Vom Ulmer Modell zum Jenaer Modell (Juli 2021)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten, die das Ziel hat, nach dem Ulmer Modell der Bodenvorratsplanung ein Jenaer Modell zu erarbeiten.

Die Vorlage wurde in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen und dort disktuiert. Daraus folge ein Austauschblatt.

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe  einzurichten, die das Ziel hat, nach dem Ulmer Modell der Bodenvorratsplanung ein Jenaer Modell zu erarbeiten.

002 Die interfraktionelle Arbeitsgruppe nimmt mit der Beschlussfassung im Stadtrat ihre Arbeit auf, die über die laufende Legislatur hinaus reichen soll.

Begründung:

Der Jenaer Wohnungsmarkt ist sowohl im Miet- als auch im Baubereich angespannt. Durch die vielgerühmte Jenaer Tallage mit wenig noch nutzbaren freien Flächen zur Bebauung im Tal entstehen Herausforderungen wie die ökologisch und ökonomisch schwierige Hangbebauung.
Entsprechend notwendig sind grundlegende strategische Überlegungen zur Jenaer Flächenentwicklung. Hierzu soll eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich mit dem Ulmer Modell der Bodenvorratspolitik beschäftigt und dieses unter Berücksichtigung von Ähnlichkeiten und Ungleichheiten auf Jena überträgt. Die Stadt Ulm ist bundesweit für ihr Modell der Bodenvorratspolitik bekannt, das mit verschiedenen Maßnahmen einen kommunalen Flächenanteil von ca. 1/3 geschaffen hat und eine proaktive Form der Liegenschaftspolitik betreibt.

Die Vorlage wurde im September 2021 wieder eingereicht, konnte aber aus Zeitgründen nicht behandelt werden. Im Dezember 2021 wurde sie als gemeinsame Vorlage von LINKEN, SPD und CDU mehrheitlich beschlossen.
 

Aufträge an jenawohnen (Oktober 2019)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke das Unternehmen jenawohnen zu beauftragen, bis Januar 2020 ein Konzept mit konkreten Maßnahmen für den Sozialen Wohnungsbau durch das Unternehmen vorzulegen. Zielstellung ist die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Wohnen in Jena“ vom 30. Juni 2011 (004).

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke das Unternehmen jenawohnen zu beauftragen, bis März 2020 einen Maßnahmenplan zur schrittweisen Verbesserung der Barrierefreiheit des gegenwärtigen Wohnungsbestandes vorzulegen (009), Ziel ist es, dass Mieter*innen auch im Alter in ihren Wohnungen verbleiben können.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke das Unternehmen jenawohnen zu beauftragen, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Vorhaben das Unternehmen in Bezug auf energetische Sanierung und Wohnumfeldgestaltung zur Verbesserung der Klimabilanz unserer Stadt bereits verfolgt bzw. in Zukunft plant.

Die Vorlage wurde bestätigt, nachdem der Änderungsantrag der FDP-Fraktion übernommen worden war. Dadurch wurde der Auftrag auf  Berichte über die Arbeit reduziert.

 

Wohnungspolitische Grundsätze für Jena (Mai 2019)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten für eine nachhaltige und
sozial ausgewogene Entwicklung des Wohnungsmarktes und des Wohnungsbaus in
Jena zu erweitern. Dazu gehört die Erarbeitung einer Richtlinie zu einer sozial
gerechten Wohnbau- und Baulandentwicklung bis zum ersten Quartal 2020.

002 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dass künftig Wohnbauflächen, die sich im
Eigentum der Stadt Jena befinden und für Geschosswohnungsbau vorgesehen sind,
im Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung in der Regel in einer Konzeptvergabe
vergeben werden.
Hierfür wird die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat bis Ende 2019 einen
Kriterienkatalog zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kriterien sind zum Beispiel:
• Anteil von belegungsgebundenen Wohnungen,
• Anteil von familiengeeigneten Wohnungen,
• Anteil von altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen,
• städtebauliche Qualität,
• Potential für soziale Stabilität im Stadtteil/Ortsteil,
• energieeffizientes und kostengünstiges Bauen,
• Wohnumfeldgestaltung
• Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen
Wohnungsbaus
Die Gewichtung bei Konzeptvergaben bestimmt der jeweilige Einzelfall.
Erfolgt die Grundstücksveräußerung bei Konzeptvergaben nicht zum jeweiligen
Verkehrswert, so soll der gebotene Grundstückspreis in der Regel nicht mit mehr
als 25 Prozent in der Wertung Berücksichtigung finden.
Auch bei der Vergabe von Eigenheimen sind ebenfalls familienfreundliche Konzepte
einzubeziehen.
Beschlüsse anderer Städte zur Konzeptvergabe werden auf ihre Anwendbarkeit für
Jena geprüft.

003 Die Stadt Jena fördert sozialen Wohnungsbau als wichtiges Instrument einer
nachhaltigen Quartiersentwicklung. Auch außerhalb von Konzeptvergaben
unterstützt die Stadt Jena bei für den Geschosswohnungsbau geeigneten Flächen
die Bauherren dabei, die nunmehr sehr attraktive Förderrichtlinie des Landes zu
nutzen.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Aufsichtsrat Stadtwerke Energie
Jena-Pößneck GmbH und gegenüber der Geschäftsführung der Stadtwerke Energie
Jena-Pößneck für folgende Grundsätze der Vermietungspolitik von jenawohnen
GmbH einzusetzen:
• Mieten im Bestand erhöhen sich im Durchschnitt nicht mehr als die Entwicklung
der Lebenshaltungskosten.
• Bis 2025 darf eine Erhöhung der Bestandsmiete innerhalb von 3 Jahren auch im
19/2279-BV Seite: 2 von 3
Einzelfall nicht mehr als 15 Prozent betragen.
• Der Tausch von Wohnungen zweier Mietparteien erfolgt unter Übernahme der
jeweiligen Bestandsmiete der zu beziehenden Wohnung.
• Zieht ein Mieter innerhalb des Bestandes in eine kleinere Wohnung mit etwa vergleichbarem
Standard um, so soll der Mietpreis pro Quadratmeter nicht erhöht
werden, damit eine Reduzierung der Mietkosten sichergestellt werden kann.

005 Bei der Neuaufstellung des strategischen Flächenmanagements soll sichergestellt
werden, dass durch KIJ zusätzliche Flächen für Wohnungsbau und Infrastruktur
erworben werden.

006 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Jenaer Wohnungsunternehmen die
Möglichkeiten für eine raschere Umsetzung von Wohnbauprojekten zu besprechen
und dabei zu prüfen, wie Planungs- und Umsetzungsprozesse unterstützt und
beschleunigt werden können. Hierzu soll dem Stadtentwicklungsausschuss bis zum
ersten Quartal 2020 ein Bericht vorgestellt werden.

007 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende 2019 in einer Berichtsvorlage
seine Strategie aufzuzeigen, um in den ländlichen Ortsteilen und dem
Jenaer Umland die Errichtung von weiteren Ein- und Zweifamilienhäusern zu ermöglichen.

Dieser gemeinsam mit der SPD und Frau Dr. Jähnchen eingereichten Vorlage war eine lange Diskussion vorausgegngen. Einen Tag vor der Sitzung des Stadtrates waren im Stadtentwicklungsausschuss noch Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90 / Grünen eingeflossen, so dass die Vorlage dann Vorlage folgenden Inhalt hatte und dann mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
 

 

Mieter*innenbeirat und Tauschbörse bei jenawohnen (April 2019)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Unternehmen jenawohnen aufzunehmen, um:

1. für jenawohnen die Gründung eines Mieter*innenbeirates anzuregen,
2. im Wohnungsunternehmen die Gründung einer Wohnungstauschbörse zu initiieren, die zum Ziel hat, Mieter*innen größerer Wohnungen den Wohnungstausch in eine kleinere WE zu günstigen Konditionen anzubieten und sie dabei zu unterstützen,3. die Tauschbörse bei Erfolg auch mit anderen Wohnungsunternehmen verzahnen zu lassen.

002 Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat nach der Sommerpause über die Ergebnisse der Gespräche.

Begründung:

Gegenwärtig gibt es zu wenig geeignete große Wohnungen in der Stadt. Andererseits sind viele Mieter*innen nicht daran interessiert, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, da bei Neueinzug oft die Miete erhöht wird, ohne dass signifikante Qualitätsverbesserungen stattfinden. Es soll geprüft werden, ob eine organisierte Tauschbörse ein Lösungsvorschlag sein könnte.Jenwohnen kommuniziert u.a. durch Befragungen erfolgreich mit den Mieter*innen. Ein Mieter*innenbeirat hätte die Möglichkeit, aus Sicht der Mieter*innen weitere Vorschläge für Modernisierungsvorhaben, Wohnumfeldgestaltung, Barrierefreiheit u.a. zu unterbreiten und entsprechende Hinweise an die Geschäftsführung zu übermitteln. Im Verkehrsbereich wurden analog durch Fahrgastbeiräte thüringenweit schon gute Erfahrungen gesammelt.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im September 2019 wieder behandelt, wurde sie angenommen, nachdem der Änderungsauftrag der FDP übernommen worden war, der die Alternative zulässt, dass Mieter*innen auch in die Beirat aufgenommen werden.

 

Rekommunalisierung der jenawohnen GmbH (Mai 2018)

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den vollständigen Rückkauf (Rekommunalisierung) der jenawohnen GmbH zu prüfen.

Begründung:
Die jenawohnen GmbH ist als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck mit einem Anteil von 25 Prozent größter Akteur am Jenaer Wohnungsmarkt.
Seit dem Verkauf von 20 Prozent der Anteile der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck an die Thüga im Jahr 2012 unterliegt auch die jenawohnen GmbH dem Renditeziel von 5,5 Prozent der Gesellschafter der Stadtwerke Energie, was sich in stetig steigenden Mieten auswirkt. 

Um den Interessen der Mieter_innen der jenawohnen GmbH und auch den Interessen aller anderen Jenaer Mieterinnen und Mieter insgesamt durch die Stabilisierung und dann Absenkung des Mietkostenniveaus in Jena Geltung zu verschaffen, soll die Möglichkeit des Rückkaufs der Jenawohnen GmbH durch Stadtwerke oder Stadt Jena geprüft werden.

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung genommen, da es noch Klärungsbedarf gibt. Im Februar wurde sie als Austauschvorlage wieder eingebracht.

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den vollständigen Rückkauf (Rekommunalisierung) der jenawohnen GmbH zu prüfen.

Begründung:

Die jenawohnen GmbH ist als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Energie Jena-

Pößneck mit einem Anteil von 25 Prozent größter Akteur am Jenaer Wohnungsmarkt. Seit dem Verkauf von 20 Prozent der Anteile der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck an die Thüga im Jahr 2012 unterliegt auch die jenawohnen GmbH dem Renditeziel von 5,5 Prozent der Gesellschafter der Stadtwerke Energie, was sich in stetig steigenden Mieten auswirkt.

Um den Interessen der Mieter_innen der jenawohnen GmbH und auch den Interessen aller anderen Jenaer Mieterinnen und Mieter insgesamt durch die Stabilisierung und dann Absenkung des Mietkostenniveaus in Jena Geltung zu verschaffen, soll die Möglichkeit des Rückkaufs der Jenawohnen GmbH durch Stadtwerke oder Stadt Jena geprüft werden.

Die Vorlage wurde in den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen. Daraus entstand eine neue Austauschvorlage:

001
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den nächsten Jahren verstärkt Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass in Jena neuer Wohnraum (Neubau) für Familien und Menschen mit Wohnraumzugangsproblemen (Alleinerziehende, werdende Mütter, Geringverdiener*innen, Menschen mit Handicap u.a.) entsteht.

002
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Oktober 2019 einen Bericht vor, in dem die folgenden Fragen beantwortet werden:
Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einer Rekommunalisierung der jenawohnen GmbH gibt es? (z.B. (teilweiser) Ankauf durch die Stadt Jena, Ankauf durch die Stadtwerke Jena GmbH, andere Rekommunalisierungsoptionen)
Welche Refinanzierungen kommen bei den verschiedenen Rückkaufmodellen in Frage?
Welche Risiken für den Stadthaushalt entstehen für die unterschiedlichen Modelle?
Sieht der Oberbürgermeister Auswirkungen einer Rekommunalisierung für andere Teile der Kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. den Jenaer Nahverkehr, die Bädergesellschaft)? Wie wird dies begründet?
Welche Vorteile oder Nachteile von Rekommunalisierungen von Wohnraum konnten in anderen Gebietskörperschaften bzw. anderen Bundesländern festgestellt werden?

003
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im April 2020 einen Bericht vor, in dem die folgenden Fragen beantwortet werden:
Kann die Stadt Jena, mittels des Eigenbetriebes KIJ oder in Zusammenarbeit mit der LEG selbst sozial gebundenen Wohnraum schaffen? Kann die Stadt Jena Auflagen zur zeitnahen Sanierung leerstehender Wohngebäude bzw. zur Bebauung von Brachflächen erteilen?
Wie kann die Stadt Jena die Gründung von Bauherrengemeinschaften sowie Vereinen und Initiativen mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum unterstützen?

Die Vorlage wurde im Mai 2019 diskutiert und erneut in die Ausschüsse verwiesen. Daraus entstand ein neues Austauschblatt

001
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den nächsten Jahren verstärkt Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass in Jena neuer Wohnraum (Neubau) für Familien und Menschen mit Wohnraumzugangsproblemen (Alleinerziehende, werdende Mütter,  Geringverdiener*innen, Menschen mit Handicap u.a.) entsteht.
002
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Dezember 2019 einen Bericht vor, in dem die
folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einer Rekommunalisierung der Jenawohnen GmbH gibt es? (z.B. (teilweiser) Ankauf durch die Stadt Jena, Ankauf durch die Stadtwerke Jena GmbH, andere Rekommunalisierungsoptionen)
  • Welche Refinanzierungen kommen bei den verschiedenen Rückkaufmodellen in Frage?
  • Welche Risiken für den Stadthaushalt entstehen für die unterschiedlichen Modelle?
  • Sieht der Oberbürgermeister Auswirkungen einer Rekommunalisierung für andere Teile der Kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. den Jenaer Nahverkehr, die Bädergesellschaft)? Wie wird dies begründet?
  • Welche Vorteile oder Nachteile von Rekommunalisierungen von Wohnraum konnten in anderen Gebietskörperschaften bzw. anderen Bundesländern festgestellt werden?

003
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im April 2020 einen Bericht vor, in dem die
folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Kann die Stadt Jena, mittels des Eigenbetriebes KIJ oder in Zusammenarbeit mit
  • der LEG selbst sozial gebundenen Wohnraum schaffen?
  • Kann die Stadt Jena Auflagen zur zeitnahen Sanierung leerstehender Wohngebäude bzw. zur Bebauung von Brachflächen erteilen?
  • Wie kann die Stadt Jena die Gründung von Bauherrengemeinschaften sowie Vereinen und Initiativen mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum unterstützen?

Im September 2019 wieder im Stadrat behandelt, wurde wie zuvor heftig diskutiert. Die Mehrheit des Stadtrats lehnt das Ansinnen ab, jenawohnen zu rekommunalisieren. Obwohl die Überschrift in "Prüfauftrag weiterer wohnungspolitischer Instrumente" geändert wurde und eine getrennte Abstimmung  vorgenommen wurde, fand nur der - allgemein gehaltene - erste Punkt - die Zustimmung der Stadträt*innen.

Sozial gerechte Wohnbauentwicklung in Jena (April 2018)

Der Stadtrat beschließt: 

001 Der OB wird beauftragt, alle Möglichkeiten einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Wohnungsmarkt- und Wohnungsneubauentwicklung in Jena umzusetzen.

Dazu gehören: 
1. die Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung mit der Verpflichtung zu mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau (20%) bei allen städtebaulichen Planungsvorhaben, mit dem Ziel der sozialgerechten Entwicklung aller Stadtteile, 
2. die Festlegung einer festen Rate an sozialem Wohnungsbau bei den Bauvorhaben von jenawohnen,
3. die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Erhöhung und Beibehaltung des Anzahl belegungsgebundener Wohnungen des Jahres 2011,
4. die Durchsetzung der Konzeptvergabe bei zukünftigen Wohnbauprojekten.

Begründung:

Die Analyse der Miet - und Einkommensentwicklung in Jena (Wohnen in Jena) hat gezeigt, dass rund 19% aller Jenaer Bürgerinnen und Bürger über ein bereinigtes Nettoeinkommen unter 1000 Euro verfügen, weitere rund 20% ebenfalls auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Das dokumentiert auch die Zahl der jährlich gültigen Wohnberechtigungsscheine. 
Gleichzeitig soll das soziale Zusammenleben in unserer Stadt gestärkt und die Möglichkeiten für die Älteren, altersgerechte, bezahlbare Wohnungen zu nutzen und für Alleinerziehende und Familien erschwingliche Wohnungen zu beziehen, erweitert werden. Die bisherigen Wohnbauleistungen erweitern zwar die Anzahl der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sind aber nicht ausreichend, um den Wohnungsbedarf in den unterschiedlichen Preissegmenten zu decken.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und dort gemeinsam mit ähnlichen Beschlüssen anderer Fraktionen beraten. Sie wurde dann von der Vorlage "Wohnungspolitische Grundsätze für Jena" ersetzt.

Abänderung des Beschlusses „Ausschreibungsprämissen für das Grundstück „Nördlich der Karl-Liebknecht-Str.“ aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses KIJ (April 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der OB wird gebeten, die Ausschreibungsprämissen für das Grundstück „Nördlich
der K.-Liebknecht-Str.“ im Stadtrat zu behandeln.

002 Der OB wird gebeten, den Beschluss dahingehend vorzubereiten, dass entweder
100% der angebotenen Fläche für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt oder
gleichwertiger belegungsgebundener Wohnraum als Ersatz für die vorgesehenen
höherpreisigen WE vom Bauherren zur Verfügung gestellt wird. Die Gesamtzahl der
genannten Wohnungen sollte (wie vom Oberbürgermeister am 24.03.18 bei MDR
Thüringen hervorgehoben) 150 betragen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Die Vorlage wurde getrennt abgestimmt, 001 zugestimmt, 002 abgelehnt.

Sozial gerechte Wohnbauentwicklung in Jena (April 2018)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der OB wird beauftragt, alle Möglichkeiten einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Wohnungsmarkt- und Wohnungsneubauentwicklung in Jena umzusetzen.

Dazu gehören:
1. die Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung mit der Verpflichtung zu mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau (20%) bei allen städtebaulichen Planungsvorhaben, mit dem Ziel der sozialgerechten Entwicklung aller Stadtteile,
2. die Festlegung einer festen Rate an sozialem Wohnungsbau bei den Bauvorhaben von jenawohnen,
3. die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Erhöhung und Beibehaltung des Anzahl belegungsgebundener Wohnungen des Jahres 2011,
4. die Durchsetzung der Konzeptvergabe bei zukünftigen Wohnbauprojekten.

Begründung:

Die Analyse der Miet - und Einkommensentwicklung in Jena (Wohnen in Jena) hat gezeigt, dass rund 19% aller Jenaer Bürgerinnen und Bürger über ein bereinigtes Nettoeinkommen unter 1000 Euro verfügen, weitere rund 20% ebenfalls auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Das dokumentiert auch die Zahl der jährlich gültigen Wohnberechtigungsscheine.
Gleichzeitig soll das soziale Zusammenleben in unserer Stadt gestärkt und die Möglichkeiten für die Älteren, altersgerechte, bezahlbare Wohnungen zu nutzen und für Alleinerziehende und Familien erschwingliche Wohnungen zu beziehen, erweitert werden. Die bisherigen Wohnbauleistungen erweitern zwar die Anzahl der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sind aber nicht ausreichend, um den Wohnungsbedarf in den unterschiedlichen Preissegmenten zu decken.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Kappungsgrenze (Dezember 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001 Die Stadt Jena stellt unverzüglich den Antrag auf Aufnahme der Stadt in die
zukünftige Kappungsgrenzenverordnung des Landes Thüringen.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Anfrage des
Landes Thüringen zur Einführung einer Kappungsgrenze nach Paragraph
558 Abs. 3 BGB aufgrund der angespannten Wohnraumsituation in Jena, der
wachsenden Bevölkerungszahl und der nach wie vor geringen
Leerstandsquote positiv zu beantworten.Die Absenkung der Kappungsgrenze
soll auf 15% erfolgen.

Begründung:

Die Bundesländer haben die Möglichkeit, in Gebieten mit einer besonders
angespannten Wohnraumsituation die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15% im Zeitraum von 3 Jahren abzusenken und somit den Mietanstieg zu begrenzen.
Aufgrund der Mietentwicklung in den letzten Jahren, der zunehmenden Belastung
gerade junger Familien, Alleinerziehender und einkommensschwacher Haushalte, die sich in der Einstufung der Stadt in die Wohngeldstufe IV wiederspiegelt, ist die
Senkung der Kappungsgrenze auf 15% ein wichtiges Signal, insbesondere wenn eine Mieterhöhung ohne Qualitätsverbesserung vorgenommenen wird.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus (Februar 2016)


Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit den
Wohnungsgesellschaften und privaten Investoren aufzunehmen, um zu
klären, ob zusätzlich zur Sicherung der Mindestzahl belegungsgebundener
Wohnungen (2591) Interesse am Bau von preiswerten Wohnungen im
sozialen Wohnungsbau besteht.

002 Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 30.06.2011 soll auf jährlich
50 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau orientiert werden.

003 Im Rahmen des Wohnungsneubaus stellt die Stadt Jena geeignete Flächen vorrangig für Investoren zur Verfügung, die Wohnungen im Segment sozialer Wohnungsbau errichten wollen.

Begründung:
Für die Jahre 2016 bis 2019 stellt der Bund zusätzliche Mittel für die bessere Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung. Mit einer im Doppelhaushalt des Landes Thüringen festgelegten Summe (Ansatz 2016: 9.Mio und 2017 14.042.100 Euro) zur Förderung des sozialen Wohnungsbau werden u.a. auch Förderprogramme wie das Innenstadtstabilisierungsprogramm mit Zuschüssen ausgestattet, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt Mittel dafür an die Hand zu geben. Gleichzeitig können Zuschüsse für ein Thüringer Barrierereduzierungsprogramm zum Anbringen von Aufzügen, Schwellenabsenkung bzw. für Badumbau durch die Wohnungsunternehmen
abgerufen werden. Daneben wird auch die Modernisierung von
Mietwohnungen durch Baudarlehen mit höherer Förderhöhe und Tilgungszuschüssen unterstützt sowie ein Modernisierungsdarlehen für Wohneigentum gewährt.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen. Im Mai 2016 wurde die Vorlage angenommen, nachdem der 003 durch eine Formulierung der Koalition ("Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Verkauf von kommunalen Wohnbaugrundstücken sozialen Wohnungsbau als Kriterium in der Bewertungsmatrix zu berücksichtigen.") ersetzt worden war.

Umsetzung des Beschlusses „Wohnen in Jena“ - Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Jena (November 2013)


Der Stadtrat möge beschließen:

001      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates vom 30.06.2011 „Wohnen in Jena“  (11/1061-BV) umzusetzen.

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in Jena in den nächsten 5 Jahren  jährlich ca. 50 Wohneinheiten des sozialen Wohnungsbaus neu errichtet werden (004 der BV von 2011), Ausgangszeitraum ist 2012.
  • Dem Stadtrat sind die finanziellen Auswirkungen, die eine Beibehaltung der Belegungs- und Mietpreisbindung auf dem Niveau des Jahres 2011 beinhalten, bis Dezember 2013 nachzureichen (004 der BV von 2011).
  • Der Oberbürgermeister wird erneut aufgefordert, Verhandlungen mit den umliegenden Gebietskörperschaften aufzunehmen, um das Ziel von Kooperationsvereinbarungen auf dem Gebiet des Wohnungsbaus und der gemeinsamen  Vermarktung von Wohnraum zu erreichen (007 der BV von 2011).
  • Der Oberbürgermeister wird weiterhin aufgefordert, eine städtische Initiative zur barrierefreien und altersgerechten Sanierung von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden einzuleiten (009 der BV von 2011).

002     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus in Jena zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat im Januar 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen

1.      Zur Verbesserung der Wohnraumsituation in Jena schreibt die Stadt Grundstücke  vorrangig für den sozialen Mietwohnungsbau sowie für Wohnungsgesellschaften und Bauherren aus, die den Bau von Wohnungen im niedrigen Preissegment oder von Wohnungen mit moderaten Mieten für Familien mit Kindern anbieten..

2.      Es wird geprüft, ob zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus städtische Förderprogramme oder ein städtischer Wohnungsbaufonds eingerichtet werden können.

3.      Die Stadt Jena prüft die städtischen Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau durch  Bauherrengemeinschaften.

4.      Die Stadt prüft die Möglichkeiten zum Erhalt bzw. zur Erweiterung von belegungsgebundenem Wohnraum

003      Die Stadt Jena stellt an das Land den Antrag auf Erlass einer Mietpreisbremse  für die Kommune.

Begründung:

Aus den aktuellen Übersichten über den Jenaer Wohnungsmarkt und dem beschlossenen Mietspiegel wird  deutlich, dass Maßnahmen zur Erweiterung des Wohnungsangebotes eingeleitet werden müssen. Das betrifft besonders das Angebot im niedrigpreisigen und mittleren Preissegment.

Sowohl bei der Beantwortung der Großen Anfrage zum Wohnen in Jena als auch aus der Berichtsvorlage zum Wohnen in Jena 13/2244 BE wurde ersichtlich, dass ein Teil des oben genannten Beschlusses nicht umgesetzt wurde.

Die Beschlussvorlage konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden und kam erst im Dezember 2013 zur Abstimmung. Bestätigt wurde nur der Punkt 3 - der Antrag auf die Mietpreisbremse. Bemerkenswert ist, dass die Koalition den vom Oberbürgermeister eingebrachten Beschluss nicht weiter umsetzen will.


Bericht Wohnen in Jena (Juli 2012)


Der Stadtrat möge beschließen:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Dezember einen Bericht über die Entwicklung des Wohnungsbestandes in Jena und erste Ergebnisse der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 30.06.2011 zu geben.

Der Bericht enthält mindestens:

-    Maßnahmen zum Bau von barrierefreien und altersgerechten Wohnungen sowie bisherige Ergebnisse der Initiative zur altersgerechten und barrierefreien Sanierung von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden,
-    Informationen über die Errichtung von Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau und die Inanspruchnahme der entsprechenden Fördermittel des Freistaates Thüringen,
-    Gesprächsergebnisse mit den umliegenden Gebietsverbänden zu möglichen Kooperationsvereinbarungen,
-    die Anzahl der neu gebauten Wohnungen im Jahr 2011 und 2012,
-    die Anzahl der voraussichtlich im Jahr 2013 fertig gestellten Wohneinheiten.

Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.


Erhalt der Kleingartenanlagen in Jena (März 2012)

Gemeinsame Vorlage der Fraktion DIE LINKE und Bürger für Jena

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zur Sitzung des Stadtrates im Oktober 2012 ein Stadtentwicklungskonzept für die sinnvolle Erschließung
neuer Wohnbebauungsgebiete in der Stadt Jena vor.

002 Die Bebauung von Gartenanlagen wird ausgesetzt bis:
· zur Gründung eines Kleingartenbeirates,
· zur Vorlage eines Klimaschutzkonzeptes der Stadt Jena und
· zur Beschlussfassung des Gartennutzungskonzeptes
· zur Beschlussfassung des Landschaftsplanes

Bis dahin wird in keine bestehenden Gartenanlagen eingegriffen.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat in der Sitzung im April eine Beschlussvorlage zur Gründung eines Kleingartenbeirates vorzulegen.

004 Vorgesehene Veränderungen zu aktuell bestehenden Kleingartenflächen sind im Zusammenwirken mit dem Regionalverband Jena/ Saale-Holzland-Kreis der Kleingärtner und dem Kleingartenbeirat der Stadt Jena zu beraten.
Grundlage dafür sind die Leitlinien des Deutschen Städtetages vom
September 2011.

Die Koalition brachte einen Änderungsantrag ein, bei dem nur der Punkt 2 – in veränderten Gestaltung – erhalten blieb. Dieser Antrag wurde angenommen.

Förderung des Wohnungsbaus in Jena / des sozialen Wohnungsbaus (Oktober 2011)

Der  Stadtrat beschließt:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Verbesserung des       Wohnraumangebotes in  der Stadt Jena zu erarbeiten.
Das Konzept soll folgende Aufgabenstellungen enthalten:
-    eine Statistik der baulichen Entwicklung im Wohnungsbau in Jena seit 2007
-    eine konkrete Darstellung bereits geplanter Projekte und deren jährliche Fortschreibung
-    die gemeinsam mit dem Land Thüringen initiierten Wohnungsbauvorhaben
-    Maßnahmen des Wohnungsbaus in den verschiedenen Preissegmenten
-    Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Wohnungsbau in Jena
-    Schaffung von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum
002    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten die Stadtwerke Jena und insbesondere die jenawohnen GmbH sowie der Eigenbetrieb KIJ haben, Projekte des sozialen Wohnungsbaus bzw. des Wohnungsbaus im mittleren und unteren Preissegment umzusetzen und zu fördern.

Begründung :
Die Wohnraumsituation in Jena ist seit Jahren problematisch. Es fehlt Wohnraum in allen Preissegmenten. Schwierig  ist die Situation dabei besonders für  einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Behinderungen, Studierende, aber auch  für  benötigte Fachkräfte. Aufgrund des geringen Leerstandes ist selbst ein zeitweiliger Auszug bei Sanierungsarbeiten kaum möglich.

Die nach den Diskussionen in den Ausschüssen veränderte Fassung des Beschlusses wurde in der Stadtratssitzung im Mai 2011 behandelt und aufgrund des Hinweises des Stadtverwaltung, dass an einem Konzept gearbeitet würde, erneut in die Ausschüsse verwiesen.
Es gab dann eine Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters "Wohnen in Jena". Die Fraktion zog daraufhin ihren Antrag zurück und stellte zu dieser Vorlage mehrere Anträge zur Ergänzung und Änderung:

008
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Übersicht über die bauliche Entwicklung
des Wohnungsbaus in Jena seit 2007 zu geben, die sowohl die konkrete Darstellung
bereits geplanter Projekte und deren jährliche Fortschreibung beinhaltet und Bezug
nimmt auf gemeinsam mit dem Land Thüringen initiierte Wohnungsbauvorhaben. Die
Maßnahmen des Wohnungsbaus in den verschiedenen Preissegmenten sind
auszuweisen.
009
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten die
Stadtwerke Jena und insbesondere die jenawohnen GmbH sowie der Eigenbetrieb
KIJ haben, darüber hinaus Projekte des Wohnungsbaus im mittleren und unteren
Preissegment umzusetzen und zu fördern.
010
Der Stadtrat erwartet von der jenawohnen GmbH, dass die bisherige Mietpreispolitik
unter Berücksichtigung der Einkommenssituation der Jenaer Haushalte zur
Stabilisierung des Jenaer Wohnungsmarktes im unteren und mittleren Preissegment
fortgesetzt wird.
011
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass zukünftig mehr
barrierefreier und altersgerechter Wohnraum in der Stadt Jena geplant und gebaut
wird und die Stadt Jena die Initiative zur barrierefreien und altersgerechten
Sanierung von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden ergreift.
012
Die Maßnahmen des Wohnungsbaus sollen das gesamte Stadtgebiet umfassen und
die Flächenpotentiale der eingemeindeten Ortsteile nutzen. Gleichzeitig ist die
Nahverkehrsanbindung der eingemeindeten Ortsteile nachhaltig zu verbessern.

Der Oberbürgermeister übernahm die Punkte 010 und 011, die übrigen Vorschläge wurden abgelehnt.

 

Weiterer behindertengerechter und nutzerfreundlicher Ausbau des Busbahnhofs (Mai 2011)

Der Stadtrat beschließt:

001    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im September 2011 in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Jena und mit den Behindertenverbänden, einen Vorschlag für den weiteren behindertengerechten Ausbau des Busbahnhofes vorzulegen. Das betrifft z.B.:
·    eine akustische Informationssäule
·    das Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung
·    die Farbgestaltung der Fahrradständer.

002    Die Nutzerfreundlichkeit des Busbahnhofs wird durch das Anbringen einer Fahrplangesamtübersicht sowie von Hinweisen auf außerhalb des Busbahnhofs abfahrende Busse erhöht.

003    Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Vorfahrtsberechtigung für die vom Busbahnhof abfahrenden Busse ermöglicht werden kann und ob die Parkkapazitäten für Busse ausreichend sind.

Begründung:
In der Beschlussfassung für den Haushalt 2011 wurden Mittel für die weitere behindertenfreundliche Ausgestaltung des Busbahnhofes eingestellt.  Über ihre Verwendung sollte zeitnah entschieden und berichtet werden. Sowohl Bürger_innen als auch Busfahrer_innen haben Vorschläge für Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit gemacht.

Die Vorlage wurde in die Ausschüsse verwiesen und dort ausführlich diskutiert. Angeommen wurden 001 (Maßnahmen für eine behindertengerechte Ausgestaltung) und 002 (Fahrplanübersicht). 003 (Vorfahrtsregelung) wurde abgelehnt.

 

Studentisches Wohnen (Januar 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Stadtrat über die mit der
Regierung des Freistaates Thüringen geführten Gespräche zur Wohnsituation
der Studierenden der Stadt Jena sowie über deren Ergebnisse zu informieren.

002 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegenüber der Regierung des
Freistaates Thüringen ein Programm zur Schaffung studentischen Wohnraums
anzuregen.

Begründung
Die Wohnsituation der Studierenden in Jena ist nach wie vor schlecht. Wohnheimplätze fehlen, kleine Wohnungen sind in Jena kaum vorhanden. StudentInnen
campieren sogar auf dem Campingplatz. Die jüngsten Studierendenproteste machten deutlich auf das Problem des fehlenden Wohnraums aufmerksam. Die Hochschulstandorte des Freistaates brauchen die Unterstützung des Landes, um attraktive Studienbedingungen bieten zu können.

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich angenommen, ergänzt um die Forderung zu prüfen, ob das ehemalige Arbeitsamt in Lobeda für studentisches Wohnen genutzt werden kann.
Der Bericht wurde im Mai 2010 geliefert (Berichtsvorlage Nr. 10/0480-BE), stellte die Antragsteller nicht zufrieden, da er überwiegend bereits bekannte Tatsachen enthielt und kaum Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigte.

Gedenktafel am ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk (Januar 2010)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Löbstedter Straße am Platz des ehemaligen Außenlagers des KZ Buchenwald eine Gedenktafel für die bis zu 1000 Häftlinge anzubringen, die dort Zwangsarbeit für die Reichsbahn leisten mussten.

Begründung:
Jena sollte es sich zur Aufgabe machen, die Orte, an denen Menschen in der Zeit der Nazidiktatur Zwangsarbeit leisten mussten und starben, in Erinnerung zu rufen und kenntlich zu machen.

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich angenommen. Mit der inhatlichen Gestaltung wird sich der Kulturausschuss befassen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros Lobeda (September 2009)

Der Stadtrat beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die bürgerfreundlichen Öffnungszeiten
des Bürgerservice Lobeda wieder herzustellen und diesen an mindestens
einem Tag in der Woche bis 19 Uhr zu öffnen.

Begründung:
Seit Januar 2009 gelten für den Bürgerservice Lobeda die folgenden Öffnungszeiten:

Mo   09:00 bis 16:00
Di     Nutzen Sie den Bürgerservice Löbdergraben 12!
Mi    09:00 bis 16:00
Do    Nutzen Sie den Bürgerservice Löbdergraben 12!
Fr     Nutzen Sie den Bürgerservice Löbdergraben 12!

Für berufstätige BürgerInnen ist der Bürgerservice in Lobeda somit nicht mehr nutzbar.
Um Berufstätigen die Möglichkeit zu geben, ihre Angelegenheiten wohnortnah zu erledigen, ist die Öffnung an mindestens einem Tag in der Woche bis19 Uhr nötig.

Nach einer heftigen Diskussion wird die Vorlage in den Haushalts- und Finanzausschus und den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Im Januar 2010 wieder aufgerufen, bekräftigt die Stadtverwaltung eine für die EinwohnerInnen Lobedas günstige Lösung zu finden.