Weihnachtsbäume in Ortsteilen (2023)

Es fragte Jens Thomas:

Welche Standorte kämen ggf. für einen Weihnachtsbaum im Ortsteil Jena-West in Frage bzw. wo wäre es möglich, die nötige Infrastruktur zu schaffen?
2. Kann auf dem Jahnplatz eine Außenbewirtschaftung der anliegenden Gastronomie ermöglicht werden, ggf. in zeitlicher Nähe zur Adventszeit oder auch im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße?
3. Wann wird über die weitere Umgestaltung des Jahnplatzes entschieden?

Antwort

Zur Präsenz eines Bundeswehr-Transportpanzers (September 2022)


Es fragte Jens Thomas:

zum dritten Mal öffnete das Gefahrenabwehrzentrum der Feuerwehr am 28.08.2022 seine Türen. 10.000 Besucherinnen und Besucher wurden gezählt, darunter sehr viele Familien mit Kindern. Während die Polizei augenscheinlich mit einem Motorrad vor Ort war, präsentierte sich die Bundeswehr mit einem Transportpanzer Fuchs.
In der Pressemitteilung der Stadt Jena heißt es dazu: „Auch die Bundeswehr hat sich angesagt, um über aktuelle Aufgaben zu berichten – Technik zum Anfassen ist
natürlich auch dabei.“
Dazu frage ich an:
1. Warum wurde die Bundeswehr in den Tag der Offenen Tür am Gefahrenabwehrzentrum einbezogen, ging die Initiative dazu von der Stadt oder der Bundeswehr aus?
2. Warum war die Bundeswehr mit einem Transportpanzer präsent; halten sie die Vorführung von Militärtechnik gerade gegenüber Kindern bei kommunalen Veranstaltungen für angebracht und angemessen?
3. War mit der Präsenz der Bundeswehr und des Panzers beim Tag der Offenen Tür des GAZ Werbung für die Bundeswehr und den Soldatenberuf beabsichtigt oder verbunden, findet dies Ihre Zustimmung?

Schrfitliche Antwort
 

Wissenschaftliche Aufarbeitung des NSU-Terrors und Möglichkeiten der Akteneinsicht (Juni 2022)


Es fragte Katharina König-Preuss:

Die Stadt Jena hat sich im vergangenen Jahr mit dem interdisziplinären Theaterprojekt „Kein Schlussstrich! Jena und der NSU-Komplex“ deutlich für eine weitere Aufarbeitung positioniert.
Insbesondere Wissenschaftler*innen aber auch Gruppen, die sich der Aufarbeitung des NSU-Terrors widmen, forschen seit der Selbstenttarnung des aus Jena stammenden rechtsterroristischen Kerntrios des NSU zu befördernden gesellschaftlichen Umständen, um daraus folgend Instrumente zu etablieren, die helfen, derartige Taten künftig zu verhindern.
Das Kerntrio und mehrere Unterstützer*innen des NSU wurden in Jena politisch sozialisiert.
Dabei konnten sie u.a. auch Jugendzentren mit nutzen. Akten und Unterlagen aus dem Bereich des Dezernates IV (Jugendamt) können bei den Forschungen und bei der Aufarbeitung äußerst hilfreich sein, um die Rolle der Sozialen Arbeit zu verstehen und aufzuarbeiten.
Das Land Thüringen plant ein sogenanntes „NSU-Archiv“, in dem perspektivisch alle Akten und Unterlagen, die den NSU-Komplex betreffen gebündelt und archiviert werden sollen, um sie Wissenschaft, Forschung, Journalist*innen und interessierter Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ich frage den Oberbürgermeister bzw. den zuständigen Dezernenten Herrn Hertzsch:
1. Welche Akten und Unterlagen (bspw. Jahres- und Sachberichte, Dienstprotokolle, Konzeptionen, Arbeitspapiere, Dienstanweisungen etc.), die den Bereich der Jugend- und Sozialarbeit und insbesondere die kommunalen Jugendeinrichtungen Jenas betreffen, sind aus den Jahren 1990 – 2005 noch vorhanden?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Jena, um diese Unterlagen für Wissenschaft, Forschung, Journalist*innen oder der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
3. Haben Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Jena das Recht die entsprechenden Akten im Dezernat einzusehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht behandelt werden.

 

Anfrage zu rassistischen, antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen (Juli 2021)

Es fragte Philipp Gliesing:

Bezugnehmend auf die islamfeindlichen Vorfälle in Jena, möchte ich sie fragen: 

1. In welcher Form gewährleistet die Stadt Jena im Rahmen der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen ein engmaschiges und reaktionsfähiges Beratungs- und Begleitangebot für Betroffene von rassistischen, antisemitischen oder islamfeindlichen Straftaten?

2. Wie viele rassistische, antisemitische oder islamfeindliche Vorfälle sind polizeilich oder zivilgesellschaftlich im Jahr 2020 und im laufenden Jahr 2021 in den verschiedenen Stadtteilen dokumentiert worden?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Solidarität mit den Betroffenen von rassistischen, antisemitischen oder islamfeindlichen Straftaten in der Stadtgesellschaft zum Ausdruck zu bringen, und somit den Tätern zu signalisieren, dass die Betroffenen nicht alleine stehen?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. 

Ehrenmal auf den Heinrichsberg (Mai 2021)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin

Seit längerer Zeit verwittern die Schriftzüge am Ehrenmal auf dem Heinrichsberg.

Die Worte:

UNSEREN TOTEN
ZUM GEDENKEN
IHREN MÖRDERN
ZUR SCHANDE
DEN LEBENDEN
ZUR MAHNUNG

sind teilweise nur noch zu erraten.

Deshalb frage ich an:

Besteht die Möglichkeit zeitnah die Schrift wieder leserlich zu gestalten, um die Botschaft des Gedenksteins wieder sichtbar zu machen?

Aus der Antwort: Das Mahnmal am Heinrichsberg wurde 2020 grundsätzlich saniert. Das betraf die gesamte Anlage. Der Stein wurde 2019 gereinigt. Die Schriftzüge müssen tatsächlich erneuert werden. Das soll noch im Mai geschehen. Beauftragt damit ist JenaKultur.

Zu einer chinesisch-türkischen Großinvestition und dem Bezug zur Wagenplatzdebatte (Februar 2019)


Es fragte Katharina König-Preuss

In der OTZ vom 30. Januar 2019 wurde unter der Überschrift „Jenaer Wagenplatz: Es ist noch nicht vorbei" über den Abzug der Wagenplatz-Bewohner_innen berichtet. Innerhalb des Artikels wurde Matthias Bachmann, Mitglied des Ortsteilrates, mit folgenden Sätzen zitiert: "Die Bewohner hätten nur das Ziel verfolgt, „ihre Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit“ durchzusetzen. Im Gespräch mit der Zeitung sagte Bachmann, dass der Stadtrat wiederholt falsche Erwartungen bei den Bewohnern geweckt habe. Und als Unternehmer bemängelte er, dass die Wagenburg-Debatte eine chinesisch-türkische Großinvestition in Jena verhindert habe."

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Welche chinesisch-türkische Großinvestition meint der Ortsteilrat?
2. Aus welchen Gründen fand die chinesisch-türkische Großinvestition in Jena nicht statt und was hatte die "Wagenburg-Debatte" damit zu tun?
3. Ist dem Oberbürgermeister bekannt, ob die "chinesisch-türkische Großinvestition" Projekte auf der Fläche des ehemaligen Wagenplatzes beabsichtigte?

Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Da Herr Haschke bereits eine analoge Anfrage gestellt hatte, lautete die Antwort:

Der Oberbürgermeister weiß nichts von einem Unternehmen. Er sieht keinen Zusammenhang  zur der Debatte mit der Wagenburg.  Ein Gegner der Rad-Aue hatte behauptet, er hätte einem Unternehmen davon abgeraten in Jena zu investieren und dies hatte dann zu dem Zeitungsartikel geführt.

 

Werbung für die Bundeswehr (Dezember 2016)


Es fragte Julia Langhammer:

Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ein hoch kontroverses und komplexes Thema. Die Partei DIE LINKE lehnt Auslandseinsätze genau wie die Mehrheit der Bevölkerung ab.
Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die aktuelle Entwicklung der Bundeswehr,
verbunden mit offensiver und provokanter Werbung kritisch.
Ich frage:
Wie kam es zur Beklebung der "Bundeswehrstraßenbahn"? Wer hat darüber anhand welcher Kriterien entschieden?
Welche Summe hat der Jenaer Nahverkehr dafür vereinnahmt?
Wie bewertet die Stadt Jena die Werbemaßnahme angesichts der Tatsache, dass der Soldatenberuf kein Beruf wie jeder andere ist?
(Nachfrage: Falls die beauftrage Werbefirma den Vertrag mit der Bundeswehr
geschlossen hat, wie wird dann gesichert, dass keine politischen Meinungsäußerungen getätigt werden, die mit dem Selbstverständnis der Stadt Jena nicht vereinbar sind?)

Aus der Antwort:
Die Werbung auf den Fahrzeugen wird  über einen  Werbeagentur organisiert. Dies ist vertraglich geregelt. Die Entscheidung trifft die Nahverkehrsgesellschaft.
Die Preise sind von der Zahl der Fahrzeuge und der Dauer der Werbung abhängig. Sie sind nichtöffentlich.
Werbung für Parteien oder kirchliche Organsiationen sind nicht zulässig. Bei der Bundeswehr handelt es sich um einen Teil der Gesellschaft und ist daher politisch.
Auf die Nachfrage, ob Werbung für die Bundeswehr politisch neutral sei, antwortete der Oberbürgermeister sinngemäß, dass die Bundeswehr auch Friedensaufgaben erfülle. Die Bundeswehr würde gebraucht und deshalb ist es auch legitim, dafür zu werben - und dies sei kein Widerspruch zu seiner pazifistischen Aufassung.

Vertragslage mit dem Jenaer Tierheim (April 2016)


Es fragte Carolin Weingart

Jedes Jahr bemüht sich das Tierheim Jena um Herstellung einer Vertragslage mit der Stadt Jena zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnahme der Fundtierbetreuung durch das Tierheim. Hingegen wird derzeit die Beauftragung der Fundtierbetreuung durch Zustellung des Zuwendungsbescheids einseitig formuliert. In anderen Kommunen Thüringens wird diese Beauftragung langfristig durch einen Grundlagenvertrag geregelt.

Ich frage an:
Plant die Stadt einen Grundlagenvertrag mit dem Tierheim Jena abzuschließen?
Wenn nicht, warum nicht?

Aus der Antwort: Es gibt eine  vertragliche Regelung durch den jährlichen Zuwendungsbescheid. Die Stadt hat Kontakt mit dem Tierheim aufgenommen. Da Interesse an einem Vertrag besteht, werden Verhandlungen aufgenommen. Es ist jedoch fraglich, ob Einigkeit erzielt und sich die Situation für das Tierheim durch einen Vertrag nicht unbedingt verbessern wird.

Zur Auslesung und Speicherung von Daten gechippter Haustiere (Februar 2016)


Es fragte Carolin Weingart:

Entlaufene oder verlorene gegangene Haustiere sind im idealen Fall gechippt und registriert. Im Falle des Auffindens verendeter Haustiere oder des Unfalltodes von Haustieren sorgen meines Erachtens nach Feuerwehr oder Ordnungsamt für den Abtransport.

Ich frage an:
Wohin können sich Haustierbesitzer_innen von mit Chip versehenen Haustieren wenden, wenn diese verloren gehen oder verschwinden, um sicher zu gehen, dass diese nicht Opfer eines Unfalls wurden?
Wer ist in der Lage bzw. berechtigt den Chip an verendeten Haustieren auszulesen und wo werden diese Daten gespeichert bzw. wo sind diese Daten einsehbar?

Aus der Antwort: Bei Hunden sind Chips verpflichtend, bei Katzen freiwillig. Damit die Daten ausgelesen werden können, müssen die Halter sich zunächst bei Tasso oder einem anderen Anbieter registieren lassen.
Dann können Tierärzte, das Ordnungsamt oder die Feuerwehr, die über die entsprechenden Lesegeräte verfügen, über den Chip den Halter des Tieres ermitteln. Allerdings kann den Feuerwehrleuten nicht zugemutet werden, bei getöteten Tieren die Chips auszulesen. Es gibt auch dafür keine rechtliche Regelung dafür.

Konzept zur Auseinandersetzung mit der NS – Gewaltherrschaft in Jena (Januar 2016)


Es fragte Dr. Gudrun Lukin:

Am 10.Oktober 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss „Gedenken, Erinnern,
Aufarbeiten –ein lokales Konzept zur Auseinandersetzung mit der NS –
Gewaltherrschaft in Jena“ .
Einer der Beschlusspunkte wurde mit der Einweihung der Gedenkstele in der
Löbstädter Straße umgesetzt.
Sowohl die Erarbeitung des Gedenk- und Totenbuchs, als auch die Einrichtung eines Lern- Erinnerungs- und Gedenkortes sind noch nicht abgeschlossen.
In der Berichtsvorlage des Kulturausschusses 14/2480 vom 29.04.2014 wurde erläutert, dass ein Grundkonzept für den Erinnerungsort, d.h. einer Werkstatt für historisches Lernen im Bereich der Imaginata erarbeitet wurde und diskutiert werden soll. Dazu gab es einige Treffen.
Es wurde aber auch vorgeschlagen, eventuell die ehemalige Arbeitsgruppe des Ausschusses, die das NS-Gedenkkonzept erarbeitet hatte und in der Vertreter der Politik, der Verwaltung, der Fachwissenschaft und von Aufarbeitungsinitiativen vertreten waren, erneut einzuberufen, um das weitere Vorgehen in der Frage des Standortes der Lernwerkstatt beraten.

Ich frage an:
Wie ist der gegenwärtige Bearbeitungsstand des Konzeptes für das Gedenk- und Totenbuch bzw. den Lern- und Erinnerungsort und wie und in welchem Zeitrahmen wird das beschlossene Konzept „Gedenken, Erinnern, Aufarbeiten“ weiter umgesetzt?

Ergänzung von Katharina König:

In welcher Weise ist vorgesehen, auf aktuelle Ereignisse zu reagieren und in das Konzept „Gedenken,Erinnern, Aufarbeiten“ einzufügen? Wie soll die Fortschreibung des Konzeptes realisiert werden?
Ganz konkret: gibt es Ansätze, die NSU-Aufarbeitung in das Gedenkkonzept zu integrieren?

Die Fragen konnten aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.  

Prüfung eines Wildtierverbots bei Zirkusveranstaltungen (November 2015)

Es fragte Carolin Weingart:

Der Koalitionsvertrag der Parteien SPD, CDU und B‘90/Die Grünen für die Stadt Jena
formuliert die Prüfung eines Wildtierverbotes bei Zirkusveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und die anschließende neue Diskussion unter Maßgabe des Tierschutzes.
Ich frage an:
Ist die Prüfung eines Wildtierverbotes für Zirkusveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen seit der Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung erfolgt:
Falls ja, wie lautet das Ergebnis der Prüfung,
falls nein, wann wird diese erfolgen?
Wann ist mit dem Ergebnis der Prüfung und der Veröffentlichung der Meinungsbildung innerhalb der Koalition zum Wildtierverbot für Zirkusveranstaltungen unter Maßgabe des Tierschutzes zu rechnen?

Aus der Antwort:
Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Das Verbot der  Zurschaustellung von Wildtieren wäre rechtswidrig, weil die Zirkausbetreiber aufgrund der Berufsfreiheit eine Erlaubnis dafür haben.


Zur Demontage des Zeiss-Logos (August 2015)


Es fragte Reinhard Wöckel:

Am Samstag, den 27.06.2015 wurden vom Unternehmenssitz des Zeiss-Werkes in Jena-Lichtenhain die Schriftzüge "Carl-Zeiss Jena" mit dem bekannten Linsenlogo abmontiert.
Die Tageszeitungen OTZ und TLZ haben darüber u.a. mit der Überschrift "Es ist wie eine Grabschändung" berichtet. Leserinnen und Leser brachten zum Ausdruck, dass mit dieser Demontage langjährigen Mitarbeitern von Carl-Zeiss in Jena eine Identität genommen wurde. Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wollten sich erst nach Rückspache mit der Zeissgeschäftsführung äußern. Bisher habe ich noch nichts von Ihnen dazu gehört.
Auch wenn es sich um eine Unternehmensentscheidung handelt, habe ich die Frage an Sie Herr Oberbürgermeister der Stadt Jena:

Warum haben Sie nicht im Interesse der Stadt Jena und vieler Zeissianer bei der Unternehmensleitung gegen diese Abmontierung des Zeisslogos Ihre Stimme erhoben ?
Trotz einer weltweit neuen Ausrichtung des Konzerns, würde es sicher in Rio, Tokio, Kairo oder an anderen Zeissstandorten in Großbritannien oder Nordamerika verstanden werden, wenn in der Gründungsstadt von Zeiss in Jena die Tradition des Linsenlogos erhalten bliebe.

Aus der Antwort: Der OB wurde von der Aktion ebenso überrascht. Sein Anruf bei der geschäftsführung ergab, dass es sich um eine Entscheidung des Unternehmens handelt und die Einheitlichkeit des Darstellung geschuldet ist.
Trotz der besonderen Situation der Stadt sowie der Tradition war eine andere Entscheidung nicht möglich. Allerdings hätte die Stadt vorher informiert werden sollen.

Übergabe von Fördermittelbescheiden der Stadt Jena (Mai 2015)


Es fragte Carolin Weingart:

Am 6.05.2015 berichtete die TLZ über die Übergabe eines Zuwendungsbescheides in Höhe von jährlich 10.000 Euro an das Jenaer Geburtshaus durch die Sozialausschuss-Vorsitzende Sophie Voss, die damit eine Festlegung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen umgesetzt sah.
Ich frage Sie an:
1.) Übergab Frau Voss den Zuwendungsbescheid im Auftrag des Oberbürgermeisters bzw. als Vorsitzende des Sozialausschusses oder im Namen der Stadtratskoalition aus CDU, SPD und Grünen?
2.) Welche weiteren Übergaben von Fördermittelbescheiden der Stadt Jena durch Mitglieder der Koalitionsfraktionen sind geplant, die sich aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen ergeben?

Aus der Antwort: Förderbescheide werden mit der Post versandt. Im konkreten Fall war der Verein so erfreut, dass er Frau Voss eingeladen hat.

Ausschreibung der Fundtierbetreuung der Stadt Jena (Februar 2015)

Es fragte Carolin Weingart:

Der TLZ vom 18.12.14 war zu entnehmen, dass der Jenaer Tierheimvereinsvorsitzende Martin Schünemann befürchtet, dass die kommunale Pflichtaufgabe der Fundtierbetreuung der Stadt Jena, die bisher das Tierheim leistete, ausgeschrieben wurde.
Ich frage die Verwaltung:
Hat die Stadtverwaltung die Fundtierbetreuung für die Stadt Jena ausgeschrieben bzw. beabsichtigt die Stadt eine Ausschreibung?
Falls ja, worin liegen die Gründe hierfür?

Aus der Antwort: Viele Kommunen erfüllen die Aufgabe der Fundtierbetreuung in Eigenregie. Auch in  in Jena war die bis vor 10 Jahren so. Dann wurde die Aufgabe dem Tierheimverein e.V. , da dies kostengünstiger war.
Es ist bekannt, dass der Tierheimverein wirtschaftliche Probleme hatte; diese sind inzwischen behoben. Der Zuschuss wurde inzwischen angepasst und beträgt derzeit 79.000 Euro. Diese Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Die Stadt beabsichtigt, die Leistung auszuschreiben, da der Tierheimverein 100.000 Euro fordert.
Die Stadt muss bei einer Pflichtleistung auch einen Wettbewerb zulassen, um ein kostengünstiges Angebot zu erhalten. Es wird aufgrund der geringer Zahl möglicher Anbieter keine öffentliche Ausschreibung, sondern eine Interessenbekundung geben.

Zur Gewährleistung des Tierschutzes in Landwirtschaftsbetrieben in Jena und dem Saale-Holzland-Kreis durch den Zweckverband Lebensmittel- und Veterinärüberwachung (September 2014)


Es fragte Carolin Weingart

Im Kontrollgebiet Jena/ Saale-Holzlandkreis des Zweckverbandes Lebensmittel- und Veterinärüberwachung kam es wiederholt zu tierschutzrechtlich bedenklichen Vorfällen.
In der Mörsdorfer Agrar GmbH kam es zu einem als Betriebsunfall gekennzeichneten Tod von 2.000 Schweinen im Zuchtläuferstall.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Gut Thiemendorf, wo es zu einer vom LKA
durchgeführten Razzia kam.

Ich frage an:
Ist der Zweckverband Lebensmittel- und Veterinärüberwachung in der Lage seiner
Verantwortung zur Überprüfung der gesetzlich und untergesetzlich notwendigen
Betriebsprüfungen in den Landwirtschaftsbetrieben nachkommen, vor allem in Hinsicht auf
a. der Kontrollintensität zur Gewährleistung tierschutzgerechter Betriebsführung und der Betriebssicherheit
b. die derzeitige Personalausstattung und welche Schlussfolgerungen werden seitens des Zweckverbandes, insbesondere der Stadtverwaltung Jena, aus den Vorfällen gezogen?
Bitte auch auf folgende Nachfragen vorbereiten:
1. Nachfrage
Wie entwickelte sich die Personalausstattung der ZLV seit dem Jahr 2000 in absoluten Zahlen und in Prüfvorgängen je Mitarbeiter/-in der ZLV? Wie viele Betriebe werden durch die ZLV pro Jahr geprüft und wie hat sich die Prüfintensität seit dem Jahr 2000 entwickelt?
2. Nachfrage:
Auf Grundlage der Ermittlungen welcher Behörde erfolgte die Entscheidung zur
Durchführung der Razzia durch das Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft Gera auf dem Gut Thiemendorf und inwieweit war das ZLV in den Prozess eingebunden?

Aus der Antwort: Die Antwort gibt der Oberbürgermeister, da er den Zweckverband leitet. Er beginnt mit  der Schlusfolgerung, wonach intensiv daran gearbeitet, die Mängel zu beseitigen.
Er geht davon aus, das kein grob schuldhaftes Verhalten nicht vorliegt. Die Situation ist schwierig, und eine Erhöhung der Personals (Personal:  36,5 VBE,  6 Amtstierärzte) würde die Probleme nicht lösen.
Es wurden zusätzliche Maßnahmen eingeleitet, so eine monatliche Berichterstattung. Insgesamt wird gute Arbeit geleistet, auch wenn es nicht immer so in der Öffentlichkeit  nicht immer so ankommt.
Die Häufikgeit der Kontrollen richtet sich nach dem Risiko - es sind immer aber nur Stichproben möglich. In erster Linie sind die Tierhalter verantwortlich. Die Strafanzeige hat der Zweckverband selbst gestellt.

Tarifgerechte Bezahlung bei der varys GmbH (September 2014)


Es fragte Julia Langhammer:

In der Beantwortung der Großen Anfrage der Bürger für Jena zur "Tarifgerechten Bezahlung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der Unternehmen, in denen die Stadt mehrheitlicher Gesellschafter ist" war die varys GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Energie, nicht aufgeführt.

Aus der Antwort:
Die varis GmbH ist als Dienstleister für die Stadtwerke tätig, darüber hinaus zunehmend bundesweit als Anbieter von Software und weiteren Dienstleistungen.
Das Unternehmen beschäftigt 69 Mitarbeiter (Stand 31.12.2013). Es gibt einen Betriebsrat mit 5 Mitglieder.
Das Unternhemen unterliegt keiner Tarifbindung. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat. Geregelt sind unter anderem Urlaub, Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeitzuschläge.
Es gibt außerdem eine Regelungsabrede zur Vergütungsanpassung und Sonderzahlungen.
Die Vergütung der Mitarbeiter ist einzelvertraglich geregelt mit einer Anpassung an die Preisentwicklung. In Ergänzung zur Grundvergütung gibt es eine jährliche  Sonderzahlung.
Aufgrund der besonderen Ausrichtung des Unternehmens ist ein Vergleich mit einem Branchentarifvertrag nicht möglich.