wie viele Bedarfsgemeinschaften insgesamt einen Teil der Miete selbst tragen müssen. Betroffen sind 678 Bedarfsgemeinschaften (13,8%), mindestens also 900-1000 Menschen.

Gebühren für Barauszahlungen bei jenarbeit (Oktober 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

im Mai 2015 stellte ich eine Anfrage an den Eigenbetrieb jenarbeit. Ich wollte wissen, warum bei Barauszahlungen für die Sicherung zum Lebensunterhalt Gebühren in Höhe von 4,95 €, bei Beträgen über 60 € sogar 9,69 € berechnet werden, obwohl im Regelbedarf keine Ausgaben dafür vorhanden sind.
In der mir vorliegenden Antwort hieß es, dass alle Leistungsberechtigten die Möglichkeit haben sich ein Konto einzurichten. Wenn der Wunsch einer Barauszahlung bestehe, müssten die Zusatzkosten wie die Nutzung des Kassenautomaten im Bürgerservice, die jenarbeit an die Stadt zu zahlen habe, in Rechnung gestellt werden. Dies geschehe auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt.
Der § 42 SGB II besagt aber, dass bei der Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz des Leistungsberechtigten die Kosten dafür abzuziehen sind. Bei Barauszahlungen, wie sie durch jenarbeit praktiziert werden, findet jedoch keine Übermittlung statt. Für eine Berechnung von Gebühren existiert keine Rechtsgrundlage. So sieht nach es nach meiner Kenntnis auch der FD Recht.

Ich frage an:
Welche Kosten entstehen dem Eigenbetrieb jenarbeit pro Nutzung des Kassenautomaten und wie werden diese verbucht?
Wo in der Verwaltungskostensatzung (der alten und der neuen) ist die Höhe der Gebühren zu finden?
Ergeben sich aus meiner Anfrage Änderungen der Handlungsweise des Eigenbetriebs hinsichtlich der Barauszahlungen?

Aus der Antwort: Jenarbeit erhebt keine Gebühren bei Leistungsberechtligten, die kein Konto haben können wie Obdachlose oder Flüchtlinge. Gebühren werden bei Personen, die ein Konto haben könnten. Die Gebühren entstehen unter Anderem durch die Freischaltung der Chipkarten und Nutzung der Automaten. Die Kosten entstehen in der Höhe der erhobenen Gebühren.
Ursache dafür, dass Barauszahlungen nicht im Gesetz stehen, ist die Tatsache, dass bei der Erarbeitung des Gesetzes nur die Arbeitsagenturen im Blick waren, bei denen keine Barauszahlung vorgesehen ist.
Fazit: Ab sofort werden keine Gebühren für Barauszahlungen erhoben.


Übernahme von Gebühren für Horte in freier Trägerschaft (August 2015)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

In der Stadt Jena können Eltern schulpflichtiger Kinder diese ganztags in Schulen in freier Trägerschaft betreuen lassen. Bei geringem Einkommen haben sie zudem die Möglichkeit nach § 90 SGB VIII von den Hortgebühren befreit zu werden.
Eine alleinerziehende Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern berichtete mir jedoch, dass ihr Antrag auf Übernahme des Hortgeldes abgelehnt worden sei, da der Schulhort der freien Walddorfschule kein Betreuungsangebot im Sinne der § 22 bis § 24 SGB VIII sei und kein Angebot des öffentlichen Jugendhilfeträgers der Stadt Jena.

Ich frage an:
Warum vertritt die Stadt Jena diese Auffassung und welche Möglichkeiten der Betreuung der Kinder können angeboten werden?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Einbürgerungen in Jena (Februar 2015)


Es fragte Jens Thomas:

Jena als kreisfreie Stadt ist für die Entgegennahme der Einbürgerungsanträge im
übertragenen Wirkungskreis zuständig. Somit kommt der Stadt eine bedeutende
Rolle bei der Einbürgerung von AusländerInnen zu.
Dabei steht die Verwaltung vor der Herausforderung, alle für die Einbürgerung
relevanten Tatsachen zu ermitteln und entsprechende Informationen
zusammenzutragen, ohne dabei von AntragstellerInnen zusätzliche, für das
entsprechende Verfahren irrelevante Daten zu erfassen.

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,

ich frage Sie deshalb:
1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung durch Menschen aus dem EU-Ausland und
dem Nicht-EU-Ausland wurden durch Stadtverwaltung Jena in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren positiv und negativ beschieden und womit
wurden – gegliedert nach typischen Fallgruppen (unzureichende
Antragsbegründung, Staatswohlgefährdung u.ä.) – die Ablehnungen begründet
(bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und EU-/Nicht-EU-AusländerInnen
angeben)?
2. Welche Urkunden haben die AntragstellerInnen selbst oder – sofern diese
Urkunden sich im Besitz dritter Stellen befinden – durch Einwilligung gegenüber
der Stadtverwaltung im Einbürgerungsverfahren zur Kenntnis zu geben und auf
welcher Rechtsgrundlage basiert das jeweilige Recht auf Einsichtnahme (bitte zu
jeder Urkunde, z.B. Pass, Geburtsurkunde, Mietvertrag, Auszug aus dem
Bundeszentralregister etc., die sich die Stadtverwaltung im Rahmen des
Einbürgerungsverfahrens vorlegen lässt, die jeweilige Rechtsgrundlage angeben,
aus der die entsprechende Befugnis entstammt)?
3. Sieht die Stadtverwaltung Handlungsbedarf, die derzeitige Handhabung der
Einbürgerung unter Wahrung der Bestimmungen höherrangigen Rechts
dahingehend zu ändern, dass eine Verfahrensvereinfachung für die
AntragstellerInnen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht erfolgt, indem nur die für
das jeweilige Verfahren tatsächlich notwendigen Urkunden vorzulegen sind?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.

Still-, Spiel- und Wickelmöglichkeiten in der Innenstadt (Februar 2015)


Es fragte Martina Flämmich-Winckler:

Seit Jahren verzeichnet die Stadt Jena steigende Geburtenzahlen. Viel wird getan in der Stadt Jena, um diese möglichst familienfreundlich zu gestalten. Trotzdem erreichen uns  Anfragen von jungen Eltern.
Ich frage nach:
Welche öffentlich zugänglichen Räume gibt es in der Innenstadt von Jena, die die Möglichkeit bieten, Kleinkinder zu beschäftigen, zu wickeln sowie nicht öffentlich einsehbar zu stillen und wie können junge Eltern diese in Erfahrung bringen, gibt es dazu öffentliche Informationen in Form von Aushängen, Broschüren oder Internetangeboten?
Welche Kooperationen strebt die Stadt betreffend Still- und Wickelräume mit
ortsansässigen Unternehmen, Geschäften, Vereinen und Institutionen an, wie werden diese motiviert entsprechende Räumlichkeiten anzubieten?

Aus der Antwort: Das Zentrum für Familie und Alleinerziehende hat eine Liste mit Möglichkeiten zum Wickeln und Stillen erarbeitet - die Liste soll im Frühjahr aktualisiert werden
Es gab dazu Absprachen mit dem Bereich Jugendhilfe, unter anderen darüber, wie die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Als Beispiel für Möglichkeiten in der Innenstadt wurden genannt: die Drogerie DM, die Semmelweis-Apotheke, die Goethegalerie das Café Markt 11, in städtischen Gebäuden wie dem Lutherplatz 3, Volksbad, Stadtmuseum, Villa Rosenthal, außerdem im Familienzentrum.
Die Universität verfügt über 25 Wickelräume für Studierende und Mitarbeiter/innen.

Altersarmut in Jena (Januar 2015)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

Im September 2012 wurde auf eine Anfrage zur Altersarmut in Jena mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt 344 Personen Grundsicherung im Alter erhielten, wobei 75% der Antragsteller zuvor Leistungen nach dem SGB II erhalten hatten.
Da allgemein davon ausgegangen wird, dass sich die Zahl der Berechtigten erhöhen würde, möchte ich folgende Anfrage stellen:

Wie viele Bürgerinnen und Bürger erhielten generell zum Stichtag 31.12.2014 Leistungen zur Grundsicherung im Alter, wie viele Personen, die aufgrund des §12s SGB II vorzeitig die Altersrente beantragt haben, erhielten zuvor Sozialhilfe?

Aus der schriftlichen Antwort: Zum Stichtag 31.12.2014 bezogen 741 Personen Leistungen zur Grundsicherung im Alter (338) und bei Erwerbsminderung (403).
Innerhalb von Einrichtungen bezogen 256 Personen Leistungen zur Grundsicherung im Alter (78) und bei Erwerbsminderung (178).
Im Jahr 2014 beantragten 82 Leistungsberechtigte nach dem SGB II Anträge auf vorzeitige Altersrente. Von diesen erhielten 14 Personen Leistungen zur grundsicherung im Alter.

Erlass von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten (Januar 2015)

Es fragte Dr. Beate Jonscher: Vor etwa anderthalb Jahren hatte die Verwaltung aufgrund eines Stadtratsbeschlusses ein Merkblatt erstellt, in dem auf die Möglichkeit des Gebührenerlasses bei der Benutzung von Kindertagesstätten sowie die entsprechenden Einkommensgrenzen hingewiesen wird. Anlass die Tatsache, dass Eltern zu Gebühren herangezogen wurden, obwohl ein Gebührenerlass in den meisten Fällen möglich gewesen wäre. Wie eine Anfrage im Dezember 2012 ergab, stieg die Erlassquote daraufhin von 25% auf 60%. Allerdings wurde das Merkblatt nur ausgelegt, nicht aber im Internet veröffentlicht. Ich frage an: Wie viele Leistungsberechtigte (SGB II, XII, AsylbLG) entrichten derzeit Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten, wie viele sind befreit? Auf welche Weise wird auf die Möglichkeit des vollständigen bzw. teilweisen Erlasses der Gebühren hingewiesen? Aus der Antwort: Im Gegensatz zur Anfrage im Jahr 2012 sah sich die Verwaltung diesmal außerstand Zahlen zu liefern. Das Merkblatt ist im Internet veröffentlicht.

Unterstützung minderjähriger Flüchtlinge (November 2014)


Es fragte Katharina König:

Wie viele minderjährige Flüchtlinge gibt es in Jena, welche Unterstützung erhalten sie, z.B. durch Dolmetscher, und erfolgt eine Einordnung in den Jugendhilfeplan?

Aus der schriftlichen Antwort:

Zum Stichtag 15.10.2014 waren in Jena 94 Flüchtlinge unter 18 Jahre, darunter 53 unter 6 Jahren untergebracht. Es gab 2 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Es gibt im Rahmen des Jugendförderplans keine besondere Förderung. Es können die vorhandenen Regelangebote genutzt werden.

 

 

 

Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen (November 2014)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

In Ergänzung der Großen Anfrage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Jena“ habe ich folgende Fragen zur gesundheitlichen Betreuung:

Wie erfolgt die Unterbringung und medizinische Betreuung von Menschen mit
schweren gesundheitlichen Problemen bzw. Beeinträchtigungen?
Werden bei Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten die dadurch anfallenden Kosten von den Leistungen abgezogen?
Werden Bescheide über Ablehnung gesundheitlicher Behandlung erstellt?

Aus der schriftlichen Antwort:

Die Stadtverwaltung ist um eine dem Einzelfall entsprechende Lösung. So wird zum Beispiel bei zeitaufwändigen Besuchen des Uniklinikums eine Unterbringung in der GU Th.-Renner-Straße angestrebt.

Bei notwendigen Krankenhausaufenthalten erfolgt kein Abzug von Leistungen.

Bei der Ablehnung einer medizinischen Behandlung werden Ablehnungsbescheide erstellt.



Folgen der Umsetzung des „schlüssigen Konzepts“ für Alleinerziehende (März 2014)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Zum 01.01.2014 wurde die „Richtlinie zur Prüfung der Angemessenheit der Leistung für Unterkunft und Heizung“ außer Kraft gesetzt und und die Verwaltung beauftragt das „schlüssige Konzept“ umzusetzen. Damit entfiel die in der Richtlinie enthaltene Festlegung, dass bei Familien mit Kindern ein um 10% erhöhte Richtwert anzusetzen ist.
Das bedeutet, dass für Bedarfsgemeinschaften, die aus einer/m Alleinerziehenden und einem Kind bestehen, die als angemessen geltende Bruttokaltmiete nun von 416 € auf 388 € abgesenkt wurde. Das wiederum hat zu Folge, dass Alleinerziehende, deren Miete nur bis zur Angemessenheitsgrenze bezahlt wird, noch weniger Leistungen als bisher
erhalten.
In Fällen, in denen die Miete bisher als angemessen galt, ist sie es nun nicht mehr, und es werden so genannte Kostensenkungsaufforderungen verschickt.

Ich frage an:
Hält die Stadt diese Verfahrensweise für rechtskonform?

Aus der schriftlichen Antwort ging nicht hervor, ob die Stadt ihre Handlungen für rechtskonform hält. Es wurde mitgeteilt, dass

dass
- Alleinerziehende einen Zuschlag zum Regelbedarf erhalten

- die Stadt eine Einzelfallprüfung vornimmt und- betroffene Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit haben, diese Ermessensausübung überprüfen zu lassen.


Zur Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Jena (Oktober 2013)


Es fragten Dr. Beate Jonscher, Katharina König, Julia Langhammer:

Zur Unterbringung
 
Laut Aussage der Stadtverwaltung wurden in diesem Jahr 91 Flüchtlinge und
Asylbewerber_innen aufgenommen, fünfzig kommen hinzu.
Somit hat sich die Zahl deutlich erhöht. Das Heim in der Schulstraße ist bereits
belegt, die Unterbringung erfolgt darzeit auch im Übergangswohnheim für
Obdachlose.

Ich frage an:
1. Wie wird der Stadt wann bekannt wie viele Flüchtlinge und
Asylbewerber_innen der Stadt Jena zugeteilt werden?
2. Welches Konzept hat die Stadt Jena zur Unterbringung bzw. zur dezentralen
Unterbringung und welche kurz- bzw. längerfristigen Lösungen sind geplant?
3. Welche Ergebnisse hatte die Gesprächsrunde der Stadtverwaltung mit
beteiligten Akteur_innen im vergangenen Jahr und wann soll diese fortgesetzt
werden?

Aus der Antwort:
Die Stadt erfährt in der Regel 10-14 Tage vor der Zuteilung von Asylsuchenden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt  unterrichtet.
Die Stadtverwaltung plant die Unterbringung in Wohnungen als auch durch Schaffung neuer Plätze in Gemeinschaftsunterkünften.
Zu den bereits bestehenden Unterkünften in der Schulstraße und in der Theobald-Renner-Straße soll eine Unterkunft in Lobeda-Ost entstehen. Dazu wird es am 20.11.2013 ein Gespräch mit dem Ortsteilrat geben.
Darüber hinaus werden Wohnungen im gesamten Stadtgebiet akquriert. Auch KIJ wird Wohnungen (ehemalige Büros) zur Verfügung stellen.
Eine dezentrale Unterbringung wird nicht für alle als sinnvoll betrachtet.
Es gibt regelmäßiger Gespräche mit den Akteur_innen.

Zur behördlichen und sozialen Betreuung

Die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber_innen, die in der Stadt Jena
aufgenommen werden, ist gestiegen. Damit verbunden sind Kapazitätsprobleme
nicht nur beim Wohnraum sondern auch bei der behördlichen und der sozialen
Betreuung.

Ich frage an:
1. Sind die Kapazitäten der Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde und des
Sozialamtes ausreichend – wie wird die Mehrbelastung kompensiert?
2. Wie wird bei der gestiegenen Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen
die Sozialberatung gewährleistet, gibt es eine außerbehördliche Betreuung?
3. Wird die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden z.B. mit Refugio e.V.
in diesem Zusammenhang intensiviert und werden bestehende Verträge
angepasst?

Aus der Antwort:
Die Kapazitäten werden als ausreichend betrachtet. Ein Kompensation erfolgt durch Verlagerung der Aufgaben.
Die Flüchtlinge werden von vier Mitarbeitern und  einer Honorakraft betreut. Daneben gibt es Angebote der AWO.
Des weiteren wird durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Sozialbetreuung durch einen freien Träger vorbereitet.
Die Vereinbarung mit refugio e.V. wird bei Bedarf angepasst. Es handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt Jena.
Die Verwaltung steht in regelmäßigen Kontakt zu den beteiligten Vereinen und Verbänden.  

Zur sozialen Situation von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen in
Jena

Asylbewerber_innen befinden sich oft jahrelang im Asylverfahren und warten auf die Entscheidung über ihren Antrag bzw. bekommen einen Aufenthalt auf Zeit, wie im Fall der syrischen Flüchtlinge für 2 Jahre. In dieser Zeit müsse die betroffenen Menschen eine Perspektive haben. Sie benötigen Sozialberatung, medizinische Betreuung muss abgesichert und Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache bzw. zur Förderung der Kinder müssen geschaffen werden.

Ich frage an:
1. Welche Möglichkeiten der Sprachförderung für Erwachsene und Kinder
werden bei der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen
zusätzlich geschaffen und sind diese allen Flüchtlingsgruppen gleichermaßen
zugänglich?
2. Welche Kindertagesstätten und Schulen nehmen die Kinder der Flüchtlinge
und Asylbewerber_innen auf?
3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, kann auf die
besonderen Bedürfnisse der Kinder adäquat eingegangen werden und wie
erfolgt der Transport?

Aus der Antwort:
Zusätzliche Ressourcen im Bereich der Sprachförderung werden nicht geschaffen werden können, da es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt handelt.  Die Verwaltung bemüht sich jedoch, die bestehenden Angebote (VHS, Institut für interkulturelle Kommunikation,  gemeinsam mit der AWO, Kindersprachbrücke sowie ehrenamtliche Kräfte) optimal zu nutzen.
Die Unterbringung in der Kindertagesstätte wird in der Regel in Einrichtungen in Wohnortnähe realisiert. Die Kosten dafür trägt die Stadt Jena.  
Die Plätze in Schulen werden über den dafür zuständigen Koordinator im staatlichen Schulamt , Herrn Seidel, im Abstimmung mit der Integrationsbeauftragten, ausgewählt.
Die Stadt Jena hält die Ressourcen, die der Freistaat Thüringen für Kinder nichtdeutscher Muttersprache zur Verfügung stellt, für nicht ausreichend. Daher wurde bislang aus städtischen Mitteln zusätzliche Förderungen (Kindersprachbrücke) finanziert.  
Beim Transport zu den Schulen gelten gleiche Bedinungen wie für Jenaer Kinder.

Änderung der Gebühren in den Kindertagesstätten (Juli 2013)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

In der letzten Zeit gab es immer wieder Anfragen und Diskussionen zur Höhe der Kita- und Hortgebühren, auch vom Stadtelternbeirat der Jenaer Kindertagesstätten.
Ich frage an:

Plant die Stadt Jena ebenfalls eine Veränderung der Gebührenordnungen für Kindertagesstätten im Verlauf des beschlossenen Haushaltes 2013 /2014 und wenn ja, in welcher Form?

Aus der Antwort: Es sind keine Änderungen geplant.

Unangemessene Kosten der Unterkunft (Februar 2013)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

In der Stadtratssitzung am 30.01.2013 wurde die Beschlussvorlage „Änderung der Richtwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung“ der Fraktion DIE LINKE
behandelt und abgelehnt. Dabei konnte eine bereits beim Einreichen der Vorlage im November vergangenen Jahres aufgeworfene Frage nicht beantwortet werden.
Es ging um die Zahl der Haushalte, der so genannten Bedarfsgemeinschaften, deren Miete nicht in voller Höhe übernommen wird, da diese die von der Stadt festgelegten Richtwerte der Kosten der Unterkunft übersteigt.
Begründet wurde dies mit dem übermäßigen Arbeitsaufwand, da die Zahlen durch manuelles Auszählen ermittelt werden müssten. Meines Erachtens sollte dies jedoch durch eine einfache Abfrage der entsprechenden Datenbank möglich sein.
Die Ursachen für die Kappung sind nicht Gegenstand der Anfrage, es geht um die Relation zwischen übernommenen und gekürzten Kosten der Unterkunft.
Meine Fragen:
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einer Person erhalten laut Leistungsbescheid für ihren Bruttokaltmiete einen Betrag 283,50 €?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit zwei Personen erhalten laut Leistungsbescheid für ihren Bruttokaltmiete einen Betrag 378 €?

Aus der Antwort: Betroffen sind 457 Bedarfsgemeinschaften mit einer Personen und 128 Bedarfsgemeinschaften mit 2 Personen.
Seitens der Verwaltung wurde betont, dass es auch um Bedarfsgemeinschaften geht, die ohne Genehmigung umgezogen sind oder "ausdrücklich dazu bekennen, in ihrer unangemessenen Wohnung zu verbleiben."
Anmerkung: Das Sozialgericht Altenburg hat entschieden, dass die KdU-Richtlinie der Stadtrat rechtswidrig ist und daher die Wohngeldtabelle anzuwenden ist. Für eine Person muss daher eine Bruttokaltmiete von maximal 363 € anerkannt werden.    

Abschaffung der Zuzahlung für das Semsterticket (Januar 2013)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

Der Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice übermittelte eine Beschlussvorlage mit der Festlegung des Oberbürgermeisters, dass einer Fortführung der städtischen Zuzahlung zum Semesterticket für das Studentenwerk Thüringen ab Sommersemester 2013 nicht mehr zugestimmt wird.
Das würde bedeuten, dass die Preise für das Semesterticket bzw. den Semesterbeitrag der Studierenden steigen, unabhängig davon, ob die den Jenaer Nahverkehr nutzen oder nicht und könnte eine Urabstimmung oder Vertragsauflösung nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Studenten nur über ein schmales Finanzbudget verfügt.
Bei Ablehnung der Preiserhöhungen könnte der Nahverkehr feste Einnahmen in Millionenhöhe verlieren. Ebenso wären dann weitere Verhandlungen über die Ausweitung des Semesterticket mit dem VMT gefährdert.

Ich frage an: Warum wird diese sozial gerechtfertigte, umwelt- und studentenfreundliche Zuzahlung abgeschafft bzw. ist sich die Stadt der möglichen Konsequenzen bewusst?

Aus der schriftlichen Antwort: Der Oberbürgermeister hat festgelegt, dass im städtischen Haushalt kein Geld bereit bereit gestellt wird. Er hat jedoch das Gespräch mit den Stadtwerken gesucht und erreicht, dass diese ab diesem jahr übernehmen. Die genauen Modalitäten werden noch festgelegt.


Erlass von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten (Dezember 2012)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:


Im März diesen Jahres beschloss der Stadtrat auf Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die Verwaltung ein Merkblatt erarbeitet, in dem auf die Möglichkeit des Gebührenerlasses bei der Benutzung von Kindertagesstätten sowie die entsprechenden Einkommensgrenzen hingewiesen wird. Hintergrund war die Tatsache, dass von 250 Leistungsberechtigte nach dem SGB II nur 60 von den Gebühren befreit waren, obwohl ein Gebührenerlass in den meisten Fällen möglich gewesen wäre.
In der Stadtratssitzung im Mai 2012 wurde bestätigt, dass das Merkblatt erarbeitet wurde und im Bürgerservice ausliegt.
Ich war davon ausgegangen, dass dies auch bedeutet, dass die Sachbearbeiter/innen bei den Gebührenanträgen auf dieses Merkblatt hinweisen. Wie ich erfahren musste, ist dies offenbar nicht immer der Fall. Daher frage ich an: Wie viele Leistungsberechtigte entrichten derzeit Gebühren für die Benutzunge von Kindertagestätten, wie viele sind befreit?
Meine Nachfragen: Wo liegt das Merkblatt aus? Wurde es im Internet veröffentlicht?

Aus der Antwort: Von 215 leistungsberechtigten, wo eine geringe Gebühr erhoben wurde, erfolgte in 123 Fällen (60%) eine Befreiung. 20% aller Eltern zahlen keine Gebühren.
Das Merkblatt liegt im Familienservice FIP aus. Werden Fragen zu "Erlasskonstellationen" gestellt, erfolgt eine direkte Beratung.
Eine Veröffentlichung im Internet wäre möglich, aber die Verwaltung setzt in diesem Kontext mehr auf persönliche Beratung.

Anmerkung zu dieser Antwort: Immerhin hat sich die Erlass-Quote erhöht. Allerdings haben nur diejenigen eine Chance, die wissen, dass die Gebühren erlassen werden können. Warum aber keine Öffentlichkeit im Internet gewünscht wird, darüber soll jeder selbst nachdenken.





Altersarmut In Jena (September 2012)

Es fragte Dr. Beate Jonscher


In der Öffentlichkeit wird derzeit intensiv über das Problem der Altersarmut diskutiert. Dem Thüringer Landesamt für Statistik ist zu entnehmen, dass im November 2011 in Jena 715 Menschen Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten, davon waren 333 älter als 65 Jahre. Im Jahr 2003 waren noch 125 Rentnerinnen und Rentner auf ergänzende Leistungen angewiesen, im Jahr 2007 waren es 265.
Wohngeld erhalten inzwischen ca. 900 Senior/innen - Haushalte.

Ich frage an:

Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind in Jena aktuell auf die Grundsicherung angewiesen und hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Anspruchsberechtigten, die keine Leistungen beantragen? Welche Entwicklung ist zu erwarten?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr gestellt werden. Aus der vorliegenden Antwort geht hervor, dass zum Stichtag 01.09.2012 344 Personen Grundsicherung im Alter bezogen. damit liegt Jena unter vergleichbaren Städten.
Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass es viele Anspruchsberechtigten gibt, die ihre Ansprüche nicht wahrnehmen, da etwa 75% aller Leistungsberechtigten zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen haben.
In den folgenden Jahren ist mit einer langsamen Zunahme der Berechtigten zu rechnen.  

Kosten der Unterkunft (Juli 2012)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:


Im Oktober 2008 wurden die Richtwerte für den angemessenen Wohnraum zum letzten Mal erhöht. So gilt seitdem für einen alleinstehenden Menschen, der Leistungen nach dem SGB II oder XII bezieht, eine Bruttokaltmiete von 283,50 € als angemessen.
Bekanntlich ist die Wohnraumsituation in Jena durch einen geringen Leerstand und hohen Mieten gekennzeichnet. Viele Menschen haben daher so genannte unangemessene Kosten der Unterkunft und müssen einen Teil der Miete selbst tragen bzw. sich um anderen Wohnraum bemühen, wobei sich die Situation durch Mieterhöhungen noch einmal verschärft hat.
Inzwischen sind vor dem Sozialgericht Altenburg mehrere Verfahren anhängig, in denen die Richtwerte geprüft werden. In bislang vorliegenden Schreiben, die der Stadtverwaltung bekannt sind, wird davon ausgegangen, dass die Richtwerte rechtswidrig sind, weil die Stadt Jena kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten nachweisen kann, und deshalb die Wohngeldtabelle anzuwenden ist. Hier ist für eine Person eine Bruttokaltmiete von 330 € angemessen.
Leider liegt trotz Ankündigung noch kein Urteil vor.

Ich frage an:

Hat sich die Stadtverwaltung mit dieser Problematik befasst und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen? Werden die Richtwerte erhöht?

Aus der Antwort:
Die Stadtverwaltung hat sich mit der Problematik befasst und hat an einen Externen den Auftrag erteilt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erarbeiten.
Die Nachfrage, ob die Stadt das Urteil akzeptieren wird, konnte nicht beantwortet werden.

Behindertengerechter Ausbau des Busbahnhofs (Dezember 2011)

Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

In der Stadtratssitzung am 29.06.2011 wurde der Beschluss „Weiterer
behindertengerechter und nutzerfreundlicher Ausbau des Busbahnhofs“ gefasst.
Ebenso wurde Mittel dafür in den Haushalt 2011 eingestellt. Im September 2011
sollte u.a. dafür ein mit den Behindertenverbänden abgestimmter Vorschlag
vorliegen sowie eine Fahrplanübersicht und Hinweise zu abfahrenden Bussen
außerhalb des Busbahnhofs angebracht werden. Eine Realisierung des
Beschlusses ist gegenwärtig noch nicht sichtbar.
Ich frage an:
Wann und mit welchen Mitteln wird der Busbahnhof behindertengerecht und
nutzerfreundlicher gestaltet und der Beschluss umgesetzt?

Aus der schriftlichen Antwort:
Die vorgesehene Informationssäule für Sehbehinderte gehört nicht zur Ausführung, die gefördert wird. Die deshalb vom Stadtrat bereit gestellten Mittel in Höhe von 20.000 Euro reichen nicht aus. Da jedoch innerhalb des Gesamtvorhaben die Mittel nicht vollständig ausgeschöpft wurden, kann das Vorhaben ausgeführt werden.
Die Säule muss sich jedoch in die Gesamtgestaltung des Busbahnhofs einfügen, weshalb derzeit nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird. Die  genaue Kosten können daher noch nicht beziffert werden.


Schließung der Rentenberatungsstelle (Oktober 2011)

Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland informierte, dass die Auskunfts- und Beratungsstelle in Jena im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen geschlossen werden soll. Die Versicherten werden gezwungen, nach Naumburg, Rudolstadt, Gera oder Weimar auszuweichen. Nach Angaben einer Planungsgruppe bei der Deutschen Rentenversicherung würde es sich bei den zu schließenden Standorten um Städte handeln, die "kein Wirtschaftsstandorte" seien. Die Begründung für die Schließungen ist fragwürdig. Gerade in Jena besteht ein großer Beratungsbedarf sowohl bei Zusatzversorgungen, Rentenanfragen und Informationen zum zwischenstaatlichen Rentenrecht. Außerdem würden vor allem ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen von der Schließung betroffen sein.

Ich frage an:
Wie positioniert die Stadt zur beabsichtigten Schließung der Auskunfts- und
Beratungsstelle, bzw. welche Anstrengungen wurden unternommen, um die Verlagerung
der Rentenstelle gegebenenfalls zu verhindern bzw. ihr kostengünstiger Räumlichkeiten
für Sprechtage zur Verfügung zu stellen?

Die Frage wurde nicht beantwortet, da noch Recherchen notwenig seien.


Leistungen für Bildung und Teilhabe / Teilnahme an der Mittagsverpflegung (September 2011)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:


Zum Beginn des Schuljahres / Kitajahres 2011 / 2012 wurde die bisher geltende Regelung abgeschafft, wonach Kinder, deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem SGB II / SGB XII oder von den Kita- bzw. Hortgebühren befreit waren, das Mittagessen kostenlos erhielten.
Dafür wurde die seit Beginn des Jahres geltende Regelung übernommen, wonach ein Eigenanteil von einem Euro zu leisten ist. Gleichzeit konnten aufgrund des so genannten Bildungspakets Kinder und Jugendliche, deren Eltern  wohngeldberechtigt sind einenKinderzuschlag erhalten, einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen.
Ich frage an:
Wie viele Anträge für einen Zuschuss zur Mittagsverspflegung (unterteilt nach
Kindertagesstätten und Schulen) liegen insgesamt vor?
Wie viele Anträge wurden bei jenarbeit und wie viele bei der Stadt gestellt?
Nehmen weniger Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II / SGB XII beziehen, ander Mittags verpflegung teil als im vergangenen Schuljahr? Wie ja, wie groß ist die Differenz?
(Bei der Darstellung der Differenz bitte beachten, dass etwa 400 Kinder und Jugendliche Wohngeld beziehen und die Eltern die Anträge bei der Stadt stellen, obwohl sie selbst bei jenarbeit gemeldet sind.)

Aus der mündlichen Antwort: Insgesamt wurden 1.790 Anträge gestellt, davon 764 für Kindertagesstätten und 976 für Schulen.  Insgesamt wurden bei jenarbeit 833 und beim FD Soziales 907 Anträge gestellt. Es wurden weniger Anträge gestellt, als zuvor Kinder das kostenlose Mittagsesssenin in Anspruch genommen wurden. Ob das aber genau die Eltern betrifft, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, könne nicht eingeschätzt werden.
Die Nachfrage, wie groß denn die zahlenmäßige Differenz sei, konnte nicht beantwortet werden. Die Zahlen sollen nachgereicht werden.

Erbringung von Bildungs- und Teilhabeleistungen / Schülerbeförderung (Mai 2011)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) werden von den Kommunen erbracht. Dazu gehört auch die Schülerbeförderung. Hier bezieht sich die Stadt Jena auf den Stadtratsbeschluss zu den Schülerbeförderungsleistungen, wonach die Übernahme von Fahrtkosten von der Länge des Schulweges abhängig gemacht wird. So muss ab Klasse 5der Schulweg mehr als 3 Kilometer betragen.

Im Gesetz gibt es keine solche Vorgabe. Dort heißt es: „Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden...“

Ich frage an:

Worauf begründet die Stadt Jena ihre Haltung?
Wie wird mit Anträgen auf Schülerbeförderung umgegangen, wenn die Kriterien des Stadtratsbeschlusses nicht erfüllt sind?

Die Antwort besteht in dem Zitieren der Bestimmungen des Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen und die entsprechenden Regelungen der Stadt. Die Frage nach der Umsetzung der Bundesgesetzes wurde nicht beantwortet.
In der schriftlichen Antwort des FD Rechts wird die Auffassung vertreten, dass Schülerinnen und Schülern ein Schulweg unter 2km bzw. 3km Länge zuzumuten sei.
Betroffenen Eltern kann nur geraten werden, Widerspruch gegen die Ablehung einzulegen.


Umsetzung des Bildungspakets / Lernförderung (April 2010)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) sollen von den Kommunen erbracht werden.
Bislang haben anspruchsberechtigte Eltern einen Brief und ein Info-Blatt erhalten.
Mein Frage bezieht sich auf den Bereich Lernförderung, der durch die Volkshochschule umgesetzt werden soll.

Ich frage an:
Welche konkreten Überlegungen gibt zur Durchführung des Unterrichts?
Wenn Anträge vorliegen, wann könnten die ersten Maßnahmen beginnen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr gestellt werden.


Umsetzung des Bildungspakets (März 2011)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Bundestag und Bundesrat haben die Neuregelung des SGB II beschlossen. Ein Bestandteil darin ist das „Bildungspaket“. Im Bildungspaket enthalten sind Zuschüsse für warmes Mittagessen, die Schülerbeförderung, für Wandertage, für Angebote von Sportvereinen und Musikschulen sowie Kultur allgemein.
Die Sachleistungen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, sollen von den Kommunen verwaltet werden: im Bereich des SGB II von den Jobcentern, bei Beziehern von Wohngeld bzw. des Kinderzuschlags von den Kommunen selbst.
Es ist davon auszugehen, dass in Jena mehr als 2500 Kinder und Jugendliche Leistungen des Bildungspaktes in Anspruch nehmen können.

Ich frage an:
-    Welche Vorbereitungen hat die Stadt Jena / der Eigenbetrieb Jenarbeit getroffen, um die Maßnahmen umsetzen zu können?
-    Ab April 2010 gibt es kein kostenlosen Mittagessen für mehr. Wie wird sichergestellt, dass die Zuschüsse des Bundes unbürokratisch gewährt werden, so möglichst viele betroffene Kinder  weiter an der Mittagessenverpflegung teilnehmen?
-    Wo sollen Anträge gestellt und bearbeitet werden? Bei Jenarbeit und/oder im Bürgerbüro?
-    Sind für die Bewältigung der Aufgaben neue Stellen geplant?

Falls die Anfrage zu umfangreich sein sollte, bitte ich um einen kurzen allgemeinen Bericht zum Sachstand.

Aus der Antwort: Anträge können ab sofort gestellt werden, zunächst formlos, da an Formularen noch gearbeitet werden. Bei Anträgen, die zum 1. April 2011 eingereicht werden, werden Leistungen rückwirkend gewährt.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen die Anträge bei Jenarbeit, Bezieher von Wohngeld bzw. des Kinderzuschlags wenden sich an den FD Soziales, Carl-Pulfrich-Straße 1, Die Eltern aller anspruchsberechtigen Kinder und Jugendliche (voraussichtlich mehr als 3.400)
Es können noch keine präzise Aussagen darüber getroffen werden,  ob und wie viele neue Stellen geschaffen werden.
Über den  Zuschuss zum Mittagessen wurde nicht gesprochen, da zu diesem Thema die Fraktion eine Beschlussvorlage eingereicht hatte.

Erhöhung der Kita-Gebühren (November 2010)


Es fragte: Dr. Gudrun Lukin:

Den Stadträten wurde im Ausschuss mitgeteilt, dass eine der Ursachen für die Gebührenerhöhung im Kitabereich die durch einen erhöhten Personalschlüssel verbesserte Betreuungssituation in den Kindereinrichtungen ist. Gleichzeitig wurde durch die Verwaltung auf sinkende Schlüsselzuweisungen durch das Land und eine Kostenerhöhung im Sozialbereich hingewiesen. Mit dem Beschluss über die Gebührenanhebung sollen die Eltern an der Finanzierung der Leistungssteigerung in den Jenaer Kitas beteiligt werden.

Ich frage deshalb: Erstattet der Freistaat Thüringen der Stadt Jena die Mehrkosten der verbesserten Kinderbetreuung in den Kitas (laut Kindertageseinrichtungsgesetz) zu 100% oder erfolgt eine pauschalierte unzureichende Kostendeckung durch den Freistaat?

Aus der Antwort: Die fehlende Rechtsverordnung für die Problematik ist nicht entscheidend.
Der Plan, die Kita-Gebühren zu erhöhen, es ist nicht dem Kita-Gesetz anzulasten
es wird eine entsprechende Debatte im Landtag geben
Die Mittel sind zwar in Gänze verteilt worden, sind aber noch nicht so angekommen, so dass in Jena noch eine Finanzlücke von 1,2 Millionen entstanden ist. Eine Ursache dafür ist, dass auch Gemeinden, die keine Kinderbetreuung haben, von den Mitteln profitieren.
Die Kommunen entscheiden über die allgemeinen Mittel, die von Kommunalen Finanzausgleich kommen.


Ärztliche Versorgung im Seniorenheim (November 2010)

Es fragte: Dr. Karin Kaschuba

Bei einem Besuch im Seniorenheim Am Kleinertal in Jena wurde ich auf das Problem der ärztlichen Versorgung aufmerksam gemacht.

Ich frage: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Jena, den Wunsch der Bewohner dieses Seniorenheimes zu entsprechen und einen ständigen ärztlichen Ansprechpartner zu gewinnen?

Aus der Antwort: Jeder Heimbewohner wird von seinem Hausarzt weiter betreut, da auch weiter freie Arztwahl besteht.
Die Stadt hat keinen Einfluss auf die ärztliche Versorgung, das obliegt der kassenärztlichen Vereinigung.
In Winzerla sind mehrere Hausärzte tätig. Bei auftretenden Problemen hilft die  Heimleitung.
Die Heimleitung drückt ihre Zufriedenheit über das Engagement der zuständigen Ärzte aus. Dennoch ist die sofortige Verfügbarkeit nicht immer gegeben, weshalb der Einsatz eines Notarztes notwendig wird. Nachteile sind jedoch nicht erkennbar. Der Wunsch nach einer direkter lokaler Anbindung ist nachvollziehbar, aber nur durch eine direkte Vereinbarung möglich.


Wohngeldberechtigte in Jena (September 2010)


Es fragte Jens Thomas:

Im Juni diesen Jahres bezifferte der Leiter der Wohngeldbehörde, Herr Main, die Zahl der Haushalte, die derzeit in Jena Wohngeld beziehen, mit 2700.

Ich frage an:
Wie viele Menschen erhalten in Jena Wohngeld?
Bitte folgende Gruppe extra aufführen:
- Rentner_innen
- Studierende
- Kinder, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind

Aus der schriftlichen Antwort:
Laut Angaben der Wohngeldbehörde  erhalten derzeit 2847 Jenaer Haushalte Wohngeld. Darunter sind  969 Haushalte mit Rentnerinnen und Rentner, 592 Studierende und 485 Kinder, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind.

Erlass von Kita-Gebühren (August 2010)

Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Bei der Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Jenaer Kindertagesstätten werden alle Einkünfte einer Familie herangezogen. So kann es passieren, dass Eltern bzw. alleinerziehende Mütter und Väter trotz geringem Einkommen und/oder dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II Gebühren entrichten müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass nach § 90 SGB VIII die Gebühren erlassen werden. Die Einkommensgrenze hier ist durch den § 85 SGB XII geregelt und zwar auf eine Weise, dass in den meisten Fällen ein Gebührenerlass gewährt werden kann.
Jedoch wird weder in den Gebührenbescheiden noch auf den entsprechenden Internetseiten explizit auf die Möglichkeit des  Gebührenerlasses hingewiesen. Als ich mich deshalb an Herrn Jauch wandte, erhielt ich folgende Antwort: „Jena gehört zu den wenigen Städten, die Geringverdiener gar nicht oder mit nur sehr niedrigen Gebühren belastet. Die entsprechende Einkommensgrenze ist so gewählt, dass Anträge nach § 90 SGB VIII entbehrlich sind. Selbst Geringverdiener, die keinen Anspruch auf Erstattung hätten, brauchen keine oder nur sehr geringe Gebühren zu zahlen.“

Meine Frage:
Wie werden die oben genannten gesetzlichen Regelungen in  Jena umgesetzt? 

Aus der Niederschrift: "Herr Jauch informiert, dass die Kita-Gebührensatzung bewusst so gestaltet wurde, dass Anträge nach § 90 SGB VIII für Geringverdiener entbehrlich werden. Das vereinfacht auch den Verwaltungsaufwand. Herr Jauch weist darauf hin, dass die Eltern von 25 % der Kinder in den Einrichtungen keine Gebühren bezahlen müssen, weil die Einkommensfeststellung
solche Freigrenzen aufweist, dass die Gebührenpflicht nicht entsteht.
Herr Jauch geht davon aus, dass eine Anpassung der Einkommensgrenzen diskutiert werden wird, wenn die Satzung in nächster Zeit aufgerufen werden muss.
Frau Dr. Jonscher fragt nach, wie zu verfahren ist, wenn eine Mutter rückwirkend 200 € Kita-Gebühren zahlen muss, obwohl sie Leistungen nach dem SGB XII bekommt und damit nach diesen Einkommensgrenzen freigestellt ist. Frau Dr. Jonscher kritisiert, dass Betroffene nicht über die Freistellung informiert werden.
Herr Jauch schließt nicht aus, dass im Verwaltungshandeln auch Fehler entstehen können. Er hält es jedoch nicht für möglich, dass bei Feststellung einer Einkommenssituation durch die Prüfstelle im Kindergartenbereich durch die KiGHS eine Veranlagung erfolgt, obwohl das Einkommen zu gering ist. Herr Jauch bittet darum, in Widerspruch zu gehen und alle Rechtsmittel zu nutzen, wenn das im Einzelfall passieren sollte."

Wohngeldzahlung an Studierende (Juni 2010)

 

Es fragte Mike Niederstraßer:

Am 11. Juni gab die Wohngeldstelle der Stadt Jena bekannt, dass sich die Auszahlung im vergangenen Jahr erhöht haben. Als Grund benannte Herr Main unter anderem, dass verstärkt Studierende ihren Anspruch   wahrnähmen. Seit der Wohngeldreform zum Beginn des Jahres 2009 ist der Hauptgrund für die Ablehnung, die vorübergehende Abwesenheit
vom zumeist elterlichen Wohnort, entfallen. Auch bei Zahlung des BAföG ausschließlich als Darlehen kann nun Wohngeld bezogen werden auch wenn bei Bezug der regulären BaföG-Leistungen weiterhin kein derartiger Zuschuss zu den Wohnkosten erlangt werden kann.
In den vergangenen Monaten ergaben sich aber für einige Studierenden neue und scheinbar zunehmende Probleme: Als schwer vermittelbarer Hauptablehnungsgrund stellt sich nun heraus, dass ein Mindesteinkommen von Studierenden verlangt wird. Unterschreiten sie dieses, wird unterstellt, dass sie die Sozialleistung mißbrauchen und für andere Ausgaben
einsetzen würden. Konkret bedeutet die Voraussetzung, dass nur diejenigen Wohngeld erhalten können, die ein Einkommen von 80% des Sozialhilfeeckregelsatzes zzgl. Wohnkosten nachweisen können. Eine gesetzliche Basis für dieses Mindesteinkommen und dem daraus folgenden Verweise auf andere soziale Sicherungssysteme ist nicht ersichtlich.

Daher frage ich:
Wie begründet die Stadtverwaltung das Erfordernis des Mindesteinkommens und in welcher Höhe wird es vorausgesetzt? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sie diese Ansicht?
Wie haben sich Antragslage, Bescheidungssituation und Rechtsmitteleinlegungen in der Gruppe der Studierenden seit dem 1.1.2009 entwickelt? In wieviele Fällen wurden in der
Zeit seit 2008 (bitte quartalsweise) aufgrund unzureichenden Einkommens entsprechende Wohngeldanträge abgelehnt?
Wie wird die Situation beurteilt, dass dem Grunde nach nicht BAföG berechtigte Studierende im Prinzip bereits die Mietkosten decken können müssen, die sie mit Hilfe des Wohngeldes zu bestreiten suchen?

Alle Anfragen wurden auf die Stadtratssitzung im August verschoben.


Teilnahme am Projekt "Bürgerarbeit" (Mai 2010)


Es fragte Jens Thomas:

Am 19. April 2010 versandte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein „Interessenbekundungsverfahren“ zur Durchführung von Modellprojekten einer „Bürgerarbeit“. Darin werden die Grundsicherungsträger aufgefordert, bis zum 27. Mai 2010 ihr Interesse an einem solchem Projekt zu bekunden. Bei diesem Modell der „Bürgerarbeit“ sollen ab 2011 für drei Jahre „sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interessen liegende Arbeiten der Gemeinden zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben“ gefördert werden.
Ich frage an:
Wird sich der Eigenbetrieb „jenarbeit“ am Interessenbekundungsverfahren beteiligen?

Aus der mündlichen Antwort: Der Eigenbetrieb "jenarbeit" wird sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen, da er bereits durch das Projekt "co op" über  positive Erfahrungen verfügt.Geplant sind auf 2 Jahre befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Kürzung von Eingliederungsmitteln (März 2010)


Es fragte: Dr. Beate Jonscher

Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, stehen in diesem Jahr für die Eingliederung in Arbeit statt der geplanten 2,8 Milliarden € nur knapp 1,5 Milliarden € zur Verfügung. Für den Freistaat Thüringen bedeutet das nach Informationen der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag eine Kürzung von 7% - das sind 17,76 Millionen €. Auch Jena als optierende Kommune könnte von den Kürzungen betroffen sein.
Ich frage an:
Welche Bundesmittel für Eingliederung in Arbeit erhält „jenarbeit“ 2010? Wie hoch ist die Differenz zu den im Jahr 2009 ausgereichten Mitteln? Welche Konsequenzen sich daraus für die Arbeit des Eigenbetriebes in diesem Bereich?
Welche Probleme treten im Zusammenhang mit der Mittelvergabe auf – zum Beispiel: mit Verpflichtungsermächtigungen, im Zusammenhang mit einer (teilweisen) Mittelsperre oder weiteres?

Aus der schriftlichen Antwort: Dem Eigenbetrieb stehen in diesem Jahr Eingliederungsmittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr war es 10,1 Millionen Euro.
Da jedoch der Budget für Verwaltungskosten um 800 TausendEuro erhöht wurde und beide Budgets gegenseitig deckungsfähig sind, wird es keine Einschränkungen bei den Eingliederungsleistungen geben.

Wohngeld in Jena (Januar 2010)


Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Zum 01.01.09 trat das „Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts“ in Kraft, mit dem einige Änderungen verbunden waren. So wurden die Baualtersklassen abgeschafft und die Höchstgrenzen für Einkommen und Miete angehoben. Somit haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.

Ich frage an:
Wie haben sich die Änderungen auf den Bezug von Wohngeld in der Stadt ausgewirkt?
Wie viele Jenaer Bürgerinnen und Bürger erhalten derzeit Wohngeld? Wie hoch ist die Zahl der Rentner? Wie viele Studierende bekommen Wohngeld?

Hierzu der Artikel aus der TLZ vom 28.01.2010:

Mehr Anspruch auf Wohngeld
Jena. (tlz/ide) Bei den erhobenen Ansprüchen auf Wohngeld in Jena hat sich voriges Jahr ein Gesamtzuwachs von 63 Prozent ergeben. So stellte gestern Abend vorm Stadtrat Bürgermeister Frank Schenker (CDU) auf Anfrage der Linken-Fraktionärin Dr. Beate Jonscher fest, die die Veränderungen seit der Wohngeldrechts-Neuregelung von Januar 2009 dargelegt sehen wollte. Im Durchschnitt habe das eine Erhöhung von 82 auf 113 Euro pro Wohngeld-Bezieher bedeutet, sagte Frank Schenker.
Im vorigen Jahr waren 2754 Bürger als Wohngeldbezieher registriert, darunter 1001 Rentner und 614 Studenten. Wegen des sehr vielfältigen Wechsels der Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld seien insgesamt 8000 Bearbeitungen von Anträgen nötig gewesen, erläuterte der Bürgermeister.
Insgesamt wurde eine Summe von 4,5 Millionen Euro in Jena an Wohngeldempfänger ausgereicht; im Jahr 2008 waren es noch 2,1 Millionen Euro.
Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat Thüringen finanziert.


Kostenfreies Mittagessen an Jenaer Schulen (November 2009)

 

Es fragte Dr. Beate Jonscher:

Vor fast zwei Jahren wurde durch den Stadtrat der Beschluss gefasst, Kindern und Jugendlichen aus einkommenslosen und –schwachen Familien  aus städtischen Mitteln ein kostenfreies Mittagessen in Kindertagestätten und Schulen zu ermöglichen.
In der Haushaltsplanung für 2010 wurde diese freiwillige Leistung gestrichen. Die Eltern sollen nun mit 1,00 € pro Mittagessen an den Kosten beteiligt werden.

Meine Frage:
Wie viele Kinder in Kindertagesstätten nehmen derzeit die Möglichkeit des kostenfreien Mittagessens in Anspruch? Wie viele Schülerinnen und Schüler?

Antwort: Herr Schenker teilt mit, dass insgesamt 2.339 Kinder und Schüler das Angebot des kostenfreien Mittagessens nutzen. In den Kindertagesstätten sind es 1.234 Kinder und in den Schulen 1.105 Schüler. Dieses Angebot bedeutet ein Finanzvolumen von 780.000 € im Jahr für den Haushalt. Herr Schenker informiert, dass in den 57 Kindertagesstätten die Teilnehmerzahl zwischen 83 und eins liegt und bei den 32 allgemeinbildenden Schulen zwischen 220 und zwei Schülern pro Schule. Er äußert, dass das Ergebnis heterogen und der Analyse des Sozialplans ähnlich ist. Herr Schenker merkt an, dass eine der Schulen, die den höchsten Anteil an Kindern aus Familien mit wirtschaftlich schwieriger Situation hat, eine Schule ist, die den Deutschen Schulpreis erhielt. (Quelle: Niederschrift)


Beglaubigung von Kopien (November 2009)

 

Es fragte Katharina König:

In der OTZ und TLZ vom 04.11.2009 wurde darüber informiert, dass EmpfängerInnen von Schüler-Bafög keine beglaubigte Kopie ihres Bescheides bekommen könne, da zwar der Fachdienst aus dem Gebäude des Sozialamtes in der Carl-Pulfrich-Straße in das Gebäude Löbdergraben 12 umgezogen ist, der Dienststempel aber nicht mitgenommen werden konnte. Dieser Stempel wird unter anderem für (kostenlose) Beglaubigungen von Leistungsbescheiden nach dem SGB II und XII benötigt, damit EmpfängerInnen von Hartz IV, aber auch von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen können. Die Beglaubigung einer Kopie im Bürgerservice kostest 2,50 €. In dem Artikel wurde der Fachdienstleiter Bürgerservice, Herr Schroth, zitiert: er halte Gebühren für die Bestätigung von Bescheiden für gerechtfertigt, da ja die Bürger einen Vorteil aus den Kopien zögen, weil sie keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
Ich frage an:
wie bewerten Sie die Aussage des Fachdienstleiters, wenn Ihnen bekannt ist, dass die GEZ-Befreiung deshalb möglich ist, da in der Regelleistung (SGB II und SGB XII) keine Rundfunkgebühren enthalten sind? Welche Regelungen werden für die EmpfängerInnen von Schüler-Bafög getroffen?

Antwort: Herr Jauch entschuldigt sich im Namen des Bereiches für den Fehler. Er teilt mit, dass in der Verwaltungskostensatzung nicht ausdrücklich geregelt ist, dass die angefragten Bescheinigungen von den Gebühren zu befreien sind, die für eine Beglaubigung gewöhnlich zu zahlen sind. Mit einer Verwaltungsanweisung wird das korrigiert werden. Auch eine Korrektur der entsprechenden Satzung ist vorgesehen. (Quelle: Niederschrift)

Verhandlungen zur Einführung eines Sozialtarifs im Verbundtarif (September 2009)

Es fragte: Jens Thomas

Am 04.03.09 hat Sie der Stadtrat beauftragt, im Verbundbeirat darauf hinzuwirken, ab 2010 den Jenaer Sozial-Haustarif als Verbundtarif einzuführen (08/1316-BV).
In der Nahverkehrsbeiratssitzung am 11.09.09 wurde auf Nachfrage bekannt, dass sich die Vorstellungen der Städte Jena (Haustarifsortiment JenaPass) und Erfurt (ermäßigte Monatskarte pro Bedarfsgemeinschaft) zu einem Sozialtarif nicht in Einklang bringen lassen, während die Stadt Weimar die Fortsetzung des Verbundtarifs nach 2010 von der Einführung eines Sozialtarifs abhängig macht.
Ich frage deshalb an, auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zur Einführung eines Sozialtarifs im Verbundtarif Mittelthüringen?,
auf welchen Ebenen bzw. zwischen welchen Gremien im Verbundgebiet des VMT wird die Einführung eines Sozialtarifs verhandelt und wie wollen Sie zu einer Einigung gelangen?,
wann berichten Sie dem Stadtrat über den Fortgang der Verhandlungen zur
Fortsetzung des Tarifverbundes und zur vorliegenden Abschlussrevision 2008 des VMT (08/1500-BV)?

Der Oberbürgermeister erläutert, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Sozialtarif in den beteiligten Städten gibt. Es liegen in den Städten Erfurt und Weimar sowie im Weimarer Land Positionen vor, die nicht einfach vereinbar sind. Es finden große Bemühungen zur Erreichung einer Lösung statt. Es werden Gespräche auf der Ebene der Impulsregion geführt. Die Stadt Erfurt wird zu einem Gespräch auf Leitungsebene der Aufgabenträger einladen. Der Oberbürgermeister informiert, dass eine Lösung darin bestehen kann, dass mit der Neustrukturierung oder der Fortsetzung des VMT in einer
überarbeiteten Struktur ab 01.01.2011 der Sozialtarif abgelöst wird durch ein
Sozialticket, das im gesamten Verbundsystem gelten soll. Der Oberbürgermeister sagt zu, den Stadtrat zu informieren, wenn Ergebnisse in den Gesprächen erreicht werden.
Herr Thomas fragt nach, warum der Bericht über den Fortgang der  Verhandlungen zur Fortsetzung des Tarifverbundes noch nicht vorgelegt wird.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass es terminliche Probleme gibt, wenn sich drei Oberbürgermeister und ein Landrat abstimmen müssen. Er weist auf den vorliegenden Sachstand hin, der erst vor einer Woche erreicht wurde als die Impulsregion im Lenkungsausschuss getagt hat. Er bittet, das zu entschuldigen.
(Aus der Niederschrift)