Stadträtin Julia Langhammer äußert sich zur
Beschlussvorlage „Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Jena und Entlastung des Oberbürgermeisters“ (Mai 2010)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich möchte eingangs sagen, dass auch aus Sicht meiner Fraktion die Jahresrechnung insgesamt nicht zu beanstanden ist. Die Verwaltung hat gewohnt gut gearbeitet.  
Der Prüfbericht enthält allerdings auch ein paar Beanstandungen. Ich möchte hier auf 2 Punkte eingehen, die auch Sicht meiner Fraktion besonders problematisch sind.
In einem Fall wurde der gleiche Sachverhalt 2 mal begutachtet. Ende 2007 erhielt ein Beratungsunternehmen den Auftrag ein Benchmark-Gutachten zur Straßenbeleuchtung zu erstellen. In der Mitte des Folgejahres wurde ein weiterer Vertrag zum gleichen Thema geschlossen. Begründet wurde das mit Zweifeln an der Methodik des ersten Gutachtens, letztendlich kommen beide Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis. Hier bleibt bei mir der Verdacht, dass das erste Gutachten ein Ergebnis erbracht hat, das in der Verwaltung – oder bei Teilen der Verwaltung - keine Freunde hervorgerufen hat. Dann wurde noch einmal Geld in die Hand genommen und ein zweites Gutachten in der Hoffnung auf andere – gefälligere - Ergebnisse in Auftrag gegeben wurde.

Die zweite Beanstandung, die ich ansprechen möchte, ist aber wesentlich gravierender.
In den Jahren 2008 und 2009 wurde eine Kooperation zwischen den Stadtwerke Jena-Pößneck und  Gera diskutiert. Hierzu wurden durch eine Beratergesellschaft Gespräche zwischen den Stadtwerken vorbereitet und moderiert. Insgesamt sind der Stadt Jena dadurch Kosten von 39.000€ entstanden. Ob diese für eine vereinbarte Leistung gezahlt wurden und was überhaupt Gegenstand der Beratung war, lässt sich allerdings überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Es wurde mit der Berliner Beratergesellschaft nämlich gar kein Vertrag geschlossen. Das verstößt nicht nur gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, das entspricht auch nicht dem sonstigen professionellen Gebaren der Verwaltung. Näher liegt: Kooperationsprojekt war so top secret, dass der Vertrag nicht schriftlich fixiert wurde, damit alles damit im Zusammenhang stehende unbedingt zwischen ganz wenigen Personen blieb. In den Räumen der Beratergesellschaft erteilte der Leiter des FB Finanzen im Auftrag des Oberbürgermeisters einen mündlichen Beratungsauftrag. An der Vorbereitung dieser Auftragserteilung waren neben dem Leiter der Fachbereichs Finanzen, auch der Finanzdezernent, der Leider FB Recht sowie der kaufmännische Leiter von KIJ beteiligt. Die Genannten wurden in den Rechnungsprüfungsausschuss eingeladen, außer dem Leiter des FB Finanzen kamen sie aber nicht – krank, im Urlaub, aus nachvollziehbaren Gründen abwesend. Dennoch: Wie es zum fehlenden schriftlichen Vertrag kam, lies sich nicht abschließend klären.
Die Kooperation der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Stadtwerke Gera ist letztendlich aufgrund der Entscheidung des Geraer Stadtrats gescheitert. Es bleibt allerdings der Eindruck eines äußerst intransparenten Prozesses, zu dem der fehlende schriftliche Vertrag gut passt.

Ich habe zwei Punkte herausgestellt, bei denen die Verwaltung externen Sachverstand als Grundlage von Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen heran gezogen hat. Grundsätzlich ist die Nutzung von Sachkompetenz als Entscheidungsgrundlage natürlich zu begrüßen. Es stellt sich aber die Frage, wieso die Verwaltung dem eigenen Sachverstand entweder nicht vertraut oder ihn nicht vorhält.