Stadträtin Dr. Beate Jonscher zum  „kostenfreie Mittagessen“
(Dezember 2009)

Im Oktober 2008 veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband eine 53seitige Expertise unter dem Titel „Was Kinder brauchen... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe)“.
Im Vorwort „Lasst uns handeln“ verweist die Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Heid Merk, darauf, dass in Deutschland jedes vierte Kind in Armut lebt, und fordert „die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes,
der nicht nur das physische Überleben sichert, sondern jedem Kind die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.“
Warum dies bei den derzeitigen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen ist, zeigt die Studie anhand der Regesatzverordnung, die Grundlage für die Festsetzung des Bedarf war. Diese ging vom Verbrauch von 1-Personen-Haushalten aus. Deshalb musste nun auch das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2009 feststellen, dass die prozentuale Ableitung des Regelsatzes für Kinder von denen der Erwachsenen (siehe Tabelle unten) dazu führt, dass spezifische Bedarf von Kindern nicht berücksichtigt wird.
Dass dieser bereits für die Ernährung nicht ausreichend ist, hatte bereits 2007 eine Studie  des Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund ermittelt: „Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen“ , heißt es dort (Quelle: www.fko-do.de, Pressemitteilung vom 01.08.2007)
Dies stimmt mit den Ergebnissen der Sozialberichtes  für Jena überein. Dort wurde u.a. festgestellt, dass 5% aller Kinder, die 2007 eingeschult wurden, übergewichtig waren, aber allein Drittel der betroffenen Kinder in Lobeda leben.
Derzeit nehmen 2339 Kinder (1234 in Kitas, 1105 in Schulen) das kostenlose Mittagessen in Anspruch. Den höchsten Anteile haben die Kitas „Regenbogen“ (83) und „Wirbelwind“ (73) sowie die Rodatalschule (220) und die Lobdeburgschule (115).

Die Expertise der Wohlfahrtsverbandes kommt zu dem Ergebnissen, dass der Ansatz bei Lebensmittel für über 14jährige um 27% erhöht werden müsste.
Nur bei den unter 6jährigen gibt es eine Übereinstimmung zwischen dem Ansatz des Regelsatzes und den tatsächlichen Kosten. Daraus den Schluss zu ziehen, Kinder im Kindergartenalter benötigten keine Unterstützung, führt jedoch in die Irre, da Geld in Bereichen fehlt.

Deutlich wird das bei den Ausgaben für Kleidung und Schuhe, wo überhaupt nicht berücksichtigt wird, dass Kinder wachsen. Die größten Abweichungen gibt es bei schulischen Bedarf (den es gar nicht gibt, da die Regelsatzverordnung nur auf den Verbrauch von erwachsenen Menschen beruht) und bei der Freizeitgestaltung.
Die Diskussion um die Regelsätze ist jedoch insofern theoretisch, da ja nur das ausgegeben werden kann, was vorhanden ist. Aufgrund ihrer Berechnung kommt die Expertise zu dem Ergebnis, dass die Regelsätze für Kinder angehoben werden müssen.

Die Expertise wurde 2008 veröffentlicht. Im Juli 2009 wurden die Regelsätze für die 6-14jährige Kinder um 10% angehoben, was das Defizit abmildert. Die Einmalzahlung von 100 € für Schulbedarf, die im August 2009 das erste Mal gezahlt wurde ist jedoch nur ein teilweise Ausgleich für die Erhöhung des Kindergeldes, die bei Familien, die auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind, nicht ankommt, da das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet wird.

In der Expertise wird jedoch nicht nur gefordert, die Regelsätze zu erhöhen und weitere Einmalleistungen zu gewähren, sondern auch, entsprechende Infrastrukturleistungen wie kostenfreier Nahverkehr, verbilligten oder freien Eintritt zu Kultur- und Sportveranstaltungen zu gewährleisten.

Im Oktober 2007 hatte der Jenaer Stadtrat beschlossen, das bereits bestehende kostenlose Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, auf Kinder in den Kindertagesstätten zu erweitern. Damals hatten sich die Fraktionen Bürger für Jena, Bündnis 90 / Die Grünen  und LINKE gegen den Vorschlag der Stadtverwaltung durchgesetzt, der vorsah, lediglich einen Zuschuss von 1,00 € zu gewähren.

(In der Stadtratssitzung im Dezember 2009 wurde beschlossen, dass kostenfreie Mittagessen unter den bisherigen Bedingungen beizubehalten. Allerdings nicht während der Ferien, dort gibt es einen Zuschuss von 1 Euro pro Essen.)